Verbot der Leugnung von Völkermord in der EU, in BiH und der Region: rechtsvergleichende Darstellung

Das Verbot der Leugnung von Völkermord und anderen extremen Formen der Hassrede stellt eine völkerrechtliche Verpflichtung für Bosnien und Herzegowina (BiH) dar und hat ein besonderes Gewicht in einer Gesellschaft, in der der begangene Völkermord und andere schwerste Kriegsverbrechen täglich negiert werden. Die Leugnung des Genozids stellt, wie auch die Hassrede allgemein, ein Problem dar, mit dem die bosnische Gesellschaft tagtäglich konfrontiert ist, und es gibt immer noch kein einheitliches Vorgehen dagegen. In der Arbeit der Mitarbeiterin des KÖR, Lamija Muftić, wird der Umgang mit dem Problem der Leugnung von Völkermord in den Ländern der Region und in ausgewählten EU-Ländern gezeigt. Die Autorin betont, dass BiH auf dem Weg zum EU-Mitglied seine eigenen Gesetze mit der Verpflichtung zur Kriminalisierung der Leugnung von Völkermord und anderen Straftaten in Einklang bringen muss und dass zusätzlich zu der legislativen Lösung eine systematische Sammlung von Daten über Vorfälle und Verbrechen durch Hass notwendig ist. Die Arbeit kann hier heruntergeladen werden.

(veröffentlicht am 20. 05. 2018)

Die rechtliche Natur des öffentlichen Auftrags in der kroatischen Rechtsordnung

In der kroatischen Dogmatik und Rechtspraxis ist die rechtliche Natur des öffentlichen Beschaffungsauftrags seit Jahren ein Problem: Handelt es sich dabei um einen Verwaltungsvertrag oder einen zivilrechtlicher Vertrag? Marko Turudić argumentiert in seiner Analyse, die hier heruntergeladen werden kann, dass ein öffentlicher Beschaffungsauftrag im kroatischen System einen Verwaltungsvertrag darstellt, und die nicht-systematische Regulierung des Instituts in dem Gesetz der öffentlichen Auftragsvergabe keinen Einfluss auf seine öffentlich-rechtliche Natur hat. Der öffentlich-rechtliche Charakter ergibt sich - nach dieser Ansicht - aus den Bestimmungen des Gesetzes, das besagt, dass ein öffentlicher Auftrag in Übereinstimmung mit den Bedingungen der Dokumentation über die Beschaffung und das ausgewählte Angebot durchgeführt wird, und aus der Tatsache, dass das wirtschaftliche Subjekt dem Auftraggeber untergeordnet ist. Obwohl vorgesehen ist, dass zur Erfüllung der Verpflichtungen öffentlicher Aufträge das Schuldrecht zur Anwendung kommt, glaubt der Autor nicht, dass dies die öffentlich-rechtliche Natur ändert, da damit nicht die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte für Streitigkeiten in Zusammenhang mit öffentlichen Aufträgen begründet wird.

(veröffentlicht am 19. 05. 2018)

System der Normierung der Arbeit der Staatsanwälte in Bosnien und Herzegowin

Bei der Analyse des bosnisch-herzegowinischen Systems zur Normierung der Arbeit der Staatsanwälte geht der Autor Demirel Delić von der These aus, dass das größte Problem die Bearbeitung von anspruchsvollen Straftaten ist. Organisierte und wirtschaftliche Kriminalität und Korruption werden dabei als die anspruchsvollsten Handlungen angesehen, die die unter dem Druck rigoroser Standards von Orientierungsnormen und Zeitrahmen stehenden Staatsanwälte nicht dazu motivieren werden, mit belastenden Handlungen gründlich umzugehen. Der Autor weist auf das slowenische Bewertungsmodell als positives Beispiel für die Überwindung dieses Problems hin und schlägt vor, die slowenischen Lösungen in das bosnisch-herzegowinische Modell einzubeziehen. Die Arbeit kann hier heruntergeladen werden.

(veröffentlicht am 18. 05. 2018)

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