Nach einer zehnjährigen Umgehung wird das Thema Verfassungsänderungen in Bosnien und Herzegowina als wichtige Voraussetzung für Rechtsreformen wieder aufgenommen. Diesbezüglich erinnert das KÖR an die Studie von Edin Šarčević "Daytoner Verfassung: Merkmale und charakteristische Probleme" (Sarajevo 2009) und macht das Fach- und Wissenschaftspublikum auf die Antinomien des bestehenden Verfassungsmodells aufmerksam. Die Studie hebt die Schwächen des BiH-Modells hervor und weist auf Abweichungen von den öffentlich-rechtlichen Standards hin. Sie beschreibt auch den Inhalt der notwendigen Änderungen, sowohl aus nationaler als auch aus internationaler Sicht. Dies bringt politische Strukturen auf die Bedeutung von Rechtsstandards und auf Konzepte zurück, die nur durch eine standardisierte Begriffsbedeutung produktiv in eine moderne Verfassung integriert werden können. Das zentrale Problem, die Ethnonominierung und die Bedeutung der öffentlich-rechtlichen Unterscheidung zwischen Volk und Nation, hängt mit den Fragen der Ethnisierung der Gesellschaft in Bosnien und Herzegowina, der Internationalisierung der Verfassung, dem vorübergehenden Charakter von Anhang 4 und der Legalisierung der Kriegsergebnisse zusammen. Diese Elemente beziehen sich auf die verfassungsrechtlichen Konstellationen, die geändert werden müssen, um zu einem Rechtsstaatsmodell zu gelangen. Die Studie ist heute so aktuell wie vor zehn Jahren und kann unter diesem Link heruntergeladen werden.
(veröffentlicht am 28. 01. 2021)
In accordance with the mandate given to it by the Committee of Ministers, the Consultative Council of European Judges (CCJE) has prepared the Opinion on the role of associations of judges in supporting judicial independence. You can download here the Opinion.
(veröffentlicht am 06. 12. 2020)
With professional assistance of Public Law Centre Association of Prosecutors in Federation of Bosnia and Herzegovina, Association of Judges in Federation of Bosnia and Herzegovina, Association of Judges in Bosnia and Herzegovina and Association of Women Judges in Bosnia and Herzegovina signed Memorandum of Understanding and Cooperation Between Associations of Judges and Associations of Prosecutors in Bosnia and Herzegovina on 12th of October 2020 in Sarajevo. Details on this link.
(veröffentlicht am 12. 10. 2020)
Die KÖR-Mitarbeiterin Vesna Rakić-Vodinelić analysiert die Erklärung des Staatssekretärs im Justizministerium über die Ernennung von Richtern in der Republik Serbien. Danach benötige die serbische Justiz eine externe Kontrolle. Diese sei, so die Vorstellung, von dem Präsidenten der Republik durchzuführen. Die Grundlage stelle die Befugnis zur Ernennung von Richtern dar. Einschlägig sei dabei das französische Modell der Richterernennung. In der Analyse werden die für die Justizunabhängigkeit geltenden internationalen Standards, sowie die Verfassungslösungen in Serbien geklärt. Dargestellt sind auch Entwürfe von Verfassungsänderungen aus dem Jahr 2018. Angeführt sind Beispiele der politischen Einflussnahme des derzeitigen Präsidenten der Republik Serbien auf die serbische Justiz, sowie Beispiele für das Erliegen dieser Einflussnahme. Daraus folgt, dass die gegenwärtige Situation keinesfalls zu Gunsten der Verfassungsreform spricht. Die Verfassungsreform würde dazu führen, dass der Präsident selbst oder gar auf Vorschlag des Hohen Justizrates Richter ernennt. Das Papier kann unter diesem Link heruntergeladen werden.
(veröffentlicht am 22. 07. 2020)
Wenn personenbezogene Daten unter die Kontrolle des Verwaltungsapparats gestellt werden, besteht die Möglichkeit eines Missbrauchs. Das jüngste Beispiel ist die Veröffentlichung einer Liste infizierter Personen und Personen, denen im Zusammenhang mit der Coronapandemie in Bosnien und Herzegowina und Montenegro eine Selbstisolierung zugewiesen wurde. Mit der Pandemie hat die Notwendigkeit, die Ausbreitung des Virus zu verhindern, zu einem stärkeren Eindringen staatlicher Stellen in die Privatsphäre der Bürger sowie zu der Notwendigkeit einer verstärkten Verarbeitung bestimmter personenbezogener Daten geführt. Hierbei handelt es sich in erster Linie um sensible Daten, die die Überwachung des Gesundheitszustands und der elektronischen Kommunikation ermöglichen. Die Verarbeitung solcher Daten verletzt im Allgemeinen das Grundrecht auf Privatsphäre jeder Person. Durch die Analyse der Einschränkung der Privatsphäre unter den Bedingungen der Pandemie in der Republik Kroatien von Morana Briški macht das Kompetenzzentrum für öffentliches Recht die Länder der Region auf die typischen Orte der Verletzung dieses Grundrechts und auf die zulässigen Formen seiner Einschränkung aufmerksam. Die Analyse kann unter diesem Link heruntergeladen werden.
(veröffentlicht am 25. 04. 2020)
Das KÖR macht darauf aufmerksam, dass aufgrund der COVID-19-Pandemie bis Ende März dieses Jahres sechs Mitglieder des Europarates unter Berufung auf Artikel 15 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten das Sekretariat des Europarates benachrichtigt haben. Bei der Analyse unserer Mitarbeiterin Nikolina Katić warnen wir, dass die Übernahme dieser Praxis in den Ländern der Region fast nichts bewirken würde und dass derzeit nicht alle Bedingungen für die Ausnahmeregelung des Übereinkommens unter Bezugnahme auf Artikel 15 EMRK erfüllt sind. Die Übertragung aller Befugnisse auf die Exekutive ist in dringenden oder verkürzten Gesetzgebungsverfahren rechtlich problematisch und muss berücksichtigt werden. Unter diesem Link wird eine Analyse veröffentlicht, in der bestimmte Aspekte der Ausnahmeregelung der EMRK im Rahmen der Anwendung von Artikel 15 des Übereinkommens ausführlicher erläutert werden.
(veröffentlicht am 02. 04. 2020)
Ist Bosnien und Herzegowina verpflichtet, die Ausnahmeregelung nach Artikel 15 EMRK (Außerkraftsetzen im Notstandsfall) nach Einführung zahlreicher Sofortmaßnahmen zu melden? Es ist nicht möglich, nur eine rechtlich korrekte Antwort auf diese Frage zu geben. Die Analyse von Nasir Muftić argumentiert, dass eine Ausnahmeregelung in der gegenwärtigen Situation Bosnien und Herzegowina mehr schaden als nützen würde. Die Analyse kann unter diesem Link heruntergeladen werden.
(veröffentlicht am 26. 04. 2020)
Die vom KÖR veröffentlichte vierte Analyse zum bosnischen Modell der juristischen Ausbildung von RichterInnen und StaatsanwältInnen befasst sich rechtsvergleichend mit dem bosnischen System (innerhalb von Ausbildungszentren) und dem serbischen System (innerhalb der Justizakademie) für die Ausbildung von RichterInnen und StaatsanwältInnen. Die Autoren Arben Murtezić und Davor Trlin sind Mitarbeiter von CEST FBiH und präsentieren in ihrer Arbeit die Ziele und Aufgaben von Bildungseinrichtungen in beiden Ländern. Diese Überprüfung ist auch Teil einer Reihe von Analysen des Anwaltsprüfungsmodells, da die Einrichtung von Justizakademien als optimale Lösung für Bosnien und Herzegowina hervorgehoben wurde. Das Papier kann unter diesem Link heruntergeladen werden.
(veröffentlicht am 01. 04. 2020)
Durch die Entscheidung der Agentur für den Schutz personenbezogener Daten vom 24. März 2020 wurde allen Stellen auf allen Regierungsebenen in Bosnien und Herzegowina untersagt, personenbezogene Daten von Personen zu veröffentlichen, die positiv auf das Coronavirus getestet worden sind, sowie von Personen, die isoliert und selbstisoliert wurden. Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit einer solchen Entscheidung tauchten dann in der Öffentlichkeit auf, und personenbezogene Daten werden entgegen dieser Entscheidung dennoch veröffentlicht. Das Kompetenzzentrum für öffentliches Recht gibt ein Gutachten ab, in dem festgestellt wird, dass die Schlussfolgerungen der Agentur in der Entscheidung in Übereinstimmung mit dem Gesetz und den internationalen Standards für den Schutz personenbezogener Daten dargestellt werden. Es wird ferner festgestellt, dass die Veröffentlichung personenbezogener Daten infizierter Personen und Personen, denen Isolations- und Selbstisolierungsmaßnahmen auferlegt wurden, nicht das gelindeste Mittel darstellt und dass solche Maßnahmen daher verfassungswidrig sind. Alle Personen, deren Identität von den zuständigen Behörden veröffentlicht wurde, haben die Möglichkeit, vor den zuständigen Gerichten Klage gegen die Behörden einzureichen, die die personenbezogenen Daten des Infizierten veröffentlicht haben. Falls die zuständigen Gerichte keine Verletzung des Rechts auf Schutz personenbezogener Daten feststellen, wird Personen, deren Identität veröffentlicht wurde, empfohlen, beim Verfassungsgericht von Bosnien und Herzegowina einen Rechtsbehelf wegen Verletzung des verfassungsrechtlich garantierten Grundrechts auf Schutz personenbezogener Daten gemäß Artikel 8 EMRK einzulegen. Der Autor des Gutachtens ist Nihad Odobašić und es kann unter diesem Link heruntergeladen werden.
(veröffentlicht am 08. 04. 2020)
Das Disziplinarverfahren, das Büro des Disziplinarstaatsanwalts, die erste und die zweite Instanz der Disziplinarkommission für RichterInnen und StaatsanwältInnen sind die wichtigsten institutionellen Mechanismen für die Kontrolle der Justiz in Bosnien und Herzegowina. Der Öffentlichkeit wurde die Arbeit dieser Gremien bei der Festlegung der Verantwortung des Präsidenten des Hohen Justizrates (VSTV) in der sogenannten Hufeisen-Affäre bekannt. Das Verfahren hat gezeigt, dass die Arbeit der Disziplinarkommissionen schwerwiegende Defizite aufweist. In diesem Fall wurden durch restriktive Auslegung die expliziten gesetzlichen Bestimmungen relativiert und ein niedrigerer Verantwortungsstandard für Personen mit hohen moralischen und beruflichen Qualitäten (Mitglieder des VSTV) festgelegt als für „normale“ RichterInnen und StaatsanwältInnen. Dieses Verfahren wird zusammen mit anderen konkreten Beispielen, die die ungleiche Praxis bei der Bestimmung der Disziplinarverantwortung von RichterInnen und StaatsanwältInnen veranschaulichen, von Mirza H. Omerović analysiert. Durch die Analyse konkreter Beispiele weist er auf die Mängel in der Arbeit der Disziplinarorgane hin und schlägt Änderungen des Gesetzes über den Hohen Justizrat vor, die die Möglichkeit ungleicher Entscheidungen für analoge Fälle, dh eine besondere Form der Willkür, ausschließen würden. Die Analyse kann unter diesem Link heruntergeladen werden.
(veröffentlicht am 24. 03. 2020)
Nach dem Urteil des EGMR im Fall von Baralija vs. BiH (vom 29. Oktober 2019, App. No. 30100/18) wurde der Gesetzgeber aufgefordert, das Wahlgesetz innerhalb von sechs Monaten nach der endgültigen Entscheidung zu ändern (das Urteil wurde am 29. Jänner 2020 rechtskräftig). Für den Fall, dass der nationale Gesetzgeber dieser Verpflichtung nicht nachkommt (bis zum 29. Juli 2020), entschied der EGMR dass "das Verfassungsgericht von Bosnien und Herzegowina befugt ist, vorübergehende Vorschriften als notwendige Übergangsmaßnahmen zu erlassen". Das KÖR veröffentlicht eine Analyse von Ljubomir Ožegović, die die Frage beantwortet, ob das Verfassungsgericht von Bosnien und Herzegowina als positiver Gesetzgeber durch Regulierung der Kommunalwahlen in Mostar entscheiden sollte. Die Analyse kann unter diesem Link heruntergeladen werden.
(veröffentlicht am 21. 05. 2020)
Das Verfassungsgericht von Bosnien und Herzegowina hat in seiner Plenarsitzung vom 22. April 2020 festgestellt, dass die Anordnungen des Bundesamtes für Katastrophenschutz die Freizügigkeit von Personen unter 18 Jahren und über 65 Jahren verletzen, da das Kriterium der Verhältnismäßigkeit nicht erfüllt ist. Die Entscheidung wurde nicht einstimmig getroffen, da Richterin Valerija Galić eine Erklärung abgegeben hatte, in der sie der Entscheidung der Mehrheit nicht zustimmte. Bei der Überprüfung der Entscheidung des Verfassungsgerichts, die unter diesem Link heruntergeladen werden kann, rekonstruiert KÖR-Mitarbeiterin Lejla Ramić den Hintergrund der Entscheidung, analysiert die rechtlichen Aspekte und macht bestimmte Bemerkungen zur Reihenfolge der Argumente und zur Bewertung der Regeln "in Übereinstimmung mit dem Gesetz".
(veröffentlicht am 04. 06. 2020)
Ein vergleichender Überblick über Lösungen für die Zusammensetzung, Auswahl, Kompetenzen und Finanzierung unabhängiger Regulierungsbehörden für elektronische Medien finden sich in der Arbeit von Miloš Stanić unter diesem Link. Neben der Darstellung vergleichender Lösungen in ausgewählten europäischen Ländern schlägt der Autor Grundsätze vor, nach denen das Modell für Serbien festgelegt werden sollte.
(veröffentlicht am 28. 05. 2020)
Die Einführung des Ausnahmezustands in Serbien hat die Frage der freien Berichterstattung über die Pandemie und die ergriffenen Maßnahmen aufgeworfen. Es stellte sich heraus, dass Serbien in Bezug auf die Medienfreiheit aus gutem Grund sowohl in der Region als auch auf den Listen der internationalen Institutionen, die die Meinungsfreiheit indizieren, schlecht platziert ist. Medien des öffentlichen Dienstes werden als Regimemedien eingestuft, und die Regulierungsbehörde für elektronische Medien (REM) ist politisiert und ineffizient. Die Medienfreiheiten während des Ausnahmezustands in Serbien werden von Ana Stevanović in dem Papier unter diesem Link vorgestellt.
(veröffentlicht am 28. 05. 2020)
Die Ausübung des Rechts sich in RichterInnenvereinigungen zusammenzuschließen war in Serbien nicht ohne Schwierigkeiten. Bis zum Jahr 2001 war es umstritten, und die Mitgliedschaft in einer Vereinigung wurde mit Entlassung bestraft. Erst mit der Entscheidung des Verfassungsgerichts von Serbien aus dem Jahr 2012 wurde Ordnung geschaffen, indem der Hohen Justizrat aufgefordert wurde, jene RichterInnen wieder zu ernennen, die zuvor aus ihrer richterlichen Funktion entlassen worden waren. Die Rolle des serbischen Richterverbandes war dabei von entscheidender Bedeutung. Mit der Analyse von Radomir Zekavica verweist das Zentrum für öffentliches Recht auf die Geschichte der Richtervereinigung und die aktuelle Situation in Serbien. Der Autor betont insbesondere die Bedeutung von Berufsverbänden für eine unabhängige Justiz und zeigt am Beispiel Serbiens, welche Gefahren bei Regimeverbänden entstehen. Die Analyse befindet sich unter diesem Link.
(veröffentlicht am 31. 05. 2020)
Am 21. Mai 2020 erließ das Verfassungsgericht der Republik Serbien eine Entscheidung, mit der Initiativen zur Bewertung der Verfassungsmäßigkeit und Rechtmäßigkeit des Beschlusses über die Ausrufung des Ausnahmezustands abgelehnt und Anträge auf Aussetzung der Ausführung einzelner Handlungen und Maßnahmen auf der Grundlage des strittigen Beschlusses Entscheidung abgelehnt wurden. Das Kompetenzzentrum für öffentliches Recht hat eine Expertise (Darko Simović) zu den verfassungsrechtlichen Aspekten der Einführung eines Ausnahmezustands in Serbien veröffentlicht. Das Verfassungsgericht kam unter Berücksichtigung aller Einzelheiten des Gesetzes zur Erklärung des Ausnahmezustands, der vorübergehenden Dauer des Ausnahmezustands und des Charakters des verfassungsgerichtlichen Verfahrens der normativen Kontrolle zu dem Schluss, dass es keine Maßnahme gibt, um das Verfahren auszusetzen. Nach Ansicht des Verfassungsgerichts, das in seiner Entscheidung eine Art Lehrgrundlage für das Institut des Ausnahmezustands darstellte, entspricht der Beschluss über die Erklärung des Ausnahmezustands der Verfassung Serbiens. Die Ausführungen dazu können hier und das Gutachten von Darko Simović unter diesem Link abgerufen werden.
(veröffentlicht am 02. 06. 2020)
Die KÖR-Mitarbeiterin Dragana Boljević analysiert die Legitimität der Justiz in Serbien. Sie zeigt, dass die politische Macht Serbiens mit der Annahme der gegenwärtigen Verfassung wichtige Einflusshebel auf die serbische Justiz behalten hat. Der größte Einfluss kommt von der Exekutive. Das Papier zitiert Quellen, die zeigen, wie die Exekutive die Unabhängigkeit der Justiz in Frage stellt, indem sie sich auf demokratische Legitimität beruft. Die Autorin argumentiert, dass die Justiz den gleichen oder einen höheren Legitimitätsrang als die Exekutive hat und dass die Justiz durch die Berufung auf die Legitimität nicht der Unabhängigkeit beraubt werden kann. Das Papier kann unter diesem Link heruntergeladen werden.
(veröffentlicht am 02. 06. 2020)
Mit Urteil vom 19. Mai 2020 hat der Gerichtshof von Bosnien und Herzegowina das Regelwerk über das Verfahren zur Bewertung der Arbeit von Justizbeamten und die Kriterien für die Bewertung der Arbeit von RichterInnen in Bosnien und Herzegowina vom 24. Dezember 2018 aufgehoben. Das Urteil unterbrach die langjährige Arbeit an der Schaffung von Voraussetzungen für die Reform der Justiz, vor allem für die Schaffung eines Systems zur transparenten und objektiven Bewertung der Arbeit von RichterInnen und StaatsanwältInnen. Das Urteil des Gerichtshofs von Bosnien und Herzegowina wurde vom Präsidenten der Stiftung, Edin Šarčević, analysiert. Sie können die Analyse hier herunterladen.
(veröffentlicht am 28. 05. 2020)
Wie kann die akademische Autonomie vor der Willkür der Bildungsinspektion geschützt werden? Was ist akademische Autonomie, wenn der Bildungsinspektor, der eine gezielte Aufsicht durchführt, die Entscheidung des Senats der Universität mit einer Lösung aufheben kann, die selbst aus Sicht eines juristischen Laien mangelhaft ist? Das KÖR veröffentlicht eine Analyse über die Bildungsinspektion des Kantons Sarajevo im Fall der Aufsicht an der Philosophischen Fakultät in Sarajevo. Nenad Veličković weist auf die Mängel dieser Aufsicht hin und plädiert dafür, dass in allen Angelegenheiten, in denen akademische Fragen von entscheidender Bedeutung sind, nur Beratungskompetenzen der Inspektion überlassen werden. Sie können die Analyse hier herunterladen.
(veröffentlicht am 28. 05. 2020)
Hat die administrative Regulierung von Pandemiemaßnahmen zu einer Übermacht der staatlichen Verwaltung und der Verwaltungsbehörden geführt? Inwieweit stimmen konkrete Entscheidungen mit den verfassungsrechtlich garantierten Menschenrechten überein? Auf der Grundlage einer detaillierten Analyse der eingeführten Maßnahmen stellt Harun Išerić fest, dass das Katastrophenschutzhauptquartier und die zugehörigen Verwaltungsorgane zu einem Ort der Machtkonzentration geworden sind, an dem das Schicksal der Bürger von Bosnien und Herzegowina entschieden und ihre Rechte und Freiheiten verfassungswidrig eingeschränkt werden. Die Analyse ist unter diesem Link verfügbar.
(veröffentlicht am 16. 05. 2020)
Ist die Verletzung des Verbots der Bewegungsbeschränkungen auf dem Gebiet der Republika Srpska ein Vergehen oder eine Straftat? Der Unterschied ist nicht trivial. Die Qualifizierung des Verstoßes gegen das Verbot und die Einschränkung der Bewegungsfreiheit auf dem Gebiet der Republika Srpska als Vergehen und die Verhängung von Vergehenssanktionen würden eine fehlerhafte Anwendung des Gesetzes ermöglichen und die Durchführung von Strafverfahren unmöglich machen (Verstoß gegen den Grundsatz ne bis in idem). Das Fachwissen des Zentrums für öffentliches Recht bestimmt, dass der Verstoß gegen dieses Verbot eine Straftat nach Art. 195 KZRS darstellt, sofern weitere wichtige Merkmale dieser Straftat erfüllt werden. Autor ist Igor Cimeša, und das Fachwissen kann unter diesem Link heruntergeladen werden.
(veröffentlicht am 22. 04. 2020)
Das Kompetenzzentrum für öffentliches Recht bietet durch die Arbeit von Maja Mirković einen Überblick über strafrechtliche Entscheidungen zur Ausbreitung von Infektionskrankheiten und zur Durchführung von Strafverfahren in Bosnien und Herzegowina. Neben einem kurzen Verweis auf geeignete Lösungen in Serbien wird der rechtliche Geltungsbereich des Vorschlags zur Änderung der Strafprozessordnung der FBiH in Bezug auf die Ermöglichung von Online-Gerichtsverfahren sowie das rechtskräftige Dekret über Maßnahmen zur Verhinderung von Maßnahmen, die gegen erlassene Entscheidungen und Anordnungen der zuständigen Behörden verstoßen, und über die Ausrufung eines Notstandes, der durch das Auftreten des Coronavirus (COVID-19) im Hoheitsgebiet von Bosnien und Herzegowina verursacht wurde. Die Autorin ist nicht davon überzeugt, dass Online-Gerichtsverfahren gerechtfertigt sind, und hält das gesetzesähnliche Dekret für teilweise unnötig. Das Papier kann hier heruntergeladen werden.
(veröffentlicht am 18. 04. 2020)
Können wir erwarten, dass Kontaktverbote, Bewegungsverbote und Verbote kritischer Ansichten, d.h. Einschränkungen der Menschenrechte und Freiheiten nach der Corona-Pandemie positive Folgen für die Rechtsstaatlichkeit haben werden? Werden sich administrative Beschränkungen auf Freiheiten auswirken so wie sich beispielsweise Militärtechnologien und Kriege „vom Stacheldraht bis zum Kernkraftwerk“ auf den Frieden ausgewirkt haben (G. Agamben)? Der Ausnahmezustand – und damit kommen wir zum Wesentlichen des Problems – ist ein Ort, an dem sich Willkür und Rationalität treffen. In dieser Dichotomie liegt das Verhältnis zwischen autoritärem Staat und Rechtsstaat. Ersterer impliziert die Herrschaft nach den Vorstellungen eines Mannes, einer Partei, einer Gruppe von interessenbezogenen Personen. Letzterer geht von der Herrschaft des Staatsvolkes aus, das Parteien und Einzelpersonen einsetzt, um den Willen des Volkes zu verwirklichen. Ersterer rechnet mit willkürlichen Entscheidungen und politischer Verwilderung als legitimer Methode, die das Gesetz entscheidend festlegt (die Quelle des Gesetzes ist der Wille eines Mannes: „Das Gesetz, das bin ich“). Letzterer berücksichtigt rationale Entscheidungen und die rechtliche Zivilisierung der Politik, die im Rahmen des rationalen Rechts bleiben müssen (die Quelle des Rechts ist die volonté générale: „Das Gesetz, das sind wir“). Unter außergewöhnlichen Umständen wurde de facto die Exekutivgewalt anstelle des Gesetzgebers eingesetzt. Dies stärkt die politische Entscheidungsfindung und macht das Prinzip der Gewaltenteilung, das den Rechtsstaat definiert, ungültig. Weiter...
(veröffentlicht am 3. Juni 2020)
Hat die Exekutive gegen verfassungsrechtliche Bestimmungen verstoßen, insbesondere gegen geschützte Menschenrechte und Freiheiten, indem sie in Bosnien und Herzegowina außergewöhnliche Maßnahmen ergriffen hat? Das Kompetenzzentrum für Öffentliches Recht bietet mit einer Analyse von Jasmin Muratagić einen Überblick über Vorschriften zur Regelung des Ausnahmezustands und des Ausnahmezustands in Bosnien und Herzegowina sowie einen Überblick über festgestellte und mögliche Verstöße gegen das Verfassungsrecht in Bosnien und Herzegowina. Maßnahmen der Exekutive sind problematisch in Bezug auf Freizügigkeit, Versammlungsfreiheit, Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit sowie Meinungsfreiheit. Der Autor stellt beispielsweise fest, dass die Entscheidungen der Republika Srpska (RS) und des Distrikt Brčko (DB) Panik und Unruhen im Ausnahmezustand zu verbieten, verfassungswidrig sind, dass die Entscheidung des Ministerrates von Bosnien und Herzegowina, den Flughafen Sarajevo vorübergehend zu schließen, aus mehreren Gründen gegen die Verfassung verstößt und dass Anordnungen der Entitäten, die Versammlungsfreiheit einzuschränken wegen sprachlicher Ungenauigkeiten verfassungsrechtlich problematisch sind. Die Analyse kann hier heruntergeladen werden.
(veröffentlicht am 4. Mai 2020)
In der fünften Analyse des bosnischen Modells der Ausbildung von JuristInnen für die richtliche oder staatsanwaltliche Funktion stellt der Richter des Bezirksgerichts in Bijeljina, Dragoslav Erdelić, in vergleichender Weise die Vor- und Nachteile des serbischen (Justizakademie) und des bosnischen (Staatsprüfungs-) Modells dar. In der Analyse, die unter diesem Link heruntergeladen werden kann, kommt er zu dem Schluss, dass Bosnien und Herzegowina kein reguliertes System für die Ausbildung von JuristInnen für die Positionen von RichterInnen/ StaatsanwältInnen hat, sondern ein faires System etablieren sollte, das allen JuristInnen die gleichen Möglichkeiten im Wettbewerbsverfahren bietet, weil es alle JuristInnen in die gleiche Position bringt. Das Modell der Justizakademie wäre in Bosnien und Herzegowina anwendbar und würde ein besseres und erfahreneres Personal in die Justiz einführen, würde es den JuristInnen jedoch nicht leichter machen, RichterIn oder StaatsanwältIn zu werden.
(veröffentlicht am 1. Mai 2020)
Das Kompetenzzentrum für Öffentliches Recht (KÖR) beabsichtigt in Zusammenarbeit mit der Richtervereinigung der FBiH, gemeinsame Aktivitäten zur Herstellung der Integrität von Justiz und Staatsanwaltschaft fortzusetzen. Die erste von mehreren geplanten Aktivitäten ist die fachliche Beratung zur Bewertung der Arbeit der RichterInnen in Bezug auf die Anwendung der seit Anfang 2019 geltenden Kriterien. Im Jahr 2018 organisierte das KÖR unter Ausarbeitung neuer Kriterien zwei Expertenkonsultationen. Das KÖR setzt diese Aktivitäten nun fort und bereitet eine Konsultation zu den Erfahrungen mit der Anwendung der neuen Kriterien vor. Hier veröffentlichen wir einen Bericht der Richterin des Kantonsgerichts in Sarajevo, Nives Abdagić, in dem Erfahrungen mit der Vorbereitung der Stellungnahmen der Abteilung des Obersten Gerichts zur Arbeit von erstinstanzlichen RichterInnen vorgestellt werden. Die Ansichten von Richterin Abdagić eröffnen mehrere Aspekte, zu denen eine Fachdiskussion eröffnet werden sollte. Das Papier kann unter diesem Link heruntergeladen werden.
(veröffentlicht am 27. April 2020)
Die Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg stufen das Recht auf Freizügigkeit als Recht ein, das unter den von der Konvention und der Rechtsprechung des EGMR anerkannten Bedingungen eingeschränkt werden kann. Die Gründe für die Einschränkung des Rechts auf Freizügigkeit sind der Schutz der Gesundheit einer großen Anzahl von Menschen, die öffentliche Moral, die nationale Sicherheit und dergleichen. Nikolina Katić analysiert den Komplex von Rechtsfragen, die vor dem EGMR in Bezug auf die Einschränkung der Freizügigkeit aufgeworfen werden können, und zeigt, welche Elemente bewertet und wie mit dem Verbot umgegangen wird. Die Staaten dürfen weder automatisch auf die strengsten Lösungen zurückgreifen, noch dürfen Maßnahmen einmal und so lange wie der Ausnahmezustand dauert, verhängt werden. Die zuständigen Behörden müssen sie ständig hinterfragen und wenn möglich durch eine milde Maßnahme ersetzen oder so bald wie möglich beenden. Die Analyse kann unter diesem Link heruntergeladen werden.
(veröffentlicht am 14. April 2020)
Aufgrund der aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus und den empfohlenen Vorsichtsmaßnahmen haben wir uns entschieden, alle Veranstaltungen ab Montag, den 16. 03, bis Ende April abzusagen oder auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Dafür möchten wir Euch herzlich zur Nutzung unserer Homepage einladen. Schaut gern mal bei www.fcjp.ba vorbei, wo wir viele Veröffentlichungen zu öffentlichrechtlichen Themen bereithalten. Herzlichen Dank für Euer Verständnis, viel Spaß beim Weiterlesen und bleibt gesund!
Leiter des KÖR
Prof. Dr. E. Šarčević
(veröffentlicht am 21. 03. 2020)
In der dritten Analyse über das Modell für die Ausbildung von Juristen für die Justiz teilt der Richter des Bezirksgerichts Zenica Smajo Šabić seine Anmerkungen. In der Analyse, die unter diesem Link heruntergeladen werden kann, vergleicht er seine eigenen Erfahrungen und Vorschriften mit Lösungen in Serbien, Slowenien und Mazedonien und identifiziert eine Reihe von Schwachstellen im Gesamtsystem. Zunächst werden die Mängel der Grundausbildung in Bezug auf den Kontakt mit der Praxis hervorgehoben, dann der unzureichende Status von Auszubildenden und Freiwilligen vor Gericht, die unbefriedigende Ausbildung von Auszubildenden außerhalb der Justiz und ihr rechtlicher Status nach dem Bestehen des Staatsexamens dargestellt. Das bestehende Konzept der Arbeit in Ausbildungszentren wird ebenso wie die Zusammensetzung und Arbeit der Prüfungskommissionen als Teil des Problems hervorgehoben. Laut dem Autor sollte die wichtigste Veränderungsstrategie auf die Nutzung vorhandener Kapazitäten ausgerichtet sein, dh auf das Mentorensystem und die Einrichtung von Justizakademien als neue Form der Vorbereitung auf das Staatsexamen.
(veröffentlicht am 29. März 2020)
Das Kompetenzzentrum für Öffentliches Recht veröffentlicht eine zweite Analyse über das Modell der Juristenausbildung in Bosnien und Herzegowina. Der KÖR-Mitarbeiter Nihad Odobašić beschreibt die Merkmale des bestehenden Systems und identifiziert eine Reihe von Schwachstellen des aktuellen Modells: Von Mängeln bei der mündlichen Prüfung über die Ernennung von Ausschussmitgliedern bis hin zum bestehenden System zur Vorbereitung auf das juristische Staatsexamen. Die Analyse kann hier abgerufen werden.
(veröffentlicht am 28. März 2020)
Das Kompetenzzentrum für Öffentliches Recht veröffentlicht die erste einer Reihe von Analysen des bh. Modells für die Ausbildung von Juristen in klassischen Rechtsberufen. Der Richter des Gerichts von BiH und Mitarbeiter der KÖR Branko Perić ist der Ansicht, dass die Reform der Justiz mit der Reform des Staatsexamens beginnen sollte und analysiert einzelne Aspekte der normativen Architektur des bestehenden Modells. Er ist der Meinung, dass das vor 50 Jahren eingerichtete Modell keine praktische Relevanz mehr hat und nicht in der Funktion der praktischen Anwendung von Rechtswissen steht. Daher schlägt er die Einrichtung eines neuen Systems vor, das Kandidaten auf ein Richter- oder Staatsanwaltschaftsamt nach dem vorgefertigten und gesetzlich vorgeschriebenen Lehrplan unter der Betreuung erfahrener und zertifizierter Praktiker vorbereitet. Sie können die Analyse hier herunterladen.
(veröffentlicht am 25. März 2020)
Die Parlamentarische Versammlung von Bosnien und Herzegowina hat sich geweigert, die Änderung des bestehenden Gesetzes über Interessenskonflikte (aus dem Jahr 2017/2018) zu behandeln und das Justizministerium von Bosnien und Herzegowina angewiesen, binnen einer Frist von 90 Tagen einen neuen Vorschlag des Gesetzes auszuarbeiten. Die Generalsekretärin der Kommission für Interessenskonflikte der Republik Kroatien, Majda Uzelac, stellt in ihrer Arbeit, die hier heruntergeladen werden kann, das kroatische Modell vor und vergleicht es mit den vorgeschlagenen Lösungen aus dem Entwurf des Gesetzes über Prävention von Interessenskonflikten in den Institutionen von Bosnien und Herzegowina.
(veröffentlicht am 11. März 2020)
Der aktuelle rechtliche Rahmen für den Kampf gegen Interessenskonflikte in Bosnien und Herzegowina ist unzureichend, genießt nicht das Vertrauen der Öffentlichkeit und wirkt nicht nur nicht demotivierend, sondern fördert in der Regel zu korrupte Aktivitäten: Die Gesetze der Entitäten sind unwirksam (Republik Serbische) und enthalten keine Durchsetzungsmechanismen (Föderation BiH). Die Annahme effizienter und moderner Rechtsnormen auf der Ebene des Gesamtstaates von Bosnien und Herzegowina ist eine Notwendigkeit und dennoch schlägt die Parlamentarische Versammlung von Bosnien und Herzegowina eine Änderung bestehender Gesetze (aus dem Jahr 2017/2018) vor und weist das Ministerium für Justiz von Bosnien und Herzegowina an, binnen einer Frist von 90 Tagen einen neuen Gesetzesvorschlag auszuarbeiten. Das führt zu einem neuen Zyklus von Verschleppung und verzögert die notwendigen Änderungen, die zu einer Kontrolle der politischen Korruption beitragen würden. Die Analyse von Damir Arnaut zeigt die Chronologie der gesetzlichen Regelung, weist auf die Schwächen des bestehenden Gesetzes und die Blockade eines moderneren Gesetzes hin und schlägt neue Lösungen vor, die Interessenskonflikte vermeiden und politische Korruption hintanhalten würden. Die Analyse kann hier heruntergeladen werden.
(veröffentlicht am 11. März 2020)
Der Regulierungskörper für elektronische Medien (REM) stellt eine relativ junge Institution im Rechtssystem der Republik Serbien dar, in deren Zusammenhang verschiedene Probleme in Theorie und Praxis auftreten. Die Analyse von Stefan Andonović zeigt die Rechtsstellung von REM, die aktuellen Probleme in seiner Funktionsweise und mögliche Richtungen für die Verbesserung seiner Arbeit auf. In diesem Sinne liegt der Schwerpunkt der Analyse auf der Unabhängigkeit von REM und seiner Beziehung zur Exekutive. Besonderes Augenmerk wird auf die Art und Weise der Auswahl der Mitglieder des Rates von REM gelegt, der ein Schlüsselorgan dieser Institution ist. Die Analyse deckt die praktischen Aspekte bestimmter Rechtsbefugnisse ab, die REM anvertraut wurden. An geeigneter Stelle werden Vergleichslösungen vorgestellt und als Empfehlungen für die Überwindung von Problemen abgegeben, die bei der Arbeit dieser Institution auftreten können. Die Analyse kann hier heruntergeladen werden.
(veröffentlicht am 4. März 2020)
Die Übersetzung der Analyse von Jens Wölk von der Tagung zum bh. Föderalismus (Sarajevo, 2. Oktober 2019) kann hier abgerufen werden.
Der Autor vergleicht den deutschen mit dem bosnischen Föderalismus. Er betont bestimmte Strukturelemente der bundesdeutschen Erfahrungen und nutzt sie als Basis für die Verbesserung des aktuellen Status quo in BiH. Der Fokus liegt auf einer anderen Logik des deutschen Föderalismus, als System, das auf der Zusammenarbeit des Bundesstaates und der Bundesländer basiert. Nach der Präsentation und einer kurzen Darstellung jedes Elementes des deutschen Bundeszustandes und des Föderalismus, folgt ein Vergleich mit BiH. Der Autor zeigt, dass der Föderalismus in BiH nur dann eine Lösung sein kann, wenn der politische Willen auf die Nutzung des Föderalismus als institutionelle Voraussetzung für die Schaffung eines funktionalen Zustandes gerichtet wird.
