Das neue Gesetz über das öffentliche Auftragswesen in Bosnien und Herzegowina: Das Verfahren für die Auftragsvergabe der in Anhang II. Teil B genannten Dienstleistungen

Das neue Gesetz über das öffentliche Auftragswesen in BiH wurde zwei Monate nach der Veröffentlichung der europäischen Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe beschlossen. Das Verfahren für die Auftragsvergabe der in Anhang II. Teil B genannten Dienstleistungen ist in Artikel 8 geregelt. Die Mitarbeiterin des KÖR, Enesa Mrkaljević, zeigt, dass die Regulierung des Vergabeverfahrens nicht im Einklang mit den Grundsätzen der Transparenz, der Effizienz, des fairen Wettbewerbs und der Verhinderung von Korruption im öffentlichen Sektor steht. Bestimmte Vorschriften lassen genug Raum für willkürliche und intransparente Entscheidungen. Die Analyse kann hier heruntergeladen werden.

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