Analyse der Mediengesetzgebung in der Republik Serbien

Das Medienrecht in Serbien ist durch Mediengesetze geregelt, die 2014 verabschiedet wurden. Dies sind das Gesetz über öffentliche Informationen und Medien, das Gesetz über elektronische Medien und das Gesetz über öffentliche Mediendienste. Mit der Arbeit von Predrag Dimitrijević und Jelena Vučković überprüfen wir die Schlüsselkonzepte und rechtlich relevanten Kategorien des Medienrechts Serbiens. Die Autoren weisen darauf hin, dass die Position der Medien durch den unregulierten Medienmarkt, politische Einflussnahme auf die Medien, Zensur und Selbstzensur verschärft wird, aber auch, dass die Mediengesetzgebung gegenseitiges Missverhältnis und "retrograde Tendenzen" aufweist. Die Arbeit kann unter diesem Link abgerufen werden.

(veröffentlicht am 15. 10. 2018)

Die Wahrheiten und Kontroversen des Filmrechts in Serbien. Über eine ungerechtfertigte (rechtlich) vernachlässigte Form künstlerischer Meinungsfreiheit​

Serbien bereitet einen neuen Entwurf des Gesetzes über audiovisuelle Kreativität vor, das die Kinematografie regulieren soll. Auf Grund der vielen Normen, einschließlich den praktischen Einschränkungen und Problemen im Bereich der Filmkunst sowie den raschen technologischen Fortschritt, der in diesem Bereich reflektiert wird, zeigt sich eine Reihe von Unzulänglichkeiten des bestehenden Gesetzes über die Kinematografie (ab 2012). Die Analyse von Dejan Vučetić und Dejan Dabić öffnet Schlüsselfragen des Kinorechts in Serbien. Sie zeigen zunächst, dass das geltende Recht den rechtlichen Rahmen für den Bereich des Kinos verbessert, und weisen dann auf notwendige Verbesserungen hin: die Ausweitung seiner Anwendung auf alle audiovisuellen Werke, Sicherstellung des Status der einzelnen Akteure, die Vorsehung eines eigenen Organs (wie dem British Board of Film Classification) mit angemessener Autorität, um Verletzungen der Moral und der religiösen Gefühle zu verhindern, die durch das Zeigen bestimmter Arten von Filmen auftreten können. Die Analyse hier abgerufen werden.​

(veröffentlicht am 14. 10. 2018)

Gesetz über das staatliche Beihilfesystem in Bosnien und Herzegowina - de lege lata und de lege ferenda

Das Thema der Analyse von Samir Sabljica ist die rechtliche Grundlage des staatlichen Beihilfesystems in Bosnien und Herzegowina (BuH). Sein Rückgrat bildet das Gesetz über das staatliche Beihilfensystem. Der Autor zeigt, dass dieses Gesetz nur ein wichtiger Schritt ist, um BuH der Europäischen Union näher zu bringen, und weist auf die Unklarheiten und rechtlichen Lücken hin, die durch seine Änderungen beseitigt werden müssen. Dies bezieht sich auf bestimmte Kategorien und Institute staatlicher Beihilfen, die nicht angemessen aus dem EU-Besitzstand übernommen wurden. Die Arbeit kann hier heruntergeladen werden.

(veröffentlicht am 10. 10. 2018)

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