(veröffentlicht am 3. März 2020)
Die Übersetzung der Analyse von Stefan Haack von der Tagung zum bh. Föderalismus (Sarajevo, 2. Oktober 2019) kann hier abgerufen werden.
Dieser Artikel untersucht die Rechtfertigung der Beziehung zwischen dem Bundesstaat und der Bundesländer innerhalb des föderalen Systems in Deutschland. Zunächst wird die Frage betrachtet, ob eine Bezugnahme zu den subjektiven Rechten der Beteiligten hinsichtlich der Zuständigkeiten im Bundesland möglich ist. Darüber hinaus wird der Frage nach dem Bestehen einer Rechtsgrundlage („wenn“) und die Frage nach den Grenzen der Ausübung von Befugnissen („wie“) nachgegangen. Darüber hinaus werden die Möglichkeiten einer rechtlichen Durchsetzung von Rechten und Pflichten aus der Beziehung zwischen der Föderation und den Bundesländern in einigen ausgewählten Bereichen untersucht. Zu diesen Bereichen gehören Streitigkeiten über die Gesetzgebung, die Zuständigkeit für die Verwaltung und den Haushalt, Verfassungsrecht, Streitigkeiten aus Verträgen zwischen Bundesstaat und Bundesländern und über die Anwendung von Zwangsmaßnahmen. Das Hauptaugenmerk wurde auf die Unterscheidung zwischen dem Rechtsschutz vor Verfassungs- und allgemeinen Gerichten gelegt. Die Gesamtdarstellung des Rechtsschutzes in der Beziehung zwischen Bundesstaat und Bundesländern zeigt, dass sich diese berechtigten Beziehungen nach dem deutschen Grundgesetz bilden. Dementsprechend wird der deutsche Föderalismus zu Recht „berechtigter Föderalismus“ genannt.
(veröffentlicht am 1. März 2020)
Das Modell zur Wahl eines Mitgliedes oder der Mitglieder des Staatspräsidiums von Bosnien und Herzegowina ist das zentrale Thema der politischen und rechtlichen Diskussion, für das es bis heute keinen Konsens gibt. Das KÖR bringt mit der Analyse von Demirel Delić einen Vorschlag, der von der bestehenden verfassungsrechtlichen Zuständigkeit des Staatspräsidiums von Bosnien und Herzegowina abweicht. Der Autor geht dabei vom Bedürfnis zur Identifizierung von Lösungen aus, die ein Gleichgewicht zwischen ethnischer und bürgerlichen Legitimität herstellen können. Die modellhaften Lösungen basieren dabei auf diesen Elementen als Standardprämissen. Die Arbeit kann hier abgerufen werden.
(veröffentlicht am 21. Januar 2020)
Im Artikel, die hier abgerufen werden kann, skizziert der Richter des Gerichtshofs von Bosnien und Herzegowina, Branko Perić, seine eigenen Erfahrungen mit Schwächen im Ermittlungsprozess. Er weist auf eine Reihe konkreter Versäumnisse hin, die Ermittlungen und Gerichtsverfahren zu einem trägen und sinnlosen System der Verschwendung von materiellen Ressourcen und Zeit machen. Sein Vorschlag ist, das Prozessmodell zu überprüfen und die angewandten Praktiken zu analysieren, damit sich das Gericht und die Staatsanwaltschaft auf die effektive und solide Führung von Strafverfahren konzentrieren können. Es ist Aufgabe des Gesetzgebers, den Zweck der Berufung neu zu definieren und Lösungen zu finden, die nicht zur Wiederaufnahme des Verfahrens führen. Dies wäre auch ein Beitrag zur zeitlichen Optimierung der Verfahren.
(veröffentlicht am 26. 02. 2020)
Der Aufsatz von Ivan Duzlevski, den wir unter diesem Link veröffentlichen, enthält Vorschriften zur Geldwäsche auf zwischenstaatlicher und staatlicher Ebene. Der Autor prüft den Status der Republik Serbien und stellt fest, dass sie das Niveau von Ländern mit einer langen Tradition im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung noch nicht erreicht hat. Aufgrund der notwendigen Anwendung internationaler Standards in der Rechtsprechung und der Arbeit der Staatsanwaltschaft mangelt es in Serbien an einer kontinuierlichen Ausbildung des Personals aus dem Justiz- und dem außergerichtlichen Bereich.
(veröffentlicht am 03. 02. 2020)
Der Umgang mit der Vergangenheit ist ein Thema, dem man sich in den öffentlichen Bereichen der Region immer mehr stellt. Der Theologe und bosnische Franziskaner Ivan Šarčević bietet in seinem Essay, den wir hier veröffentlichen, mehrere Thesen über den Umgang mit der Vergangenheit. Er führt aus, dass in unserer Gesellschaft zwar viel über Erinnerungen geredet werde, eine Erinnerungskultur aber nicht verbreitet ist. Er möchte keine endgültigen Antworten und Wahrheiten geben, sondern die Menschen für Fragen über das Böse, das Leid, den Glauben an Gott und das Vertrauen in die Menschen, die Frage der Solidarität und des Trostes begeistern.
Mit diesem Thema wurde das Geschäftsjahr 2019 geschlossen.
(veröffentlicht am 30. Dezember 2019)
Die Setzung der Justizbehörden unter verfassungsrechtlicher Kontrolle, wie es durch die Verfassung Serbiens vorgesehen ist, führte zu Spannungen, zu ernsthaften Streitigkeiten und verlängerte Konflikte in der Beziehung zwischen dem Verfassungsgericht und dem Obersten Kassationsgerichtshof von Serbien. Katarina Manojlović Andrić analysiert die normative und die praktische Grundlage für die These, dass die Entscheidungsbefugnis des Verfassungsgerichts über Verfassungsbeschwerden gegen die Gerichtsentscheidungen dazu führte, die konstitutionelle Stellung des Obersten Kassationsgerichtshofs und die Autorität der Justiz im Allgemeinen zu hinterfragen. Zusätzlich wird die Verbindlichkeit der Entscheidungen des Verfassungsgerichts im Hinblick auf Verfassungsbeschwerden analysiert. Schließlich untersucht die Autorin die Ursachen des Konflikts und sucht einen Weg für seine Überwindung. Die Analyse kann hier heruntergeladen werden.
(veröffentlicht am 18. November 2019)
Die Besonderheiten an der Verfassungsbeschwerde in Serbien sind ihr Hauptthema. Sie beziehen sich nicht nur auf einzelne Handlungen, sondern auch auf die staatlichen Stellen oder Organisationen, denen hoheitliches Handeln anvertraut ist. In diesem Sinne dient die Verfassungsbeschwerde dazu, die Verfassungsmäßigkeit der Handlungen der Exekutive und Justizbehörden zu überprüfen. Davon ausgenommen sind Akte der Gesetzgebungsorgane. Darko Simović zeigt in seiner Analyse, die hier heruntergeladen werden kann, die Schwächen des serbischen Modells und identifiziert Korrekturmöglichkeiten.
(veröffentlicht am 14. November 2019)
Die Kosten für das streitige verwaltungsrechtliche Verfahren nach dem Gesetz über Verwaltungsstreitigkeiten der Republik Serbien bestehen aus Aufwendungen, welche während oder anlässlich des Rechtsstreits entstanden sind. Das Gesetz legt fest, dass die Kostenentscheidungen vom Verwaltungsgericht getroffen werden. Diese Vorgangsweise trifft sowohl das Gericht als auch die Parteien. Stefan Andonović analysiert die Probleme, die mit der analogen Anwendung der Bestimmungen des Zivilverfahrensrechts auftreten. Im Hinblick auf die Besonderheiten des streitigen verwaltungsgerichtlichen Verfahrens analysiert der Autor den Einfluss von gewöhnlichen und außergewöhnlichen Rechtsmitteln auf die Kostenentscheidung des Verwaltungsgerichts. Die Analyse kann hier heruntergeladen werden.
(veröffentlicht am 14. November 2019)
Das Kompetenzzentrum für Öffentliches Recht feierte den 70. Jahrestag der deutschen Verfassung mit einer internationalen Fachtagung zum Föderalismus in Bosnien und Herzegowina. Das Thema wurde bewusst ge wählt: Negative Erfahrungen mit dem Föderalismus in Bosnien und Herzegowina wurden mit der positiven Bilanz des deutschen Föderalismus verglichen, umgemeinsame Positionen zur Weiterentwicklung des föderalen Modells in Bosnien und Herzegowina zu gewinnen. Weiter...
(Veröffentlicht am 17. 12. 2019)
You can download here the conclusions from this scientific conference.
(Veröffentlicht am 10. 12. 2019)
Die Übersetzung des schriftlichen Beitrags von Joseph Marko von der Fachtagung zum Thema Föderalismus in Bosnien und Herzegowina (Sarajevo, 20. Oktober 2019) kann unter diesem Link heruntergeladen werden.
(veröffentlicht am 08. 12. 2019)
Das Kompetenzzentrum für Öffentliches Recht lädt Freunde und MitarbeiterInnen zum jährlichen Abschlusstreffen ein, das im Zeichen der Perspektive von Bosnien und Herzegowina auf dem Weg zur europäischen Integration stehen wird. Die Einladung kann über diesen Link abgerufen werden.
(veröffentlicht am 06. 12. 2019)
Die Arbeit von Nataša Plavšić, die unter diesem Link heruntergeladen werden kann, analysiert die Rechtsstellung des Vertreters Serbiens vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.Neben der Rolle des Vertreters, seiner Wahl und der Kontrolle seiner Arbeit, präsentiert die Autorin auch ausgewählte vergleichende Lösungen, um auf die Probleme hinzuweisen, die beseitigt werden sollten, um die wirksame Vertretung der Republik Serbien zu gewährleisten. Die Autorin betont, dass der serbische Mechanismus ein gutes Beispiel für die Vollstreckung von Urteilen und Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist. Sie schlägt jedoch vor, Unklarheiten in Bezug auf das Verhalten von Vertretern bei der Vollstreckung von Urteilen und Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu beseitigen, indem eine ausdrückliche Rechtsgrundlage für ihr Vorgehen festgelegt und die Durchsetzung auf nationaler Ebene geregelt wird.
(veröffentlicht am 05. 12. 2019)
Das Justizsystem der Republik Serbien ist mit dem Problem der Verfassungsstreitigkeiten konfrontiert. Es betrifft das Verhältnis zwischen dem Verfassungsgericht und den ordentlichen Gerichten, insbesondere dem Obersten Kassationsgericht. Die ausdrückliche rechtliche Befugnis des Verfassungsgerichts, einen einzelnen Rechtsakt in einem Verfassungsklageverfahren für nichtig zu erklären, ist nämlich ein Stolperstein in der Beziehung zwischen dem Verfassungsgericht und den ordentlichen Gerichten. Das Verfassungsgericht hat die Aufgabe, diese Befugnis auf gerichtliche Entscheidungen anzuwenden, um als Instanzgericht der "vierten Instanz" zu fungieren und damit die Arbeit der ordentlichen Gerichte außergerichtlich zu überprüfen; gleichzeitig verletzt es aber auch die Verfassung, die dies ausdrücklich verbietet. Die Kontroverse über dieses Thema war für die Debatten über die Arbeit des serbischen Verfassungsgerichts in den letzten zehn Jahren von zentraler Bedeutung. Radomir Zekavica betrachtet in der Analyse, die unter diesem Link heruntergeladen werden kann, die Chronologie und die Hauptargumente des Problems und zeigt die Modelle zur Lösung des Problems auf.
(veröffentlicht am 20. 11. 2019)
Anlässlich des 70. Jahrestages der Verabschiedung der deutschen Verfassung ruft die Stiftung Kompetenzzentrum für Öffentliches Recht zu einer Fachtagung zum Thema „Verfassungsbeschwerde in der Republik Serbien - Umfang und Grenzen“. Die Tagung findet am 29. November 2019 in Belgrad.
(Veröffentlicht am 17. 11. 2019)
Das Kompetenzzentrum für Öffentliches Recht veröffentlicht eine Zusammenfassung, die am 4. Oktober 2019 in Sarajevo stattfand. Gleichzeitig veröffentlichen wir den Vortrag der Richterin des Obersten Gerichtshofs der Föderation von Bosnien und Herzegowina, Slavica Čindrak, der als Plattform für die Erörterung der Position und Rolle der Richtervereinigung bei der Justizreform diente.
(Veröffentlicht am 11. 11. 2019)
While the papers on hate speech on the Internet were being collected for this issue of Public Law Volumes, a showdown on social networks occurred. Diana Pelidija, a teacher in a Sarajevo Elementary School, found herself in the spotlight after Avaz daily released an article about a photo of her wearing šajkača, which she posted on her Facebook profile. The Internet portals spread the word very quickly, and soon afterward the media published the comments Dijana Pelidija wrote on her Facebook profile such as “Bosniaks being descendants of Serbs”, based on which Avaz journalist accused her of “spreading the idea of Great Serbia”. This triggered an avalanche of comments on social networks and portals that ranged from offensive, vulgar to hate speech and incitement to violence: she was called names such as “četnikuša” spreading “Serbian fascism”, “a četnik whore”; her national identity was discussed with lots of insults and curses, suggesting that “such a person should not be teaching children”, and that she should be fired from the job. In her defence, Pelidija tried to explain that both the FB statuses and comments were taken out of context, and that they represented her ironic reaction to social phenomena, and that they could not be understood unless viewed in the context in which they were written, but to no avail. On the contrary, the Minister of Education also came forward to announce that she would investigate “the case” and take action “if so permitted by law”, while the Minister of Labour and Social Policy concluded that Pelidija - if the FB posts were indeed hers - does not belong to schools. Read more...
(Veröffentlicht am 24. 10. 2019)
Die Stiftung Kompetenzzentrum für Öffentliches Recht lädt zur Fachtagung zum Thema «Beschwerden vor dem Verfassungsgericht von Bosnien und Herzegowina gegen Entscheidungen der Verfassungsgerichte der Entitäten» am Donnerstag, den 31. Oktober 2019 in Sarajevo.
(Veröffentlicht am 22. 10. 2019)
Die Stiftung Kompetenzzentrum für Öffentliches Recht veranstaltet in Zusammenarbeit mit der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Sarajevo die nachstehende internationale Fachtagung zum Thema "Föderalismus in Bosnien und Herzegowina - Reichweite und Grenzen" im Sarajevo, 29. Oktober 2019.
(Veröffentlicht am 20. 10. 2019)
Die Stiftung Kompetenzzentrum für Öffentliches Recht lädt die RischterInnen und StaatsanwältInnen zum runden Tisch und öffentlichem Dialog zum Thema ein: «Die Rolle der Vereinigungen der RichterInnen und StaatsanwältInnen in der Justizreform». Freitag, den 4. Oktober 2019, Senatssaal des Rektorats der Universität Sarajevo (Obala Kulina Bana 7/II), 13:00 Uhr.
(Veröffentlicht am 27. 09. 2019)
Die Stiftung Kompetenzzentrum für Öffentliches Recht veranstaltet in Zusammenarbeit mit der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Sarajevo die nachstehende internationale Fachtagung "Föderalismus in Bosnien und Herzegowina - Reichweite und Grenzen" mit TeilnehmerInnen aus Bosnien und Herzegowina, Serbien, Deutschland, Belgien, Österreich und Italien. Die Tagung findet anlässlich des 70. Jahrestages des deutschen Grundgesetzes am Dienstag, den 29. Oktober 2019 in Sarajevo statt. Sie können die Ankündigung der Fachtagung hier herunterladen.
(Veröffentlicht am 03. 09. 2019)
Beim Verfassungsgericht von Bosnien und Herzegowina hat sich eine uneinheitliche Spruchpraxis bei der Entscheidung über Beschwerden betreffend die Verletzung des Rechts auf ein Gerichtsverfahren innerhalb einer angemessenen Frist entwickelt. Zunächst zeigte es Toleranz für die Überschreitung einer angemessenen Frist, lehnte es dann ab, die Belastung der Gerichte als Grund für die Beilegung des Falls zu akzeptieren, und stellte schließlich fest, dass es sich um ein systembedingtes Problem handelte, das eine dringende Lösung durch die Behörden erforderte. Nikolina Bajić analysiert diese Praxis und stellt fest, dass das Verfassungsgericht von Bosnien und Herzegowina eine breite Palette von Beschwerdeführern daran gehindert hat, Beschwerde einzulegen, weil sie durch eine kürzlich ergangene Entscheidung (2018) abgewiesen wurden, weil es "dasselbe Problem war, über das das Gericht bereits entschieden hat". Die Analyse hebt die problematischen Vorzüge dieses Ansatzes hervor und verweist dann auf die Elemente der Mehrdeutigkeit, auf die Elemente der Rechtsunsicherheit und auf das Problem der Identifizierung anhängiger Rechtsmittel sowie auf die Konkretisierung der eigenen Positionen in relevanten Entscheidungen. Die Analyse kann unter diesem Link heruntergeladen werden.
(Veröffentlicht am 28. 07. 2019)
2015 hat das Innenministerium der Republika Srpska den Gesetzesentwurf zur öffentlichen Versammlung ausgearbeitet und veröffentlicht und 2019 der Nationalversammlung der Republika Srpska die endgültige Fassung des Gesetzesentwurfs vorgelegt, die das derzeitige Gesetz ersetzen soll. Nach vorliegenden Informationen hätte die Nationalversammlung der Republika Srpska den Entwurf in der zweiten Jahreshälfte in Erwägung ziehen sollen. In der Zwischenzeit wurde der Entwurf jedoch zurückgezogen. Das Kompetenzzentrum für öffentliches Recht legt nun ein Gutachten zu diesem Entwurf ein. Demnach besteht der Grund für die Einführung des Entwurfs nicht darin, das Recht auf Versammlungsfreiheit und das Recht auf freie Meinungsäußerung zu stärken, da legitime Ziele und die notwendige soziale Notwendigkeit zur Festlegung von Beschränkungen nicht berücksichtigt wurden. Dieser Entwurf würde das Recht auf Versammlungsfreiheit in ein theoretisches Recht ohne Inhalt umsetzen. Es wäre kein praktisches und wirksames Recht. Im Gutachten wird auch gezeigt, dass dieser Entwurf Repressionsinstrumente gegen unzufriedene soziale Gruppen oder Einzelpersonen einführt und nicht das Recht auf friedliche Versammlung und freie Meinungsäußerung gewährleisten soll. Sollte das RS-Gesetz zur öffentlichen Versammlung erneut geändert werden, muss ein neuer Gesetzesentwurf ausgearbeitet werden, um sicherzustellen, dass Beschränkungen eine Ausnahme und keine Regel sind. Die Stellungnahme kann hier heruntergeladen werden.
(Veröffentlicht am 25. 07. 2019)
Der strafrechtliche Ansatz für Hassreden impliziert eine genaue Definition des Begriffs und der Einsichten in das Verbot von Hassreden, dh dessen Inkriminierung in internationalen Dokumenten. Ljiljana Filipović definiert in der hier abrufbaren Arbeit den Begriff Hassrede in Bezug auf die Meinungsfreiheit und spricht sich für eine umfassende Definition aus, wonach Hassrede eine Rede ist, die Rassenhass, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und aggressiven Nationalismus propagiert, aufstachelt, fördert oder rechtfertigt sowie Ethnozentrismus oder religiöse Intoleranz, aber auch Intoleranz aus anderen Gründen, die zur Diskriminierung eines anderen führen können. Nach der Festlegung der internationalen Rechtsgrundlage für das Verbot von Hassreden und strafrechtlichen Sanktionen wird der Inhalt von Hassreden in Bosnien und Herzegowina analysiert. In Anbetracht der komplexen staatlichen Struktur und der geteilten Gerichtsbarkeit wurde diese in Bosnien und Herzegowina in vier geltenden Strafgesetzen umgesetzt. Alle Gesetze kriminalisieren die Aufstachelung zu nationalem, rassistischem und religiösem Hass. Die Autorin führt Beispiele aus der Rechtsprechung an, aus denen hervorgeht, dass Strafverfolgungsbehörden und Gerichte diese Straftaten verfolgen können, ohne die Meinungsfreiheit nach Artikel 10 EMRK zu verletzen.
(Veröffentlicht am 08. 07. 2019)
Human dignity, according to certain studies, is constitutionalized in different ways, in almost four fifths of modern constitutions. However, despite this, the right to human dignity continues to be insufficiently utilized as a legal concept. Weiter...
(veröffentlicht am 22. 06. 2019)
Die Stiftung Kompetenzzentrum für Öffentliches Recht (KÖR) veranstaltet in Zusammenarbeit mit der Fakultät für Politikwissenschaften in Sarajevo (FNP) ein drittes juristisch-politologisches Kolloquium: „Verfassungsmäßige und außerordentliche Korrekturren des politischen Systems in Bosnien-Herzegowina“ (Fakultät für Politikwissenschaften der Univerzität in Sarajevu, Leseraum der Fakultät, Donnerstag, den 06. Juni 2019 um 11:00 Uhr). Die Einladung kann unter diesem Link heruntergeladen werden.
(veröffentlicht am 20. 05. 2019)
Vier des Urteile des EGMR (Sejdić und Finci, Zornić, Pilav und Šlaku) haben den Staat Bosnien und Herzegowina verpflichtet, sein Rechtssystem mit Normen der Konvention zu harmonisieren, indem sie die verfassungsrechtlichen Hindernisse für die Schaffung eines Wahlsystems ohne ethnische Diskriminierung entfernen. Harun Išerić, Mitarbeiter des KÖR, beschreibt im Detail die Besonderheiten der Prozessausführung von Urteilen des EGMR sowie die formalen Schritte, die von den Behörden in Bosnien und Herzegowina unternommen wurden und erinnert an die nicht-institutionellen politischen Bemühungen zur Änderung der bestehenden verfassungsrechtlichen Lösung. Der Autor zeigt, dass die Parlamentarische Versammlung von Bosnien und Herzegowina und der Ministerrat eine bürokratische Form der Vermeidung eingeführt haben, um konkrete Aktivitäten in Gang zu setzen. Dies macht nichtinstitutionelle politische Vereinbarungen zur Funktion eines Verfassungsorgans. Die Analyse zeigt, dass auch in der nächsten Legislaturperiode keine institutionelle Antwort auf die Urteil zu erwarten ist und schlägt vor, innerhalb des Europarats und der internationalen Gemeinschaft diplomatischen Druck auszuüben. Die Arbeit kann unter diesem Link heruntergeladen werden.
(veröffentlicht am 15. 05. 2019)
Der KÖR-Mitarbeiter Goran Marković analysiert die Auswirkungen der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) auf die Natur der Verfassungsordnung von Bosnien und Herzegowina. Er erklärt, dass der Kern des Urteils darin besteht, Diskriminierung zu beseitigen, und dass sich weder die Form der staatlichen Ordnung noch die Form des politischen Regimes in Bosnien und Herzegowina ändern, da weder die föderale Organisation von Bosnien und Herzegowina noch die konsoziative Demokratie geändert werden müssen. Der Autor geht davon aus, dass konsoziative Demokratie und Föderalismus zusammen mit der Herrschaft im Namen des Volkes einen bestimmten Wert und ein realpolitisches Axiom darstellen, das gewahrt werden muss. In dieser Hinsicht bestreitet er jene Vorschläge, die die Urteile des EGMR als Beweis dafür sehen, dass eine gründliche Überprüfung des Verfassungsrechts von Bosnien und Herzegowina bis hin zu einer Änderung der staatlichen Ordnung und des politischen Regimes erforderlich ist. Die Analyse kann hier heruntergeladen werden.
(veröffentlicht am 05. 05. 2019)
Bei der Analyse der rechtlichen Aspekte von Hassreden betont der Autor Franjo Dragičević den deklarativen Charakter rechtlicher Regelungen. Sie bestehen aus einigen Straf- und Wahlrechtsnormen. Ihr Nachteil sind die Ineffizienz bei der Bearbeitung (Strafrecht) und die zeitlichen Einschränkungen im Zuständigkeitsbereich der Zentralen Wahlkommission (CIK) mit einem strengen normativen Begriff von Hassrede (Wahlrecht). Der Autor gelangt zu dem Schluss, dass sich das Gleichgewicht zwischen Hassrede und Recht auf freie Meinungsäußerung zugunsten der freien Meinungsäußerung verschiebt. Er schlägt vor, durch systematische rechtliche Eingriffe das Gleichgewicht zwischen der sozialen Notwendigkeit, Hassreden zu unterdrücken, und dem Recht auf freie Meinungsäußerung wiederherzustellen. Die Analyse kann unter diesem Link heruntergeladen werden.
(veröffentlicht am 08. 05. 2019)
Dženeta Omerdić kündigt in dem Papier, das unter diesem Link heruntergeladen werden kann, die Analyse formaler und praktischer Änderungen der Verfassung von Bosnien und Herzegowina an. Abgesehen von allgemeinen Punkten über die Bedeutung von Verfassung und Typisierung nach dem Kriterium der Variabilität werden in diesem Beitrag die Elemente formaler (verfahrenstechnischer) und tatsächlicher (gerichtlicher) Änderungen der Verfassung vorgestellt. Der Fokus liegt auf der tatsächlichen Veränderung und in Bezug darauf wird die Unzufriedenheit mit der Praxis des Verfassungsgerichts von Bosnien und Herzegowina betont. Die Hauptbeschwerde bezieht sich auf die Praxis der Unzuständigkeitserklärung in Bezug auf die Kontrolle von Entitäts- und Kantonsgesetzen. In dieser Praxis sieht die Verfasserin eine Flucht des Verfassungsgerichts vor der Verpflichtung, tatsächlich in die Rechtsordnung von Bosnien und Herzegowina einzugreifen und damit das Verfassungssystem zu ändern.
(veröffentlicht am 08. 05. 2019)
Der Grundsatz der Unschuldsvermutung verpflichtet nicht nur die Teilnehmer eines Strafverfahrens (AnklägerIn, RichterIn, Verteidigung), sondern auch die breite Öffentlichkeit. Die Analyse von Nikolina Katić wirft die Frage nach der Beziehung zu täglichen Medienberichten auf, in denen die Schuld des Einzelnen, gegen den gerade Anklage erhoben wurde oder gegen den eine Untersuchung läuft, aufzeigt wird, sowie zu Justizbehörden, Staatsanwaltschaft, Polizei, Politikern und anderen Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, die dazu öffentlich Stellung nehmen und persönliche Urteile über die Teilnehmer des Strafverfahrens abgeben. Die Autorin argumentiert, dass das Recht auf die Unschuldsvermutung durch die Erklärung des vermeintlich bestehenden öffentlichen Interesses an der Ermittlung des Täters verletzt wird. Die Schlussfolgerung ist, dass eine Erklärung über die Schuld nur das zuständige Gericht geben kann und diese Antwort auf jedem Fall nicht vor dem endgültigen Abschluss des Strafverfahrens erfolgen darf. Die Verletzung des Grundsatzes, dass jemand so lange unschuldig ist, bis das Gegenteil bewiesen wurde, darf weder durch Bezugnahme auf andere Rechte gerechtfertigt werden, noch sollte der Respekt vor irgendeinem anderen Recht die Unschuldsvermutung außer Kraft setzen. Die Analyse kann hier abgerufen werden.
(veröffentlicht am 17. 04. 2019)
Die Stiftung Kompetenzzentrum für Öffentliches Recht (KÖR) veranstaltet in Zusammenarbeit mit dem Zentrum für die Ausbildung von Richtern und Staatsanwälten (CEST) der Föderation BiH im Schulungsraum des CEST (Sarajevo, Halida Nazečića 4) eine Fachtagung zur Hassrede im Internet und in sozialen Medien (Mittwoch, 29. Mai 2019). Die Einladung kann hier heruntergeladen werden.
(veröffentlicht am 10. 05. 2019)
Die Agentur für den Schutz personenbezogener Daten in Bosnien und Herzegowina hat dem Hohen Justizrat von BiH verboten, personenbezogene Daten von Richtern und Staatsanwälten gemäß dem Regelwerk vom September 2018 zu verarbeiten. Dies hat die langjährige Arbeit in- und ausländischer Experten bei der Einrichtung eines Systems blockiert, das die Aufdeckung und Verhütung von Korruption in der Justiz sicherstellen sollte. Gleichzeitig ist ein Projekt gescheitert, bei dem ernsthafte finanzielle Mittel ausgegeben wurden. Das Verbot der Agentur unterliegt der Analyse von Demirel Delić und kann unter diesem Link heruntergeladen werden. Der Autor weist darauf hin, dass die Agentur in diesem Fall mehrere schwerwiegende Mängel bei der Anwendung der Verwaltungsvorschriften begangen und ihre Befugnisse überschritten hat, kurz gesagt, dass sie eine rechtswidrige Entscheidung getroffen hat. Er empfiehlt die Einleitung eines Verwaltungsstreits vor dem Gericht von BiH, damit vor dem Gericht, dessen Richter durch einen eigenen Verband die Entscheidung der Agentur eingeleitet haben. Das Kompetenzzentrum für öffentliches Recht hat bereits auf die unverständliche Arbeit der Agentur aufmerksam gemacht, indem es die Stellungnahmen der Agentur zur Überprüfung falscher Studiengänge analysierte. Diese Analyse der KÖR warnt erneut vor den problematischen Entscheidungen der Agentur und schlägt eine gründliche Überprüfung der wahren Motive ihrer Führung vor.
(veröffentlicht am 30. 03. 2019)
Nachdem in der Öffentlichkeit Hinweise für den Erwerb gefälschter Diplome in Bosnien und Herzegowina aufgetaucht sind, hat das Kollegium der Sekretariate der Parlamentarischen Versammlung von Bosnien und Herzegowina beschlossen, die Diplome seiner Mitarbeiter zu überprüfen. Bei dieser Gelegenheit ersuchte es die Agentur für den Schutz personenbezogener Daten von BiH um ein Gutachten zur Rechtmäßigkeit der Überprüfung relevanter personenbezogener Daten über den Erwerb von Diplomen des Personals des Sekretariats. Die Agentur kam zu dem Schluss, dass das Kollegium die Diplome der Arbeitnehmer nicht überprüfen kann, da dies gegen das Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten verstoßen würde. Anfang Februar dieses Jahres erklärte die Agentur, dass "es keine Kontrollen gibt, sie solcher aber auch nicht untersagen kann", sowie dass es sich dabei für die Agentur um "eine inakzeptable Verallgemeinerung handelt und alle Personen unter Generalverdacht gestellt werden". Die Mitarbeiterin des KÖR, Sevima Sali-Terzić, zeigt in ihrer Analyse, die hier heruntergeladen werden kann, dass die Meinung der Agentur falsch und unprofessionell ist: Sie ist weder gesetzlich noch im Einklang mit internationalen Standards. Im Gegenteil, nur mit einer Prüfung kann dem öffentlichen Interesse, ob gefälschte Titel im Umlauf sind und die Fälscher bestraft werden, begegnet werden. Mit dieser Analyse fordert das KÖR die Behörden auf, ihre Absichten zu wahren und ausnahmslos alle Diplome ihrer Angestellten zu überprüfen.
(veröffentlicht am 30. 03. 2019)
Die Frage nach dem Verfahren für die erste Überarbeitung der Verfassung der Republik Serbien aus dem Jahr 2006 wurde eröffnet, nachdem das Justizministerium der Republik Serbien den "Arbeitstext der Änderung der Verfassung der Republik Serbien" angenommen und der Regierung vorgelegt hatte. Die serbische Regierung hat als autorisierter Antragsteller Ende November 2018 der Nationalversammlung einen Vorschlag zur Änderung der Verfassung vorgelegt. Bis Mitte März war der Vorschlag nicht auf die Tagesordnung der Versammlung. Die KÖR Mitarbeiterin Irena Pejić weist auf Inkonsistenzen hin, die auf den Titel des Gesetzes über die Verfassungsänderungen folgen. Der Begriff "Änderung" beschreibt nämlich keine angemessene Form der Verfassungsänderung und entspricht nicht den nomotechnischen Standards des serbischen Verfassungsrechts. Die Autorin weist auf die Mängel hin, die mit der Einführung der Sanierungsmethode bei der Änderung der serbischen Verfassung zusammenhängen. Eine Reihe von nomotechnischen Vorteilen bringt Gesetzesänderungen in die Verfassung und sie haben in der schriftlichen Verfassung Fuß gefasst. Es ist die Pflicht des Gremiums, genau zu bestimmen, in welcher Form er die Verfassung ändern will. Denn der Name der Handlung, durch die die Verfassung geändert wird, stellt ein materiell-rechtliches Problem dar, das die verfassungsrechtlichen Befugnisse der zuständigen Behörden berührt. Die Bestimmung des Titels des Gesetzes über die Änderung der Verfassung hat auch das Verfassungsverfahren bestimmt. Die Autorin nennt die spezifischen Verfahrensphasen, die durch Alternativen bedingt sind: Änderung durch ein Verfassungsgesetz oder Änderungen durch Verfassungsänderungen. Die Analyse kann hier heruntergeladen werden.
(veröffentlicht am 13. 03. 2019)
In einer Analyse der Möglichkeiten von Verfassungsänderungen in Bosnien und Herzegowina verweist der Autor Nurko Pobrić auf realistische Einschränkungen bei Änderungen der Verfassung von Bosnien und Herzegowina hin. Die Schlussfolgerung ist, dass diese Änderungen nur im Rahmen des in Artikel X der Verfassung von BiH vorgesehenen Revisionsverfahren möglich sind. Die Analyse kann hier heruntergeladen werden.
(veröffentlicht am 22. 03. 2019)
Die Stiftung Kompetenzzentrum für Öffentliches Recht organisiert in Zusammenarbeit mit dem Justiz- und Verwaltungsministerium des Kantons Sarajevo eine Fachtagung zum Thema «Führung öffentlicher Unternehmen, Fonds und Institutionen» am Dienstag, den 28. Mai 2019, im Multimediasaal der Kantonsregierung Sarajevo. Die Organisation dieser Veranstaltung ist anlässlich der Bildung einer Koalitionsmehrheit im Kanton Sarajevo entstanden, die die Ernennung neuer Management- und Verwaltungsstrukturen für öffentliche Unternehmen und Institutionen angekündigt und initiiert hat. Die Einladung ist hier unter diesem Link herunterzuladen.
(veröffentlicht am 17. 04. 2019)
Das einzigartige System des Öffentlichen Dienstes in der Föderation BiH wurde 2003 als eines von vier Dienstsystemen in BiH gegründet und funktionierte bis 2010 erfolgreich. Ein solches System des Öffentlichen Dienstes wurde durch das Urteil des Verfassungsgerichts der Föderation BiH fragmentiert und zerstört. Emir Mehmedović und Selma Horić analysieren in dem hier abrufbaren Beitrag das Phänomen des Regulierungsparallelismus und des Etablierens rechtlicher Besonderheiten im offiziellen System der Föderation BiH, die sich aus der Entscheidung des Verfassungsgerichts ergeben. Die Verfasser sind der Ansicht, dass das Verfassungsgericht der Föderation mangels Grundlage in den Doktrin und im geltend Recht nicht berechtigt war, die Arbeitsbeziehungen sozialpolitisch zu gestalten, und es auf dieser Grundlage das gesamte öffentliche Dienstsystem in der Föderation stürzen konnte. Sie schlagen Maßnahmen vor, die zur Abmilderung der negativen Folgen erforderlich sind, und sagen voraus, dass es nicht möglich sein wird, Reformen der öffentlichen Verwaltung unter den Bedingungen eines geteilten Öffentlichen Dienstes durchzuführen.
(veröffentlicht am 18. 02. 2019)
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption legt Antikorruptionsstandards fest, die die nationalen und regionalen Standards in ihrer Bedeutung global übertreffen. Ihre Anwendung im nationalen Recht stellt die erste Orientierung für die Beurteilung der Ähnlichkeit der nationalen Rechtsordnung dar, um die Anwendung geeigneter Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung sicherzustellen. In der Arbeit von Tijana Perić Diligenski wird der Inhalt der beiden UN-Übereinkommen zur Bekämpfung der Korruption dargestellt und geprüft, inwieweit die positive Gesetzgebung mit ihnen harmonisiert wird. Es wird der Schluss gezogen, dass die Gesetzgebung Serbiens qualitativ weitgehend mit den Antikorruptionsstandards der Vereinten Nationen in Einklang steht, dass es jedoch auch Mängel gibt, die korrigiert werden können. Der Beitrag kann hier heruntergeladen werden.
(veröffentlicht am 20. 02. 2019)
Die Analyse der öffentlichen Vergabeverfahren im Verteidigungsministerium von Bosnien und Herzegowina (BiH) deutet auf einen ständigen Verstoß gegen die Regeln und Verfahren hin, vor welchen in den Rechnungshofberichten der letzten vierzehn Jahren gewarnt wurde. Aufgrund der Wiederholung nahezu identischer Empfehlungen in den Prüfberichten und einer spürbar geringen Umsetzung der Prüfungsempfehlungen schlägt das Kompetenzzentrum für Öffentliches Recht konkrete Maßnahmen vor, die zur Auflösung der Rechtswidrigkeit in öffentlichen Vergabeverfahren im Verteidigungsministerium von BiH führen würden. Dazu gehört die Einführung einer neuen Praxis der Eigenverantwortung, die dazu dienen würde, den unbestraften Missbrauch des öffentlichen Vergabesystems in zeitlicher Kontinuität zu verhindern. Wenn ein solches System aus irgendeinem Grund nicht durchsetzbar wäre, wäre eine gesetzliche Regelung erforderlich, die die Einführung spezialisierter externer Agenturen gewährleistet, die für das öffentliche Vergabewesen des Verteidigungsministeriums von Bosnien und Herzegowina zuständig und verantwortlich sind. Die Analyse kann hier heruntergeladen werden.
