Nummer 24 der „Blätter für Öffentliches Recht“ zum downloaden
Die Analyse der Richterin Joanna Korner betreffend die Arbeit der Staatsanwaltschaft von BuH zur Verfolgung von Kriegsverbrechen wurde im Auftrag der OSZE-Mission in BuH vorbereitet und zeichnet sich durch ein hohes Maß an analytischer Neutralität aus. Jeder Standpunkt wird durch konkrete Daten und Dokumente mit einer Liste von konkreten Empfehlungen zum Abschluss unterstützt. Offensichtliche Mängel in der Arbeit der Anklagebehörde sind klar formuliert und mit bestimmten Namen versehen (Salihović, Tadić, Pleh). Die Analyse dokumentiert die Inkompetenz junger Staatsanwälte und zeigt die statistische Verschönerung von Arbeitsergebnissen, sowie eine Reihe von organisatorischen und verwaltungstechnischen Mängeln des Chefanklägers auf, die wiederum auf den Mangel an Fachkompetenz hinweisen. Hinter Zahlen und Fakten aber steht die Botschaft, dass die Führung der Strafverfolgungsbehörde inkompetent, selbstverliebt und autoritär ist, und dass mit der administrativen Arroganz Inkompetenz versteckt werden soll.
Die Reaktionen der Staatsanwaltschaft folgten ohne irgendein valides Gegenargument, in erster Linie als eine Reihe von Etiketten auf Kosten der OSZE. Die Analyse wurde als Anschlag auf das Justizwesen von BuH proklamiert, der Leiter der OSZE-Mission BuH Moore wurde der Revanche beschuldigt, der Hohe Justizrat wurde indirekt beschuldigt, die Gesetze von BuH nicht zu kennen, weil er den Zugang zu Materialien genehmigt hatte und erneut wurde die Anzahl der bearbeiteten Fälle hervorgehoben, also jenes statistische Argument, das in der Analyse kritisiert und in Frage gestellt wurde. Die Staatsanwaltschaft bestätigte damit ihren Ehrgeiz, sich über Tatsachen zu äußern, für die sie nicht über die entsprechende Kompetenz verfügt, zum Beispiel über die Zuständigkeiten von BuH, die Ausgaben der OSZE, das Fachwissen der Autorin der Analyse, die Höhe der von der OSZE ausgezahlten Honorare, oder im Allgemeinen über den Inhalt und die Objektivität der Analysen. Die Staatsanwaltschaft bedient sich der Medien wie ein Polygon, in dem es am einfachsten ist, den Gegenstand des Rechtsstreits umzudrehen. Aber die pauschalen Antworten und Etiketten kommen nicht zur richtigen Zeit, weil derzeit in den Medien die Erfolglosigkeit der Staatsanwaltschaft im Fall Pandora thematisiert wird. Die Vorwürfe richten sich an den Chefankläger, der für diesen Fall verantwortlich war und decken sich mit den von Richterin Korner in Zusammenhang mit Kriegsverbrechen zum Ausdruck gebrachten Vorwürfen: Die proklamierte Kompetenz und Effizienz der Staatsanwaltschaft steht in Widerspruch zu konkreten Ergebnissen, spektakuläre Verhaftungen und offensichtliche Straftaten enden ohne Anklagen und Gerichtsverfahren.
Akzeptiert man die Methode der medialen Abrechnung, auf der die Staatsanwaltschaft beharrt, akzeptiert man die Methode der Verwendung von Daten aus Ermittlungsverfahren gegen jene, welche die Arbeit des Chefanklägers und seiner engsten Mitarbeiter kritisieren. Es ist nicht schwer verständlich, dass man damit – aus der Sicht des Chefanklägers – die sozialen und politischen Prozesse lenken könnte. Daher ist es riskant und äußerst verantwortungslos, einen Juristen ohne einen Tag Erfahrung in der Strafjustiz anzustellen, einen Juristen mit Richterlaufbahn für Verwaltungsübertretungen und fragwürdigen biographischen Details (Salihović) an dieser Stelle zu zu engagieren, genauso wie es nicht ratsam ist, einem Juristen ohne strafrechtliche Praxis und ersichtlichem praktischen Wissen die Institution als Leiter des Kabinetts (Pleh) zu überlassen. Die Arbeit der Staatsanwaltschaft und die Persönlichkeit des Chefanklägers bzw. die Institution der Staatsanwaltschaft und die berufliche und moralische Biographie ihres Chefs sind zu eng miteinander verflochten, sodass die OSZE-Analyse und die Reaktion darauf zurückgehalten werden konnten. Die Analyse der Richterin Korner stellt aus meiner Sicht eine Initiative für schnelle und gründliche Maßnahmen in der Staatsanwaltschaft dar. Von ihr hängt vielmehr ein erfolgreiches und legitimes Strafverfahren ab, als auf den ersten Blick sichtbar ist. Die Alternative wäre eine Schreckensherrschaft der Staatsanwaltschaft, die persönliche Eitelkeiten befriedigt.