Ineffektives Gerichtswesen und Maßnahmen für die erfolgreiche Durchführung von Strafverfahren (wie die Maßnahme, das Verlassen des vorübergehenden Aufenthalts zu verbieten, zur Strafe wurde)

Die Verbotsmaßnahme wurde 2003 in Bosnien und Herzegowina durch die Strafprozessordnung des Hohen Vertreters eingeführt. Unter den Maßnahmen zur "Sicherstellung der Anwesenheit des Beschuldigten und für die erfolgreiche Durchführung von Strafverfahren" befand sich auch die Untersagung des Verlassens des Wohnortes. Branko Perić zeigt mit seiner Analyse die Unlogik zunächst in Bezug auf die Verknüpfung der Dauer des Aufenthaltsverbots mit der Dauer des Strafverfahrens auf und zeigt, dass die gerichtliche Praxis die Anordnung dieser Maßnahme nicht in einen rechtlichen Rahmen gebracht hat. Daher stellt diese Maßnahme eine Einschränkung der Menschenrechte dar. Die Analyse kann hier abgerufen werden.

(veröffentlicht am 28. 02. 2018)

Die Entscheidung des Verfassungsgerichts der Republik Kroatien U-II-6111/2013 - Juristischer Voluntarismus?

In der Analyse von Frane Staničić wird die Zuständigkeit des Verfassungsgerichts der Republik Kroatien in Bezug auf die abstrakte Normenkontrolle problematisiert. Der Autor ist der Auffassung, dass das Verfassungsgericht kasuistisch zur Rechtsunsicherheit beiträgt, sodass die Beschwerdeführer nicht einmal annährend beurteilen können, ob ihr Antrag zulässig ist und ob sie das Verfahren zur Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit eines allgemeinen Rechtsakts einleiten können. Die Gründe liegen nach Meinung des Autors darin, dass das Verfassungsgericht künstlich die Unterscheidung zwischen "anderen Regelungen" und "allgemeinen Rechtsakten" geschaffen hat, die inhaltlich nicht existieren und je nach Fall seine Zuständigkeit ändert. Die Arbeit kann hier abgerufen werden.

(veröffentlicht am 23. 02. 2018)

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