(veröffentlicht am 27. 01. 2019)
Das Lobbying-Gesetz der Republik Serbien wurde Anfang November 2018 verabschiedet und wird in der zweiten Hälfte des Jahres 2019 in Kraft treten. Das Gesetz wurde von der KÖR-Mitarbeiterin Smilja Obradović analysiert. Die Analyse weist auf das Fehlen rechtlicher Lösungen für ein innovatives Vorgehen bei Korruptionsbekämpfungsmaßnahmen sowie auf konkrete Mängel in Bezug auf die Verwaltungsverfahrensbestimmungen im Lobbying-Verfahren hin, auf das Vorhandensein zahlreicher Ausnahmen, die die Bestimmungen über das Lobbying teilweise verschleiern, die Einführung neuer Konzepte ohne Originallösungen und andere gesetzliche Bestimmungen, die dieselbe Angelegenheit regeln oder auf einfachere Weise sicherstellen, bestimmte Ziele des Lobbying-Gesetzes zu gewährleisten. Den einzigen positiven Effekt sieht die Autorin in der Erfüllung einer Verpflichtung aus internationalen Verträgen im Zuge der Annährung an die EU, und schlägt vor, bereits jetzt mögliche Gesetzesänderungen zu prüfen, um die Ziele des Gesetzes im Sinne höchster Qualitätsanforderungen zu optimieren. Die Analyse kann hier abgerufen werden.
(veröffentlicht am 22. 01. 2019)
Die Artikel 395 der Zivilprozessordnungen der Entitäten haben sich in Bosnien und Herzegowina als problematisch erwiesen, da die Anwendung des Erfolgsprinzips auf die Bürgerbeauftragten, die aus dem Staatshaushalt finanziert wird, dazu führt, dass die Kosten nach den für Rechtsanwälte geltenden Tarifen ersetzt werden. Da die Rechtsnatur einer Anwaltskanzlei und des Bürgerbeauftragten unterschiedlich ist und Privatpersonen durch die Gefahr des Verlusts eines Rechtsstreits von einem gerichtlichen Schutz abgehalten werden können, hat das Verfassungsgericht von Bosnien-Herzegowina die Frage der Verfassungsmäßigkeit bestimmter Entitätenordnungen angesprochen. Das Kompetenzzentrum für öffentliches Recht bringt zwei Gutachten, in denen das Problem und die einschlägige Rechtsprechung der Region und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte dargelegt und die Frage der Verfassungsmäßigkeit bestimmter Regelungen gemäß dem Standard ihrer Überprüfung vor dem Verfassungsgericht von BiH erörtert werden. Das Gutachten zur Verfassungsmäßigkeit von Artikel 395 der Zivilprozessordnung der Republika Srpska kann hier abgerufen werden, die Stellungnahme zur Verfassungsmäßigkeit von Artikel 395 der Zivilprozessordnung der Föderation hier.
(veröffentlicht am 11. 12. 2018)
Das Kompetenzzentrum für öffentliches Recht (KÖR) gibt einen statistischen Überblick über die ethnische Struktur der Beschäftigten in der Parlamentarischen Versammlung von Bosnien und Herzegowina und im Parlament der Föderation von BiH. Die Überprüfung umfasst die allgemeinen Indikatoren und die Struktur der Gehaltsstufen. Die Daten wurden auf der Grundlage von Daten erhoben und verarbeitet, die das KÖR auf Anfrage nach Zugang zu Informationen übermittelt wurden. Die Daten wurden am 7. Oktober 2017 verarbeitet. Eine Übersicht kann hier heruntergeladen werden.
(veröffentlicht am 08. 12. 2018)
Schlussfolgerungen und Empfehlungen der Fachtagung zur Präsidentialisierung des Parlamentarismus in Serbien (Belgrad, 23. November 2018): Die Teilnehmer stimmen darin überein, dass das bestehende parlamentarische institutionelle Modell den Bedürfnissen des serbischen sozialpolitischen Milieus nicht gerecht wird. Details unter diesem Link.
(veröffentlicht am 03. 12. 2018)
Darko Simović, Mitarbeiter des KÖR, analysiert den Parlamentarismus in Serbien und geht davon aus, dass weder das Wesen noch der Mechanismus der parlamentarischen Demokratie, die von der Republik Serbien in ihrer Verfassungen verankert wurde, verstanden werden. In diesem Zusammenhang weist er auf das Phänomen der Re-Institutionalisierung des präsidentiellen Regierungssystems hin, das mit Aleksandar Vučić aus Sicht des Ministerpräsidenten begann und dann zugunsten des Präsidenten der Republik kulminierte. Der Autor weist auf die Ursachen des "fehlerhaften" Funktionierens des Parlamentarismus und auf wünschenswerte verfassungsmäßige, dh institutionelle Änderungen hin, die die beobachteten Anomalien im serbischen Parlamentarismus korrigieren würden. Die Analyse kann hier heruntergeladen werden.
(veröffentlicht am 14. 11. 2018)
In der Analyse von Milan Jovanović wird auf zwei Aspekte des serbischen Parlamentssystems hingewiesen: Einmal auf die Tatsache, dass das politische System einen schwachen Präsidenten impliziert, und auf die Tatsache, dass die verfassungsrechtliche und institutionelle Praxis ein System des präsidialen Parlamentarismus etabliert hat, in dem der Präsident Verantwortlichkeiten übernimmt, die ihm nicht eindeutig von der Verfassung selbst übertragen werden. Der Autor stellt fest, dass in der serbischen politischen Gemeinschaft kein Konsens über die Position des Präsidenten in Bezug auf seine Stärkung oder Schwächung besteht, und lässt die Frage nach der Notwendigkeit einer Änderung des semipräsidentiellen Systems der Republik Serbien offen. Die Analyse kann hier heruntergeladen werden.
(veröffentlicht am 14. 11. 2018)
Mit der Darstellung der Spruchpraxis des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Fällen gegen Kroatien weist die die Stiftung Kompetenzzentrum für öffentliches Recht auf die Ähnlichkeiten zwischen den nationalen Gesetzen in der Region hin, insbesondere hinsichtlich der grundlegenden Rechtsgrundsätze, auf denen sie beruhen. Da sich eine Vielzahl von Urteilen auf die Art und Weise der Anwendung des einschlägigen innerstaatlichen Rechts vor nationalen Gerichten bezieht, sind wir der Ansicht, dass die bisherige Erfahrung Kroatiens vor dem EGMR für die gesamte Region von Vorteil sein können. Sie kann unter anderem sicherstellen, dass sich die Rechtsprechung der Gerichte von Bosnien und Herzegowina nach den herkömmlichen Grundsätzen entwickelt, aber auch ähnliche Verstöße gegen das konventionelle Recht verhindert werden. Die Übersicht kann hier heruntergeladen werden.
(veröffentlicht am 13. 11. 2018)
KÖR lädt seine Mitarbeiter zur Konferenz über das Parlamentarismus in Serbien. Die Konferenz findet am 23. November 2018 in Belgrad statt. Die Einladung und Agenda können hier heruntergeladen werden.
(veröffentlicht am 14. 11. 2018)
1990 trennte sich Aluminij Mostar von Energoinvest und erhielt den etablierten und erkennbaren Namen Aluminij d.d. Mostar Während des Krieges der neunziger Jahre wurde Aluminij fast vollständig zerstört. Dank der Investition von neun Millionen US-Dollar, die die Republik Kroatien investiert hat, wurde die Anodenanlage 1997 in Betrieb genommen. Dann folgte der Einschluss der ersten Elektrolysezellen in die Elektrolyse. Ende November 1999 wurden 256 Elektrolysezellen aktiviert, die bis heute in Betrieb sind. Aluminij d.d. Mostar befindet sich derzeit aufgrund des kumulierten Verlusts von 345 Mio. KM (30. September 2018) in einer sehr unsicheren Situation. In der Analyse von Samir Mušović liefert das KÖR grundlegende Informationen zur Schuldenbildung. Sie zeigt, dass es genaue Indikatoren gab, die eine rechtzeitige Antwort des Mehrheitseigners erforderten, um diese Schulden nicht zu akkumulieren. Die Analyse kann hier herunterladen werden.
(veröffentlicht am 11. 11. 2018)
Die Schlussfolgerungen und Empfehlungen der zweiten Fachtagung zur Bewertung der Arbeit der Richter und Staatsanwälte in Bosnien-Herzegowina - veranstaltet vom Kompetenzzentrum für öffentliches Recht und der juristischen Fakultät der Universität von Sarajevo - können hier abgerufen werden.
(veröffentlicht am 11. 11. 2018)
In der Analyse des KÖR-Mitarbeiters Demirel Delić werden am Beispiel der Entscheidung des Gerichtshofs von Bosnien und Herzegowina über die Wahl eines serbischen Mitglieds für den Präsidenten der Zentralen Wahlkommission die Versuche analysiert, die Arbeit der Zentralen Wahlkommission (CIK) von Bosnien zu delegitimieren und zu blockieren. Der Autor analysiert den Duktus der Entscheidung selbst und zeigt, inwieweit die mediale Berichterstattung der an das Gericht gerichteten Anschuldigungen von ideologischen und nicht sachverständigen Interpretationen der Gerichtsentscheidung und der einschlägigen Vorschriften getragen wurde. Der Autor glaubt, dass eine solche Beziehung nicht zufällig ist, sondern ihren Hintergrund in der versuchten Blockade des CIK hat. Diese sollte zum Zusammenbruch des politischen Systems an der anfälligsten Stelle führen: der Abhaltung regelmäßiger Wahlen für die parlamentarische Gremien. Die Arbeit kann hier abgerufen werden.
(veröffentlicht am 31. 10. 2018)
“(...) Es ist offensichtlich, dass das kroatische Volk in einem Staat, der so eingerichtet ist wie BiH, zu diesem Zeitpunkt leider nicht wie die beiden anderen konstitutiven Völker den Luxus hat, frei an Wahlen teilnehmen zu können, ohne befürchten zu müssen, dass jemand anderes beziehungsweise zahlreiche Personen Vertreter für Positionen wählen, für welche die kroatische Legitimität erforderlich ist“ (HDZ 1990-Präsident, Ilija Cvitanović, Oslobođenje, 19. 11. 2018). Das Zitat wurde aus unzähligen analogen Anführungen zufällig ausgewählt. Es unterscheidet sich nur in der Reihenfolge der Wörter ähnlicher Aussagen von Politikern der kroatischen Rechten. Weiter...
(veröffentlicht am 05. 12. 2018)
Die Stiftung Kompetenzzentrum für Öffentliches Recht organisiert in Zusammenarbeit mit der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Sarajevo eine weitere Fachtagung zur Bewertung der Arbeit von Richtern und Staatsanwälten in BuH. Damit setzt sich die Debatte vom 29. Mai 2018 fort, die zu Empfehlungen für die Optimierung der Bewertungskriterien geführt hat. Sie können den Text der Konferenzankündigung unter diesem Link herunterladen.
(veröffentlicht am 19. 10. 2018)
Der "Drehtür-Effekt" ist eine besondere Form des Interessenkonfliktes: die Übertragung aller Informationen und Geschäftsvorteile im Zusammenhang mit dem Übergang von der öffentlichen Verwaltung in den privaten Sektor, wo ein früherer öffentlicher Funktionär anheuern möchte. In der klassischen Form erweist sich eine Person, die das öffentliche Amt für eine Beschäftigung im privaten Sektor verlässt, als besonders günstig für ihren neuen Arbeitgeber, gibt ihm Informationen und Wissen, das durch die Ausführung einer öffentlichen Funktion erworben wurde. In der Regel handelt es sich um Staats-, Amts- oder Geschäftsgeheimnisse. In der Analyse von Dejan A. Milić werden verschiedene Formen des "Drehtür-Effekts" und seine rechtliche Ausgestaltung in Serbien vorgestellt. Die Analyse kann hier abgerufen werden.
(veröffentlicht am 06. 10. 2018)
Das Kompetenzzentrum für Öffentliches Recht liefert eine Analyse des neuen Modells der Untersuchungsstaatsanwaltschaft des Richters des Gerichts von BiH, Branko Perić. Die Analyse zeigt eine Reihe von Abweichungen sowohl in der Voruntersuchung als auch bei der Bewertung und Präsentation von Beweismitteln sowie bei der Findung staatsanwaltlicher Entscheidungen auf. Die Möglichkeit, das Strafverfahren zu manipulieren, macht die Staatsanwaltschaft zur "Herrin des Verfahrens" und zur "Herrin des Urteils". Sie verfügt über ein weites Ermessen, das, wie die Analyse zeigt, die Grenze der Willkür und des Missbrauchs überschreitet, in dem sie zur Trägerin unkontrollierter Macht wird. Der Autor analysiert die verfahrenstechnischen Aspekte, die Missbräuche ermöglichen, und schlägt vor, gesetzliche Eingriffe mit spezifischen Kontrollmechanismen der staatsanwaltlichen Arbeit als ersten Schritt in einer verantwortlichen Staatsanwaltschaft zu etablieren. Das Phänomen des staatsanwaltlichen Missbrauchs, wie hier dargestellt, ist ein klarer Hinweis auf ernste Probleme in der Funktionsweise des politischen Systems. Medial exponierte Fälle wie der Fall Memić in Sarajevo und der Fall Dragičević in Banja Luka zeigen, dass sich die Motive, die staatsanwaltlichen Machtmissbrauch ermöglichen, auch auf organisierte Kriminalität und Korruption erstrecken. Die Analyse ist hier veröffentlicht.
(veröffentlicht am 18. 10. 2018)
Das Medienrecht in Serbien ist durch Mediengesetze geregelt, die 2014 verabschiedet wurden. Dies sind das Gesetz über öffentliche Informationen und Medien, das Gesetz über elektronische Medien und das Gesetz über öffentliche Mediendienste. Mit der Arbeit von Predrag Dimitrijević und Jelena Vučković überprüfen wir die Schlüsselkonzepte und rechtlich relevanten Kategorien des Medienrechts Serbiens. Die Autoren weisen darauf hin, dass die Position der Medien durch den unregulierten Medienmarkt, politische Einflussnahme auf die Medien, Zensur und Selbstzensur verschärft wird, aber auch, dass die Mediengesetzgebung gegenseitiges Missverhältnis und "retrograde Tendenzen" aufweist. Die Arbeit kann unter diesem Link abgerufen werden.
(veröffentlicht am 15. 10. 2018)
Serbien bereitet einen neuen Entwurf des Gesetzes über audiovisuelle Kreativität vor, das die Kinematografie regulieren soll. Auf Grund der vielen Normen, einschließlich den praktischen Einschränkungen und Problemen im Bereich der Filmkunst sowie den raschen technologischen Fortschritt, der in diesem Bereich reflektiert wird, zeigt sich eine Reihe von Unzulänglichkeiten des bestehenden Gesetzes über die Kinematografie (ab 2012). Die Analyse von Dejan Vučetić und Dejan Dabić öffnet Schlüsselfragen des Kinorechts in Serbien. Sie zeigen zunächst, dass das geltende Recht den rechtlichen Rahmen für den Bereich des Kinos verbessert, und weisen dann auf notwendige Verbesserungen hin: die Ausweitung seiner Anwendung auf alle audiovisuellen Werke, Sicherstellung des Status der einzelnen Akteure, die Vorsehung eines eigenen Organs (wie dem British Board of Film Classification) mit angemessener Autorität, um Verletzungen der Moral und der religiösen Gefühle zu verhindern, die durch das Zeigen bestimmter Arten von Filmen auftreten können. Die Analyse hier abgerufen werden.
(veröffentlicht am 14. 10. 2018)
Das Thema der Analyse von Samir Sabljica ist die rechtliche Grundlage des staatlichen Beihilfesystems in Bosnien und Herzegowina (BuH). Sein Rückgrat bildet das Gesetz über das staatliche Beihilfensystem. Der Autor zeigt, dass dieses Gesetz nur ein wichtiger Schritt ist, um BuH der Europäischen Union näher zu bringen, und weist auf die Unklarheiten und rechtlichen Lücken hin, die durch seine Änderungen beseitigt werden müssen. Dies bezieht sich auf bestimmte Kategorien und Institute staatlicher Beihilfen, die nicht angemessen aus dem EU-Besitzstand übernommen wurden. Die Arbeit kann hier heruntergeladen werden.
(veröffentlicht am 10. 10. 2018)
The Action Plan for Chapter 23 in the process of the integration of the Republic of Serbia into the European Union an amendment to the Constitution was foreseen in the sphere of the judiciary by the end of the year 2017. That deadline has long passed, and it is clear that that goal will not be fulfilled by the end of 2018 either. The process of constitutional amendment is marginalized, and the significance of the constitutional reform of the judiciary is minimized. It seems that the Ministry of Justice is purposely prolonging and obstructing the process of constitutional reforms. In September of 2018, a third version of constitutional amendment proposal was submitted, whereby the possibility was still left for their correction following a public consultation. The Foundation Public Law Center tracks the process of constitutional amendments to date in the Republic of Serbia and the previous two versions of amendments proposed were analyzed by eminent authors. More...
(veröffentlicht am 11. 10. 2018)
Das Zentrum für Öffentliches Recht verfolgt das Verfahren und den Inhalt der Änderungen der Verfassung der Republik Serbien. Die Analysen unserer Experten weisen auf den Inhalt, die Schwächen und die Vorteile der Änderungen hin, die vom Justizministerium der Republik Serbien formuliert wurden. Die serbische Richtervereinigung hat aus diesem Anlass eine Presseerklärung abgegeben, die unter unserem Link oder unter dem Link der Vereinigung abgerufen werden kann.
(veröffentlicht am 02. 10. 2018)
Das Kompetenzzentrum für Öffentliches Recht öffnet mit der Analyse von Rechtsanwalt Senad Pizović sein Portal für Anwälte und die akademische Gemeinschaft und lädt sie ein, ihre eigenen Erfahrungen in Zusammenhang mit der bosnischen Justiz zu präsentieren. Wir wollen damit einen Raum für fundierte Kritik und Lob von der Praxis selbst eröffnen, um die wirklichen Probleme zu identifizieren, die die Arbeit mit den Gerichten und den Staatsanwaltschaften belasten. Die Arbeit von Pizović problematisiert die Dauer der Verfahren und die uneinheitliche Entscheidungspraxis. Beide Probleme, so die Meinung des Autors, lassen Zweifel an der professionellen Arbeit der Justiz als Ganzes aufkommen und müssen sofort beseitigt werden. Die Arbeit kann hier heruntergeladen werden.
(veröffentlicht am 28. 09. 2018)
Die Analyse des KÖR-Mitarbeiters Demirel Delić zeigt, dass die Entscheidung des Verfassungsgerichts von Bosnien und Herzegowina (BiH) dazu beitragen kann, eine konsoziationskonsensuelle Demokratie aufzubauen, indem die politische Kultur der Elite von einer konfliktverursachenden zu einer vereinbarten Politik verändert wird. Um diese Entscheidung umzusetzen, ist kein Eingriff in das Wahlgesetz erforderlich. Dieses kann vielmehr nach Ansicht des Autors ohne den vom Verfassungsgericht von BiH für verfassungswidrig erklärten strittigen Satz ("Jedes konstituierende Volk erhält einen Platz in jedem Kanton") im Sinne der Verfassung der Föderation von BiH interpretiert werden. Es ist jedoch notwendig, eine Diskussion über die Zuständigkeit des Parlaments der Föderation von BiH zu eröffnen und die Befugnisse dieses Hauses mit seiner Funktion und tatsächlichen Legitimität in Einklang zu bringen. Die Arbeit kann hier heruntergeladen werden.
(veröffentlicht am 09. 09. 2018)
Das Kompetenzzentrum für Öffentliches Recht gibt eine zweite Stellungnahme zum Entwurf des Verhaltens- und Kleidungskodex der Universität von Sarajevo ab. Diesmal wird der Kodex aus rechtlicher Sicht analysiert. Neben den nomotechnischen Mängeln betont Vladimir Mikić, Mitarbeiter des KÖR, das grundlegende Problem der Kollision des Ethikkodex der UNSA mit diesem Entwurf in Bezug auf das Verbot der Diskriminierung aufgrund des Lebensstils oder des Aussehens. Der Kommentar kann hier heruntergeladen werden.
(veröffentlicht am 02. 10. 2018)
Die Analyse von Nedim Ademović konzentriert sich auf Modelle der Anwendung der Entscheidung des Verfassungsgerichts von Bosnien und Herzegowina über das Wahlgesetz von BiH (Entscheidung U-23/14). Der Autor beschreibt ausführlich die elementaren und verfassungsrechtlichen Grundlagen dieser Entscheidung und analysiert die Möglichkeiten und Konsequenzen verschiedener Modelle seiner praktischen Anwendung. Die Analyse kann hier heruntergeladen werden.
(veröffentlicht am 18. 09. 2018)
Im kroatischen Gesetz über die Staatskommission für die Kontrolle öffentlicher Beschaffungsverfahren gibt es kein geregeltes Verfahren, das den Wettbewerb aller interessierten kroatischen Bürger um die Position eines Mitglieds in der staatlichen Kommission ermöglichen würde. Zum Problem und die Wege seiner Lösung findet sich die Analyse von Ivan Šprajc unter diesem Link.
(veröffentlicht am 07. 09. 2018)
Gemäß dem Gesetz über Änderungen des Gerichtsgesetzes (2015) und des Gesetzes über die Gerichtsstandorte (2014, gültig ab 1. April 2015 und 2018, gültig ab 01. 01. 2019) wurden die Gerichte in Kroatien neu organisiert. Zum neuen System, insbesondere zur tatsächlichen Zuständigkeit der erstinstanzlichen Gerichte und der Reorganisation der Gerichtssprengel in der Republik Kroatien infolge von Änderungen der tatsächlichen Zuständigkeit und der Einrichtung eines neuen, spezialisierten Gerichts äußert sich die Richtern des Verwaltungsgerichts in Rijeka, Snježana Horvat-Paliska. Die Arbeit kann hier heruntergeladen werden.
(veröffentlicht am 24. 08. 2018)
Das KÖR liefert statistische Informationen über die ethnische Vertretung auf allen Regierungsebenen in Bosnien und Herzegowina (Stand März bzw. Juni 2018). Die Daten können hier abgerufen werden.
(veröffentlicht am 17. 08. 2018)
Das Justizministerium der Republik Serbien hat im Entwurf neunundzwanzig Änderungen der Verfassung der Republik Serbien formuliert. Mit ihrer Stellungnahme hat die Venedig-Kommission zahlreiche inhaltliche Bemerkungen zu jenen Teilen geliefert, die die Unabhängigkeit der Justiz gewährleisten müssen. In der Arbeit von Vida Petrović Škero wird auf die Mängel der bisherigen Verfahren und auf die unzureichenden Lösungen hingewiesen, die zur "lebendigen Verfassung" führen sollten. Der Autor findet, dass das Justizministerium als der Initiator bisherige Empfehlungen, internationale Standards, Expertenmeinungen der lokalen Öffentlichkeit sowie Meinungen der Kommissionen von internationalen Körperschaften nicht berücksichtigt hat und deshalb die Verantwortung für das Erstellen eines schlechten Abänderungsentwurfs mit ungenauen und unklaren Textpassagen übernehmen muss. Die Arbeit kann hier heruntergeladen werden.
(veröffentlicht am 16. 08. 2018)
Die Arbeit behandelt das Problem der Erstattung der verschiedenen Kosten von streitigen verwaltungsrechtlichen Verfahren vor den Gerichten von Bosnien und Herzegowina. Der Autor stellt Lösungen aus der Region vor und kommt zu dem Schluss, dass die Praxis des Obersten Gerichtshofs der Föderation von BiH aus mehreren Gründen rechtlich problematisch ist. Die Rede ist von Fällen, in denen ein Verwaltungsakt aufgehoben und an das erstinstanzliche Organ zurückverwiesen wird, das ihn erlassen hat. Die Gerichte folgen der Meinung des Obersten Gerichtshofs der Föderation von BiH und weigern sich die Kosten der Partei zuzusprechen, die ihr Ziel erreicht hat: Aufhebung oder Aussetzung eines Verwaltungsakts. Nach Ansicht des Obersten Gerichtshofes der Föderation von BiH sind die Kosten des Rechtsstreits nicht der Partei zuzuerkennen, die den Prozess "gewonnen" hat, weil der Verwaltungsakt aufgrund der Aufhebung und Zurückverweisung nun aufgrund eines Urteils neu zu erlassen ist. Der Autor zeigt, dass eine solche Position weder in den Lehrpositionen noch in den Gesetzen begründet ist und schlägt eine Änderung des bestehenden Gesetzes und die Änderung der Gerichtspraxis in der Föderation BiH vor. Das streitige verwaltungsrechtliche Verfahren ist keine Fortsetzung des Verwaltungsverfahrens (oder einer der Verfahrensphasen), sondern eine besondere Art von Gerichtsverfahren. Wenn das Gericht der Forderung des Klagsantrags auf Aufhebung des strittigen Verwaltungsaktes stattgibt und die Sache wieder dem Verwaltungsorgan zurückschickt (zB aufgrund der unvollständigen und fehlerhaften Ermittlung des Sachverhalts), ist die Partei vollumfänglich im konkreten verwaltungsgerichtlichen Verfahren erfolgreich gewesen. Daher hat sie auch das Recht, die Kosten des Verfahrens zugesprochen zu bekommen, die die gegenüberliegende Seite (dh die Verwaltungsbehörde) verursacht hat und das unabhängig von dem letztendlichen Erfolg in einem späteren ein- oder mehrmaligen Verwaltungsverfahren oder in einem streitigem verwaltungsgerichtlichen Verfahren. Die Analyse kann uter folgendem Link heruntergeladen werden.
(veröffentlicht am 20. 08. 2018)
Klagen gegen die Republik Kroatien, die vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte betreffend des Todes von Patienten aufgrund von medizinischem Fehlverhalten geführt wurden, zeigen, dass Kroatien keine systematische Antwort auf die Frage hatte, wie man Situationen identifizieren, untersuchen und angemessen sanktionieren konnte, bei denen der Verdacht bestand, der Tod des Patienten sei aufgrund eines ärztlichen Fehlers erfolgt. In der Arbeit von Nikolina Katić wird das Problem vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte dargestellt. Die Autorin stellt Maßnahmen vor, die die Republik Kroatien ergriffen hat, um die durch die Urteile festgestellten Mängel zu beseitigen, und identifiziert allgemeine Schwachstellen beim Schutz der Patienten. Die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gegen Kroatien und die folgenden Maßnahmen waren für die Rechtssysteme der Region lehrreich. Die Arbeit kann hier heruntergeladen werden.
(veröffentlicht am 28. 07. 2018)
Mit dem Inkrafttreten des neuen Renten- und Invalidenversicherungsgesetzes der FBiH wurde der langjährige Reformprozess in diesem Bereich abgeschlossen und es wurden wesentliche Änderungen gegenüber dem früheren System eingeführt. Es scheint jedoch, dass gewisse Bestimmungen den europäischen und regionalen Tendenzen, den internationalen Konventionen und damit den Bestimmungen der Verfassung der FBiH zuwiderlaufen. Die Vernachlässigung der Fähigkeit des außerehelichen Partners, das Recht auf Familienrente auszuüben, ist ein offensichtliches Beispiel für Diskriminierung im besagten Gesetz. Auch die Art und Weise, in der Artikel 116 formuliert wird, stellt eine Verletzung des in der Verfassung der FBiH garantierten Rechts jedes Einzelnen auf Eigentum dar und kann die Grundlage für die Einleitung eines Verfahrens zur Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit sein. Details dazu finden sich in der Analyse, die hier heruntergeladen werden kann.
(veröffentlicht am 13. 07. 2018)
Die Stellungnahme kann hier abgerufen werden.
(veröffentlicht am 13. 07. 2018)
Die Anwendung der Ergebnisse der für September 2018 geplanten Parlamentswahlen ist Gegenstand einer Analyse von Petar Mrkonjić. Der Autor weist auf die rechtlichen Konsequenzen des Fehlens von Regeln für die Wahl von Emissären zum Haus der Völker des FBiH-Parlaments hin. Der Schwerpunkt liegt auf dem Funktionieren bestimmter Ebenen von Regierung und Institutionen nach den Wahlen. Der zentrale Teil der Analyse bezieht sich auf die Erläuterung der angebotenen Lösungen, um die Kammer der Völker des Bundes zu füllen, oder die akzeptable Lösung im verfahrenstechnischen und inhaltlichen Sinn zu bestimmen, die den Test der Konstitutionalität und Gesetzmäßigkeit besteht. Die Entscheidung des Verfassungsgerichts von Bosnien und Herzegowina im Fall Ljubić wurde ebenfalls analysiert. Der Autor kommt zu dem Schluss, dass eine Umsetzung nur durch Änderungen des BiH-Wahlgesetzes und Änderungen der Verfassungsstruktur auf der Ebene der FBiH und BiH vollständig erfolgen kann. Es ist notwendig, eine Reihe von Vorschriften und Wahlgesetzen anzupassen, dann eine klare Abgrenzung der Zuständigkeiten der verschiedenen Regierungsebenen vorzunehmen sowie die Verfassungs- und Gesetzestexte im Hinblick auf die Interpretationen des Verfassungsgerichts zu harmonisieren. Die Schlussfolgerung ist, dass alle Änderungen an der Verfassungsstruktur in Bosnien und Herzegowina die Notwendigkeit einer umfassenden Überprüfung der Verfassungsstruktur auf allen Ebenen der Regierung mit sich bringen und die Umsetzung der anderen Urteilenund Entscheidungen wie Sejdić i Finci, Zornić, Pilav und Stadt Mostar beinhalten müssen. Die Ljubić-Entscheidung kann als Katalysator für Verfassungsänderungen in Bosnien und Herzegowina dienen. Die Analyse kann hier heruntergeladen werden.
(veröffentlicht am 11. 07. 2018)
Gegenstand der Analyse von Radomir Zekavica ist die Rolle des Obersten Kassationsgerichtes von Serbien bei der Harmonisierung der Gerichtspraxis. Das Papier klärt normative Grundlagen und analysiert, wie das serbische Rechtssystem normativ-institutionelle Lösungen verhindert, die zu abweichenden Gerichtsentscheidungen führen. Der Schlüsselmechanismus ist die Zuständigkeit außerhalb des Verfahrens, die der Autor aus der Sicht verschiedener europäischer Quellen in Frage stellt. Denn dem Obersten Kassationgericht kommt damit die Position einer Aufsichtsbehörde über die unteren Gerichte zu. Der Autor ist der Ansicht, dass rechtliche Einstellungen keine formell verbindlichen Regeln darstellen und dass andernfalls das Oberste Kassationsgericht als Aufsichtsbehörde eine effektive Kontrolle über die Arbeit der unteren Gerichte ausübt. Wenn, wie der Autor schätzt, ein politischer Einfluss auf die Zusammensetzung des Obersten Kassationsgerichtes hergestellt würde, würde das gesamte Justizsystem politisch kontrolliert werden. Die Arbeit kann hier heruntergeladen werden.
(veröffentlicht am 09. 07. 2018)
Der Senat der Universität von Sarajevo hat den Organisationseinheiten einen Entwurf des Verhaltens- und Kleidungskodex an der Universität von Sarajevo übermittelt. Die Stiftung bringt den Kommentar des Professors der philosophischen Fakultät in Sarajevo, Nenad Veličković.
(veröffentlicht am 05. 07. 2018)
Der offene Brief der Präsidentschaft der Richtervereinigung in der Föderation Bosnien und Herzegowina anläßlich der bevorstehenden Wahl des Präsidenten des Hohen Justizrates kann hier abgerufen werden.
(veröffentlicht am 15. 07. 2018)
Quoten für Mitglieder des weniger vertretenen Geschlechts wurden 2011 durch die Änderungen des Gesetzes über die Wahl der Parlamentsmitglieder in das serbische Wahlgesetz eingeführt. Die Rede ist von einer sog. affirmativen Maßnahme, die in Serbien das Ziel hatte, die Präsenz von Frauen im Parlament zu erhöhen. Die Analyse von Miroslav Đorđević erklärt den Inhalt dieses Instruments und verweist auf seine Mängel im politischen System Serbiens. Der Autor vertritt die These, dass affirmative Maßnahmen in Form von Geschlechterquoten theoretisch nicht gerechtfertigt sind, weil sie einerseits nicht der Bedeutung der semi-unabhängigen Demokratie und des Parlaments als Modell des Volkes hinsichtlich der Artikulation der politischen Meinung entsprechen und andererseits die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für die Anwendung der affirmativen Maßnahmen in Serbien nicht erfüllt werden. Die Analyse kann über diesen Link abgerufen werden.
(veröffentlicht am 21. 06. 2018)
Die Stiftung Kompetenzzentrum für Öffentliches Recht veröffentlichte kürzlich die Analyse der Beschlüsse des Hohen Justizrates (HJR) zu den Informationen des „Zentrums für die Untersuchung von Kriegsverbrechen und die Suche nach vermissten Personen der RS“. Analysiert wurden die Bedingungen für die Verabschiedung, die Gründe und das Verfahren der Initiierung dieser Beschlüsse sowie die Rolle des Präsidenten des HJR Milan Tegeltija. Daraus wurde ersichtlich, dass der amtierende Präsident des HJR dem direkten Einfluss der politischen Führung der RS untersteht und ihre politischen Entscheidungen und Pläne umsetzt. Weiter...
(veröffentlicht am 27. 06. 2018)
Die Schlussfolgerungen können hier abgerufen werden.
(veröffentlicht am 09. 06. 2018)
Am 9. Februar 2018 fand in Belgrad eine Fachtagung über die erste Bestellung zu den Gerichtsfunktionen statt. Die Stiftung Kompetenzzentrum für Öffentliches Recht bringt Schlussfolgerungen aus diesem Treffen und unterstreicht erneut die Besonderheiten des Problems der ersten Bestellung auf die richterliche Funktion in der Republik Serbien. Mit der Arbeit von Lazar Lazović erinnert die Stiftung auch an den Inhalt und die Geschichte des Problems der ersten Bestellung in der Strafverfolgungs- oder Justizbehörde und weist auf die Urteile des Verfassungsgerichts Serbiens hin, die diese Angelegenheit prägen. Die Schlussfolgerungen können hier heruntergeladen werden, die Arbeit von Lazar Lazović hier.
(veröffentlicht am 09. 06. 2018)
Der Text der Vorlesung kann unter diesem Link heruntergeladen werden.
Die Stiftung Kompetenzzentrum für Öffentliches Recht und die Akademie der Wissenschaften und Künste von Bosnien und Herzegowina laden zu einem öffentlichen Vortrag mit dem Titel "Verantwortung der Vorstandsmitglieder für Schäden an Unternehmen und Gesellschaftern - Zivilrechtliche Aspekte und Schutzmaßnahmen". Der Vortragende ist der Vizepräsident der Kroatischen Akademie der Wissenschaften und Künste und Professor an der Juristischen Fakultät der Universität Zagreb, Jakša Barbić. Der Vortrag findet am Donnerstag, den 7. Juni 2018 um 12 Uhr im ANUBiH Amphitheater, Bistrik 7, Sarajevo, statt.
(veröffentlicht am 26. 05. 2018)
Mit der Analyse von Lejla Ramić macht das Kompetenzzentrum für Öffentliches Recht auf die Rechtswidrigkeit des neuen RTV-Gebührenmodells, wonach die Gebühr über die Elektroprivreda BiH, ein öffentliches Energieversorgungsunternehmen, eingehoben wird, aufmerksam. Die Rechtswidrigkeit dieses Modells spiegelt sich in der Tatsache wider, dass es keine Beschlüsse gibt, die Einhebung von RTV-Gebühren einem anderen Unternehmen auf der Grundlage eines Vertrags anvertrauen, und das aktuelle Modell die Verbraucherrechte und die Wahlfreiheit für den Zugang zu Grundbedürfnissen und Dienstleistungen verletzt. Die Analyse kann hier heruntergeladen werden.
(veröffentlicht am 23. 05. 2018)
Das Verbot der Leugnung von Völkermord und anderen extremen Formen der Hassrede stellt eine völkerrechtliche Verpflichtung für Bosnien und Herzegowina (BiH) dar und hat ein besonderes Gewicht in einer Gesellschaft, in der der begangene Völkermord und andere schwerste Kriegsverbrechen täglich negiert werden. Die Leugnung des Genozids stellt, wie auch die Hassrede allgemein, ein Problem dar, mit dem die bosnische Gesellschaft tagtäglich konfrontiert ist, und es gibt immer noch kein einheitliches Vorgehen dagegen. In der Arbeit der Mitarbeiterin des KÖR, Lamija Muftić, wird der Umgang mit dem Problem der Leugnung von Völkermord in den Ländern der Region und in ausgewählten EU-Ländern gezeigt. Die Autorin betont, dass BiH auf dem Weg zum EU-Mitglied seine eigenen Gesetze mit der Verpflichtung zur Kriminalisierung der Leugnung von Völkermord und anderen Straftaten in Einklang bringen muss und dass zusätzlich zu der legislativen Lösung eine systematische Sammlung von Daten über Vorfälle und Verbrechen durch Hass notwendig ist. Die Arbeit kann hier heruntergeladen werden.
