Der Verjährungsfrist im kroatischen Steuerrecht - lange bestehende offene Fragen und mögliche Antworten auf diese

Vlaho Bassegli Gozze analysiert die Besonderheiten der Verjährung im kroatischen Steuerrecht. Der Autor analysiert das Institut der Verjährung außerhalb der Definition im öffentlichen oder privaten Recht und stellt fest, dass seine Besonderheit in der Tatsache liegt, dass die Verjährungsfrist in der Steuergesetzgebung auf Seiten der Steuerverwaltung alle restriktiven Elemente enthält, die das Institut im öffentlichen Recht hat, während sie auf Seiten der Steuerzahler als Gläubiger des Steuerschuldverhältnisses näher an das Privatrecht angelehnt ist. Die Analyse stellt fest, dass die neue kroatische Gesetzgebung etwas unlogisch aufgebaut ist, aber einen Schritt nach vorne macht, und zwar im Hinblick auf eine genauere Definition der streitigen Situationen und eine klarere Ausrichtung des Vorgehens der öffentlichen Hand in Situationen, in denen Verjährung für steuerrelevante Schuldverhältnisse eintritt. Ungeachtet der positiven Schritte weist der Autor darauf hin, dass der Gesetzgeber die Übergangsfristen nicht genau normiert hat. Die Analyse kann hier heruntergeladen werden.

Die Stellung des Ombudsmannes für Menschenrechte in Bosnien und Herzegowina im behördlichen und im streitigen Verwaltungsverfahren

Die Institution des Ombudsmannes von BuH hat besondere Befugnisse nach den Verwaltungsverfahrensgesetzen. Neben dem Gesetz über den Ombudsmann und der Geschäftsordnung der Ombudsmann-Institution sind das Gesetz über das (behördliche) Verwaltungsverfahren und das Gesetz über das streitige Verwaltungsverfahren relevant, die auf den verschiedenen Ebenen der bosnisch-herzegowinischen Behörden zum Einsatz kommen. Die Analyse von Nurko Pobrić fasst die einschlägigen Vorschriften dieser Ebenen zusammen. Der Autor weist auf die Unterschiede und die Inkonsistenz der Vorschriften hin, die den Status des Ombudsmannes regeln, sowie auf eine Reihe von Ungenauigkeiten, die seines Erachtens für das unbefriedigende Handeln der Ombudsmann-Institution von BuH verantwortlich sind. Die Analyse kann hier heruntergeladen werden.

Die Analyse des Hochschulsystems in Bosnien und Herzegowina

Die Regulierung der Hochschulbildung in BuH ist ein neuralgischer Punkt, an dem sich akademische, wirtschaftliche und politische Interessen überschneiden. Der Eingang von Privatkapital im Bereich der Bildung hat nicht nur Wettbewerb gebracht, sondern auch einen eindeutigen Niveauverlust des benötigten Wissens für den Erwerb von akademischen Titeln. Das Problem wird durch die Fragmentierung der Gesetzgebungskompetenz im Bereich der Bildung und den gegenseitigen Wettbewerb der Kantone und Entitäten verstärkt. Zwei Kantone in der Föderation von Bosnien und Herzegowina (Sarajevo und Tuzla) haben mit der Neuregulierung des Hochschulwesens reihenweise Fragen aufgeworfen. Kontrovers sind das Ausmaß der Kompetenzen, die Gleichbehandlung von privaten und öffentlichen Bildungseinrichtungen, die akademische Freiheit und die Verwaltung von Bildungseinrichtungen. Beim Regelwerk treffen die Argumente der akademischen Kreise auf die Praxis der regierenden Kantonalpolitik. Zwei Analysen des KÖR geben einen genauen Überblick über die Regelungskompetenz in BuH und im Kanton Sarajevo und zeigen konkrete Probleme mit Lösungen auf:

Die Analyse von Mehmed Bećić zeigt den institutionellen Rahmen und die relevanten normativen Lösungen. Der normative Partikularismus wurde als das größte Problem identifiziert und der Autor besteht auf der strikten Einhaltung der Grundsätze des Rahmengesetzes und des Bologna-Prozesses. Ferner fordert er die Gleichbehandlung von privaten und öffentlichen Bildungseinrichtungen.

In der zweiten Analyse konzentriert sich Mirza Hebib auf das Bildungssystem im Kanton Sarajevo und der Universität Sarajevo. Er geht von der Notwendigkeit einer Reform des normativen Rahmens aus, weist jedoch auf die akademischen Freiheit, Autonomie und Selbstverwaltung als die wichtigsten Elementen der Reform hin. Sein Vorschlag ist, statt eines Gesetzes, das sich gerade im Prozess der Annahme befindet, zwei Gesetze zu erlassen: eines für den kantonalen Hochschulbereich und eines für die Universität Sarajevo.

Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge und das Recht auf Abfindung - europäische, kroatische und regionale Perspektive (anlässlich des Urteils des Gerichtshofes der Europäischen Union in der Rechtssache C-596/14)

Das Institut der Vereinbarung von Zeitarbeit  bzw. befristeten Verträgen basiert in den EU-Mitgliedstaaten auf der Richtlinie von 1999. Sie definiert die allgemeinen Grundsätze und Mindestanforderungen in Bezug auf befristete Verträge. Die Richtlinie gewährleistet als allgemeiner Rahmen die Gleichbehandlung von befristet Beschäftigten. Probleme zeigen sich im Hinblick auf das Recht auf Abfindung und die unterschiedliche Behandlung von befristeten und unbefristeten Arbeitnehmern. Nataša Novaković zeigt in ihrer Analyse die praktische Bedeutung der EU-Richtlinie, die kroatische Gesetzgebung in Bezug auf befristete Verträge und das Recht auf Abfindung sowie die entsprechenden Lösungen in Bosnien und Herzegowina, Montenegro und Serbien. Abschließend erklärt sie, warum das nationale Recht sehr vorsichtig bei der Interpretation und Anwendung des EU-Besitzstand sein muss. Diese Analyse kann hier heruntergeladen werden.