(veröffentlicht am 20. 05. 2018)
In der kroatischen Dogmatik und Rechtspraxis ist die rechtliche Natur des öffentlichen Beschaffungsauftrags seit Jahren ein Problem: Handelt es sich dabei um einen Verwaltungsvertrag oder einen zivilrechtlicher Vertrag? Marko Turudić argumentiert in seiner Analyse, die hier heruntergeladen werden kann, dass ein öffentlicher Beschaffungsauftrag im kroatischen System einen Verwaltungsvertrag darstellt, und die nicht-systematische Regulierung des Instituts in dem Gesetz der öffentlichen Auftragsvergabe keinen Einfluss auf seine öffentlich-rechtliche Natur hat. Der öffentlich-rechtliche Charakter ergibt sich - nach dieser Ansicht - aus den Bestimmungen des Gesetzes, das besagt, dass ein öffentlicher Auftrag in Übereinstimmung mit den Bedingungen der Dokumentation über die Beschaffung und das ausgewählte Angebot durchgeführt wird, und aus der Tatsache, dass das wirtschaftliche Subjekt dem Auftraggeber untergeordnet ist. Obwohl vorgesehen ist, dass zur Erfüllung der Verpflichtungen öffentlicher Aufträge das Schuldrecht zur Anwendung kommt, glaubt der Autor nicht, dass dies die öffentlich-rechtliche Natur ändert, da damit nicht die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte für Streitigkeiten in Zusammenhang mit öffentlichen Aufträgen begründet wird.
(veröffentlicht am 19. 05. 2018)
Bei der Analyse des bosnisch-herzegowinischen Systems zur Normierung der Arbeit der Staatsanwälte geht der Autor Demirel Delić von der These aus, dass das größte Problem die Bearbeitung von anspruchsvollen Straftaten ist. Organisierte und wirtschaftliche Kriminalität und Korruption werden dabei als die anspruchsvollsten Handlungen angesehen, die die unter dem Druck rigoroser Standards von Orientierungsnormen und Zeitrahmen stehenden Staatsanwälte nicht dazu motivieren werden, mit belastenden Handlungen gründlich umzugehen. Der Autor weist auf das slowenische Bewertungsmodell als positives Beispiel für die Überwindung dieses Problems hin und schlägt vor, die slowenischen Lösungen in das bosnisch-herzegowinische Modell einzubeziehen. Die Arbeit kann hier heruntergeladen werden.
(veröffentlicht am 18. 05. 2018)
Der Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft BuH, Džermin Pašić, stellt in der Analyse, die hier heruntergeladen werden kann, fest, dass das etablierte System der Bewertung der Arbeit der Staatsanwälte geändert werden muss. Seine These ist, dass man bei der Erstellung eines neuen Systems die veränderte Rolle des Anklägers im gegenwärtigen Strafjustizsystem in BuH berücksichtigen muss. In diesem Sinne muss die individuelle Bewertung der staatsanwaltlichen Arbeit auf objektiven Kriterien beruhen, die der verfahrensrechtlichen Rolle des Staatsanwalts umfassend entsprechen. Er argumentiert, dass es notwendig ist, jegliche Abhängigkeit von Faktoren auszuschließen, auf die der Staatsanwalt nicht Einfluss nehmen kann, und dass der Sicherung der Effizienz der Arbeit von Staatsanwälten und Staatsanwaltschaft Vorrang gegeben werden muss.
(veröffentlicht am 06. 05. 2018)
Im Zentrum der Analyse der Mitarbeiterin des KÖR und stellvertretenden Staatsanwältin in der Zweiten Generalstaatsanwaltschaft in Belgrad, Gordana Krstić, steht ein Schlüsselmechanismus für die Arbeit der Justizbehörden bei der Verbrechensbekämpfung: die Beschlagnahme von Vermögen aus einer Straftat. Die Autorin verweist auf das Fehlen von Gesetzen, die sich in der praktischen Arbeit auswirken, und analysiert die Praxis der Staatsanwaltschaften bei der Anwendung des serbischen Gesetzes über die Beschlagnahme von Vermögensgegenständen aus einer Straftat aus dem Jahr 2016. Mit Rücksicht auf die umstrittenen rechtlichen Lösungen wird eine autonome Gestaltung der strittigen Stellen sowie die Überwachung und Abstimmung mit den zuständigen Behörden als Voraussetzung für die Verbesserung der rechtlichen Lösungen gefordert. Die Arbeit kann hier heruntergeladen werden.
(veröffentlicht am 02. 05. 2018)
Innerhalb des KÖR wurden weitere Analysen zur Arbeit der Institution des Bürgerbeauftragten von BuH veröffentlicht. Die Resultate finden sich nun im Buch "Ombudsmänner für Menschenrechte: Bilanz eines Versagens" (Sarajevo 2017). Das Buch dokumentiert, dass die Institution nach den ersten Erfolgen in den letzten Jahren einen deutlichen Rückgang des Menschenrechtsschutzes verzeichnet hat. Dies gilt auch für den Inhalt und die Art der konkreten Maßnahmen sowie für die fach- und termingerechte Bearbeitung der Fälle. Es stellte sich heraus, dass die derzeitige Struktur der Institution und ihre Führer nicht die notwendige Kapazität haben, um die Funktion zu erfüllen, für die sie gegründet wurde, und der Institution der Status der ersten Phase ihrer Existenz zurückgegeben werden müsste. Im Rahmen der Stiftung werden wir die Arbeit der Ombudsmann-Institution im Umgang mit konkreten Fällen weiter beobachten. Mit der Analyse von Aida Hunček-Pita, die hier heruntergeladen werden kann, lenken wir die Aufmerksamkeit auf die fast skandalöse, oberflächliche Arbeit und Inkompetenz bei der Behandlung eines Thema aus dem Bereich der Diskriminierung.
(veröffentlicht am 24. 04. 2018)
Die Akademie der Wissenschaften und Künste von Bosnien und Herzegowina organisiert einen öffentlichen Vortrag Frau Christiane Hohmann, Botschafterin der Bundesrepublik Deutschland in Bosnien und Herzegowina, zum Thema "Bosnien und Herzegowina und die EU-Annäherung - Perspektive und Herausforderung". Der Vortrag findet am 24. April 2018 ab 14:00 Uhr in der ANUBiH Halle (Bistrik 7, Sarajevo) statt. Der Vortrag wird auf Englisch gehalten. Botschafterin Hohmann wird einige der Erwartungen der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union hinsichtlich des Beitritts von Bosnien und Herzegowina zur Europäischen Union vorstellen.
(veröffentlicht am 22. 04. 2018)
Das Verfassungsgericht von Bosnien und Herzegowina hat in seiner Sitzung vom 1. Juni 2016 erkannt, dass mehrere Bestimmungen der Strafprozessordnung von BiH verfassungswidrig sind. Der Entwurf einer Novellierung der Strafprozessordnung wurde vom Justizministerium nach Ablauf der gesetzten Frist von sechs Monaten erst im Jänner 2018 vorgelegt. Im Anschluss an die Vorlage hat das Repräsentantenhaus der Parlamentarischen Versammlung beschlossen, die Änderungen nicht in einem beschleunigten Verfahren anzunehmen. Das Verfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung eine Reihe von praktischen Problemen geschaffen: Wie ist die Entscheidung des Verfassungsgerichts in der Praxis auf laufende Strafverfahren anzuwenden? Ein Standpunkt zur Frage der Immunität von Zeugen und besonderen Ermittlungsmaßnahmen in offenen Strafverfahren fehlt. In der Fachwelt gab es dazu keine Expertengespräche. Die Justizbehörden haben so getan, als sei nichts geschehen. Mit der Analyse des Mitarbeiters des KÖR, Branko Perić, präsentieren wir eine Analyse des Prozesses der Harmonisierung der strittigen Bestimmungen der Strafprozessordnung mit der bh. Verfassung und der EMRK sowie der vermeintlichen Lösungen. Die Analyse kann hier abgerufen werden.
(veröffentlicht am 17. 04. 2018)
In Serbien wird vor der Drucklegung dieser Ausgabe eine öffentliche Debatte über Verfassungsänderungen abgeschlossen worden sein. Die Analysen des Änderungstexts in dieser Nummer zeigen, wie das Völkerrecht in den Raum der nationalen Verfassunggebung eindringt und sie zu einem Standard führt, der Regionalismus und Universalität vereint. Allein die Tatsache, dass die Verfas sungsänderungen vom Prozess der europäischen Inte gration inspiriert und die konkreten Lösungen nach den Anforderungen europäischer Normen formuliert sind, beweist, dass das Völkerrecht in die bisher ausschließlich nationale Zuständigkeit, nämlich die Verfassunggebung, einfließt. Dabei kommt es zu einer (völker-)rechtlichen Intervention eigener Art, welche die nationale Verfassung „zivilisiert“. Weiter...
(veröffentlicht am 06. 04. 2018)
In der Analyse von Ena Gotovuša wird die Verhängung der Haft gegen Verdächtige oder Angeklagte in der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts von Bosnien und Herzegowina untersucht. Die Autorin erklärt, dass es notwendig ist, in jene gesetzlichen Bestimmungen einzugreifen, die den besonderen Haftgrund der "Störung der Öffentlichkeit" vorsehen. Zur Untermauerung dieses Vorbringens werden die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts von Jugoslawien sowie des Verfassungsgerichts Montenegros analysiert, die diesen besonderen Haftgrund bereits für verfassungswidrig erklärt haben. Die Analyse kann hier heruntergeladen werden.
(veröffentlicht am 30. 03. 2018)
Der Arbeitstext zur Änderung der Verfassung der Republik reflektiert nach Ansicht des Präsidenten der Vereinigung der Staatsanwälte und die stellvertretenden Staatsanwälte Serbiens, Goran Ilić, nicht die Idee der Entpolitisierung der Staatsanwaltschaft. In der Analyse erklärt der Autor, dass der Arbeitstext des Justizministeriums vielmehr politischen Einfluss auf die Anklage vorsieht. Im Mittelpunkt der Kritik stehen der Vorschlag der Zusammensetzung des Obersten Rates der Staatsanwaltschaft, die Positionierung der Institution für die Ausbildung im Justizwesen und die Befugnisse der Obersten Staatsanwaltschaft. Der Autor argumentiert, dass die Anpassungen von der Idee beherrscht werden, dass die Staatsanwaltschaft ein Vertreter der Regierung ist und ein politisches Instrument in den Händen der politischen Mehrheit ist und nicht für Gerechtigkeit und das öffentliche Interesse steht. Die öffentliche Debatte über die Änderungsanträge wurde am 8. März 2018 nach Ablauf der Frist für die Abgabe schriftlicher Bemerkungen abgeschlossen, gefolgt von der Stellungnahme der Venedig-Kommission. Die Analyse kann hier heruntergeladen werden.
(veröffentlicht am 20. 03. 2018)
Die öffentliche Debatte über den Arbeitstext der Änderungen der Verfassung der Republik Serbien wurde am 8. März 2018 abgeschlossen. Bis zu diesem Datum konnten schriftliche Kommentare dazu eingereicht werden. Die Stiftung Kompetenzzentrum für Öffentliches Recht bringt mit der Analyse von Maja Prelić, die hier heruntergeladen werden kann, einen allgemeinen Überblick über die angestrebten Verfassungsänderungen in der Republik Serbien. Die Analyse beschreibt hauptsächlich die vorgeschlagenen Änderungen und informiert über die Argumente, die das Justizministerium für konkrete Lösungen vorgebracht hat. Die Autorin vertritt die Auffassung, dass der Arbeitstext eine gute Grundlage für die Verfassungsänderung darstellt und dass die Gesetze, die nach der Annahme des Änderungsantrags verabschiedet werden, ihre qualitativ hochwertige Konkretisierung gewährleisten werden.
(veröffentlicht am 20. 03. 2018)
Der Arbeitstext zur Änderung der Verfassung der Republik Serbien wurde vom Justizministerium bis zum 8. März 2018 zur öffentlichen Diskussion gestellt. Die Stiftung Kompetenzzentrum für Öffentliches Recht möchte mit der Analyse der Präsidentin der Richtervereinigung Serbiens, Dragana Boljević, die Aufmerksamkeit auf eine Reihe von Ungereimtheiten in dem Verfahren und auf spezifische inhaltliche Mängel des Änderungsvorschlages lenken. Die Analyse untersucht kritisch die Thesen des Justizministeriums, die ausschlaggebend für den Beginn der Änderungsbestrebungen waren und zeigt, dass das größte Hauptmotiv das Bestreben nach politischer Kontrolle über das Gerichtswesen war, welches sich nach Ansicht des Justizministerium zu einer unkontrollierbaren und unabhängigen Staatsgewalt entwickelt hat. Die Autorin argumentiert, dass die vorgeschlagenen Änderungen die bestehenden Garantien für die Unabhängigkeit der Gerichte verringern und das erreichte Niveau der Unabhängigkeit der Gerichte durch die Unterstellung des Hohen Justizrates unter der Kontrolle der parlamentarischen Mehrheit eingeschränkt wird. Die Unabhängigkeit wird auch durch die Verlagerung der Entscheidungen über die Auswahl der Richter an die Justizakademie verringert, obwohl es sich dabei um ein nicht-politisches Organ handelt, durch die vage Definition der Unvereinbarkeit der richterlichen Funktionen mit anderen Funktionen, sowie durch die Einführung der Common-Law-Regeln in dem System der Rechtsprechung. Die Analyse kann hier abgerufen werden.
(veröffentlicht am 20. 03. 2018)
Im Mittelpunkt der Analyse steht das Problem des unzureichenden Schutzes der Nutzer von Finanzdienstleistungen in Bosnien und Herzegowina. Es gibt eine deutliche Zunahme nicht bedienbarer Kredite aufgrund der Entstehung einer insolventen Bevölkerung als eine besondere soziale Schicht. Es braucht nicht hervorgehoben werden, dass sich die Finanzinstitute unlauterer Praktiken bedient haben wie Währungsklausel in Schweizer Franken oder variablen Zinssätzen nach eigenem Ermessen und somit selbst die Hauptschuldner im wahrsten Sinne des Wortes erschaffen haben. Unter dem Druck der Öffentlichkeit und gefährdeter Gruppen wurde in BiH ein normativer Rahmen für den Schutz der Nutzer von Finanzdienstleistungen geschaffen sowie die Institution des Bürgerbeauftragten für das Bankensystem. Seine Hauptaufgabe besteht darin, die Rechte und Interessen der Nutzer am Finanzmarkt zu schützen und zu fördern. In dieser Analyse haben wir es mit der Prävention von Überschuldung als Hauptziel des Schutzes der Nutzer von Finanzdienstleistungen zu tun und in dieser Hinsicht werden der rechtliche Rahmen, die Stellung und die Befugnisse des Bürgerbeauftragten für das Bankensystem beleuchtet. Die Analyse kann hier heruntergeladen werden.
(veröffentlicht am 19. 03. 2018)
Die Verbotsmaßnahme wurde 2003 in Bosnien und Herzegowina durch die Strafprozessordnung des Hohen Vertreters eingeführt. Unter den Maßnahmen zur "Sicherstellung der Anwesenheit des Beschuldigten und für die erfolgreiche Durchführung von Strafverfahren" befand sich auch die Untersagung des Verlassens des Wohnortes. Branko Perić zeigt mit seiner Analyse die Unlogik zunächst in Bezug auf die Verknüpfung der Dauer des Aufenthaltsverbots mit der Dauer des Strafverfahrens auf und zeigt, dass die gerichtliche Praxis die Anordnung dieser Maßnahme nicht in einen rechtlichen Rahmen gebracht hat. Daher stellt diese Maßnahme eine Einschränkung der Menschenrechte dar. Die Analyse kann hier abgerufen werden.
(veröffentlicht am 28. 02. 2018)
In der Analyse von Frane Staničić wird die Zuständigkeit des Verfassungsgerichts der Republik Kroatien in Bezug auf die abstrakte Normenkontrolle problematisiert. Der Autor ist der Auffassung, dass das Verfassungsgericht kasuistisch zur Rechtsunsicherheit beiträgt, sodass die Beschwerdeführer nicht einmal annährend beurteilen können, ob ihr Antrag zulässig ist und ob sie das Verfahren zur Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit eines allgemeinen Rechtsakts einleiten können. Die Gründe liegen nach Meinung des Autors darin, dass das Verfassungsgericht künstlich die Unterscheidung zwischen "anderen Regelungen" und "allgemeinen Rechtsakten" geschaffen hat, die inhaltlich nicht existieren und je nach Fall seine Zuständigkeit ändert. Die Arbeit kann hier abgerufen werden.
(veröffentlicht am 23. 02. 2018)
Kompetenzzentrum für Öffentliches Recht kündigt die Fachtagung mit der internationaler Beteiligung an: “Autonomie der Universitäten”, Sarajevo 06. März 2018.
(veröffentlicht am 29. 02. 2018)
In der Föderation werden Dialysedienstleistungen ausschließlich in öffentlichen Gesundheitseinrichtungen erbracht. Über die zahlreichen Probleme, von denen einige durch die Organisation des Gesundheitssystems selbst verursacht werden, andere wiederum die Folge des Mangels an finanziellen Ressourcen sind, berichtet die Arbeit von Ervin Mujkić. Der Autor weist auf erhebliche Unterschiede in Umfang und Art der Ausübung der Rechte von Dialysepatienten im Bereich des Sozialschutzes hin, je nachdem in welchem Kanton sie leben. In diesem Sinne stellt er neue Modelle der Bereitstellung von Dialysedienstleistungen vor. Das Modell der öffentlich-privaten Partnerschaft ist in der verfassungsmäßigen Ordnung der Föderation BiH sehr eingeschränkt. Für die Weiterentwicklung der Transplantationsmedizin ist es notwendig, dass Bosnien und Herzegowina Mitglied von Eurotransplant wird. Dies erfordert die Existenz eines gesetzlichen Rahmens auf staatlicher Ebene. Die Arbeit kann hier heruntergeladen werden.
(veröffentlicht am 13. 02. 2018)
Die Stiftung Kompetenzzentrum für Öffentliches Recht stellt die erste detaillierte und vollständige Analyse der Beschlüsse des Hohen Justizrates (HJR) zu den Informationen des "Zentrums für die Untersuchung von Kriegsverbrechen und die Suche nach vermissten Personen der RS" bereit. Die Bedingungen für die Verabschiedung, die Gründe und das Verfahren der Initiierung dieser Beschlüsse sowie die Rolle des Präsidenten des HJR Milan Tegeltija wurden untersucht. Aus der Analyse ist ersichtlich, dass der amtierende Präsident des HJR dem direkten Einfluss der politischen Führung der RS untersteht und ihre politischen Entscheidungen und Pläne umsetzt. Milan Tegeltija wird die Tatsache zugeschrieben, dass durch diese Vorgehensweise die höchste Justizbehörde in die Fänge der nationalistischen Politik der RS geraten ist. So wie er in seiner praktischen Arbeit und Aktivität nicht die gesetzlichen Anforderungen, sondern vielmehr die Ansprüche der politischen Strukturen der RS erfüllt, ist es offensichtlich, dass der Präsident des HJR an der Diskreditierung und Delegitimierung des Gerichtes und der Staatsanwaltschaft BiH sowie der Spaltung der Justiz an der Entitäts- und ethnischen Linie arbeitet. Damit lassen sich die Gründe zusammenzufassen, warum gemäß Artikel 6 des Gesetzes über den HJR einer der verfügbaren Mechanismen für die Beendigung seines Mandats im Hohen Justizrat eingeleitet werden muss. Andernfalls wird sein Verbleib am selben Ort die unzulängliche Arbeit der meisten Mitglieder des Hohen Justizrates beeinflussen und den Zusammenbruch der erreichten Standards der Unabhängigkeit der bosnisch-herzegowinischen Gerichten erheblich beeinträchtigen. Die Analyse kann hier abgerufen werden.
(veröffentlicht am 04. 02. 2018)
Die Verordnung zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) legt die EU als Raum des freien Verkehrs personenbezogener Daten fest. Sie schützt das höchste Maß an Achtung des Rechts auf Privatsphäre unter Berücksichtigung der Interessen der EU-Bürger, der nationalen Sicherheit und der Wirtschaft. In der Arbeit von Petar Mrkonjić werden nach der Vorstellung der grundlegenden Konzepte und Daten zur Verabschiedung der Verordnung neue Lösungen in Bezug auf die Rechte der Inhaber und Pflichten der für die Verarbeitung Verantwortlichen analysiert. Die Analyse konzentriert sich auf bestimmte Aspekte der Anwendung der Verordnung unter besonderer Berücksichtigung des Zustands des Schutzes personenbezogener Daten in Bosnien und Herzegowina. Der Autor weist nach, dass der Gesetzgeber in Bosnien und Herzegowina nicht den in der Verordnung festgelegten Standards folgt und daher die Ausfuhr von personenbezogenen Daten in Bosnien und Herzegowina nicht zu erwarten ist. Dies wird sich auch auf den "europäischen Weg" von Bosnien und Herzegowina auswirken. Die Analyse kann hier heruntergeladen werden.
Die Stiftung Kompetenzzentrum für Öffentliches Recht diskutiert zum Abschluss eines jeden Geschäftsjahres im Kreis der MitarbeiterInnen und Freunde ein aktuelles öffentlich-rechtliches Thema. In diesem Jahr sprach Goran Nezirović auf der Jahresabschlussveranstaltung in Anwesenheit von vierundsechzig TeilnehmerInnen zum Thema "Die Gerichtsbarkeit von Bosnien und Herzegowina: Störung oder Impuls für den Fortschritt". Die zweistündige Diskussion und der dynamische Austausch der anwesenden AnwältInnen, RichterInnen, UniversitätsprofessorInnen und BeamtInnen zeugen von der extrem hohen Selbstkritik der TeilnehmerInnen und der eindeutigen Bereitschaft, sich an der Justizreform von BiH verantwortungsvoll zu beteiligen. Die Diskussion wurde mit dem Vortrag von Goran Nezirović geleitet und inspiriert. Sie kann hier abgerufen werden.
Zum Abschluss des Jahres 2017 erinnern wir an das Vorwort der 13. Ausgabe der Blätter für Öffentliches Recht. Sie können es hier lesen.
In der serbischen Gesetzgebung werden Verletzungen von Sicherheitsmaßnahmen strafrechtlich geahndet und sind im bestehenden System fest verankert. Die Autorin des Artikels, Anđela Bogojević, analysiert Sicherheitsmaßnahmen gegenunzurechnungsfähige Personen im System der strafrechtlichen Sanktionen und schlägt vor, sie von der Strafgesetzgebung zu trennen, weil sie dem Zweck des Strafrechts und der Verhängung strafrechtlicher Sanktionen zuwiderlaufen. Sie hält fest, dass die serbischen Rechtsvorschriften weit davon entfernt sind, die Behandlung von unzurechnungsfähigen Personen im Bereich der Sozialmaßnahmen zu regeln, und schlägt eine Reihe von Interventionen in den jeweiligen Regelwerken vor.
In Serbien wurde Ende September 2017 ein neues Hochschulgesetz im Eilverfahren auf Vorschlag der Regierung verabschiedet. Die Verabschiedung des Gesetzes wurde mit der Anhebung der Standards für die Wahlen in die Lehr- und wissenschaftlichen Gremien gerechtfertigt. Vladimir Mikić analysiert die rechtlichen Lösungen in Bezug auf die Autonomie der Universitäten. Der Autor erklärt, dass das neue Gesetz erheblich vom Grundsatz der Autonomie der Universitäten abweicht. Er sieht darin eine stille Dekonstruktion eines wichtigen Verfassungsprinzips. Die Arbeit kann hier heruntergeladen werden.
Der Begriff der Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse im europäischen Recht umfasst Dienstleistungen, bei denen die Lieferung ein öffentliches Interesse darstellt. In der Analyse von Desanka Sarvan wird die Bedeutung solcher Dienstleistungen und die Frage untersucht, wie die relevanten Bestimmungen des europäischen Rechts die kroatische Gesetzgebung beeinflussen. Die Autorin untersucht den inhaltlichen Aspekt des öffentlichen Dienstleistungssektors in Kroatien und seine Übereinstimmung mit dem Rechtsbegriff der Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse im europäischen Recht. In der kroatischen Gesetzgebung entspricht der Begriff der Dienstleistungen von allgemeinem Interesse im Wesentlichen dem Konzept des öffentlichen Dienstes. Das Dienstleistungsgesetz wurde durch die Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt in kroatisches Recht umgesetzt. Dieses Gesetz führt den Begriff der Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse in das Rechtssystem Kroatiens ein, das von der Dienstleistungsfreiheit ausgenommen ist. Der Verfasser kommt zu dem Schluss, dass das Konzept dieser Dienste in der kommenden Zeit in den kroatischen Rechtsvorschriften schrittweise in Rechtsvorschriften umgesetzt wird, die bestimmte wirtschaftliche Tätigkeiten als öffentliche Dienstleistungen gesetzlich regeln. Die Arbeit kann hier heruntergeladen werden.
Die statistische Erhebung der zwischen 2003 und 2012 verhängten strafrechtlichen Sanktionen zeigt einen unverhältnismäßig hohen Anteil an Bewährungsstrafen. Auf der Grundlage der Analyse der Vorstrafen und der Struktur der Straftaten vor dem Gerichtshof von Bosnien und Herzegowina stellt der Richter dieses Gerichts, Branko Perić, fest, dass das Problem nicht in einer milden Strafverfolgung liegt, sondern im ererbten traditionellen Modell der Strafverfolgung, das zwar gute Statistiken, aber schlechte Ergebnisse generiert. Der Autor befürwortet eine neue Arbeitsphilosophie im Strafverfolgungsbereich des Justizsystems, die auf Analysen des Kriminalitätsstatus und der Verteidigungsstrategien basiert. Darauf aufbauend sollen Untersuchungen geplant und jährliche Arbeitspläne erstellt werden. Ihre Umsetzung wäre messbar und könnte im Einklang mit konkreten Ergebnissen bewertet werden. Die Analyse kann hier heruntergeladen werden.
Die Bindung von Verfassungsänderungen an die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen oder die Bestimmung unveränderbarer Verfassungsgrundsätze stellen eine echte Einschränkung des Gesetzgebers dar. In der Analyse von Tamás Korhecz wird argumentiert, dass die Gesetzgebung in der Republik Serbien keine Freiheit habe, die bestehenden Garantien für Minderheitenrechte zu ändern. Der Autor stellt fest, dass die Kernverfassungswerte Minderheitenrechte als „Ewigkeitsklausel“ enthalten und die Rechte der nationalen Minderheiten Teil der Verfassungsidentität der Republik Serbien sind. Aus diesem Grund stellen sie eine wesentliche Einschränkung jeder verfassungsrechtlichen Überprüfung dar und schaffen einen uneinheitlichen Kern von Rechten, die nicht geändert werden dürfen.. Die Analyse kann hier heruntergeladen werden.
Savo Manojlović analysiert den Ausschluss von einer politischen Parteien in Korrelation zur inneren Autonomie der politischen Parteien und der öffentlichen Ordnung der Republik Serbien. Er prüft, ob politische Parteien aufgrund positiver Regelungen über den Ausschluss ihrer Mitglieder entscheiden können oder aber durch die öffentliche Ordnung eingeschränkt sind. Dann überprüft er, ob dem Ganzen Grenzen durch irgendwelche Beschränkungen gesetzt sind. Der Autor argumentiert, dass das freie Mandat von unschätzbarem Wert für den modernen Parlamentarismus ist, in Serbien aber einem stillen Anschlag auf die Verfassung gleichkommt. Genau deshalb ist es nach Meinung des Autors unrechtmäßig. Die Arbeit kann hier heruntergeladen werden.
Bei der Analyse von Branko Perić werden die Kontroversen in Zusammenhang mit Straftaten aufgrund fahrlässiger Pflichterfüllung im Dienst aufgezeigt. Der Autor beschreibt die Probleme, die sich in der Praxis ergeben und argumentiert, dass die rechtliche Definition des wesentlichen Tatbestandselementes der Straftat ( „offensichtliche Fahrlässigkeit“) derart vage ist, dass sie eine Verletzung des Grundsatzes der lex certa und der Grundsätze der Gesetzmäßigkeit und der Rechtssicherheit darstellt. Ein hohes Maß an Unsicherheit bei strafgesetzlichen Normen öffnet die Tür für willkürliche Rechtsprechung, was unweigerlich zu Rechtsunsicherheit führt. Die Analyse zeigt, dass die Straftat der fahrlässigen Pflichterfüllung eine Belastung für die bestehende Strafgesetzgebung darstellt, der die Rechtsprechung nicht Herr werden kann. Der Autor schlägt vor, das System des Strafrechts, das vor mehr als ein halbem Jahrhundert gegründet wurde, von Beschuldigungen zu bereinigen, die primär das Ziel hatten, den ideologischen Staat und sein Eigentum zu schützen. Die Analyse kann hier abgerufen werden.
Das Institut der zurückgelegten Strafverfolgung hat in Serbien eine breite Anwendung in Strafverfahren gefunden und einen starken Einfluss auf den Ausgang von Gerichtsverfahren gehabt. In der Analyse von Milovan Nikolić wird dieses Institut in Verbindung mit anderen alternativen Wegen gesehen, um Strafverfahren zu lösen. Der Autor kommt zu dem Schluss, dass rechtliche Fehler bei der Standardisierung alternativer Verfahren zur Beilegung von Strafverfahren korrigiert werden müssen. Die Arbeit kann hier heruntergeladen werden.
The existing models of religious instruction in the countries in the region continue to evoke opposing views, grounded first and foremost on arguments of principle character. There is a lack of comprehensive empirical researches which would clarify the dilemma on the effects and consequences of introducing religious instruction in the post socialist period. As a result, arguments on the validity of introducing religious instruction in the public schools are often based on randomly introduced half-truths. More...
Anlässlich des 10. Jahrestages der Gründung des Hohen Justizrates von BuH (HJR) veröffentlichte das KÖR einen Sammelband (Wer ernennt die Richter der ordentlichen Gerichte, Sarajevo 2014) über die Auswahl und Kontrolle der Arbeit von Richtern und Staatsanwälten. Mit der Empfehlung, den Rat hinsichtlich der Gerichte und Staatsanwälte zu trennen, wurde ein Konsens über eine Reihe konkreter Veränderungen erzielt, die in das neue Modell des institutionellen Schutzes der Unabhängigkeit und des Fachwissens von Richtern und Staatsanwälten einbezogen werden müssen. Die persönliche Struktur des HJR wird von einigen als das Grundproblem identifiziert. Es wird empfohlen, die bisherige Praxis der Auswahl von Mitgliedern des HJR zu ändern. Sie habe „eine Reihe von Schwächen und hat der Institution viel Schaden zugefügt“. Denn im HJR sitzen anstelle von unangreifbaren Autoritäten „marginale Mitglieder einer Berufsgemeinschaft, aus welcher die Institution oft mehr Schaden als Nutzen hatte“. Unsere Experten forderten daher im Jahr 2014, dass die Wahl der Mitglieder auf klaren Grundsätzen beruhen müsse: auf hohem moralischen Ansehen in der beruflichen Gemeinschaft sowie der Gesellschaft, beruflicher Glaubwürdigkeit, der Fähigkeit des strategischen Denkens und der Entschei-dungsfindung. Weiter...
Négationnismein Frankreich, etwas seltener Negationismin England und, sehr selten, Negationismusin Deutschland zeigen die Leugnung von Völkermord. Der Begriff wird dem französischen Historiker und Spezialisten für die Geschichte des 20. Jahrhunderts Henry Rousso zugeschrieben, der den Inhalt etwas anders als den deutschen Ausdruck Holocaustleugnung definierte: Die Negierung bezieht sich nun nicht nur auf die Leugnung, grobe Verharmlosung oder Relativierung des Holocaust, sondern auch auf die Leugnung und Minimierung aller Genozide und Demozide. In europäischen Staaten sind die Negierung des Völkermordes an den Armeniern und der Völkermord in Srebrenica Gegenstand von Gerichtsentscheidungen und Strafverfolgungen. Weiter...
Das Kopftuchverbot in den Gerichten von Bosnien und Her-zegowina (BiH) war Teil einer Debatte, die gezeigt hat, dass die bosnisch-herzegowinische Öffentlichkeit nicht in der Lage ist, sich mit der rechtlichen Perspektive von religiösen Symbolen im staatlichen Raum auseinanderzusetzen (siehe dazu die Publikation des KÖR Vjerski simboli u sudovima?, Sarajevo 2016). Vor kurzem hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in zwei Fällen zum religiös motivierten Tragen des Kopftuchs in privaten Unternehmen sein Urteil gefällt und damit die Kriterien für die Beurteilung von religiösen Symbolen im privaten Sektor festgelegt. Weiter...
Durch die Verfassungsänderungen von 2010 ist die Ernennung von Gerichtspräsidenten in der kroatischen Rechtsordnung zu einer verfassungsrechtlichen Kategorie geworden. Auf internationaler Ebene hat der Beirat der europäischen Richter am 10. November 2016 die Stellungnahme Nr. 19 (2016) zur Rolle der Gerichtspräsidenten verabschiedet. Jasna Gažić Ferenčina analysiert die Rolle, die Position und den Einfluss der Gerichtspräsidenten im Gericht, in der Justiz und im gesamten Rechtssystem anhand der Stellungnahme Nr. 19 sowie vergleichender Beispiele und der Lösungen der kroatischen Gesetzgebung. Die Schlussfolgerung identifiziert Bereiche, in denen die kroatische Gesetzgebung verbessert und den europäischen Standards näher gebracht werden kann. Die Analyse kann hier abgerufen werden.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat sich in zahlreichen Entscheidungen mit den Sparmaßnahmen, die die Regierungen aufgrund der Wirtschaftskrise getroffen haben, beschäftigt. In der Arbeit von Verica Jakovljević werden ausgewählte Entscheidungen des EGMR besprochen, aus denen hervorgeht, dass den Staaten ein sehr großer Ermessensspielraum im Hinblick auf die Priorisierung der Zuweisung begrenzter staatlicher Mittel zur Verfügung steht. Eine Übersicht kann hier heruntergeladen werden.
Die Disziplinarverantwortung ist eine besondere Form der arbeitsrechtlichen Verantwortung, die für bestimmte Kategorien von Arbeitnehmern, insbesondere Angestellten des öffentlichen Dienstes und Angehörige reglementierter Berufe, vorgesehen ist. In der Analyse von Alen Rajko werden aktuelle Meinungen aus der Praxis des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zur Anwendung des Grundsatzes ne bis in idem sowie Beispiele aus der kroatischen Rechtspraxis vorgestellt. Die diesbezüglichen Neuerungen des EGMR im Fall von A. und B. gegen Norwegen wurden ebenfalls analysiert. Der Autor schlägt einen angemessenen Interpretationsansatz bei der Anwendung der genannten Grundsätze im Disziplinarverfahren vor. Die Arbeit kann hier abgerufen werden.
Die Analyse unseres Mitarbeiters Darko Simović eröffnet die Frage nach der Stellung der Kirche und dem Umfang der Religionsfreiheit in Serbien. Die Analyse geht von den Erkenntnissen aus, dass das Modell eines säkularen Staates in Serbien nicht klar definiert ist, dass aber mit der Verfassung von 1990 und der Bekräftigung liberal-demokratischer Werte die freie Religionsausübung bestätigt wird. In diesem Zusammenhang steht auch die Einführung des Religionsunterrichts in das Bildungssystem Serbiens. Der Autor zeigt das unzureichende serbische Modell auf und weist darauf hin, dass in Serbien ein konservatives Modell des religiösen Unterrichts etabliert wurde, das der Kirche und den Religionsgemeinschaften in den Mittelpunkt seiner Vollziehung stellt. Sein Vorschlag konzentriert sich auf die Forderung, dass Religionsunterricht als allgemeines, nicht konfessionelles Thema konzipiert werden müsse, das zu Integrationsprozessen beiträgt. Die Analyse kann hier heruntergeladen werden.
In der Analyse, die hier abgerufen werden kann, beschäftigen sich die Co-Autoren Gordana Krstić, Lazar Lazović und Jelena Gajić mit der faktischen und der rechtlichen Stellung des richterlichen und staatsanwaltlichen Hilfspersonals. Ihre These ist, dass die jetzige Justizakademie nicht den einzigen institutionell gesicherten Zugang zu gerichtlichen Funktionen darstellen kann und dass Ausbildung in ihre inhärente Zuständigkeit fällt. Sie sind der Auffassung, dass alle Kandidatinnen und Kandidaten im Auswahlprozess gleich behandelt werden müssen und einer objektiven, identen und transparenten Überprüfung ihrer Kompetenzen und Qualifikationen unterliegen. Eine automatische Erlassung der Prüfung für theoretische und praktische Kenntnisse für die Teilnehmer der Justizakademie schadet der Konsistenz des Auswahlverfahrens.
In der zweiten Analyse beschäftigt sich Siniša Trifunović mit Modelllösungen für die Auswahl der Justizbeamten und beginnt bei der notwendigen Änderung der serbischen Verfassung als Voraussetzung für den Eintritt in die Endphase der Gründung unabhängiger Justizräte. Diese würden in einem klaren und transparenten Verfahren objektive und messbare Kriterien verwenden und über die Auswahl der Justizbeamten entscheiden. Der Autor argumentiert, dass es notwendig sei, das Parlament von der Auswahl der Justizbeamten auszuschließen. Damit wäre deren politische Unabhängigkeit und Unparteilichkeit sichergestellt. Seine These ist, dass die Verfahren heute unklar und intransparent sind und dass die Justizräte, die mit der Regulierung der wichtigsten normativen Elemente bei der Auswahl von Justizbeamten betraut sind, dazu neigen, ihre Ermessensrechte ungerecht zu erhöhen. So bleibt das Rechtssystem ohne Gewähr für die Objektivität bei der Auswahl und der Verfasser schlägt die verfassungsmäßige Regulierung der neuen Bedingungen für die Ernennung auf die erste gerichtliche Funktion vor. Diese Analyse kann hier heruntergeladen werden.
Die Analyse der KÖR-Mitarbeiterin Smilja Spasojević stellt die Vorschläge zur Verfassungsänderung in der Republik Serbien vor, die dem Justizministerium von vier Berufsverbänden vorgelegt wurden. Der Vorschlag wurde erstattet, um die volle Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft zu gewährleisten und ihr Funktionieren als Teil der Gerichtsbarkeit und nicht als Staatsorgan sicherzustellen; er geht in drei Richtungen: Änderung jener Teile der Verfassung, die auf die Stellung der Nationalversammlung Bezug nehmen, Änderungen jener Teile, die sich auf die Staatsanwaltschaft beziehen und Änderungen in Bezug auf den staatlichen Rat der Staatsanwälte. Die Autorin stellt fest, dass die vorgeschlagenen Änderungen nicht nur zur Verfassungsmäßigkeit und Rechtmäßigkeit, Stärkung der Menschenrechte und der bürgerlichen Freiheiten beitragen, sondern auch die Staatsanwaltschaft zusammen mit der Gerichtsbarkeit eine neue Form der Gewalten schaffen will und nicht mehr gerichtlich, sondern rechtstaatlich genannt werden will. Da solche Eingriffe eine grundlegende Abweichung von der derzeitigen verfassungsmäßigen Ordnung darstellen, weist die Analyse auf die Schwächen dieser Vorschläge hin. Sie sind nach Ansicht der Autorin unbegründet und unberechenbar, da die Verbesserung der Funktionsweise der Strafverfolgung nicht ohne eine radikale Intervention in den Verfassungstext erreicht werden kann. Die Analyse kann hier herunterladen werden.
Der Mitarbeiter des KÖR Harun Išerić analysiert die Beteiligung der Institution des Bürgerbeauftragten für Menschenrechte in Gerichtsverfahren und Verwaltungsstreitigkeiten. Der Autor geht davon aus, dass die explizite rechtliche Zuständigkeit die stärkste Waffe des Bürgerbeauftragtenzum Schutz der Menschenrechte darstellt. Er stellt fest, dass sich die Möglichkeiten des Bürgerbeauftragten lediglich auf Empfehlungen auf Grund der Beschwerden der Bürger und Streitschlichtung zwischen ihnen und den Behörden beschränken. Ausdrückliche gesetzliche Ermächtigungen werden nicht ausgeschöpft. Dann werden die einzelnen Gründe analysiert, die die restriktive Nutzung der gesetzlichen Befugnisse rechtfertigen. Die Schlussfolgerung ist, dass die Bürgerbeauftragten die ihnen zum Schutz der Menschenrechte zustehenden rechtlichen Mittel nicht verwenden und in dieser Hinsicht ihr Drängen, Rechtssachen zur Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit an das Verfassungsgericht herantragen zu können, nicht ernst zu nehmen ist. Es wird empfohlen, die Zuständigkeiten der Bürgerbeauftragten durch ein neues Gesetz zu regeln und bestehende Ungleichheiten in Gerichtsverfahren und Verwaltungsstreitigkeiten zu beseitigen. Die Analyse kann hier heruntergeladen werden.
Mehrheitsentscheidungen, die das Wesen der Demokratie sind, werden nur in Bosnien und Herzegowina systematisch „Mehrheitsvotum“ genannt, und durch andere Verfahren zum Treffen von allgemein verbindlichen Entscheidungen ersetzt, wie dies der Konsens von Vertretern der Volksgruppen ist, weshalb die Institutionen oft blockiert sind, und der Staat einigen seiner wichtigsten Funktionen nicht nachkommt. Die ersten wirklichen Schritte auf dem Weg zur euro-atlantischen Integration haben gezeigt, dass das bestehende Modell nicht tragfähig ist. In diesem Papier erinnert Tarik Haverić an die Vorteile und die Grenzen der Regeln der Mehrheit, die als Teil des gemeinschaftlichen Besitzstandes untrennbar mit der westlichen politischen Kultur verbunden ist. Zusammen mit einigen Konzepten der liberalen Demokratie wie „Volk“ oder „Legitimität“ haben Mehrheitsentscheidungen in der bosnischen politischen Praxis an der Verzerrung der ursprünglichen Bedeutung gelitten, um das System des ethnischen Korporatismus zu erhalten, an dem Bosnien und Herzegowina seit Jahrzehnten leidet. Die Arbeit kann hier abgerufen werden.
Die Verabschiedung des Hochschulgesetzes des Kantons Sarajevo hat in Hochschulkreisen äußerst negative Reaktionen hervorgerufen. Die zentrale Bemerkung betraf die Einschränkung der finanziellen und akademischen Autonomie der Universität von Sarajevo. In der Analyse von Sifet Kukuruz wird auf dieses Problem mit der Beschreibung internationaler Dokumente und nationaler Vorschriften eingegangen. Der Autor argumentiert, dass in bh. akademischen Kreisender Zugang zum Konzept der Autonomie der Hochschulen und der akademischen Freiheit ein rechtlicher, wissenschaftlicher und akademischer Verdienst ist. Nach der vergleichenden Rekonstruktion verschiedener Modelle weist die Analyse auf nationale Lösungen zur Wahl und Ernennung von Hochschulgremien hin. Es wird festgestellt, dass Kritik aus Universitätskreisen keine rechtliche oder soziale Grundlage hat. Nach Ansicht des Autors sind die negativen Meinungen das Produkt subjektiver Auslegungen. Er schlägt eine professionelle Debatte über den Begriff der Autonomie der Hochschulen und die akademischen Freiheit vor. Dies würde den "methodischen Voluntarismus" der Kritiker beseitigen und die Diskussion in einem rationalen Rahmen weiterführen. Die neuen Gesetze, so die These des Autors, stehen in Einklang mit den höherrangigen bestehenden gesetzlichen Lösungen, die den kantonalen Gesetzgeber verpflichten; er habe diese mit dem neuen Gesetz nicht überschritten. Die Arbeit kann hier heruntergeladen werden.
Der Bürgerbeauftragte ist eine Institution, die sich - ebenso wie vergleichbare Institutionen in BiH und Serbien - für den Schutz der Menschenrechte einsetzt. In diesem Jahr hat die Institution ihr 25-jähriges Bestehen in Kroatien erreicht. Die Arbeit von Diana Kesonja, die hier abgerufen werden kann, stellt die Rechtsgrundlage, den Mechanismus der Wahl, den Handlungsspielraum, die tatsächliche Zuständigkeit, den Status in Gerichtsverfahren und die Probleme der Institution vor.
Die Analyse von Gordan Bosanac beschäftigt sich mit der Rolle der Institution des Ombudsmannes in der kroatischen Gesellschaft. Der Autor analysiert drei Aspekte: die institutionelle Position im kroatischen System des Menschenrechtsschutzes, die Unabhängigkeit und die Effizienz der Ombudsmann-Institution. Er hebt besonders das Problem der Komplementarität mit anderen Institutionen zum Schutz der Menschenrechte sowie das Problem der Existenz von vier Ombudsmännern in Kroatien hervor. Der Verfasser kommt zu dem Schluss, dass sich der Ombudsmann zu einer wirksamsten Institution zum Schutz der Menschenrechte in Kroatien entwickelt hat, einer Institution, die den Status der Unabhängigkeit genießt. Bestimmte Defizite bzw. Möglichkeiten zur Verbesserung des Status sind in der Abwesenheit von Sanktionen und Mechanismen des politischen Drucks zu sehen. Öffentliche Unterstützung und intensive Zusammenarbeit mit dem Nichtregierungssektor sind nach Ansicht des Verfassers eine Voraussetzung für das erfolgreiche Handeln des Ombudsmannes als Methode des politischen Drucks. Die Analyse kann hier abgerufen werden.
Das Recht auf Wasser ist nicht als direkt anwendbares Menschenrecht formuliert, weder in internationalen Dokumenten noch in nationalen Rechtsordnungen. Desanka Sarvan leitet dieses Recht aus internationalen Quellen ab und stellt fest, dass es sich aus einer Reihe anderer Menschenrechte ergibt, obwohl es nicht als eigenständiges Menschenrecht mit direkter Rechtswirkung akzeptiert wird. Die Setzung des Rechts auf Wasser auf die Liste der verfassungsrechtlich garantierten Menschenrechte war nicht Gegenstand von Verfassungsgesetzen in Kroatien. Die Autorin glaubt aber, dass es sich aus bestimmten Rechten ergibt, die von der kroatischen Verfassung garantiert werden. Nach Darstellung und Interpretation der aktuellen kroatischen Gesetzgebung präsentiert die Autorin Vorschläge zur Regulierung der Wasserbeschränkungs- bzw. Wassersuspensionsmaßnahmen sowie zum Inhalt einer künftigen verfassungsrechtlichen Bestimmung, die das Menschenrecht auf Wasser zu einem konstitutionalisierten Recht in der Republik Kroatien machen würde. Die Arbeit kann hier heruntergeladen werden.
Im vergangenen Jahr wurde im Hochschulbildungsbereich im Kanton Tuzla eine Reihe wichtiger normativer Veränderungen durchgeführt: Im Juni 2016 wurde das Gesetz über die Hochschulbildung verabschiedet. Die Reform wurde in akademischen Kreisen als ein Angriff auf die Selbstverwaltung, die Autonomie und die akademische Freiheit der Universitäten wahrgenommen, insbesondere dadurch, dass mit der Reform die rechtlichen Voraussetzungen für eine Ungleichbehandlung von öffentlichen und privaten Hochschulen geschaffen wurden. In der Analyse von Dženeta Omerdić werden die typischen Argumente gegen die aktuelle Gesetzeslösung hervorgehoben. Unter Berufung auf internationale Dokumente, die nach Ansicht der Autorin unmittelbare rechtliche Verpflichtungen schaffen, wird ausgeführt, dass das Gesetz über die Hochschulbildung des Kantons Tuzla nicht in Übereinstimmung mit den Prinzipien der Autonomie, Selbstverwaltung und der akademischen Freiheit zu bringen ist und uneinheitliche und widersprüchliche Lösungen in Bezug auf die Frage der Lehrpläne, die Auswahl und das Engagement des akademischen Personals sowie die Inskriptionspolitik und den Studierendenstatus mit sich bringt. Die Autorin schließt damit, dass ein solches Gesetz den Prozess der Eingliederung in den europäischen Hochschulraum nicht erleichtert. Die Analyse kann hier abgerufen werden.
Das Thema der Analyse von Selma Horić und Emir Mehmedović ist die eigentliche Rolle der Institution des Ombudsmannes von BiH bei der Ausübung des Rechts auf freien Zugang zu Informationen. Auf der Grundlage der Tätigkeitsberichte der Institutionen aus dem Jahr 2016 weisen die Autoren auf die Notwendigkeit hin, das Verhältnis zwischen Ombudsleuten und öffentlichen Stellen neu zu definieren. Auf Grund der Einsicht in die Bemerkungen über die umgesetzten Empfehlungen zweifeln sie an der Genauigkeit und Zuverlässigkeit der vorgelegten Daten und stellen fest, dass der tatsächliche Einfluss der Ombudsleute in Bezug auf die Ausübung des Rechts auf Zugang zu Informationen gering ist. Diese Schlussfolgerung wird durch die Tatsache untermauert, dass die Ombudsleute nicht alle ihnen zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel verwenden, um Zugang zu Informationen zu bekommen und nie als Vertreter einer Partei im erst- oder zweitinstanzlichem Verfahren oder als Kläger in einem streitigen Verwaltungsverfahren handeln. Darüber hinaus werden die Empfehlungen der Ombudsleute selten an die zweitinstanzlichen Organen oder das Gericht vor dem Ende des (Zweitinstanz- oder Gerichts)Verfahrens gerichtet. Rechtzeitig erteilte Empfehlungen, die ihrer Natur nach unverbindlich sind, könnten für die Fällung rechtsrichtiger und fairer Entscheidungen von Vorteil sein. Die Arbeit kann hier heruntergeladen werden.
Vlaho Bassegli Gozze analysiert die Besonderheiten der Verjährung im kroatischen Steuerrecht. Der Autor analysiert das Institut der Verjährung außerhalb der Definition im öffentlichen oder privaten Recht und stellt fest, dass seine Besonderheit in der Tatsache liegt, dass die Verjährungsfrist in der Steuergesetzgebung auf Seiten der Steuerverwaltung alle restriktiven Elemente enthält, die das Institut im öffentlichen Recht hat, während sie auf Seiten der Steuerzahler als Gläubiger des Steuerschuldverhältnisses näher an das Privatrecht angelehnt ist. Die Analyse stellt fest, dass die neue kroatische Gesetzgebung etwas unlogisch aufgebaut ist, aber einen Schritt nach vorne macht, und zwar im Hinblick auf eine genauere Definition der streitigen Situationen und eine klarere Ausrichtung des Vorgehens der öffentlichen Hand in Situationen, in denen Verjährung für steuerrelevante Schuldverhältnisse eintritt. Ungeachtet der positiven Schritte weist der Autor darauf hin, dass der Gesetzgeber die Übergangsfristen nicht genau normiert hat. Die Analyse kann hier heruntergeladen werden.
Die Institution des Ombudsmannes von BuH hat besondere Befugnisse nach den Verwaltungsverfahrensgesetzen. Neben dem Gesetz über den Ombudsmann und der Geschäftsordnung der Ombudsmann-Institution sind das Gesetz über das (behördliche) Verwaltungsverfahren und das Gesetz über das streitige Verwaltungsverfahren relevant, die auf den verschiedenen Ebenen der bosnisch-herzegowinischen Behörden zum Einsatz kommen. Die Analyse von Nurko Pobrić fasst die einschlägigen Vorschriften dieser Ebenen zusammen. Der Autor weist auf die Unterschiede und die Inkonsistenz der Vorschriften hin, die den Status des Ombudsmannes regeln, sowie auf eine Reihe von Ungenauigkeiten, die seines Erachtens für das unbefriedigende Handeln der Ombudsmann-Institution von BuH verantwortlich sind. Die Analyse kann hier heruntergeladen werden.
Die Regulierung der Hochschulbildung in BuH ist ein neuralgischer Punkt, an dem sich akademische, wirtschaftliche und politische Interessen überschneiden. Der Eingang von Privatkapital im Bereich der Bildung hat nicht nur Wettbewerb gebracht, sondern auch einen eindeutigen Niveauverlust des benötigten Wissens für den Erwerb von akademischen Titeln. Das Problem wird durch die Fragmentierung der Gesetzgebungskompetenz im Bereich der Bildung und den gegenseitigen Wettbewerb der Kantone und Entitäten verstärkt. Zwei Kantone in der Föderation von Bosnien und Herzegowina (Sarajevo und Tuzla) haben mit der Neuregulierung des Hochschulwesens reihenweise Fragen aufgeworfen. Kontrovers sind das Ausmaß der Kompetenzen, die Gleichbehandlung von privaten und öffentlichen Bildungseinrichtungen, die akademische Freiheit und die Verwaltung von Bildungseinrichtungen. Beim Regelwerk treffen die Argumente der akademischen Kreise auf die Praxis der regierenden Kantonalpolitik. Zwei Analysen des KÖR geben einen genauen Überblick über die Regelungskompetenz in BuH und im Kanton Sarajevo und zeigen konkrete Probleme mit Lösungen auf:
Die Analyse von Mehmed Bećić zeigt den institutionellen Rahmen und die relevanten normativen Lösungen. Der normative Partikularismus wurde als das größte Problem identifiziert und der Autor besteht auf der strikten Einhaltung der Grundsätze des Rahmengesetzes und des Bologna-Prozesses. Ferner fordert er die Gleichbehandlung von privaten und öffentlichen Bildungseinrichtungen.
In der zweiten Analyse konzentriert sich Mirza Hebib auf das Bildungssystem im Kanton Sarajevo und der Universität Sarajevo. Er geht von der Notwendigkeit einer Reform des normativen Rahmens aus, weist jedoch auf die akademischen Freiheit, Autonomie und Selbstverwaltung als die wichtigsten Elementen der Reform hin. Sein Vorschlag ist, statt eines Gesetzes, das sich gerade im Prozess der Annahme befindet, zwei Gesetze zu erlassen: eines für den kantonalen Hochschulbereich und eines für die Universität Sarajevo.
Das Institut der Vereinbarung von Zeitarbeit bzw. befristeten Verträgen basiert in den EU-Mitgliedstaaten auf der Richtlinie von 1999. Sie definiert die allgemeinen Grundsätze und Mindestanforderungen in Bezug auf befristete Verträge. Die Richtlinie gewährleistet als allgemeiner Rahmen die Gleichbehandlung von befristet Beschäftigten. Probleme zeigen sich im Hinblick auf das Recht auf Abfindung und die unterschiedliche Behandlung von befristeten und unbefristeten Arbeitnehmern. Nataša Novaković zeigt in ihrer Analyse die praktische Bedeutung der EU-Richtlinie, die kroatische Gesetzgebung in Bezug auf befristete Verträge und das Recht auf Abfindung sowie die entsprechenden Lösungen in Bosnien und Herzegowina, Montenegro und Serbien. Abschließend erklärt sie, warum das nationale Recht sehr vorsichtig bei der Interpretation und Anwendung des EU-Besitzstand sein muss. Diese Analyse kann hier heruntergeladen werden.
Amra Ohranović, Mitarbeiterin des KÖR, stellt in ihrer Analyse der Ombudsmann-Institution für Menschenrechte von BiH die Frage, in welchem Umfang die Institution die ihr gesetzlich eingeräumten Kompetenzen einsetzt. Besonders wichtig sind die eingeräumten Befugnisse in Bezug auf Verwaltungs- und Gerichtsverfahren. Die Analyse zeigt zum einen, dass die Jahresberichte nicht alle Informationen darüber enthalten, was die Ombudsmann-Institution schuldig ist zu tun und öffentlich zu machen, und zum anderen, dass sich neben allen eingeräumten Kompetenzen insbesondere im Verwaltungsverfahren und Verwaltungsstreit die Aktivitäten auf rechtlich nicht bindende Empfehlungen beschränken. Die Schlussfolgerung ist, dass die rechtlichen Möglichkeiten der Anregung von oder der Teilnahme des Ombudsmannes an laufenden Verfahren unzureichend ausgeschöpft werden und dass der hohe Anteil ungenutzter gesetzlicher Befugnisse letztlich als äußerst unbefriedigend beurteilt werden muss. Die Analyse kann hier heruntergeladen werden.
Aida Hunček-Pita bringt in ihre Analyse über die Arbeit der Ombudsmann-Institution persönliche Erfahrungen im Bereich des Schutzes vor Diskriminierung ein und zeigt, wie die praktische Bearbeitung eines Falles funktioniert. Weiters weist sie auf festgestellte Mängel hin, nämlich die langsame und unzureichende Behandlung von Fällen, einschließlich Verzögerungen, formale Behandlung, inkompetente Verarbeitung und nutzlose Ratschläge. Auch wenn es eine Rechtsgrundlage und einen Schutzmechanismus vor Diskriminierung durch die Ombudsmann-Institution gibt, folgte im geschilderten Fall das formal vorgeschriebene Verfahren, in dem nach der Beischaffung der notwendigen Dokumentation nichts gemacht wurde, auch wenn formal mit Ermittlungen begonnen wurde. Die Institution des Ombudsmannes kann nach ganzheitlicher Beurteilung nicht als Förderer der guten Verwaltung und des Rechtsstaates angesehen werden; die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel liegen sicherlich unter dem Niveau, das für eine Einrichtung von dieser Bedeutung notwendig wäre. Die Arbeit kann hier heruntergeladen werden.
Die Analysen der serbischen Mitarbeiter des KÖR, Jasmina Minić und Marijo Reljanović, führen uns ein in den rechtlichen Rahmen und die Modelllösungen des serbischen Bürgerbeauftragten. Die Institution des Bürgerbeauftragten in Serbien wurde unter dem Namen „Ombudsmann“ organisiert. Neben dem bundesstaatlichen, gibt es auch Bürgerbeauftragte der Länder und Gemeinden. Ihre Aufgaben werden durch die Verfassung und das Gesetz definiert und sind belehrender Natur. Der Beauftragte tritt nicht in einen Konflikt mit der Staatsverwaltung, sondern macht auf Mängel aufmerksam und kontrolliert, ob die staatliche Verwaltung ihre Aufgaben im besten Interesse der Bürgerinnen und Bürger durchführt. Die Arbeit von Jasmina Minić stellt das serbische Modell vor und bewertet seine Arbeit in den letzten zehn Jahren. Obwohl die Arbeit des Ombudsmannes positiv bewertet wird, schlägt die Autorin legislative Verbesserungen vor: die Präzisierung des Syntagmas im Hinblick auf Erfahrung sowie hohe moralische und professionelle Qualität, Anpassung der Zahl der Stellvertreter an die kontrollierten Bereiche, Gewährleistung der finanziellen Unabhängigkeit, Sanktionen für die Verweigerung der Zusammenarbeit mit dem Bürgerbeauftragten und die Möglichkeit der Abbestellung des Beauftragten. Mario Reljanović konzentriert sich in seiner Arbeit auf die Beschreibung der Verfassungs- und Rechtsstellung des Bürgerbeauftragten und die Identifizierung im System bestehender Lücken. Der Autor hält die Überregulierung der Zuständigkeit des Bürgerbeauftragten, die Überschneidungen mit ähnlichen Institutionen (Beauftragter für Gleichheit, Präsidenten der Republik, Präsidenten und Mitglieder der Regierung etc.) und die Anpassung der Verwaltungspraxis an die Empfehlungen des Beauftragten für problematisch. Da es keine Anzeichen gibt, dass diese Institution im Zuge der serbischen Verfassungsreform einer grundlegenden Reform unterzogen wird, wird vorgeschlagen, Zweifelsfragen detailliert gesetzlich zu regeln.
Enesa Mrkaljević hat auf Basis der Jahresberichte der Ombudsmann-Institution für Menschenrechte und dem Fortschrittsbericht der Europäischen Kommission eine Analyse des Erfolgs von Ombudsleuten in den letzten zwanzig Jahren durchgeführt. Das Ergebnis zeigt, dass sich die Ombudsmann-Institution seit ihrer Gründung kaum entwickelt hat und zu einer Verwaltungseinheit geworden ist, die Forderungen nach mehr Haushaltsbudget stellt und eine breite geografische Präsenz hat, aber ansonsten keine innovativen Ideen aufweisen kann. Die Autorin schlägt eine Reihe von Maßnahmen vor, die sinnvolle Budget-Ausgaben für Personalgehälter gestatten würden. Die Maßnahmen orientieren sich im Wesentlichen an einer kompetenten und qualitativ hochwertigen Aufarbeitung der Fälle, an Professionalität und Unparteilichkeit und der aktiven Teilnahme an Gerichtsverfahren. Keines dieser Kriterien wird in der jetzigen Form von der Ombudsmann-Institution erfüllt. Die Analyse kann hier heruntergeladen werden.
In der Republik Slowenien wird seit dem Jahr 2016 für die Bewertung der richterlichen Tätigkeit ein formales System verwendet: Das Prinzip, das für viele Jahre dafür sorgte, dass Richterinnen und Richter anhand der Zahl ihrer erledigten Fälle bewertet wurden, wurde verlassen. Im neuen System sind Empfehlungen der internationalen Institutionen integriert, primär die Stellungnahme Nr. 17 (2014) des Beirats der Europäischen Richter (CCJE). Im vergangenen Jahr wurden einige Fortschritte bei der Bewertung erreicht, da die Orientierung an den Zahlen beseitigt wurde, und schon früher wurde das Prinzip aufgegeben, einen bestimmten Teil des Gehalts vom Erfolg der Tätigkeit, der sich an der Zahl der erledigten Fälle orientierte, abhängig zu machen. Es heißt, dass das System der Beurteilung des Erfolges der Tätigkeit eine ernsthafte Gefahr für die Grundsätze der Unabhängigkeit der richterlichen Funktion dargestellt hat. Über das slowenische System berichtet Marjan Pogačnik.
Hinter dem Ausdruck „Rückkehr zum ursprünglichen Dayton“ steckt die Idee, dass die bestehende Aufteilung der Zuständigkeiten in Bosnien und Herzegowina das Verfassungskonzept "ausgetrickst" hat, das mit Annex 4 des Friedensabkommens von Dayton festgelegt wurde. Offenbar wurde die Republika Srpska (RS) durch eine verfassungswidrige Übertragung von Kompetenzen an den Gesamtstaat beschädigt, und mit der "Rückkehr zum ursprünglichen Dayton" würden die vereinbarten Bedingungen gewährleistet und die politische Führung der RS würde die vereinbarte Verfassungsordnung achten. Die Analyse von Harun Išerić, die hier heruntergeladen werden kann, erläutert die konstitutionellen und politische Kategorien und stellt das System der Aufteilung der Zuständigkeiten nach Annex 4 (Verfassung von BiH) dar. Die Analyse zeigt, dass die staatliche Organisation auf „dem ursprünglichen Dayton“ als eine dynamische Form der Zentralisierung konzipiert wurde, und dass der Staat nicht annähernd die Regulierungskompetenzen erfüllt, die nach dem Verfassungstext als seine ausschließliche Zuständigkeit vorgesehen sind.
Die Begleichung von Staatsverschuldung ist in den BiH-Entitäten durch zahlreiche Einschränkungen bei der Eintreibung von Forderungen gegen die Entitäten, Kantone, Städte, Gemeinden und sogar öffentlichen Unternehmen begrenzt. Igor Popović erläutert in seiner Analyse die rechtlichen und tatsächlichen Dimensionen des Problems und besteht zur Lösung des Problems auf einer Verbesserung der Gesetzgebung sowie einer Verbesserung der öffentlichen Finanzen durch Schuldenabbau und Zuweisung von genug Geld, um diese Schulden zu bezahlen. Im Zentrum der Analyse stehen Vorschläge zur Verbesserung der Vorschriften, die in dieser Angelegenheit relevant sind. Die Analyse kann hier abgerufen werden.
Im Rahmen seiner Analyse zum Problem des Zeugenschutzes im Strafverfahren stellt Ivan Duzlevski fest, dass Zeugen und Geschädigte bis zur Einführung der staatsanwaltlichen Ermittlung in Serbien die Unterstützung spezieller Fachabteilungen des Obergerichts in Belgrad hatten. Nach der Einführung des Konzepts der staatsanwaltlichen Ermittlung wurde die Kontinuität der Bereitstellung professioneller Unterstützung während der Ermittlungsphase unterbrochen. Der Autor erklärt, warum mit der Bildung eines Dienstes bei den Staatsanwaltschaften und Gerichten von Serbien mit der Stärkung der fachlichen, technischen und infrastrukturellen Kapazitäten fortgesetzt werden sollte, die im Dienst des Schutzes von Zeugen und Opfern in Strafverfahren stehen würden. Die Analyse kann hier abgerufen werden.
Ab 1. Juni 2017 gilt in Serbien das neue Gesetz über das Verwaltungsverfahren. Dieses Gesetz soll die Rechtssicherheit auf ein höheres Niveau stellen und das dienstliche Umfeld und die Qualität öffentlicher Dienstleistungen verbessern, wie dies im Aktionsplan für die Umsetzung der Strategie zur Reform der öffentlichen Verwaltung vorgesehen ist. Die Ausgangsidee ist, dass mit der Verabschiedung des neuen Verwaltungsverfahrensgesetzes die Beziehungen der öffentlichen Verwaltung mit den Bürgern und der Wirtschaft verbessert, Teile der Verwaltungstätigkeit modernisiert und die Transformation des Staates in einen Dienstleister für Bürger und Wirtschaft durchgeführt werden. Milica Adamović zeigt in ihrer Analyse die positiven und modernen Lösungen des neuen Verwaltungsverfahrensgesetzes der Republik Serbien auf. Sie weist zugleich darauf hin, dass die Annahme des neuen Verwaltungsverfahrensgesetzes an sich weder zu einer effizienten noch zu einer kostengünstigen Verwaltung oder einer Verwaltung im Dienste der Bürger führen wird. Ihr Vorschlag ist vielmehr eine breite Reform der öffentlichen Verwaltung. Diese Analyse kann hier abgerufen werden.
Die Stellung der Republik Kroatien während der Flüchtlingskrise von 2015 ist Thema der Arbeit von Jasna Barberić. Sie stellt das wahre Ausmaß der Probleme, mit denen sich Kroatien konfrontiert sah, dar und zeigt die Mängel des gemeinsamen europäischen Asylsystems auf. Sie kann hier abgerufen werden.
In Bezug auf die Höhe der jährlichen Kommunalsteuern wurde mit der Entschließung über die Änderungen und Ergänzungen der Entschließung betreffend die Kommunalsteuern der Stadt Zenica das Kriterium der Handelsart durch das Kriterium der Handelsakkumulation von natürlichen oder juristischen Person ersetzt. Das Kriterium der Handelsart wurde vom Verfassungsgericht FBiH als verfassungswidrig eingestuft. Zum Kriterium der Handelsakkumulation hat sich das Verfassungsgericht FBiH noch nicht in concreto geäußert, es hat aber in einer früheren Entscheidung bestätigt, dass dieses Kriterium zur Bestimmung der Höhe der kommunalen Steuern angemessen und fair ist. Der Aufsatz von Demirel Delić analysiert auf Basis der früheren Entscheidung des Verfassungsgerichts von FBiH eine Reihe von Schwächen der Entschließung des Stadtrates der Stadt Zenica sowie die Versäumnisse der städtischen Gesetzgebung in Bezug auf die Verwendung dieses Kriteriums. Die Analyse kann hier abgerufen werden.
In seinem Kommentar zur Entscheidung des Verfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit einiger Bestimmungen des Wahlgesetzes von BiH zeigt Nurko Pobrić, dass die Entscheidung des Gerichts auf falschen Annahmen beruht. Es hat anstatt der organischen Zuständigkeit die Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Bestimmungen im Rahmen der abstrakten Normenkontrolle überprüft. Der Autor ist die Meinung, dass der Antrag an sich nicht richtig gestellt wurde und das Verfassungsgericht nicht in Übereinstimmung mit dem Verfahrensrecht des Verfassungsgerichts gehandelt hat, weil es nicht die Präzisierung des Antrages forderte, sondern in die Überprüfung der abstrakten Verfassungsmäßigkeit getreten ist. Der Kommentar kann hier abgerufen werden.
Unter der Überschrift „Ethnisierung der Politik“ hat der Schweizer Ethnopsychoanalytiker Paul Parin 1995 die serbische Politik unter dem Regime von Slobodan Milošević erklärt. Seine Schlussfolgerung war, dass die Ethnisierung der Politik ihre Wurzeln in der Schaffung der mythischen Wirklichkeit hat und zu sychoanalytisch erklärbaren Reaktionen des Kollektivs auf die Verbindung von Propaganda und ethnischer Traditionen führt. Er schließt damit, dass die Ethnisierung der Politik zu einer Entwicklung der faschistischen Ideologie führt, die in der serbischen Gesellschaft unter der Schirmherrschaft der Realpolitik Großserbien gebildet wurde und bestimmt, unter welchen Umständen die Ethnisierung der Politik zu einer Faschisierung der Gesellschaft führt. Im Rahmen des 100. Jahrestages der Geburt einer der Gründer der Ethnopsychoanalyse wollen wir mit dieser Arbeit auf die Ethnisierung der Politik in BiH, die in den letzten zehn Jahren stark an Dynamik gewonnen hat, aufmerksam machen, insbesondere auf die Gründe und Auswirkungen dieses Trends. Die Analyse kann hier abgerufen werden.
Der Entwurf des Gesetzes über Grundschulen des Kantons Sarajevo ist ein klassisches Beispiel für einen oberflächlich vorbereiteten, materiell inkompetenten und sprachlich unausgereiften Gesetzestext. Die Analyse von Nenad Veličković lenkt die Aufmerksamkeit auf die rechtlichen und pädagogischen Mängel in diesem Gesetz und konfrontiert uns mit dem tatsächlichen Ausmaß der vernachlässigten Gesetzgebung und mit der Frage, in welchem Ausmaß auf allen Gesetzgebungsebenen Rechtstexte und Vorschriften mit den gleichen oder ähnlichen Mängeln erlassen und reproduziert werden. Die Analyse kann hier heruntergeladen werden.
Der Bundespräsident der Republik Österreich hat dem Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Andreas Voßkuhle mit Entschließung vom 8. September 2016 das Große Goldene Ehrenzeichen am Bande für Verdienste um die Republik Österreich verliehen. Am Freitag, dem 17. März 2017, wird ihm das Ehrenzeichen durch den Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs Österreich Prof. Dr. Gerhart Holzinger im Rahmen eines Festakts am Verfassungsgerichtshof in Wien überreicht. Sie können den Text im Internet über folgende URL erreichen.
Das KÖR stellt mit dem Beitrag des Richters des Gerichts von BiH, Branko Perić, ein Modell zur Diskussion, mit dem das System der Bewertung der richterlichen Tätigkeit neu ausgerichtet werden könnte. Der Autor fordert neue Kriterien, die auf die individuellen Fähigkeiten der Richter und Präsidenten der Gerichte abstellen und argumentiert, dass so eine neue Arbeitsphilosophie entwickelt werden sollte und sich die Justiz nicht mit der Erfüllung von Normen beschäftigen und zu viel Zeit bei der Erstellung von Statistiken vergeuden sollte, die keinen praktischen Wert haben. Der Autor sagt voraus, dass sich das System nach der Natur der Dinge in ein professionelles, effizientes und verantwortungsvolles System entwickeln würde. Der Hohe Justizrat sollte sich seiner Meinung nach verstärkt dieser strategischen Aufgabe widmen. Der Beitrag kann hier heruntergeladen werden.
Das neue kroatische Gesetz über öffentliche Aufträge ist Gegenstand der Analyse von Ivan Šprajc, eines Mitarbeiters des KÖR. Das neue Gesetz stellt eine Mischung aus Normen und Instituten dar. Einige von ihnen betreffen Verpflichtungen des kroatische Gesetzgebers, EU-Vorschriften in seine Rechtsordnung zu übertragen. Eine weitere Gruppe von Normen stellt einen eigenständigen Beitrag des kroatischen Gesetzgebers zum Recht der öffentlichen Auftragsvergabe dar und die letzte Gruppe besteht aus Normen und Instituten, die aus dem bisherigen Gesetz übernommen wurden. Der Autor typisiert normative Lösungen und erklärt die normativen Neuerungen, weist auf Ungenauigkeiten hin und hebt die symbolische Bedeutung von Einzellösungen hervor. Diese Analyse kann hier heruntergeladen werden.
Für den Ruhestand in Kroatien, Slowenien und anderen Nachfolgestaaten Jugoslawiens erworbene Zeiten stellen wie in anderen EU-Mitgliedsstaaten erwartete Rechte aus der Sozialversicherung für alle Personen dar, die aus Jugoslawien stammten und in Ländern arbeiteten, die jetzt EU-Mitglieder sind. Von entscheidender Bedeutung für den Ruhestand ist, dass alle Versicherungszeiten, die in allen Ländern erworben wurden, zusammengerechnet werden, und dass ihnen die Rechtr nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes zugutekommen, wo sie gearbeitet haben und versichert waren. Der rechtliche Rahmen für die Rechte dieser Personen, die in einem oder mehreren Mitgliedstaaten gearbeitet haben und Rechte erworben haben, ergibt sich aus der Verordnung 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit. Im Aufsatz des Mitarbeiters des KÖR Mihovil Rismondo werden die rechtlichen Gründe für die Verwirklichung der Rechte dieser Personen nach den neuen Bedingungen der Verordnung 883/2004 und den Sozialversicherungsabkommen, die in Kraft bleiben und sind noch im Einsatz, besprochen.
Der Beitrag des Mitarbeiters des KÖR Bedrudin Nurikić zeigt eine Reihe von Mängeln der GAP-Analyse bei der Harmonisierung der Rechtsvorschriften von Bosnien und Herzegowina im Bereich der Kultur auf und entstand im Gefolge des Dreijahresprogramms "Kultur für Entwicklung", das von drei Organisationen der Vereinten Nationen (UNDP, UNICEF und UNESCO) in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Zivile Angelegenheiten und der Ministerien für Kultur und Bildung der Entitäten umgesetzt wurde. Die GAP-Analyse enthält unvollständige und ungenaue Informationen und basiert auf einem Tatsachenirrtum und willkürlichen Einschätzungen. Generell stellt die GAP-Analyse eine völlig inkompetente Zusammenstellung dar, die nicht als Grundlage für Arbeiten auf dem Gebiet der Kultur dienen kann. Einzelheiten können hier heruntergeladen werden kann.