Position des Ombudsmannes in Verwaltungsverfahren und Verfahren vor den Gerichten von Bosnien und Herzegowina, Umfang und Art der Kompetenzen und Möglichkeiten

Amra Ohranović, Mitarbeiterin des KÖR, stellt in ihrer Analyse der Ombudsmann-Institution für Menschenrechte von BiH die Frage, in welchem Umfang die Institution die ihr gesetzlich eingeräumten Kompetenzen einsetzt. Besonders wichtig sind die eingeräumten Befugnisse in Bezug auf Verwaltungs- und Gerichtsverfahren. Die Analyse zeigt zum einen, dass die Jahresberichte nicht alle Informationen darüber enthalten, was die Ombudsmann-Institution schuldig ist zu tun und öffentlich zu machen, und zum anderen, dass sich neben allen eingeräumten Kompetenzen insbesondere im Verwaltungsverfahren und Verwaltungsstreit die Aktivitäten auf rechtlich nicht bindende Empfehlungen beschränken. Die Schlussfolgerung ist, dass die rechtlichen Möglichkeiten der Anregung von oder der Teilnahme des Ombudsmannes an laufenden Verfahren unzureichend ausgeschöpft werden und dass der hohe Anteil ungenutzter gesetzlicher Befugnisse letztlich als äußerst unbefriedigend beurteilt werden muss. Die Analyse kann hier heruntergeladen werden.

Die Ombudsmann-Institution von BiH - zentrale Institution für den Schutz vor Diskriminierung oder selige Form ohne Substanz

Aida Hunček-Pita bringt in ihre Analyse über die Arbeit der Ombudsmann-Institution persönliche Erfahrungen im Bereich des Schutzes vor Diskriminierung ein und zeigt, wie die praktische Bearbeitung eines Falles funktioniert. Weiters weist sie auf festgestellte Mängel hin, nämlich die langsame und unzureichende Behandlung von Fällen, einschließlich Verzögerungen, formale Behandlung, inkompetente Verarbeitung und nutzlose Ratschläge. Auch wenn es eine Rechtsgrundlage und einen Schutzmechanismus vor Diskriminierung durch die Ombudsmann-Institution gibt, folgte im geschilderten Fall das formal vorgeschriebene Verfahren, in dem nach der Beischaffung der notwendigen Dokumentation nichts gemacht wurde, auch wenn formal mit Ermittlungen begonnen wurde. Die Institution des Ombudsmannes kann nach ganzheitlicher Beurteilung nicht als Förderer der guten Verwaltung und des Rechtsstaates angesehen werden; die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel liegen sicherlich unter dem Niveau, das für eine Einrichtung von dieser Bedeutung notwendig wäre. Die Arbeit kann hier heruntergeladen werden.

Rechtlicher Rahmen und Modelllösungen des Bürgerbeauftragten der Republik Serbien

Die Analysen der serbischen Mitarbeiter des KÖR, Jasmina Minić und Marijo Reljanović, führen uns ein in den rechtlichen Rahmen und die Modelllösungen des serbischen Bürgerbeauftragten.  Die Institution des Bürgerbeauftragten in Serbien wurde unter dem Namen „Ombudsmann“ organisiert. Neben dem bundesstaatlichen, gibt es auch Bürgerbeauftragte der Länder und Gemeinden. Ihre Aufgaben werden durch die Verfassung und das Gesetz definiert und sind belehrender Natur. Der Beauftragte tritt nicht in einen Konflikt mit der Staatsverwaltung, sondern macht auf Mängel aufmerksam und kontrolliert, ob die staatliche Verwaltung ihre Aufgaben im besten Interesse der Bürgerinnen und Bürger durchführt. Die Arbeit von Jasmina Minić  stellt das serbische Modell vor und bewertet seine Arbeit in den letzten zehn Jahren. Obwohl die Arbeit des Ombudsmannes positiv bewertet wird, schlägt die Autorin legislative Verbesserungen vor: die Präzisierung des Syntagmas im Hinblick auf Erfahrung sowie hohe moralische und professionelle Qualität, Anpassung der Zahl der Stellvertreter an die kontrollierten Bereiche, Gewährleistung der finanziellen Unabhängigkeit, Sanktionen für die Verweigerung der Zusammenarbeit mit dem Bürgerbeauftragten und die Möglichkeit der Abbestellung des Beauftragten. Mario Reljanović konzentriert sich in seiner Arbeit auf die Beschreibung der Verfassungs- und Rechtsstellung des Bürgerbeauftragten und die Identifizierung im System bestehender Lücken. Der Autor hält die Überregulierung der Zuständigkeit des Bürgerbeauftragten, die Überschneidungen mit ähnlichen Institutionen (Beauftragter für Gleichheit, Präsidenten der Republik, Präsidenten und Mitglieder der Regierung etc.) und die Anpassung der Verwaltungspraxis an die Empfehlungen des Beauftragten für problematisch. Da es keine Anzeichen gibt, dass diese Institution im Zuge der serbischen Verfassungsreform einer grundlegenden Reform unterzogen wird, wird vorgeschlagen, Zweifelsfragen detailliert gesetzlich zu regeln.

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