Die Enthebung als eine der Möglichkeiten, die Funktionsperiode eines Richters des Verfassungsgerichts zu beenden, besteht sowohl in Bosnien und Herzegowina als auch in den Ländern der Region. Allerdings unterscheiden sich die Gründe für die Enthebung aus dem Amt und das Verfahren von Land zu Land. Harun Išerić, Mitarbeiter des KÖR, stellt in seiner Analyse, die hier abgerufen werden kann, das Amtsenthebungsverfahren von Krstan Simić aus dem Amt des Richter des Verfassungsgerichts von BiH vor dem Verfassungsgericht von BiH und vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte dar. Der Autor zeigt, dass derzeit ein Rechtsvakuum besteht, da es keine Bestimmung über das Verfahren der Amtsenthebung gibt und schlägt spezifische Änderungen der Geschäftsordnung des Verfassungsgerichts vor, um Rechtsunsicherheit zu vermeiden.
Alternative strafrechtliche Sanktionen sind kein Novum in der Rechtsordnung der Republik Serbien. Ihr Einsatz hängt von der Kenntnis ihrer Existenz und der Kapazität dieser Sanktionen ab. Die Analyse von Nikola Pantelić bewirbt die alternativen Sanktionen, weil sie in erster Linie in Zusammenhang mit der Verwendung des Instituts der Absehung von der Strafverfolgung, Bewährungsstrafen und Hausarrest angewendet werden. Der Autor ist der Auffassung, dass der Grund für die begrenzte Nutzung die Tatsache ist, dass die Prozessbeteiligten des Strafverfahrens nicht ausreichend mit dieser Art von Sanktionen vertraut sind. Die Analyse kann hier heruntergeladen werden.
Kristina Čuturić, Mitarbeiterin des KÖR, hat eine Übersicht der Standpunkte und Chronologie des Strukturdialogs über die Justizreform in BuH zusammengestellt. Die Übersicht umfasst den Zeitraum Juni 2011 bis Mai 2016 und kann hier abgerufen werden.
Im Aufsatz von Teo Giljević, der hier abgerufen werden kann, wird die Koordinierung der Politik und von Verwaltungsvorschriften in Kroatien behandelt. Die Autorin zeigt, dass es der Regierung der Republik Kroatien an Verwaltungskapazitäten fehlt, um die Situation zu verfolgen und Lösungen für gesellschaftliche Probleme anzubieten. Der Vorschlag ist, dass sich das Hauptaugenmerk der Regierung auf ein zentrales „Policy-Büro“ der Regierung konzentriert. Die Hauptaufgabe eines solchen Büros wäre die Durchführung einer systematischen Evaluierung der Vorschläge der zuständigen Ministerien mit den grundlegenden Leitlinien und Zielen der Regierung sowie die Anleitung der zuständigen Ministerien bei der Durchführung bestimmter Maßnahmen.
Auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts können Eigentumsrechte und Interessen der Subjekte von Bauordnungen betroffen sein. Schon mit der Erlassung von Raumplänen und der Bestimmung, ob man auf einem Grundstück bauen darf sowie mit Handlungen zur Durchsetzung von Raumordnungsplänen, entscheidet man direkt oder indirekt über die Eigentumsrechte von natürlichen und juristischen Personen. Die Arbeit von Antun Žagar enthält Rechtsansichten über die Frage des Schutzes der Eigentumsrechte der Parteien in dem Verfahren betreffend die Erteilung von Standortgenehmigungen für Baumaßnahmen im öffentlichen Interesse. Das Problem wird im Hinblick auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zum Recht auf Unversehrtheit des Eigentums (bzw. zu Enteignungsverfahren) sowie die Praxis des Verwaltungsgerichts in Rijeka behandelt. Die Arbeit kann hier abgerufen werden.
Für die Republik Serbien ist der Prozess der Verhandlungen über den Beitritt in 35 Kapitel des Besitzstands der EU organisiert. Von besonderer Bedeutung ist Kapitel 33 - Finanz- und Haushaltsbestimmungen. Es umfasst die Bestimmungen über die finanziellen Ressourcen, die unabdingbar sind für die Finanzierung des EU-Haushalts. Ein Teil dieser Mittel basiert auf den traditionellen Eigenmitteln. Die Arbeit von Milica Adamović stellt dieses System der traditionellen Eigenmittel dar, dann den einschlägigen EU-Rechtsrahmen, der sich auf die genannten Mittel bezieht und bewertet die Bereitschaft Serbiens für die Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften in der aktuellen Phase des EU-Beitrittsprozesses. Die Arbeit kann hier heruntergeladen werden.
Die Analyse von Nurko Pobrić über den rechtlichen Status des Bürgermeisters der Stadt Mostar diskutiert den Status des Bürgermeisters und die Rechtsgültigkeit der Handlungen, die er gemeinsam mit dem Rat der Stadt Mostar setzt. Der Autor zeigt, dass es sich dabei um nichtexistente Rechtsakte handelt und stellt fest, dass die derzeitige Praxis eine Regel darstellt, die verfassungswidriges Verhalten der öffentlichen Hand erlaubt. Die Analyse kann hier heruntergeladen werden.
Die Beurteilung der Richter wird in allen drei Ländern der Region durch Gesetze und Statuten geregelt, die das Verfahren und den institutionellen Rahmen für die Beurteilung der richterlichen Leistungen beinhalten. Jedes Land hat ein spezifisches System, es gibt sichtbare Ähnlichkeiten und Unterschiede. In Bosnien und Herzegowina gilt ein formales Modell der Beurteilung der richterlichen Tätigkeit. Hier sind die grundlegenden Regeln und Parameter in untergesetzlichen Akten enthalten, die von den festgelegten Mindeststandards abweichen: in BiH fehlen gesetzlich geregelte und definierte Grundregeln im Bereich der Beurteilung der richterlichen Tätigkeit, der bestehende Rechtsrahmen auf Entitätsebene bzw. des Distrikt Brčko ist nicht harmonisiert. Es wird empfohlen, das BiH-System auf gesamtstaatlicher Ebene gesetzlich zu regeln. Die Schlussfolgerungen können hier abgerufen werden.
Art. 79 des kroatischen Gesetzes betreffend Verwaltungsstreitigkeiten, der vorsah, dass jede Partei des Verwaltungsverfahrens ihre eigenen Kosten trägt, wurde vom Verfassungsgericht der Republik Kroatien als verfassungswidrig aufgehoben. Die Analyse von Alen Rajko fasst die wichtigsten Gründe des Verfassungsgerichts für die Aufhebung der zweiten Fassung des Art. 79 zusammen und macht Vorschläge für eine dritte Fassung der Bestimmung. Sie kann hier abgerufen werden.
Das Verfahren zur Beurteilung der richterlichen Tätigkeit in Kroatien ist mit den europäischen Standards in Einklang. Das Verfahren ist zur Gänze durch gesetzliche und untergesetzliche Bestimmungen geregelt und die Organe, die für die Durchführung des Verfahrens zuständig sind, begegnen keinen besonderen Problemen. Jeder Bereich des Justizwesens wurde im EU-Annährungsprozess im Vorfeld angepasst, sodass das Modell der Bewertung der richterlichen Tätigkeit systematisch und institutionell optimal gelöst wurde. Über das kroatische Modell lesen sie in der Analyse Damir Kontrec.
Der grundlegende Fehler im System der Bewertung der richterlichen Tätigkeit in Bosnien und Herzegowina ist die Uneinheitlichkeit des Beurteilungsverfahrens auf Grund der Existenz von parallellen Gerichtssystemen. Trotz der Tatsache der speziellen Ausgestaltung des Gerichtssystems ist kein sachlicher Grund erkennbar, warum das System der Beurteilung der richterlichen Tätigkeit nicht vereinheitlicht werden sollte. Über das bosnischen System der Bewertung der richterlichen Tätigkeit berichtet Božidarka Dodik.
Im Verfahren zur Bewertung der Tätigkeit der Richter in Serbien wurden erfolgreich Kommissionen zur Durchführung der Bewertung eingerichtet und die Beurteilungskriterien festgelegt. Sie haben Situationen überwunden, die durch das Gesetz und die Bewertungsverordnung nicht vollständig geregelt sind und sind zu Ergebnissen gelangt, um die Arbeit der Richter auf die beste Art und Weise bewerten zu können. Über das serbische System berichtet Miroljub Tomić.
Das KÖR bringt eine Auswertung von 28 Tageschauen des RTRS. Die erste ausgewertete Tagesschau ist vom 7. Januar 2016, die letzte vom 4. August 2016. Die Auswertung analysiert die redaktionelle Politik des RTRS in Bezug auf ihre Beziehung mit dem Präsidenten der Serbischen Republik, Milorad Dodik, und mit der politischen Opposition in den Programminhalten des RTRS. Das Monitoring wurdeanhand von drei Kriterien durchgeführt: Beobachtung von 10 Sendungen in Folge, Konzentration auf 11 Tagesschauen zu indikativen Zeiten und Einschau in sieben Nachrichtensendungen anlässlich wichtiger Ereignisse. Das Monitoring erfolgte durch direkte Beobachtung der Tagesschauen und mehrmaliger Überprüfung von Programmen aus den Archiven des RTRS. Für die Analyse wurden Inhalte der Tagesschauen berücksichtigt, die aus Monitoringperspektiverelevant erschienen sind. Der Text kann hier heruntergeladen werden.
Das KÖR analysiert die Ernennung von Botschafternvon Bosnien und Herzegowina anhand konkreter Beispiele aus der diplomatischen Praxis, die den Ruf von Diplomaten aus BiH entwerten. Da es in BiHkeine einschlägigen Rechtsvorschriften gibt, wird das Verfahren zur Ernennung von Botschaftern nach der Entscheidung des Präsidiums von BiH abgewickelt, die für willkürliche Entscheidungen breiten Raum lässt. Das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten hat dafür keine Zuständigkeit, weder eine beratende noch eine Kontrollfunktion. Die Analyse weist auf schwerwiegende Mängel in der Praxis der Ernennung von bh. Diplomaten hin und stellt Maßnahmen zur Verbesserung des bestehenden Modells zur Verfügung. Sie kann hier abgerufen werden.
In Kroatien wurde im Jahr 2003 das Gesetz über die Verhütung von Gewalt bei Sportveranstaltungen verabschiedet. Das Gesetz wurde dreimal geändert und ergänzt (2006, 2009 und 2011). Im Aufsatz von Damir Juras wird eine Reihe von rechtlichen Problemen im Zusammenhang mit Unruhen bei Wettbewerben vorgestellt. Der Autor argumentiert, dass der Gesetzgeber mit seinen gesetzlichen Regelungen im Wesentlichen die Voraussetzungen für die Bestrafung und Verhinderung von rechtswidrigem Verhalten geschaffen hat. Er weist auf diepräventive Wirkung von Teilnahmeverboten hin und schlägt eine Ergänzung des Gesetzes vor, um alle Formen von Bedrohungen von Frieden und Sicherheit bei Sportveranstaltungen bestrafen zu können. Der Aufsatz kann hier abgerufen werden.
Eines der strategischen Ziele der Justizreform in Serbien ist die Förderung des Zugangs zur Justiz. Dementsprechend ist es notwendig, das bestehende Netz der Verfahrenshilfe und die Garantien der Inanspruchnahme dieser Rechte ohne Rückzahlungsverpflichtung in Serbien zu überprüfen. Dann ist es notwendig, den Entwurf des Gesetzes über die kostenlose Rechtshilfe zu überarbeiten, um die Nutznießer zu definieren, die damit in der Lage sein werden, direkt juristische Dienstleistungen zu verlangen. Daher ist es wichtig per Gesetz ein autonomes System der kostenlosen Bereitsstellung von Rechtshilfe zu verankern, in dem auch Nichtregierungsorganisationen partizipieren können. Mit den Problemen und der Art und Weise, in der Serbien versucht, die Anforderungen des Kapitels 34 zu erfüllen, beschäftigt sich die Analyse der Mitarbeiterin des KÖR, Gordana Krstić, die hier heruntergeladen werden kann.
Die Mitarbeiterin des KÖR und Richterin des Verwaltungsgerichts in Zagreb, Tamara Bogdanović, beschäftigt sich mit der Frage der Rechtfertigung der Spezialisierung der Richter in Asylsachen und der Bedeutung der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte bei der Anwendung von Rechtsschutzstandards in Asylverfahren. Sie kommt zu dem Schluss, dass die Spezialisierung in Asylsachen im Verwaltungsgericht in Zagreb noch nicht umgesetzt worden ist und es sich nicht ermitteln lässt, ob eine solche sich überhaupt durchsetzen wird. Der Grund ist der erwartete Anstieg der Asylfälle. Die Autorin ist der Auffassung, dass der Beitrag der Verwaltungs- und Gerichtspraxis zur Etablierung von Rechtsschutzstandards, die im Einklang mit der Judikatur der höchsten kroatischen Gerichte und EU-Standards stehen, ersichtlich ist. Die Analyse kann hier abgerufen werden.
Der Mitarbeiter des KÖR, Nurko Pobrić, untersucht in seiner Analyse die rechtliche Möglichkeiten der Revision von wohl erworbenen Rechten. Der Autor erklärt, warum die Revision im Bereich des Kriegsversehrtenschutzes unnötig war und verweist auf die rechtswidrige Annahme von Leitlinien für die Anwendung von Artikel 52 des Gesetzes über die Rechte von Veteranen, mit dem die Revision zusätzlich geregelt wird. Die Analyse kann hier heruntergeladen werden.
Der Beitrag von Bojan Jović stellt die Argumnte dar, die im Rahmen der Fachtagung über die Öffentlichkeit der Sitzungen der Verfassungsgerichte (KÖR und Rechtswissenschaftliche Fakultät in Belgrad, November 2015) vorgestellt wurden. Der Autor konzentriert sich auf die Öffentlichkeit der Sitzungen des Verfassungsgerichts von Serbien und erinnert noch einmal an die rechtshistorischen und normativen Gründe für den Ausschluss der Öffentlichkeit von den Sitzungen des serbischen. Er vertritt die These, dass es zur Erhöhung der Entscheidungsqualität ratsam wäre, in der entscheidenden Phase der Beratungen eine öffentliche Sitzung einzuführen. Der Beitrag kann hier heruntergeladen werden.
Der Beitrag von Zorka Pantelić analysiert die Ursachen, die zur Verletzung des Grundsatzes ne bis in idem beitragen. Der Schwerpunkt liegt auf der Praxis der serbischen Gerichte und ist vom Urteil des EGMR vom 1. März 2016 im Fall "Milenković v. Serbia" inspiriert. Im Grunde geht es um das Verhältnis von Verwaltungsstrafverfahren und Strafverfahren und der Frage, ob jedes Mal, wenn eine Verwaltungsstrafe verhängt wird, die Möglichkeit der Strafverfolgung und die Führung eines Strafverfahren ausgeschlossen wird. Die Autorin analysiert die Erfahrungen aus der Region und kommt zu dem Schluss, dass der Hauptgrund für die Verletzung des Grundsatzes ne bis in idem der Mangel an klaren Kriterien für die Abgrenzung der Verwaltungsstraftaten von Straftaten ist. Der Beitrag kann hier heruntergeladen werden.
Das Verfassungsgericht der Föderation Bosnien und Herzegowina (FBiH) hat mehrere Bestimmungen des Gesetzes über die Notare der FBiH für verfassungswidrig erklärt und somit das Projekt des Notars als Teil des öffentlichen Dienstes in mehreren Punkten in Frage gestellt. Die Entscheidung hat heftige Reaktionen in den Medien hervorgerufen, eine fachliche Auseinandersetzung mit den Arguzmenten und der Sprache des Verfassungsgerichts ist aber unterblieben. Der Mitarbeiter des KÖR Demirel Delić versucht mit seinem Aufsatz diesen Nachteil zu kompensieren und eine Fachdiskussion über die Vorzüge und Errungenschaften der Entscheidung des Verfassungsgerichts der FBiH über das Notariat anzuregen. Der Aufsatz kann hier heruntergeladen werden.
Vladimir Mikić, Mitarbeiter des KÖR aus Belgrad, analysiert die Probleme, die in Serbien im (ständigen) Prozess der Anwendung der EMRK im Hinblick auf die Achtung der individuellen Rechte bestehen, die durch unbegründete Verhängung und Fortsetzung der Haftdauer bedroht sind. Insbesondere untersucht er Urteile des EGMR, in denen eine Verletzung dieser Rechte durch Serbien festgestellt wurde und legt ein besonderes Augenmerk auf die Rolle der Gerichte in den Verfahren betreffend die Haftdauer. In der Schlussfolgerung schlägt er vor, die rechtliche Regelungen zur Haft zu respektieren und den rechtlichen Rahmen und die Praxis in Serbien zu verbessern. Diese Arbeit kann hier abgerufen werden.
In BuH hat sich die Praxis etabliert, dass kommunale Versorgungsunternehmen für Parkplätze im öffentlichen Raum Geld verlangen. Diese Praxis hat sich zu einer Praxis entwickelt, nach der hohe Strafen für die Nichtbegleichung von Parkplatzrechnungen erteilt werden, und in einigen Gemeinden (Sanski Most) sogar zur Blockade von Fahrzeugen und kostenpflichtiger Deblockade der Fahrzeuge vor Ort geführt hat, ohne die Möglichkeit der betroffenen Person die Rechtmäßigkeit der hohen Strafen zu überprüfen. Es ist offensichtlich, dass es sich dabei um gesetzlose Handlungen kommunaler Versorgungsunternehmen handelt, die diesen ein angemessenes Einkommen bringen und mit Zustimmung der Stadtverwaltung durchgeführt werden. Über die in Jajce angewendete Variante schreibt Blaženka Vojnović.
Die Gestaltung von Rechten auf Zugang und Wiederverwendung von Informationen hat in vielen Staaten, insbesondere den EU-Mitgliedsstaaten, zahlreiche Anpassungen an bestimmte Regeln und Normen erfahren. So hat auch seit 2003 in der Republik Kroatien die rechtlichen Regelung der Frage des Zugangs zu und die Wiederverwendung von Informationen einige Änderungen erfahren; die letzte erfolgte im Jahr 2015. Der Beitrag von Dubravka Bevandić, der hier heruntergeladen werden kann, analysiert die Novellierungen des Gesetzes über den Zugang zu Informationen aus dem Jahr 2015, die am 9. August 2015 in Kraft getreten sind und einige Änderungen im Bereich des Zugangs zu und der Wiederverwendung von Informationen gebracht haben.
Die bisherige Praxis des Verwaltungsgerichts von Serbien in Asylsachen war weitgehend von der Interpretation der einschlägigen Vorschriften und einzelnen Institute, der Verwendung von Formulierungen, der Argumentation von Winzigkeiten und der allgemeinen Qualität von Gerichtsentscheidungen abhängig. Daher trägt die jüngste Rechtsprechung zur Entwicklung des Asylsystems in Serbien bei, da die langjährige Bestätigung der schlechten Praxis der zuständigen Verwaltungsbehörden aufgegeben wurde. Das Potenzial, das die Entscheidung des Verwaltungsgerichts in dieser Angelegenheit haben, ist nicht ausgeschöpft. Bojana Todorović zeigt in ihrer Arbeit, die hier heruntergeladen werden kann, dass es notwendig ist, die Spezialisierung der Richter im Asylbereich einzuführen. Davon würde die Praxis profitieren und zu einem notwendigen Maß an Fachwissen in einem Rechtsgebiet führen, die sehr komplex ist, sich verändert und ständige Schulungen und Monitoring-Berichte der internationalen Organisationen sowie der Rechtsprechung des EGMR und des EuGH erfordert.
Korruption in öffentlichen Vergabeverfahren trifft in gleicher Weise alle Länder. Die Analyse von Marko Turudić befasst sich mit den negativen Auswirkungen der Korruption in öffentlichen Vergabeverfahren und zeigt die Maßnahmen der EU auf, die der Bekämpfung der Korruption in Kroatien dienen. Der Autor ist der Auffassung, dass die Maßnahmen der EU nur teilweise geeignet sind, die Korruption in der kroatischen öffentlichen Auftragsvergabe zu bekämpfen, da die öffentlichen Auftraggeber nach den Regeln des Ermessens über die Verpflichtung der Anwendung dieser Maßnahmen entscheiden. Es wird auf das Versäumen der Frist für die nationale Umsetzung der neuen europäischen Richtlinie betreffend die öffentliche Auftragsvergabe und die Folgen dieser Unterlassung hingewiesen. Die Analyse kann hier heruntergeladen werden.
Aktivlegitimation bezeichnet die Feststellung der Verbindung zwischen allgemeiner Rechtshandlung und individueller Entscheidung, die die Rechte und Interessen der betroffenen Personen konkretisiert. Der Mitarbeiter der KÖR Alen Rajko beschäftigt sich in seinem Aufsatz, der hier abgerufen werden kann, mit diesem Problem in Bezug auf die gerichtliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit allgemeinen Rechtsakte in Kroatien. Das System wurde Anfang 2012 gegründet, aber im Hinblick auf das Verfahren zeigen sich signifikante Einschränkungen der Rechte der Bürger und juristischen Personen durch die verwaltungsgerichtliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit. Der Autor schlägt ein Modell der teilweisen Ausweitung der Aktivlegitimation für die Einleitung eines Verfahren zur Überprüfung der der allgemeinen Rechtsakte sowie die Novellierung der einschlägigen Bestimmungen vor.
Die Mitarbeiterin des KÖR für Serbien Smilja Spasojević gibt in ihrer Analyse, die hier heruntergeladen werden kann, einen Überblick über das Verfahren zur Enthebung von Richtern und beschreibt den Beginn der Verfahren zur Enthebung der Gerichtspräsidenten der serbischen Gerichte. Die Verfahren wurden in Serbien voll in Gang gesetzt, die Autorin gibt einen Überblick über die positiven und negativen Auswirkungen der beiden Verfahren.
Im Beitrag von Nurko Pobrić wird die zweisprachige Studie des Instituts für sozialpolitische Forschung Mostar dargestellt, die in diesem Jahr unter dem Titel: "Bosnien und Herzegowina, Föderalismus, Gleichheit und Nachhaltigkeit: Studie einer Umstrukturierung von BiH, um die institutionelle Gleichheit der konstituierenden Völker zu gewährleisten" veröffentlicht wurde. Die Publikation wurde vom Nationalen Amt für die Kroaten außerhalb der Republik Kroatien finanziert. Der Autor verweist auf eine Reihe von Materialfehlern, die geringe Auswahl von grundlegender Literatur und den mündlichen Exhibitionismus als die grundlegenden Merkmale der Studie und kommt zu dem Schluss, dass es sich um eine Publikation handelt, die Forderungen an eine dritte Entität zu rechtfertigen versucht, in der im Namen der Kroaten ein bestimmtes Gebiet kontrolliert würde. Die Studie fußt auf fiktiven Konstruktionen und abstrakten Formulierungen, ist zum Teil falsch, steht abseits jeglicher verfassungsrechtlichen, sozialen, historischen und politischen Tatsachen und kann in diesem Zusammenhang, nach der Auffassung des Autors des Beitrages, nicht als ernsthafte Diskussionsgrundlage für Verfassungsänderungen in BiH dienen. Der Beitrag kann hier heruntergeladen werden.
Die OSZE-Mission in Bosnien und Herzegowina hat den Bericht des britischen Richterin Joanna Korner über die Verfolgung von Kriegsverbrechen in Bosnien und Herzegowina vorgestellt. Der Bericht bezieht sich auf die gesamtstaatliche Ebene und enthält zusätzlich zum analytischen Teil Verbesserungsvorschläge für die Verfolgung von Kriegsverbrechen. In dem Bericht wurde die negative Position der Staatsanwaltschaft hervorgehoben. Im Allgemeinen macht der Bericht auf Schwächen aufmerksam, die bereits von der Präsidentin des Gerichts von BuH und einem Teil der bh. Medien hervorgehoben wurden. Die Arbeitsversion der Übersetzung kann hier heruntergeladen werden.
Der Präsident des Verwaltungsgerichts in Zagreb und Mitarbeiter des KÖR Andrej Abramović wurde als einer von zehn neuen kroatischen Verfassungsrichtern in der parlamentarischen Sitzung vom 3. Juni 2016 zum Richter des Verfassungsgerichts der Republik Kroatien gewählt. Damit ist eine Krise beendet worden, die eine mehrjährige Blockade der Arbeit es Verfassungsgerichts der Republik Kroatien bedeutet hätte. Das Problem wird in der Analyse von Peter Bačića "Über die Wahl der Richter des Verfassungsgerichts der Republik Kroatien" detailliert beschrieben. Richter Abramović war einer der beiden mit den meisten Stimmen gewählten Kandidaten. Die Abstimmungsergebnisse sind hier zu sehen.
Kollege Abramović ist Mitarbeiter des KÖR und nahm an zwei Fachtagungen teil, die sich mit den Rechtsgrundsätzen in der Rechtstheorie (Rijeka, Oktober/November 2014 – Allgemein anerkannten Grundsätze als Kriterium für die Auslegung von Rechtsnormen) und religiösen Symbolen in den Gerichten in Bosnien und Herzegowina (Sarajevo, April 2106 – Religiöse Symbole in den Gerichten, ja oder nein?) auseinandersetzten.
Das KÖR, das von der erfolgreichen Durchführung verfassungsrechtlicher Aufgaben in den kommenden acht Jahren überzeugt ist, gratuliert hiermir Abramović zur Ernennung.
Der Schutz nationaler Denkmäler ist auf vier staatliche Ebenen untergliedert: Gesamtstaat, Entitäten, Kantone und Gemeinden. Auf gesamtstaatlicher Ebene gibt es die Kommission zur Bewahrung nationaler Denkmäler mit dem Mandat darüber zu entscheiden, die beweglichen oder unbeweglichen Güter als nationale Denkmäler von Bosnien und Herzegowina zu bezeichnen. Die Umsetzung der Entscheidungen der Kommission bzw. der etablierten Schutzmaßnahmen liegt in der Verantwortung der Entitäten und dem Bezirk Brčko. In der Föderation ist für die Zulassung, den Schutz, die Erhaltung, die Aufmachung und die Sanierung der nationalen Denkmäler das Ministerium für Raumplanung zuständig. Die Analyse von Bedrudin Nurikić zeigt am Beispiel der Rekonstruktion/Sanierung des Saračević-Hauses in Jajce, dass das Ministerium in Verfahren für die Sanierung oder den Umbau von unter Schutz stehenden Gebäuden Verwaltungsvorschriften verletzt. Die Analyse kann hier heruntergeladen werden.
Die Mitarbeiterin des KÖR aus Belgrad, Milica Adamović, analysiert die strategischen Rahmenbedingungen, die für die Entwicklung von betrieblicher Infrastruktur in Serbien relevant sind. Dazu gehören verschiedene räumliche und organisatorische Modalitäten, die die Geschäftstätigkeit unterstützen. Die Analyse zeigt, dass kein zuständiges Organ auf nationaler Ebene umfassend bei der Geschäftsstruktur ansetzt. Die Autorin zeigt, dass der rechtliche Rahmen, mit Ausnahme der Normen der Freizonen, Geschäfts- und Technologiezentren und Technologieparks, im Hinblick auf die Anziehung von Investitionen in Serbien nicht positiv bewertet werden kann. Sie schlägt vor, dass das zuständige Ministerium einen rechtlichen Rahmen für betriebliche Infrastruktur etabliert. Die Analyse kann hier heruntergeladen werden.
Die Analyse von Jasmin Muratagić betrachtet die Auswirkungen des Beschlusses des Hohen Justizrates, die Hervorhebung von religiösen Symbole in Gerichtstrumlichkeiten zu verbieten. Der Autor argumentiert, dass der Beschluss im Rahmen eines säkularen Konzepts der Neutralität des Staates in religiösen Dingen ist, aber dass der Hohe Justizrat keine normative Grundlage hatte, in Bezug auf die Parteien "den Trägern justizieller Funktionenen eine sorgfältige Prüfung und gegebenenfalls Begrenzung religiöser Freiheiten" zu erlauben. Die Analyse kann hier heruntergeladen werden.
Die Hervorhebung religiöser Symbole in den Gerichten der Republik Serbien wird durch das Verfassungsbekenntnis für einen säkularen Staat geregelt. Aus dieser Perspektive erscheint das Problem nur als eine Angelegenheit der Eidesleistung. Das Erscheinungsbild der Räumlichkeiten, die Kleidung und das Aussehen des Personals stellen kein Problem dar, da das Tragen von amtlicher Kleidung und das Verbot von Sportkleidung vorgeschrieben wird. In Serbien ist kein praktischer Fall über umstrittene religiöse Symbole in den Gebäuden der Gerichte bekannt. Über die Aspekte von religiösen Symbolen in serbischen Gerichten berichten Dragić Radovanović und Miloš Stanić. Die Analyse kann hier heruntergeladen werden.
Das Gesetz über das System der staatlichen Beihilfe in Bosnien und Herzegowina (BiH) wurde im Jahr 2012 verabschiedet und ist von besonderer Bedeutung für den Beitritt von BiH zur Europäischen Integration. Es zeigt, dass sich BiH entschieden hat, die EU-Standards im Bereich des staatlichen Interventionismus zu akzeptieren, aber auch die Absicht hat, den Bereich der Industriesubventionen zu reformieren. Mit der Einrichtung des Rates für staatliche Beihilfen hat BiH ein System staatlicher Beihilfen festgelegt und neue Elemente in das Rechtssystem von BiH eingeführt, wie die Doktrin von Wirkung und indirekter Auswirkung von gesetzlichen Bestimmungen zeigt. Die Analyse von Samir Sabljica stellt das Beihilfesystem unter Berücksichtigung von drei Beschlüssen des Rates für staatliche Beihilfen von BiH dar, in denen eine interpretierende Harmonisierungsklausel verwendet wurde. Das zeigt, dass der Rat als eine staatliche Behörde zur Genehmigung beantragter staatlicher Beihilfen auch EU-Vorschriften berücksichtig hat. Die Analyse kann hier heruntergeladen werden.
Ende des Jahres 2015 sind die Mandate von fünf Richtern des Verfassungsgerichts der Republik Kroatien abgelaufen. Die Mandate von vier der fünf Richter wurden für weitere sechs Monate verlängert und laufen auf jeden Fall Anfang Juni 2016 aus. Darüber hinaus ist ein Mandat schon seit 2010 bzw. seit 2011 vakant, und zu Beginn dieses Jahres ist ein (verlängertes) Mandat eines anderen Richters abgelaufen. Das Verfassungsgericht arbeitet derzeit mit zehn anstelle von dreizehn Richtern, wie es in der Verfassung der Republik Kroatien vorgesehen ist, und wenn das kroatische Parlament nicht bald neue Richter wählt, wird diese Zahl auf sechs Richter fallen. Für die Entscheidungsfindung in den meisten Verfahren ist eine einfache Mehrheit von sieben Richtern notwendig. Eine Nicht-Auswahl von neuen Richter würde zur Blockade des kroatischen Verfassungsgerichts führen. Mit diesem Problem und den Lösungsoptionen beschäftigt sich Petar Bačić in seiner Analyse, die hier heruntergeladen werden kann.
Die Analyse von Igor Vidačak betrachtet die Nachhaltigkeit der in den letzten Jahren in Kroatien eingeleiteten Reformen auf dem Gebiet der Entwicklung von Standards für die Beteiligung der Öffentlichkeit in den Verfahren zur Formulierung politischer Akte. Der Autor zeigt, dass der weitere Erfolg von der Sensibilisierung politischer Beamter über die Vorteile der rechtzeitigen Einbeziehung der Öffentlichkeit abhängt, aber auch von der Fortführung der Schaffung eines günstigen Umfelds für die Entwicklung einer aktiven und lebendigen Zivilgesellschaft, einschließlich der Umsetzung der politischen Bildung in den Schulen. Die Analyse kann hier heruntergeladen werden.
Trotz vieler Schwächen und Empfehlungen der Venedig-Kommission wird das Wahlgesetzt von BiH nicht geändert. Die Analyse von Ane Jakšić und Aida Hunček-Pita vertritt die Ansicht, dass es für Änderungen der bestehenden Lösungen im Wahlgesetz von BiH keine Notwendigkeit gibt, außer im Fall von Normen, die die Zusammensetzung der Zentralen Wahlkommission regeln. Die Autorinnen halten fest, dass die Änderungen des Wahlgesetzes mit dem Geist einer Demokratie und dem Ausdruck des Wählenwillens nicht im Einklang stünden. Die Analyse kann hier heruntergeladen werden.
Der Mitarbeiter der KÖR Darko Simović analysiert die Entscheidung des Verfassungsgerichts von Serbien, die auf Grund der Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes über die vorläufige Regelung der Auszahlung von Pensionen ergangen ist. Der Autor folgt im Wesentlichen den Argumenten der Richter, die in der Minderheit geblieben sind und hebt den politischen Charakter der Entscheidung, das Umgehen des Problems der Rechtsnatur von Pensionsansprüchen sowie den befristeten Charakter des Gesetzes als problematisch hervor. Da das Gesetz nicht als verfassungswidrig erachtet wurde, wird die Anstrengung eines neuen Verfahrens empfohlen. Die Analyse kann hier heruntergeladen werden.
Am Beispiel der Verordnung über die Ausübung der Befugnis in Unternehmen mit Staatskapital aus der Zuständigkeit der Föderation Bosnien und Herzegowina (Juni 2015) zeigt die Mitarbeiterin des KÖR Amra Ohranović eine Reihe von illegalen Handlungen der Regierung der Föderation Bosnien und Herzegowina auf. Aus der Analyse ergeben sich konkrete Beispiele, die die faktische Autokratie der Regierung der Föderation Bosnien und Herzegowina und die Art von politischer Gewalt illustrieren, der sich die Regierung der Föderation bedient, um ihre eigene Politik außerhalb des gesetzlichen Rahmens durchzubringen. Die Analyse kann hier heruntergeladen werden.
Die Richtlinie über die Kriterien für die Beurteilung der Qualifikation, Kompetenz und Würdigkeit von Kandidaten im Verfahren zur Nominierung und Wahl von Staatsanwälten wurde in Serbien Mitte Mai 2015 verabschiedet. Damit wurde der rechtliche Rahmen der wichtigsten Reformmaßnahmen des Staatsrates der Staatsanwälte abgerundet. Die Analyse der Mitarbeiterin des KÖR aus Belgrad, Gordana Krstić, stellt die Bedingungen für die Auswahl, die Kriterien für die Bewertung der Fachkompetenz sowie die Bedeutung der fachlichen Eignung für den Eintritt in die Staatsanwaltschaft, die Überprüfung im Auswahlverfahren und die Verteilung der Positionen dar. Sie kann hier abgerufen werden.
In der Analyse des Verbots von religiösen Symbolen in den Gerichten in BuH, begründet der Professor an der Fakultät für Islamwissenschaften, Dževad Hodžić, dass sich religiöse und nicht-religiöse Menschen heutzutage im öffentlichen politischen Raum vor der grundlegenden sozialen Herausforderung befinden, nämlich vor der Anforderung, einander anzuerkennen, kennen zu lernen und ihre (religiösen) Unterschiede zu respektieren. Er gliedert den öffentlichen Raum in einen politischen und einen institutionellen Raum und schließt mit dem Plädoyer, den Unterschieden ein Existenzrecht anzuerkennen und das Recht zu entziehen, diese Unterschiede im institutionellen öffentlichen Raum zu zeigen. Die Analyse kann hier heruntergeladen werden.
In der Analyse der Mitarbeiterin von KÖR, Sevima Sali-Terzić, wird das Problem der religiösen Symbole in Gerichtsgebäuden als rechtliches Problem durchleuchtet. Dieses Problem beinhaltet die Frage der Rechtsnatur des Beschlusses des Hohen Justizrates, die Frage der Beschränkung der Religionsfreiheit durch einen Beschluss, die Frage der Rechtfertigung der Einschränkung von garantierten Freiheiten und die Frage einer möglichen Diskriminierung. Die Autorin differenziert detailliert die rechtlich relevanten Vorschriften und Fakten. Dabei verwendet sie die Praxis des EGMR und des Verfassungsgerichts. Dieses Dokument bietet die rechtlichen Orientierungspunkte, nach denen die Entscheidung über die religiösen Symbole in Gerichtsgebäuden getroffen sein muss und zeigt auch gleichzeitig die genauen Parameter für die Anwendung der entsprechenden Vorschriften der EMRK. Die Analyse kann hier heruntergeladen werden.
In der Übersicht über die Entscheidung des Verfassungsgerichts von der Verfassungswidrigkeit des Tages der Republika Srpska, betont der Mitarbeiter von KÖR, Nurko Pobrić, die Elemente der integralen Rechtstheorie und weist auf die Bedeutung der Herangehensweise an das Problem der Verfassungsmäßigkeit einer Vorschrift auf. Also, das Verfassungsgericht erkennt hier das Phänomens des Rechts nicht als eine Sammlung von unabhängigen sozialen Normen, von den Verhaltensregeln. Das Verfassungsgericht nimmt das Recht als ein komplexes soziales Phänomen, welches die normative Reaktion auf die sozialen Beziehungen darstellt. Das Verfassungsgericht überprüft die Verfassungsmäßigkeit einer Norm genau auf die soziale Reaktion, die produziert wird, und auf die Auswirkungen, welche dieses Recht in echten menschlichen Beziehungen ausübt. Die Übersicht kann hier heruntergeladen werden.
Anlässlich der Debatte, die von der Entscheidung des Hohen Justizrats iniitiert wurde, und negativen Reaktionen aus der islamischen Gemeinschaft, aus intellektuellen Kreisen und aus einem Teil der NGOs, veröffentlicht KÖR eine Reihe von Analysen dieses offenen Problems. Ein Doktor der Theologie und der Direktor von IMIC, Drago Bojić, problematisiert in Bezug auf diese Debatte das Verhältnis zwischen Glauben- und Menschenrechten in einer säkularen Gesellschaft. Die Analyse kann hier heruntergeladen werden.
Die Entscheidung des Verfassungsgerichts über die Verfassungswidrigkeit des Tages der Republika Srpska wurde mit Mehrheit der Stimmen der Richter des Verfassungsgerichts, begleitet von zwei gesonderten Stellungnahmen, verabschiedet. Die Analyse des Mitarbeiters von KÖR, Demirel Delić, vergleicht die Positionen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte mit denen des Verfassungsgerichts, vor allem mit den Bemerkungen, die von den Autoren der gesonderten Stellungnahmen betont wurden. Die Analyse zeigt, dass die Bemerkung über "Überstimmen" im Verfassungsgericht unbegründet ist, auch in Anbetracht der Argumente aus den gesonderten Stellungnahmen, weil sie auf einer selektiven, und deshalb einer falschen Interpretation ausgewählter Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte basiert. Die Analyse kann hier heruntergeladen werden.
Insgesamt öffnet diese Frage, die Frage der Definition der bosnischen Sekularität und außerdem die Frage der symbolischen Bedeutung der religiösen Präsenz in den Gerichten eines säkularen Staates. Das KÖR möchte in seinen Analysen mehr Licht in die rechtliche Dimension des Gebrauchs der religiösen Symbole in Gerichtssälen und Gerichtsgebäuden bringen. Nach der Analyse des Präsidenten des Verwaltungsgerichts in Zagreb, Andrej Abramović, veröffentlichen wir die Analyse des Richters des Gerichts von BuH, Branko Perić, und die Stellungnahme des Anwalts Emir Kovačević.
Das Urteil des Verfassungsgerichts über die Verfassungswidrigkeit des Feiertags der Republika Srpska (RS), des neunten Januar, verursachte Reaktionen in politischen Kreisen, vor allem in der RS, die als ein allgemeiner Aufruf zur Verletzung der Verfassungsordnung und weitgehend als nationalistische Orgien verstanden werden müssen. Dies zeigt am besten ein kurzer Überblick der Zitate, den man hier herunterladen kann. Zugleich veröffentlichen wir eine Zusammenfassung der Mitarbeiterin des KÖR, Kristina Čuturić, die den Leser in Bezug auf die Argumente des Verfassungsgerichts und kontroverse Details orientieren wird. Die Übersicht kann hier heruntergeladen werden. Das KÖR hat auch zuvor ausgewählte Positionen der Klubs des Völkerrates der RS und ebenfalls eine Expertenmeinung von Dino Abazović veröffentlicht. Die Entscheidung des Verfassungsgerichts kann unter diesem Link heruntergeladen werden.
Die Richter der Gerichte für Ordnungswidrigkeiten in Serbien arbeiten unter den gleichen Bedingungen wie die Richter, die für andere Materien zuständig sind, haben den gleichen oder vielleicht sogar größeren Bedarf an Wissen über eine Vielzahl von Gesetzen und Durchführungsverordnungen, sie führen "teurere" Verfahren in Bezug auf die beteiligten Verteidiger und zeigen eine bemerkenswerte Effizienz in ihrer Arbeit und eine entwickelte Möglichkeit der Selbsterhaltungsfähigkeit. Die Mitarbeiterin des KÖR aus Belgrad, Ana Stevanović, zeigt in ihrer Analyse, die hier abgerufen werden kann, dass die Richter der Gerichte für Ordnungswidirgkeiten in ihrem Status diskriminiert werden und dass es keinen gerechtfertigten Grund für die Fortsetzung dieses Status und der Diskriminierung gibt. Sie schlägt vor, die Bestimmungen des serbischen Gesetzes über Richter umgehend zu ändern.
Religiöse Symbole in den Gerichten, ja oder nein? Diese Frage stellt sich nach dem Beschluss des Hohen Justizrates, mit dem die Leiter der Gerichtsorganisationen aufgefordert wurden, alle Mitarbeiter auf das Verbot des Tragens religiöser Symbole aufmerksam zu machen. Der Hohe Justizrat hat de facto angeordnet, dass sich die Gerichte an die geltenden gesetzlichen Vorschriften zu halten haben, um sicherzustellen, dass in den Gerichten keine religiösen, ethnischen oder politischen Symbole hervorgehoben werden. Es folgten zuerst negative Reaktionen aus der islamischen Glaubensgemeinschaft, dann äußerten sich einzelne Intellektuelle und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens sowie Nicht-Regierungsorganisationen. Danach folgten analoge Forderungen des Repräsentantenhauses des Parlaments der Föderation und einer Reihe von politischen Parteien an den Hohen Justizrat, seinen Beschluss zurückzunehmen. Die Organisation Sarajevo otvoreni centar hat sich an den Ombudsmann gewandt, weil sie im Beschluss des Hohen Justizrates eine mittelbare Diskriminierung von muslimischen Frauen, die ein Hijab/ein Kopftuch tragen, sieht. Im Wesentlichen handelt es sich hier um eine Frage des Maßes der bosnischen Säkularität und ansonsten um die symbolische Bedeutung der religiösen Präsenz in den Gerichten eines säkularen Staates. Die Stiftung Kompetenzzentrum für Öffentliches Recht will Licht in die rechtliche Dimension der Betonung von religiösen Symbolen in Gerichten bringen. Die Analyse des Präsidenten des Verwaltungsgerichts in Zagreb, Andrej Abramović, gibt Einblicke in das Problem und einen spezifischen Zugang eines kroatischen Richters. Sie kann hier abgerufen werden.
Häusliche Gewalt ist ein Thema, dem sich üblicherweise der Nicht-Regierungs-Sektor widmet. Sie wird auch mit den Vorschriften des Strafrechts sanktioniert. Die Analyse von Nikola Pantelić betrachtet häusliche Gewalt aus der Perspektive des strafrechtlichen Schutzes in Serbien: der formalrechtliche Schutz des geschützten Objekts, der Familie, wurde im Jahr 2002 ins Leben gerufen, und der Schutz der Täter innerhalb der Familie befindet sich verstreut im Strafgesetzbuch von Serbien. Vor der Inanspruchnahme des Straftatbestandes der häuslichen Gewalt wurde die Gewalt an sich kriminalisiert wurde, sodass der Beschuldigte, der verschiedene Formen von Aggression begangen hatte, am häufigsten auf Grund von bestimmten anderen Straftaten angeklagt wurde. Die Arbeit, die hier abgerufen werden kann, analysiert fünf Absätze des Artikels 194 des serbischen Strafgesetzbuches und seine Nebenbestimmungen, die für Straftaten gegen die Ehe und Familie relevant sind, stellt die einschlägige Rechtsprechung den Daten über die Verbrechensverfolgung gegenüber und kommt zu dem Schluss, dass Serbien auf dem "richtigen Weg ist, sich gegen Gewalt in der Familie zu wehren".
In der Analyse des Vorschlags des Gesetzes über die Polizei und innere Angelegenheiten der Republika Srpska, geschrieben vom Mitarbeiter der Stiftung KÖR, Sreten Jugović, wird auf nomotechnische Mängel und inhaltliche Fehler und Auslassungen verwiesen. Die These ist, dass das Gesetz einen wirksamen rechtlichen Rahmen für die Arbeit der Polizei darstellt, aber eine ernsthafte Schwäche aufzeigt: Polizeiarbeit wird auf der Basis der festgelegten Befugnisse durchgeführt, deren Anwendung nur teilweise gesetzlich geregelt ist. Aus dieser Antinomie folgt eine Reihe von spezifischen Mängeln, die der Autor im Detail erklärt. Diese Arbeit kann hier heruntergeladen werden.
Bojana Todorović aus Belgrad betrachtet in ihrer Analyse die Umsetzung eines europäischen Grundsatzes, nämlich des Rechts auf eine gute Verwaltung, im Verwaltungsrecht von Serbien. Obwohl dieser Grundsatz ein integraler Bestandteil des serbischen Verfassungsrechts und normativ gesichert ist, konzentriert sich die Arbeit auf bestimmte Strukturprinzipien des Verwaltungsverfahrensrechts und zeigt, dass grundlegende Standards einer guten Verwaltung ins serbische Rechtssystem integriert wurden. Die Analyse kann hier heruntergeladen werden.
Das neue Gesetz über das öffentliche Auftragswesen in BiH wurde zwei Monate nach der Veröffentlichung der europäischen Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe beschlossen. Das Verfahren für die Auftragsvergabe der in Anhang II. Teil B genannten Dienstleistungen ist in Artikel 8 geregelt. Die Mitarbeiterin des KÖR, Enesa Mrkaljević, zeigt, dass die Regulierung des Vergabeverfahrens nicht im Einklang mit den Grundsätzen der Transparenz, der Effizienz, des fairen Wettbewerbs und der Verhinderung von Korruption im öffentlichen Sektor steht. Bestimmte Vorschriften lassen genug Raum für willkürliche und intransparente Entscheidungen. Die Analyse kann hier heruntergeladen werden.
Speech delivered by Court of B&H President, Meddžida Kreso, in the framework of ”Talks on the Subject” at the final Center for Public Law gathering for the year 2015. Whole speech you can read here.
Das Verfassungsgericht von Bosnien und Herzegowina hat am 26. November 2015 entschieden, dass Artikel 3b) des Gesetzes über die Feiertage der Republika Srpska (RS) nicht im Einklang mit der Verfassung von Bosnien und Herzegowina steht, weil er gegen mehrere Verfassungsbestimmungen und Artikel 1 des 12. ZP zur EMRK verstößt. Das Verfassungsgericht hat in Anwendung des Art. 61 Abs. 4 der Satzung des Verfassungsgerichts der Nationalversammlung der RS eine Frist zur Beseitigung der verfassungswidrigen Regelung gesetzt. Die Reaktionen auf die Entscheidung waren – wie auch im Fall der Entscheidung über das Staatseigentum (U-1/11) – typisch: Die Politiker der RS warfen dem Verfassungsgericht vor, eine politische Entscheidung getroffen und die Verfassung umgangen zu haben. Sie haben angekündigt, die Umsetzung der Entscheidung zu blockieren. Die antragstellende Partei hat die Bedeutung der Entscheidung und die Unabhängigkeit des Verfassungsgerichts betont. Die Entscheidung wurde bis 2. Jänner 2016 nicht veröffentlicht, während die Wahrnehmung ihrer rechtlichen Bedeutung und des Umfanges ihrer Anwendbarkeit in der Öffentlichkeit u.a. durch Aussagen von Richtern des Verfassungsgerichts getrübt wurde. Das Kompetenzzentrum für Öffentliches Recht versucht, mehr Licht in die Angelegenheit, das Verfahren und seine rechtlichen Aspekte zu bringen, weshalb wir das Gutachten von Dino Abazović veröffentlichen, das sich auf die im Rahmen der öffentlichen Anhörungen vor dem Verfassungsgericht getätigten Aussagen und die Stellungnahme der Abgeordneten der Anderen in der Völkerkammer der RS und der Abgeordneten des serbischen und des kroatischen Volkes beruft. Das Gutachten kann hier heruntergeladen werden, die Stellungnahmen aus der Völkerkammer hier.
Eröffnungsrede der Präsidenten des Gerichtshofes, Meddžida Kreso, bei der Abschlussveranstaltung des KÖR 2015 (Sarajevo, 18. Dezember 2015). Die Rede kann hier abgerufen werden.
Die Fachttagung über die Öffentlichkeit von Sitzungen des Verfassungsgerichts von Serbien (Belgrad, 6. November 2015) und die Referate von Dr. Dragiša B. Slijepčević und Prof. Dr. Marija Draškić haben zu einer regen Diskussion unter Anwälten und Richtern des Verfassungsgerichts von Serbien geführt. Das KÖR veröffentlicht die erste schriftliche Antwort auf die restriktive (gegen die Öffnung der Sitzungen gerichtete) Auslegung der einschlägigen Bestimmungen des Gesetzes über das Verfassungsgericht und der Geschäftsordnung des Verfassungsgerichts von Serbien. Der Autor Darko Simović vertritt in seiner Arbeit, die hier abgerufen werden kann, die Auffassung, dass die restriktivere Auslegung des Öffentlichkeitsgrundsatzes dem Grundsatz der wohlerworbenen Rechte widerspricht und dass die Argumente für die weitere Auslegung des Öffentlichkeitsgrundsatzes bei der Öffentlichkeit von Sitzungen des Verfassungsgerichts von Serbien überwiegen.
Die Europäische Union hat festgestellt, dass Daten ein besonderes Potenzial für die Entwicklung der Informations- und der digitalen europäischen Gesellschaft beinhalten. Sie hat daher im Rahmen ihrer gesetzlichen Möglichkeiten die Mitgliedstaaten ermutigt, auf allen Ebenen die Nutzung von Informationen des öffentlichen Sektors zu ermöglichen, dies insbesondere mit der ersten Richtlinie über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors im Jahr 2003, sowie sodann mit den Änderungen der dieser Richtlinie im Jahr 2013. Das neue System der Weiterverwendung von Informationen in der EU und ihren Mitgliedstaaten fordert eine aktivere Politik des Staates bei der Wiederverwendung von öffentlichen Daten, sorgt für den Schutz der Rechte der Bürger, beseitigt die durch enstehende Kosten auferlegten Beschränkungen für die Bürger, und bietet als Ganzes einen effektiven Rechtsrahmen für die Verwirklichung der Ziele von Europa 2020 und der digitalen Gesellschaft. In der Arbeit von Anamarija Musa wird die europäische Regelung der Weiterverwendung von Daten und die Umsetzung der einschlägigen Richtlinien im kroatischen Recht dargestellt. Sie kann hier abgerufen werden.
HJPCBiH prognostiziert im Aktionsplan für 2015 - 2016 eine Reihe von Maßnahmen und Fristen für ihre Umsetzung. Alle Maßnahmen richten sich auf die Verbesserung der Integrität der Justiz, Verwaltung und Rechenschaftspflicht sowie den Aufbau des Vertrauens der Öffentlichkeit aus. In den Aktionsplan ist kein neues Konzept des Gesetzes über das Gerichtshof von BuH integriert. Der vollständige Text kann hier heruntergeladen werden.
Häusliche Gewalt ist ein Phänomen, das nur aus dem gesellschaftlichen Kontext heraus verstanden werden kann. Die Gesetze in diesem Bereich sind häufig repressiv, sodass sie in dieser Hinsicht langfristig keine signifikanten Ergebnisse hevorbringen. Das Auftreten von häuslicher Gewalt in Bosnien und Herzegowina wird als ein öffentliches Problem behandelt - es ist eine Straftat und eine Form des sozialen Verhaltens, auf das der Staat umfassend Einfluß nehmen will. Im Aufsatz von Zlatan Hrnčić wird die These vertreten, dass eine Harmonisierung der gesetzlichen Bestimmungen und ihrer Vollziehung unerlässlich ist und dass dieser Prozess durch umfassende Schulungen sowohl der Täter als auch der Fachkräfte und Familien begleitet werden muss. Der Aufsatz kann hier abgerufen werden.
Die Arbeit von Lara Barberić, Beraterin im Büro der Staatsanwaltschaft Republik Kroatiens (die Abteilung Internationale Rechtshilfe und Zusammenarbeit), beschreibt die Vollstreckung von Urteilen und Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und erklärt die Aufsichtsrolle, die in diesem Prozess das Ministerkomitee des Europarats hat. Dargestellt sind die Rechtsgrundlagen für die Überwachung der Vollstreckung und der Befugnisse des zuständigen Komitees in der Vollstreckung von Urteilen und Entscheidungen des Gerichtshofs. Darüber hinaus wurden die Vollstreckungsmaßnahmen aufgezählt und die Arbeitsmethoden analysiert, die das Ministerkomitee des Europarats bei der Überwachung der Vollstreckung anwendet. Ebenfalls wird die Arbeit einer interinstitutionellen Einrichtung für die Vollstreckung von Urteilen und Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in der Republik Kroatien gezeigt und es wurden Beispiele für die Vollstreckungsprozesse einiger EGMR-Urteile im Prozess gegen Republik Kroatien erklärt. Diese Arbeit kann hier heruntergeladen werden.
Das Gesetz über elektronische Kommunikation ist das wichtigste Gesetz zur Regulierung des Marktes für elektronische Kommunikation in der Republik Kroatien. Es regelt die Beilegung von Streitigkeiten und sieht vor, dass sämtliche Rechtsstreitigkeiten vor der Regulierungsbehörde ausgetragen werden müssen. Die Analyse von Marko Turudića, die hier abgerufen werden kann, vergleicht das kroatische Modell mit den rechtlichen Rahmenbedingungen der Europäischen Union für die elektronische Kommunikation und überprüft, ob die EU-Vorschriften in optimaler Weise umgesetzt worden sind. Der Autor kommt zum Ergebnis, dass das kroatische Modell mit dem EU-Rahmen kompatibel ist, schlägt aber einige Änderungen vor.
Unterschiedliche Arbeitnehmerkategorien in den Institutionen von Bosnien und Herzegowina bedeuten unterschiedliche Rechtsstellungen dieser im System der Staatsverwaltung. Neven Akšamija stellt in ihrer Analyse alle Arbeitnehmerkategorien dar und verweist auf die einschlägigen Vorschriften und Lösungen in Bezug auf ihren Status. Die Analyse kann hier abgerufen werden.
Im Aufsatz von Mihajlo Vučić werden Vorschriften über die Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung in Serbien analysiert, praktische Probleme dargestellt und die Reaktionen des Gesetzgebers auf diese Probleme überprüft. Zentral ist die Frage, ob die dargestellten Vorschriften die praktischen Probleme normativ gelöst haben. Die Analyse kann hier abgerufen werden.
Die Arbeit von Milica Adamović beschäftigt sich mit dem rechtlichen Rahmen im Bereich der regionalen Entwicklung Serbiens. Die Autorin zeigt, dass ein zufriedenstellender rechtlicher Rahmen besteht, der die primären Voraussetzungen für die künftige Ausarbeitung und Annahme eines Dokuments zur Gestaltung der Regionalpolitik der Republik Serbien bietet. Die Arbeit kann hier abgerufen werden.
Die Analyse von Sead Maslo setzt sich mit dem Phänomen der politischen Verwaltung auseinander und weist auf die Herausforderungen hin, die die verschiedenen Ebenen der öffentlichen Verwaltung in BiH beschäftigen. Es geht um die politische Einflussnahme auf die Arbeit der öffentlichen Verwaltung. Der Autor identifiziert die Stellen mit den größten Lücken, die zwischen den Zielen der Reform der öffentlichen Verwaltung und der tatsächlichen Praxis der Führungskräfte, die im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, auftreten. Die Arbeit kann hier abgerufen werden.
Bosnien und Herzegowina verfügt über vier Arbeitsgesetzgeber (Gesamtstaat BiH, die beiden Entitäten und Brčko Distrikt), wobei die Arbeitsgesetzgebung auf Ebene des Gesamtstaates eine ganz besondere ist. Emir Mehmedović beleuchtet diese Besonderheiten in seiner Analyse näher.
Die Arbeitsgesetzgebung in Bosnien und Herzegowina enthält kaum überschaubare Fülle von Vorschriften, die teilweise systematisch, teilweise punktuell die Fragen der Einstellung und des Arbeitsverhältnisses regeln. In der Verwaltung und anderen staatlichen Einrichtungen werden Angestellte, nominal und rechtlich, in die verschiedene Kategorien eingestuft. Die Reformagenda für BuH, unter anderem, hat die Reform des öffentlichen Dienstes und des Angestelltensystems auf allen Ebenen in BuH, sowie die Förderung des Kompetenzgrundsatzes vorgesehen. Mit dieser Expertendiskussion wollen wir alle Unvollständigkeiten in den Vorschriften identifizieren und die Inkonsistenzen der Gesetze aufzeigen, die den Beschäftigungsstatus der Angestellten in den Institutionen von BuH regeln. Wir wollen auch offene Fragen bei der Umsetzung der Vorschriften identifizieren und Lösungen anbieten. Die Einladung mit der Tagesordnung kann hier heruntergeladen werden.
Der Mitarbeiter des KÖR, Nurko Pobrić, analysiert die mit dem Referendum der RS angekündigten Fragen. Der Inhalt der Fragen wird dabei im Hinblick auf die verfassungsmäßigen und politischen Anforderungen und theoretisch festgelegten Standards überprüft. Diese Analyse kann hier heruntergeladen werden.
Trotz der verschiedenen Verbote von Gewalt gegen Frauen stellt häusliche Gewalt die häufigste Form dar. In Kroatien ist die Institution der Gleichbehandlungsanwälte für die Bereiche Familie und familiäre Beziehungen, einschließlich der Gewalt gegen Frauen, familiäre und häusliche Gewalt, zuständig. Die Analyse von Višnja Ljubičić, der Gleichbehandlungsanwältin der Republik Kroatien, zeigt den Umfang der Kompetenzen, ihre Arbeitsweise und die typischen Probleme im Bereich der Gewalt gegen Frauen. Die Analyse kann hier abgerufen werden.
In der Analyse von Jasminka Gradaščević-Sijerčić werden die rechtlichen Mechanismen für den Schutz der Arbeitnehmerrechte – von Angestellten, Beamten, Polizisten und Militärangehörigen – in den Institutionen von BiH dargestellt. Besonders analysiert werden die Regelungen im Gesetz über die Arbeit in den Institutionen von BiH und im Gesetz über den öffentlichen Dienst in den Institutionen von BiH. Die Bewertung der Bestimmungen über den Schutz der Arbeitnehmerrechte in beiden Gesetzen stützt sich auf zwei Arten von Standards: menschenrechtliche Mindestverpflichtungen im Hinblick auf das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein unparteiisches Gericht und die offenen Probleme in der Anwendung. Die Analyse kann hier abgerufen werden.
Das Kompetenzzentrum für Öffentliches Recht organisiert an der Rechtswissenschaftliche Fakultät in Belgrad eine Fachtagung über die Öffentlichkeit der Sitzungen der Verfassungsgerichte. Die Einführungsredner der Fachtagung sind Richter am serbischen Verfassungsgericht Prof. Dr. Marija Draškić und Dr. Dragiša B. Slijepčević wie auch die Vizepräsidentin des kroatischen Verfassungsgerichtes, Dr. Snježana Bagić. Die Einladug mit der genauen Uhrzeit ist unter folgendem Link abrufbar und das Arbeitsmaterial unter diesem Link.
In Serbien wurde in den vergangenen Jahren eine Kampagne gegen das Verfassungsgericht geführt, weil die täglichen Sitzungen, in denen über Entscheidungsentwürfe des berichtenden Richters entschieden wurde, sohin die Sitzung betreffend Beratung und Abstimmung, nicht für die Öffentlichkeit zugänglich sind. Die Diskussion ist in den serbischen Medien ausgebrochen, verschwand aber schnell von den Titelseiten der Zeitungen und Medienportale; ihr folgten Kontroversen in der Fachwelt. Die Analysen der Richter des Verfassungsgerichts von Serbien, Marija Draškić und Dragiša B. Slijepčević, erklären, warum der Zugang der Öffentlichkeit zur Arbeit der Verfassungsgerichte umstritten ist und antworten auf die Frage, ob diese Sitzungen für die breite Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden müssen.
Die Justizakademie ist eine Institution, die die Aus- und Weiterbildung für künftige und aktuelle Richter und Staatsanwälte und ihre Stellvertreter in der Republik Serbien sicherstellen soll. Die Arbeit von Ana Brkić und Ana Stevanović analysiert Fragen des Gesetzes über die Justizakademie und seine Einhaltung der rechtsvergleichenden und europäischen Standards. Zuerst werden die gesetzlichen Grundlagen dargestellt, dann werden umstrittene Tatsachen bei der Anwendung des Gesetzes untersucht und sodann verschiedene Standpunkte herausgearbeitet und das Erreichte mit dem Gewünschten verglichen. Ein besonderes Augenmerk wird auf das duale Modell für die Auswahl von Funktionsträgern im Justizwesen gelegt. Die Analyse kann hier abgerufen werden.
"Agenda für Bosnien und Herzegowina 2015 - 2018" ist der Titel des Dokuments, das von allen Ebenen der Regierungsbehörden in BiH angenommen wurde und nach dem sich alle zu Reformen verpflichten haben, die jene Standards herstellen sollen, die für eine EU-Mitgliedschaft erforderlich sind. Es enthält eine Liste von Grundsätzen und Leitlinien, die die Wirtschaft, die öffentliche Finanzierung, das Versicherungssystems und den öffentlichen Dienst abdecken soll. Das KÖR hat den Text der Agenda unter folgendem Link veröffentlicht. Die vorliegende Analyse enthält eine Reaktion auf die angekündigten Reformen der Agenda und des Brüsseler Protokolls im Bereich der Rechtsstaatlichkeit. Die Meinung von Dženeta Miraščić kann hier abgerufen werden.
In der Republik Serbien unterliegen alle Entscheidungen von staatlichen oder nicht-staatlichen Einrichtungen oder Organisationen, die über das Recht des Einzelnen entscheiden, einer Art Beschwerdekontrolle – alle mit Ausnahme der Entscheidungen des Schiedsrichters in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten vor der Agentur für friedliche Beilegung von Arbeitsstreitigkeiten. Die Ursache des Problems ist die Tatsache, dass weder Theorie noch Praxis (und das Gesetz ist unklar) die Frage beantworten können, was der Schiedsrichter in einem arbeitsrechtlichen Verfahren in der Republik Serbien ist und in welcher Beziehung er zur Agentur steht - ist er öffentlich Bediensteter in der institutionellen Schiedsgerichtsbarkeit, die von der Republik Serbien eingesetzt wird, oder ist er eine eigenständige und unabhängige Stelle. Die Analyse von Anja Bezbradica identifiziert die Probleme und bietet Lösungen. Sie kann hier abgerufen werden.
"Agenda für Bosnien und Herzegowina 2015 - 2018" ist der Titel des Dokuments, das von allen Ebenen der Regierungsbehörden in BiH angenommen wurde und nach dem sich alle zu Reformen verpflichten haben, die jene Standards herstellen sollen, die für eine EU-Mitgliedschaft erforderlich sind. Es stellt eine Liste von Grundsätzen und Leitlinien dar, die die Wirtschaft, die öffentliche Finanzierung, das Versicherungssystems und den öffentlichen Dienst abdecken soll. Das KÖR hat den Text der Agenda unter folgendem Link veröffentlicht. Die vorliegende Analyse enthält eine Reaktion auf die angekündigten Reformen der Agenda und des Brüsseler Protokolls im Bereich des Gesundheitswesens. Die Meinung von Ervin Mujkić kann hier heruntergeladen werden.
"Agenda für Bosnien und Herzegowina 2015 - 2018" ist der Titel des Dokuments, das von allen Ebenen der Regierungsbehörden in BiH angenommen wurde und nach dem sich alle zu Reformen verpflichten haben, die jene Standards herstellen sollen, die für eine EU-Mitgliedschaft erforderlich sind. Nach der Verabschiedung der Agenda erfolgte die Unterzeichnung des Brüsseler Protokolls; die beiden Dokumente bilden zusammen eine Liste von Grundsätzen und Leitlinien, die die Wirtschaft, die öffentliche Finanzierung, das Versicherungssystems und den öffentlichen Dienst abdecken soll. Das KÖR hat den Text der Agenda unter folgendem Link veröffentlicht. Die vorliegende Analyse enthält eine Reaktion auf die angekündigten Reformen der Agenda und des Brüsseler Protokolls im Bereich des Justizwesens. Die Meinung von Maša Alijević kann hier abgerufen werden.
Die Kenntnis des Rechts der Europäischen Union, seiner grundlegenden Begriffe, Konzepte und Besonderheiten, ihre Beziehung zur nationalen Gesetzgebung und der Kommunikationsmittel der nationalen Gerichten mit dem Gerichtshof der Europäischen Union sind zu einem Thema von großer Bedeutung geworden, sowohl für die Bewohner und Institutionen der Mitgliedstaaten als auch für jene, die es noch werden wollen. Um die Idee des europäischen Rechts zu verstehen, ist es wichtig zu begreifen, in welcher Beziehung die Elemente des angeführten Rechts stehen. Die Analyse von Nevenka Baran fasst persönliche und institutionelle Erfahrungen zusammen, die im Beitrittsprozess zur europäischen Integration gesammelt wurden. Solche Erfahrungen sind ein Anreiz für die Nachbarländer, die der Europäischen Union beitreten wollen. Diese Analyse kann hier heruntergeladen werden.
Anlässlich der Entscheidung des kroatischen Verfassungsgerichts im Fall Hypo (auch INA-MOL oder Fimi-Medien), in dem die Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren im Prozess gegen den ehemaligen kroatischen Ministerpräsidenten Dr. Ivo Sanader, Professor an der Fakultät für Rechtswissenschaft in Zagreb, festgestellt wurde, analysiert Davor Derenčinović das Institut der Verjährung für die Strafverfolgung. Trotz der Tatsache, dass die Strafverfolgung zum Zeitpunkt der Begehung der Straftat verjährt war, hat die Staatsanwaltschaft als Rechtsgrundlage für die Anklange die Anwendung des Gesetzes über die Unverjährbarkeit von Straftaten in Zusammenhang mit Kriegsgewinnen und während der Umwandlung und Privatisierung verübten Verbrechen herangezogen, das im Jahr 2010 im Zuge einer Verfassungsänderung erlassen wurde. Mit diesem Gesetz wurde festgelegt, dass u.a. Straftaten in Zusammenhang mit Kriegsgewinnen, während der Umwandlung und Privatisierung verübte Verbrechen sowie zur unmittelbaren Bedrohung für die Unabhängigkeit und territorialen Integrität des Staates begangene Verbrechen nicht verjähren. Die relevanten Aspekte der Verjährung, einschließlich an den Verfassungsgesetzgeber gerichtete Botschaften, können hier heruntergeladen werden.
Die Analyse über die staatsanwaltschaftlichen Assistenten der Staatsanwaltschaft für organisierte Kriminalität der Republik Serbien von Gordana Krstić beschreibt die Rechtsstellung der staatsanwaltschaftlichen Assistenten im serbischen Rechtssystem. Die Rede ist von einem Bereich, in dem entscheidende gesetzliche Änderungen und institutionelle Unterstützung notwendig sind. Die Analyse weist auf die Unzulänglichkeiten der bestehenden rechtlichen Lösungen und die wichtigsten Ziele für die normativen Tätigkeiten hin, die einen angemessenen Status im Dienst, ein angemessenes Gehalt und ein transparentes Zulassungsverfahren der besten Kandidaten sicherstellen würden. Die Analyse kann hier abgerufen werden.
Vetternwirtschaft ist ein in der Alltagssprache verwendeter Begriff, dessen wahre Bedeutung vielen nicht bewusst ist. Im Allgemeinen denkt man dabei an Bevorzugung oder Privilegierung naher Angehöriger in behördlichen Strukturen. Im Artikel von Dejan A. Milić wird das Phänomen der Vetternwirtschaft als eine besondere Form der qualifizierten Interessenkonflikte analysiert. Der Autor beschreibt die Arten von Vetternwirtschaft in der Region und in Serbien, analysiert die Gründe für ihr Vorherrschen und nennt die positivrechtlichen Bestimmungen in Serbien, die den rechtlichen Rahmen der Bekämpfung der Vetternwirtschaft sicherstellen. Die Analyse kann hier abgerufen werden.
"Agenda für Bosnien und Herzegowina 2015 - 2018" ist die umgangssprachliche Bezeichnung für das Dokument, das alle Ebenen der Regierungsbehörden in BiH angenommen und sich damit zu Reformen verpflichten haben, die jene Standards herstellen sollen, die für eine EU-Mitgliedschaft erforderlich sind. Das Dokument enthält eine Liste von Grundsätzen und Leitlinien, die die Wirtschaft, öffentliche Finanzen, das Versicherungssystem und den öffentlich-rechtlichen Sektor abdecken. Das KÖR hat den Text der Agenda unter folgendem Link veröffentlicht, und stellt mit dieser Analyse des Mitarbeiters des KÖR die erste fachliche Reaktion auf die Maßnahmen der Agenda, die die Rechtsstaatlichkeit stärken soll, vor. Die Meinung von Nurko Pobrić kann hier abgerufen werden.
Die Bildung einer Koalitionen in Bosnien und Herzegowina öffnet mit jeder neuen Wahl das Problem der Erreichung einer parlamentarischen Mehrheit, die in der Lage ist, eine Regierung zu bilden ist. Die Wählerschaft ist politisch zersplittert und entschließt sich für politische Parteien, die nicht in der Lage sind, alleine eine parlamentarische Mehrheit und Regierung zu bilden. Die Analyse von Nurko Pobrić stellt die Grundprinzipien der politischen Koalition und die Regeln dar, die für die Bildung einer Regierung gelten. Sie kann hier abgerufen werden.
Nach dem jüngsten Bericht der Europäischen Kommission über die Fortschritte Serbiens auf dem Gebiet der Informationsgesellschaft und des E-Government wurden auf diesem Gebiet "bescheidene Fortschritte" gemacht. Als Schritt zur Verbesserung der Situation in diesem Bereich nennt der Bericht die Einrichtung eines nationalen Interoperabilitätsrahmens und die Einführung der neuen E-Government-Dienste, während er als Schwachstellen den Rechtsrahmen, der weiter mit den EU-Vorschriften in Einklang zu bringen ist, sowie die "unzureichende Verwaltungs- und Kontrollkapazitätes des zuständigen Ministeriums und seiner Organisationseinheiten für die IKT und digitale Verwaltung" nennt. Die Analyse der Mitarbeiterin des KÖR Bojana Todorović über die Aspekte der Modernisierung des serbischen E-Government kann hier abgerufen werden.
Die Verfehlungen, die durch den Prüfungsbericht über das Justizministerium der Republika Srpska für das Jahr 2014 aufgedeckt worden sind, erinnern an systematische Verletzung des Gesetzes, woraus sich ein besonderes Problem ergibt, da das Ministerium eine gesetzmäßige Tätigkeit der staatlichen Organe im Bereich der Rechtspflege zu gewährleisten hat. Der Bericht lässt Zweifel an der Kompetenz des Ministeriums und am allgemeinen System der Gesetzmäßigkeit der Entitätsorgane entstehen und konfrontiert den Leser mit der Frage der Umwandlung des Dayton-Modells in ein neues Verfassungsmodell, das auf staatlicher Ebene die Gesetzmäßigkeit der Justiz sicherstellen würde. Justizministerien der Entitäten sind – wie dieser Bericht zeigt – keine Garanten der Gesetzmäßigkeit. Eine kurze Darstellung der Daten des Berichts kann hier abgerufen werden, der vollständige Bericht unter diesem Link.
Diskussionen über den Mindestlohn sind oft auf Diskussionen über die internationale Wettbewerbsfähigkeit beschränkt. Die Analyse der Mitarbeiterin des KÖR Nataša Novaković zeigt anhand eines Vergleiches mit den Ländern der Region, dass Kroatien einen der höchsten vorgeschriebenen Mindestlöhne hat und die einzigen Länder mit einem höheren Mindestlohn Slowenien und Malta sind. Indem sie konkrete Lösungen in einer Reihe von europäischen Ländern analysiert, schließt die Autorin, dass es unmöglich sei, allgemeine Kriterien für die Berechnung der Mindestlöhne auf nationaler Ebene festzustellen und stellt die Frage, ob die Etablierung der Bestimmungen über den Mindestlohn auf nationaler Ebene gerechtfertigt ist. Als besonderes Problem wird das deutsche Modell des Mindestlohns behandelt. Diese Analyse kann hier abgerufen werden.
Illegale Bauten in der Region stellen ein besonderes Problem dar. In Kroatien sind diese Bauten seit Jahrzehnten bekannt, sodass der Gesetzgeber zuletzt versuchte, das Problem mit dem neuen Gesetz über die Behandlung der illegal errichteten Gebäuden, das am 27. Juli 2012 erlassen wurde und seit 6. August 2012 in Kraft ist, zu lösen. Die spezifischen Aspekte der Durchführung dieses Gesetzes, insbesondere die Probleme der Legalisierung von illegalen Bauten, stellt die Analyse der Mitarbeiterin des KÖR Bosiljka Britvić Vetma vor, die hier abgerufen werden kann.
Ein Geschäftsgeheimnis ist Schnittstelle und zugleich gegenseitige Vermischung von privaten und öffentlichen gesetzlichen Vorschriften. In der Rechtspraxis stellt es eine Beschränkung des Rechts auf Zugang zu Informationen dar und umfasst auch öffentliche Unternehmen. In der Analyse des ständigen Mitarbeiters des KÖR für Kroatien, Alen Rajko, werden die Arten von Geschäftsgeheimnissen dargestellt und systematisch den einschlägigen Vorschriften des nationalen und europäischen Rechts zugeordnet. Zentrales Thema ist die Analyse von Geschäftsgeheimnissen als Einschränkung des Rechts auf Zugang zu Informationen. In dieser Funktion birgt das Geschäftsgeheimnis ein Missbrauchsrisiko, das wegen der Transparenz des öffentlichen Sektors und der Funktion des Rechts auf öffentlichen Zugang zu Informationen von Bedeutung ist. Der Autor argumentiert, dass die Regelung von Geschäftsgeheimnissen in Kroatien teilweise überholt und zum Teil in der provisorischen Phase des Jahres 2007 stecken geblieben ist. Eine neue gesetzliche Regelung dieses Bereiches muss ein Gleichgewicht zwischen geschäftlicher und privater Geheimhaltung einerseits und öffentlich-rechtlicher Gesetzgebung und Selbstverwaltung der betroffenen Partner andererseits beinhalten. Zugleich muss auch auf die Vereinbarukeit dieses Modells mit dem Recht auf Zugang zu Informationen des öffentlichen Sektors geachten werden. Die Analyse kann hier heruntergeladen werden.
Das Wahlsystem in Serbien wird in der Analyse von Savo Manojlović als ein auf einer Reihe sozialer Schwächen beruhendes Problem dargestellt. Diese Schwächen sprechen zugunsten der Änderung des Verhältniswahlmodells in ein Mehrheitswahlmodell. Der Autor zeigt jedoch, warum es beim Verhältniswahlmodell mit einigen Korrekturen bleiben sollte. Die Korrekturen werden von dem Parteiensystem bedingt, welches mit der Partei-Nominierung verknüpft ist, und der Autor vertritt die These, dass eine einheitliche Lösung auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene notwendig ist. Diese Analyse kann hier heruntergeladen werden.
Der verfassungsrechtliche Ausschuss des Repräsentantenhauses der Parlamentarischen Versammlung von Bosnien und Herzegowina führte eine öffentliche Anhörung über die Abgrenzung von Bosnien und Herzegowina und Montenegro im Gebiet Sutorina (Sitzung vom 24. Februar 2015 und 9. April 2015) durch. Stiftung Kompetenzzentrum für öffentliches Recht bringt den Überblick über die öffentlichen Debatte von Merima Mujanović, der Mitarbeiterin von Stiftung KÖR, und das Expertengutachten des Präsidenten der Stiftung KÖR, Edin Šarčević, das dem verfassungsrechtlichen Ausschuss schriftlich gesendet wurde. Der Überblick über die öffentliche Anhörung kann hier heruntergeladen werden, und das Gutachten hier.
Die polizeiliche Durchsuchung des Web-Portals Klix.ba und die Versiegelung des Studios des lokalen Fernsehsenders TV 101 in Sanski Most durch die Prüfungsbehörde sind Anlass für drei Analysen der Stiftung Kompetenzzentrum für öffentliches Recht. Hier handelt es sich um das Verhältnis der staatlichen Behörden zu den Medien, die verdeckte oder geheime Informationen veröffentlichen, bzw. es handelt sich um das Problem der Preisgabe der journalistischen Quellen, den sogenannten Informanten.
Zuerst wird auf den allgemeinen Überblick über den Rechtsschutz der journalistischen Quellen Bezug genommen. Der Überblick veranschaulicht die internationalen Mechanismen zum Informantenschutz sowohl ausgewählte Beschlüsse des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, repressive Maßnahmen in den Ländern der Region, als auch die Praxis in Bosnien und Herzegowina. Dieser Überblick kann hier heruntergeladen werden.
Außerdem wird auf die Analyse von Edin Šarčević verwiesen, die sich mit der Frage der Verfassungsmäßigkeit der Forderung, Informanten preiszugeben, beschäftigt als auch mit dem Problem der Bedingungen, unter denen die staatlichen Behörden im verfassungsrechtlichen Rahmen die Preisgabe journalistischer Quellen fordern. Hier sind die rechtlichen Argumente überprüft, die in den Medien bezüglich des Falls Klix.ba präsentiert sind. Die Anwendung bestimmter verfassungsmäßigen Garantien und ihre rechtliche Relevanz für ähnliche Fälle wurde hier auch untersucht. Obwohl die Analyse sich auf den speziellen Fall des Portals Klix.ba orientiert, schafft sie verallgemeinerbare Kriterien, die dazu dienen können, rechtliche Fragen in analogen oder ähnlichen Situationen zu klären. Diese Analyse kann hier heruntergeladen werden.
Schließlich wird auf die Analyse von Amer Džihana verwiesen, die zeigt, dass die Medienfreiheit aus der Perspektive der Freiheit der Meinungsäußerung in Frage gestellt werden muss. Der Autor erklärt, dass die Idee der Medienfreiheit in BuH in die Freiheit der Medienbesitzer pervertiert ist, verantwortungslose und oft pamphletistische Informationen zu verbreiten, im Dienste der Manipulation der Öffentlichkeit und Erzeugung von falschen Bildern, die genau bestimmbare politische Strukturen begünstigen. Die Analyse erklärt zunächst die Begriffe der freien Meinungsäußerung und der Medienfreiheit, anschließend werden die tragenden Argumente der Kritik an der liberalen Medientheorie resümiert, in welcher der Begriff der Medienfreiheit entwickelt ist, und es werden die wichtigsten Trends des Medienmarkts von BuH beschrieben, die die Entwicklung des Konzepts der Medienfreiheit sowie ihre Nutzung im Dienste der ganzen Gesellschaft verhindern. Die Analyse kann hier heruntergeladen werden.
Kompetenzzentrum für öffentliches Recht veranstaltet zusammen mit dem Belgrader Institut für Rechtsvergleich am 3. Juli 2015 in Belgrad die Fachtagung zu Reform des Wahlsystems in der Republik Serbien. Mit der Tagung werden die Schwächen der normativen und vor allem der verfassungsrechtlichen Lösungen im serbischen Wahlrecht identifiziert. Vor diesem Hintergrund werden für die Einrichtung eines geeigneten Wahlsystems möglichst konkrete Lösungen vorgeschlagen. Die Veranstaltung wird in den Räumen des Instituts für Rechtsvergleich stattfinden, die Veranstaltungssprache ist Serbisch. Die Beschreibung der Tagung bzw. die Einladung kann hier heruntergeladen werden. Die Referate für die Tagung können hier übernommen werden.
Die Frage der Rückgabe von beschlagnahmten Eigentum der katholischen Kirche ist von Anfang an eines der sensiblem Themen gewesen, das die Beziehungen zwischen der Republik Kroatien und katholische Kirche belastet hat. Dieses Problem wird vom Vertrag über die Rechtsfragen zwischen der Republik Kroatien und dem Heiligen Stuhl bestimmt. Der Assistenzprofessor der Juristischen Fakultät der Universität Zagreb Frane Staničić zeigt die Probleme, die sich aus diesem Vertrag ergeben, auf und analysiert bestimmte Aspekte der Anwendung des Gesetzes über Finanzgeschäfte auf die katholische Kirche. Die bestehenden Vorschriften haben der katholischen Kirche einen speziellen, sui generis-Status in Bezug auf alle anderen Religionsgemeinschaften in Kroatien verschafft. Der Autor zeigt, dass der katholische Kirche dadurch eine bessere Position im Vergleich zu anderen Religionsgemeinschaften zukommt, dass die Frage der Sonntagsarbeit eine ungelöste Frage ist, dass die Kirche im Vergleich zu anderen Non-Profit-Organisationen steuerlich privilegiert ist und, dass die Räumlichkeiten der katholischen Kirche unverletzlich sind bzw. dass der Staat in den Räumlichkeiten, die zu kirchlichen Zwecken verwendet werden, nicht regieren kann. Eine Lösung der genannten Probleme, so der Autor, ist ohne die Eröffnung eines neuen Dialogs zwischen dem Staat und der katholischen Kirche nicht möglich. Die Analyse kann hier abgerufen werden.
Die Republik Serbien erwarten Verhandlungen über die Annährung an die EU. Dieser Prozess wird die Reform des Wahlsystems ins Rampenlicht führen. In der Republik Serbien ist noch immer das Gesetz über die Wahl der Abgeordneten aus dem Jahr 2000 in Kraft, das nicht mit der geltenden Verfassung in Einklang steht und davon ausgeht, dass das gesamte Gebiet von Serbien ein Wahlkreis ist. Für keinen einzigen der Entwürfe über ein neues Wahlgesetz wurde ein formelles Gesetzgebungsverfahren eingeleitet. In der Analyse von Miloš Stanić wird auf die aktuellen Probleme des Abgeordnetenmandats in Serbien und die Möglichkeit des Schutzes des Wählerwillens vor überlaufenden Abgeordneten hingewiesen. Die Analyse kann hier abgerufen werden.
In seiner Rede anlässlich des Unabhängigkeitstages von BiH hat der katholische Theologe und Professor an der franziskanischen Theologie Dr. Ivan Šarčević für die Wiederherstellung der politischen Freiheit und der politischen Subjektivität eines jeden Bürgers von BuH plädiert. Das KÖR erinnert mit dieser Rede an die Prämissen der bosnischen Unabhängigkeit und der Werte, die es zu sichern gilt. Sie kann hier abgerufen werden.
Die Beschäftigung im öffentlichen Dienst ist ein sensibler Bereich, weil vom Mitarbeiter Fachwissen, Neutralität und politische Unabhängigkeit erwartet werden, und auch der Auswahlprozess in diese Richtung gehen müsste. Die Analyse der Mitarbeiterin des KÖR, Delila Klovo Kajić, weist auf eine Reihe von Schwachstellen hin, die das bosnische Verfahren der Auswahl von Kandidaten für Positionen im öffentlichen Dienst kennzeichnen, insbesondere auf die Arbeit der Kommission und das Beschwerdeverfahren. Die dargestellten Probleme erfordern eine beschleunigte Reform des bestehenden Modells. Vorschläge für Änderungen beziehen auch auf die verpflichtende öffentliche Ausschreibung, die Verkürzung der Befristungen, die Nützlichkeit einer internen Mitteilung bei Redundanz, die detaillierte Regelung der Befangenheitsregelungen der Kommissionsmitglieder und die Merkmale der Fachprüfung. Die Analyse kann hier heruntergeladen werden.
Das Disziplinarverfahren und die disziplinarische Verantwortung von Richtern in der Republik Serbien besteht aus mehreren Verfahrensschritten, die auf Grundlage von verschiedenen Vorschriften durchgeführt werden. Die Analyse von Smilja Spasojević stellt diese Verfahrensschritte detailliert dar und präsentiert die statistischen Daten von 2011 bis 2014. Die Analyse der dieser Daten zeigt eine starke Zunahme der Zahl der Disziplinarverfahren, aber auch den Erfolg des Verfahrens im Hinblick auf die Disziplinierung der Richter im Umgang mit ihrer fachlichen Verantwortung. Alles in allem zeigt sich, dass die genaue gesetzliche Regelung dieser Angelegenheit in enger Abhängigkeit mit einer Veränderung des Bewusstseins und der Unzufriedenheit der Bürger/Parteien steht und dass beides die Bereitschaft der höchsten Justizstrukturen beeinflusst hat, sich mit der richterlichen Verantwortung auseinander zu setzen. Die Analyse zeigt auch, dass disziplinarische Verantwortung zu einem Pfeiler der Justiz wird, wenn alle Disziplinarverstöße gesetzlich geregelt werden. Sie kann hier abgerufen werden.
Die parlamentarische Mehrheit der Koalition der SNSD/SP/DNS-LED hat in der Sitzung des Parlaments der Republika Srpska am 5. Februar 2015 in Abwesenheit von Abgeordneten der Opposition das Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung verabschiedet. Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes ist das Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung der RS aus dem Jahr 2007außer Kraft getreten. In den Erläuterungen für die Vorlage des neuen Gesetzes heißt es, dass die in der Praxis festgestellten Mängel, die Unklarheiten und die Überholtheit bestimmter Vorschriften sowie die Schwierigkeiten bei ihrer Anwendung, einer der Hauptgründe für die Erlassung eines neuen Gesetzes sind. Nichtregierungsorganisationen, die Medien und Vertreter der internationalen Gemeinschaft in Bosnien und Herzegowina warnten davor, dass dieses Gesetz zu Einschränkungen der Meinungsfreiheit führen könnte. Details über den Inhalt und die Kritik an dem neuen Gesetz informiert die Analyse des Mitarbeiter des KÖR Jasmin Muratagić. Sie kann hier heruntergeladen werden.
Mit dem Beitritt der Republik Kroatien zur EU sind die Rechtsvorschriften der Union für alle Ebenen der kroatischen Behörden (staatliche Behörden und Gerichten aller Niederlassungen) verpflichtend geworden, da sie basierend auf dem Prinzip der Hierarchie, Vorrang vor nationalem Recht genießen. Die Frage ist jedoch, welche Auswirkungen diese Rechtsvorschriften vor dem Beitritt Kroatiens zur EU hatten, nämlich in der Phase, die nach der Unterzeichnung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen der Republik Kroatien und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten erfolgte. Dies ist die Phase, in der sich die Länder der Region befinden, denen die kroatischen Erfahrungen von vielfachem Nutzen sein können. Der Aufsatz von Daria Pugel, Richterin des Verwaltungsgerichtshofes in Rijeka, deutet auf die Bedeutung der europäischen Besitzstandes in der Auslegung der inländischen Rechtsnormen hin, insbesondere welche Bedeutung diese Rechtsvorschriften für das Wettbewerbsrecht hatten. Obwohl das Unionsrecht im kroatischen Rechtssystem im Allgemeinen keine formelle Rechtsquelle war, ist es seit der Unterzeichnung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens ein wichtiger Leitfaden für die Interpretation der unklaren oder unbestimmten nationalen Gesetzgebung sowie die Grundlage für die Lückenfüllung der nationalen Normen, damit diese dem Sinn und Geist des gemeinschaftlichen Besitzstandes angepasst werden. Die Arbeit kann hier heruntergeladen werden.
Ana Benačić hat für das KÖR eine Studie über die Finanzierung der katholischen Kirche in Kroatien geschrieben. Es geht dabei um die Zusammenfassung der journalistischen Zusammenarbeit mit Jelena Miloš in dem die Autorin das Modell für die Finanzierung der Kirche in Kroatien darstellt, die Art der kroatischen Säkularität aufzeigt und die Einzelheiten der Finanzierung der Kirche aus dem Staatshaushalt rekonstruiert. Der Beitrag kann hier herunterladen werden.
Die Arbeiten von Jasmin Muratagić gibt einen Überblick über die Entscheidung des Verfassungsgerichts von BiH betreffend die Stellung der Religionsgemeinschaften in Bosnien und Herzegowina. Es geht dabei um etwa sieben Entscheidungen, aus welchen sich die Definition des Säkularismus ergibt, der sich aus dem heutigen Verfassungssystem von BiH ergibt. Die Arbeit kann hier abgerufen werden.
Der Rat der Staatsanwaltschaft hat am 29. Mai 2014 nach Erhalt einer positiven Stellungnahme der Europäischen Kommission und nach Abhaltung von Expertengesprächen eine Verordnung über die Kriterien und Standards für die Bewertung der Arbeit der Staatsanwälte und der stellvertretende Staatsanwälte in der Republik Serbien erlassen. Die Verordnung ist das Ergebnis einer umfassenden, an diesem Projekt beteiligten Arbeitsgruppe, die auf der Grundlage der Vorschläge und Anregungen von allen Staatsanwaltschaften in Serbien, des Know-how der OSZE und der Beteiligung von Vertretern der Berufsverbände, den Entwurf einer Verordnung mit Anweisungen für ihre Auslegung und Anwendung vorgelegt hat. Die Arbeit von Gordana Krstić aus Belgrad präsentiert die Bewertung der Arbeit der Inhaber staatsanwaltlicher Funktionen mit besonderem Augenmerk auf die Kriterien und Standards für die Bewertung der Arbeit der stellvertretende Staatsanwälte und Staatsanwälte, die Entscheidungsprozesse der Leistungsbewertung und Beschwerdeverfahren gegen derartige Entscheidungen. Der Beitrag kann hier herunterladen werden.
Die Grundlage für die Bewertung der richterlichen Tätigkeit in der Republik Kroatien ist die Vorschrift des Art. 97 des Gerichtsgesetzes. In der Analyse von Dražen Jakovina wird ein Scoring-System als ein System zur Beurteilung von Richtern in Kroatien gezeigt. Das Hauptproblem ist die Frage, ob die die richterliche Tätigkeit mathematisch oder anhand von Punkten dargestellt werden kann oder die Tätigkeit überhaupt einer solchen Bewertung zugänglich ist. Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob bei der Beurteilung der richterlichen Tätigkeit Quantität oder Qualität wichtiger ist, also ob die Zahl der ergangenen Entscheidungen oder ihre Qualität wichtiger ist. Daher ist der praktische Wert der Vorschriften auf der Grundlage der durchgeführten Bewertung (Scoring) von der Balance zwischen dem Erreichen dieser Benchmarks abhängig. Schließlich ist es wichtig festzustellen, inwieweit andere Umstände richterlicher Tätigkeit (außergerichtliche Tätigkeiten von Richtern) die Beurteilung der Leistung der richterlichen Pflichten zu beeinflussen vermögen. Weiteres dazu findet sich in der Analyse, die hier abgerufen werden kann.
Die OSZE wurde im Jahr 2002 beauftragt, in Bosnien und Herzegowina " bei der Verbesserung des Bildungssektors zu helfen." Die Lösung, die diese internationale Organisation angeboten hat, ist unter dem Begriff "zwei Schulen unter einem Dach" bekannt. Sie sollte den Weg zur Vereinigung der Schulen in Bosnien und Herzegowina ebnen. Die Lösung "zwei Schulen unter einem Dach" hat die Praxis verstärkt, dass Schüler unterschiedlicher ethnischer Zugehörigkeit formell die gleiche Schule besuchen, jedoch unterschiedliche Schulprogramme verfolgen, von unterschiedlichen Lehrern unterrichtet werden, in getrennten Klassenzimmern sitzen, und sogar unterschiedliche Ein- und Ausgänge benützen und der Unterricht in Schichten abläuft, sodass sie einander nicht auf dem Schulhof oder sonstigen gemeinsamen Schulaktivitäten treffen. Diese Praxis wurde auch nach der Verabschiedung des Rahmengesetzes über die Primär- und Sekundärschulbildung im Jahr 2003 fortgesetzt und ist zum Gegenstand eines Verfahrens nach dem Gesetz über das Verbot der Diskriminierung in Bosnien und Herzegowina (2009) geworden, das vom Obersten Gerichtshof der Föderation BiH behandelt wurde. Das Urteil des Obersten Gerichtshofs der Föderation BiH enthält eine Reihe von wichtigen Entscheidungen im Hinblick auf die Fristen für die Berechnung systematischer Diskriminierung, aber auch in Bezug auf die Aktivlegitimation und die Möglichkeit der Erhebung von Sammelklagen. Allerdings blieben Fragen offen, die in der Praxis problematisch sind: der gegenseitige Ausschluss von Gerichtsverfahren und Verfahren vor dem Ombudsmann, die Anwendung der Vorschriften über die Übertragung der Beweislast und der Bestimmung über die Dringlichkeit der Diskriminierungsklage. Einblick in das Urteil gibt die Darstellung der Mitarbeiterin des KÖR Sevima Sali-Terzić, die hier abgerufen werden kann.
Die Arbeit von Uroš Novaković aus Belgrad betrachtet die Rolle der Zentren für Sozialarbeit und der Gerichte in den Verfahren zum Entzug der Geschäftsfähigkeit in Serbien. Der Autor gibt einen Überblick über die gesetzlichen Bestimmungen und weist auf Widersprüche im Verfahren hin: die Bestimmungen betreffend den Entzug der Geschäftsfähigkeit finden sich in zwei Gesetzen, die materiellen Bestimmungen im Familienstandsgesetz und das Verfahrensrecht im Gesetz zum außergerichtlichen Verfahren; das Gesamtverfahren läuft auf Grundlage von zwei getrennten Verfahren ab - dem außergerichtlichen (Entzug der Geschäftsfähigkeit) und dem Verwaltungsverfahren (Vormundschaft). Die Notwendigkeit, die gesetzlichen Bestimmungen über den Entzug der Geschäftsfähigkeit zu ändern, zeigt die Tatsache, dass sich die meisten der Änderungen der außergerichtlichen Verfahren auf die Geschäftsfähigkeit beziehen. Es ist jedoch notwendig, auch das Familienstandsgesetz zu ändern. Nur parallele Veränderungen in beiden Gesetze, so der Autor, können die Mängel in der Praxis des Entzugs der Rechtsfähigkeit beseitigen. Der Beitrag kann hier abgerufen werden.
Die Analyse des Asylgesetzes der Republik Serbien der Mitarbeiterin des KÖR Bojana Čučković beschäftigt sich mit der erst- und zweitinstanzlichen Verfahren und der Praxis der in der dritten Instanz zuständigen Behörden, zusammen mit den Entscheidungen, die das Verfassungsgericht der Republik Serbien betreffend das Recht auf Schutz erlassen hat. In Serbien ist die Zahl der Asylanträge von 275 im Jahr 2009 auf 8498 im ersten Halbjahr 2014 angestiegen. Diese Zahl erklärt die Notwendigkeit, die Angemessenheit der im Asylgesetz enthaltenen Bestimmungen zu überprüfen. Die Frage ist, ob die institutionellen Regelungen und Verfahrensmechanismen auf die wachsende Zahl von Anträgen ausgerichtet ist. Die Autorin ist der Ansicht, dass die Verabschiedung des neuen Gesetzes einer anderen Art von Statistiken und der falschen Auslegung und Anwendung bestimmter Vorschriften geschuldet ist. Das Hauptproblem sieht die Autorin nicht in den schlechten gesetzlichen Lösungen, sondern in der bestimmten Auslegung einiger Bestimmungen, die Wurzel in der Praxis geschlagen haben, sowie in der Unwissenheit und Nicht-Anwendung des Völkerrechts und internationaler Normen, die im Asylbereich existieren. Die Analyse kann hier abgerufen werden.
Die Analyse von Tarik Haverić, die hier abgerufen werden kann, hat den Kommentar von Dejan Jović aus der September-Ausgabe der Zeitschrift Politička misao zum Gegenstand. Die Ansichten von Dejan Jović werden hier aus politikwissenschaftlicher Sicht analysiert, Haverić zeigt, dass seine Verallgemeinerungen wissenschaftlich inakzeptabel sind und auf terminologischem Missbrauch basieren. Die Grundthese ist, dass die Bewertung der liberalen Inhalte ("Liberalismus") der Referenden, die der Unabhängigkeit der jugoslawischen Republiken vorangegangen sind, aus politikwissenschaftlicher Sicht unhaltbar sind.
In Kroatien hat das Ministerium für Arbeit und Pensionen angekündigt, dass Änderungen des Arbeitsgesetzes flexiblere Beschäftigungsformen ermöglichen werden, die Beschäftigung über ein Zeitarbeitsunternehmen ist nur eine dieser Formen. Leiharbeit ist in Serbien und Bosnien-Herzegowina nicht geregelt, es gibt keine rechtliche, jedoch eine praktische Wirklichkeit. Das Fehlen eines rechtlichen Rahmens ist immer ein Anreiz für die Entwicklung der Schattenwirtschaft und der Ausbeutung der Teilnehmer an solchen unerlaubten Beschäftigungsformen. Während in Bosnien und Herzegowina und Serbien intensiv an die Einführung eines solchen Instituts gedacht wird, scheint es, dass der Gesetzgeber aus irgendeinem Grund nicht in der Lage ist, die Reform umzusetzen. Die Position der Gewerkschaft ist, wahrscheinlich wie auch in Kroatien, dass solche Beschäftigungsverhältnisse noch mehr eingeschränkt werden sollten. Über das Institut der Agentur für Zeitarbeit erfahren Sie in der Analyse unserer Mitarbeiterin Nataša Novaković, die hier abgerufen werden kann.
Die Analyse von Sana Čengić (Bewertung von Richtern in Bosnien und Herzegowina) zeigt das System zur Bewertung der Richter in Bosnien und Herzegowina. Die Analyse von Smilja Spasojević, die hier abgerufen werden kann, zeigt das System, mit welchem die Arbeit von Richterin in der Republik Serbien bewertet wird.
In der Mitte des letzten Jahres hat die Nationalversammlung der Republik Serbien in einem Eilverfahren Änderungen und Ergänzungen zum Gesetz über die Renten- und Invaliditätsversicherung beschlossen. In der Begründung zu den Änderungen wurde die besondere Bedeutung dieses Gesetzes unterstrichen. Die Analyse unseres Mitarbeiters Filip Bojić, die hier heruntergeladen werden kann, zeigt die konkreten Lösungen, identifiziert problematische Konstellationen und diskutiert die Nachhaltigkeit der Renten- und Invaliditätsversicherung in Serbien.
Wer immer noch glaubt, dass großstaatliche Bestrebungen, getragen von ethnischen Konflikten, ignoriert und vor der eigenen Haustür in der Hoffnung gelassen werden können, dass sich die Spannungen selbst regulieren, irrt sich gewaltig. Anstatt Schritte in Richtung einer neuen Organisationsstruktur in BuH zu setzen, haben die EU, die deutsche und die britische Politik auf die falsche Karte gesetzt: auf den angeblichen Reformwillen der lokalen Politiker, die das Land in die EU-Integration führen sollen. Weiter...
Die Arbeit von Irina Terzić, die hier abgerufen werden kann, analysiert die rechtlichen Rahmenbedingungen von BiH, die eine Diskriminierung religiöser Minderheiten ermöglichen. Die Autorin geht davon aus, dass das Rechtssystem auf große Religionsgemeinschaften – orthodoxe, katholische und islamische zusammen mit der jüdischen – ausgelegt ist, und hebt die Elemente hervor, aus denen geschlossen werden kann, dass das dem bh. System eine Diskriminierung religiöser Minderheiten immanent ist.
Die Arbeit von Nedim Begović, die hier abgerufen werden kann, gibt eine allgemeine Übersicht über die einschlägigen Rechtsvorschriften betreffend Religionsfreiheit und Rechtsstellung von Religionsgemeinschaften in BiH. Der Autor zeigt den Typus des bh. Säkularismus und weist auf die Möglichkeit der Zusammenarbeit von
Im Wahlkampf haben die bosnischen Parteien Einstellungen der staatlichen Institutionen verwendet und politische Nachrichten über die eigene Projektion der verfassungsmäßigen Ordnung in Bosnien und Herzegowina geschickt. Die Rezension von Zija Dizdarević bringt Einblicke in die Wahlprogramme und politische Botschaften von den Wahlversammlungen der bosnischen Parteien zusammen mit der Bewertung der Wahlergebnisse in Bezug darauf, warum Wähler wie gewählt haben. Der Bericht kann hier abgerufen werden.
Die Besprechung der Entscheidung des Verfassungsgerichts von BiH, U 10/14, der Mitarbeiterin des FCJP Ena Gotovuša, problematisiert die Kriterien, deren sich das Verfassungsgericht bei der Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit des abgeleiteten Rechts bedient hat. Die Besprechung kann hier abgerufen werden.
Im Rahmen der Analyse betreffend die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des serbischen Gesetz über die Sicherheit der Informationsagenur führt die Autorin Nataša Rajić die Gründe für die Entscheidung des Beendigung des Verfassungsgerichts von Serbien, die ein zwölf Jahre dauerndes Verfahren beendet hat, ins Treffen, die nicht besonders konsequent drei Bestimmungen dieses Gesetzs für verfassungswidrig erklärt. Unabhängig davon, dass sich dabei um einen "unangenehmen" Fall gehandelt hat, zeigt die Autorin, dass das Gericht zaghaft entschieden und das Verfassungsrecht in inkonsistenter Weise auf die Überprüfung der strittigen Bestimmungen angewendet hat. Die Analyse kann hier abgerufen werden.
Die Analyse von Jasmin Muratagić zeigt, warum das Arbeitsgesetz der FBiH nicht nicht mit der Richtlinie 1999/70/EG in Einklang steht. Mit dem Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen hat Bosnien und Herzegowina deklarativ die Verpflichtung übernommen, ihre Rechtsvorschriften an das EU-Rechtssystem anzugleichen. Mit dem Arbeitsgesetz FBiH soll ein Rahmen für die Umsetzung der Grundsätze und zur Erreichung der mit der Richtlinie angestrebten Ziele zur Verfügung gestellt werden. Obwohl der Gesetzgeber FBiH auf den ersten Blick seine Rechtsvorschriften mit der Richtlinie 1999/70/EG und der Rahmenvereinbarung harmonisiert hat, zeigt die Analyse des § 19 des Arbeitsgesetzes der FBiH, dass der Gesetzgeber FBiH keinen rechtlichen Rahmen dafür geschaffen hat, die Praxis des Missbrauchs von befristeten Arbeitsverträgen zu verhindern. Die Analyse kann hier abgerufen werden.
Die Arbeit von Sana Čengić bringt eine detaillierte Darstellung des Systems der Bewertung von Richtern in Bosnien und Herzegowina. Das zentrale Thema sind die Bewertungskriterien, das Ergebnis ist ein Vorschlag für eine ausführlichere Überarbeitung der Kriterien um einen konkreten Einblick in die tatsächlichen Arbeiten der einzelnen Richter zu erhalten. Diese Arbeit kann hier abgerufen werden.
Die zwangsweise Anhaltung und Unterbringung von Menschen mit psychischen Erkrankungen ist eine komplexe medizinische und rechtliche Frage, die eine Reihe von ethischen Dilemmata eröffnet. Die Gesellschaft hat ein legitimes Recht, sich vor jenen Personen zu schützen, die die gesellschaftliche Ordnung bedrohen, einschließlich vor jenen Personen, die dies aus Krankheitsgründen tun. Daher wird die zwangsweise Anhaltung und Unterbringung von Menschen mit psychischen Störungen als erlaubte und akzeptable Methode der sozialen Sicherung und Kontrolle über diese Menschen angesehen. Abgesehen davon, dass auf diese Weise bestimmte Grund- und Menschenrechte eingeschränkt werden, ist es notwendig sicherzustellen, dass das Verfahren zur zwangsweisen Unterbringung in einer rechtmäßigen Weise stattfindet. Die Autoren weisen in ihrer Analyse auf die wichtigsten medizinischen und rechtlichen Aspekte der zwangsweisen Unterbringung hin, zeigen Unklarheiten in den aktuellen Rechtsvorschriften auf, die in der Praxis zu bestimmten Problemen führen und machen Vorschläge de lege ferenda. Die Analyse kann hier abgerufen werden.
Das Gesetz über die Raumplanung des Kanton Una-Sana wird in der Version der revidierten Fassung des 5. Juli 2013 angewandt. Die kürzeste Regelung dieses Gesetzes ist Artikel 112: "Die Partei ist im Prozess der Erteilung von Genehmigungen ein Investor." In Bereichen, in welchen Regulierungsverordnungen erlassen worden sind, gewähren die zuständigen Gemeindebehörden und das kantonale Ministerium für Bau, Stadtplanung und Umweltschutz Bihać nur Investoren Parteistellung. Interessierte Personen, die aufgrund ihrer persönlichen Rechte oder Interessen versuchen in das Verfahren als Nebenpartei (Interessent) einzusteigen, bleiben ohne Erfolg. Gemeindebehörden und die kantonalen Ministerien verweigern solche Anfragen mit der Behauptung, dass nur der Investor Partei des Verfahrens sei und die einschlägige Bestimmung, Artikel 112 des kantonalen Gesetzes über die Raumplanung, eine lex specialis gegenüber dem Verwaltungsverfahrensgesetz der Föderation sei, so dass die aktive Legitimation nur Investoren zukomme. Da diese Praxis ohne Rechtsschutz einen vagen Kreis übrig lässt, stellt sich die Frage, ob eine solche Auslegung und Anwendung des Artikel 112 rechtlich richtig ist bzw. ob diese Bestimmung überhaupt verfassungsgemäß ist.
Das Kompetenzzentrum für Öffentliches Recht bringt zwei Gutachten zu diesem Problem und lenkt mit ihrer Veröffentlichung die Aufmerksamkeit auf die Praxis der Verwaltungsorgane des Kanton Una-Sana, die nicht mit dem allgemeinen Verwaltungsverfahren in Einklang steht. Beide Gutachten zeigen außerdem, dass Artikel 112 in Widerspruch zur Verfassung von Bosnien und Herzegowina steht. Die fachlichen Überlegungen basieren auf zwei Beschlüssen von der Magistratsabteilung für Raumordnung, Bau-und Wohnungsangelegenheiten der Gemeinde Sanski Most und vom Ministerium für Bau, Stadtplanung und Umweltschutz Bihać, die im Berufungsverfahren ergangen sind. Das erste Gutachten kann hier abgerufen werden, das zweite hier.
Die Lösung von Wahlstreitigkeiten obliegt im Rechtssystem der Republik Serbien hohen gerichtlichen Institutionen: dem Verwaltungs- und dem Verfassungsgerichtshof. Im Allgemeinen handelt es sich beim Verhältnis der beiden Gerichte um parallele Zuständigkeiten. Der Verfassungsgerichtshof sieht sich nicht als dem Verwaltungsgerichthof "übergeordnet" an. Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes über Verfassungsbeschwerden schaffen jedoch eine andere Perspektive auf das Verhältnis der beiden Gerichte und führen dazu, dass der Verfassungsgerichtshof im Verfahren zum Schutz des Wahlrechts als verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechts Ansichten des Verwaltungsgerichtshofes überprüft. Die wichtigsten Mängel in diesem etablierten institutionellen Rahmen liegen in der unzureichenden Genauigkeit der Vorschriften, nach denen die zuständigen Behörden vorgehen, gepaart mit der unzureichenden Beachtung des Grundsatzes audiatur et altera pars und dem Mangel an Öffentlichkeit bei der Lösung der Verfahren. Dies bezieht sich in erster Linie auf das Fehlen einer öffentlichen mündlichen Verhandlung in den Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof. Das Problem und seine Dimensionen werden in der Analyse von Maja Nastić behandelt, die hier heruntergeladen werden kann.
Die Analyse von Lana Ofak und Paula Jelčić eröffnet interessante juristische Fragen in Bezug auf die Haftung für Luftverschmutzung in einer Situation, die mehrere Länder betrifft. Anlass ist die Luftverschmutzung in Slavonski Brod, zu der es auf Grund der Arbeit einer Ölraffinerie in Bosanski Brod gekommen ist. Fraglich ist, ob es ein Recht der Bürger auf Schutz vor Luftverschmutzung gibt, wenn sich die Verschmutzungsquelle in einem anderen Land befindet. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Möglichkeiten des Rechtsschutzes für Bürger bei grenzüberschreitender Luftverschmutzung. Solche Möglichkeiten ergeben sich aus dem EU-Recht und drei internationalen Übereinkommen für Kroatien und Bosnien und Herzegowina. Diese Analyse kann hier abgerufen werden.
Die Analyse von Jasna Barberić fasst die aktuelle Situation im kroatischen Asylsystem zusammen und gibt einen groben Überblick. Die Analyse erscheint ein Jahr nach dem Beitritt Kroatiens zur EU und zehn Jahre nach dem Inkrafttreten des kroatischen Asylgesetzes, gibt einen Überblick über die Aktivitäten der kroatischen Regierung und stellt die Probleme dar, die in der Praxis bei der Integration von Ausländern in die kroatische Gesellschaft existieren. Die Analyse kann hier heruntergeladen werden.
Die Arbeit von Antun Žagar behandelt den Rechtsschutz im Bereich der Bekämpfung von Hochwasser in der Republik Kroatien bei der Haftung für Schäden nach den Regeln des Schadenersatzrechts und den verwaltungsrechtlichen Schutz bei Fehlverhalten von Anbietern öffentlicher Dienstleistungen. Der Autor beschreibt zunächst die Aktivitäten bei der Bekämpfung von Hochwasser und zeigt dann die rechtlichen Bestimmungen, die die Grundlage für den Rechtsschutz bei rechtswidrigen und unsachgemäßen Ausführungen von Tätigkeiten bilden. Die Analyse der Rechtsgrundlagen konzentriert sich auf die Bedingungen für das Bestehen eines Rechtsschutzes und den Anspruch darauf sowie auf uneinheitliche Fragen in der Rechtspraxis. Durch Auslegung nach den allgemeinen Grundsätzen des Verwaltungsrechts kommt man zu der These über den Umfang des Schutzes, auf den Verbraucher Anspruch haben. Der Autor zeigt, dass dieses Thema auf Grund der uneinheitlichen und spärlichen Rechtspraxis und des geringen Bekanntheitsgrades des Rechtsschutzes imm. Die Analyse kann hier heruntergeladen werden.
Die Qualität der Erbringung von Leistungen durch öffentliche Einrichtungen (Institutionen) hängt weitgehend von der Lebensqualität der Einwohner eines Landes ab. Teile des öffentlichen Sektors mit der höchsten Beschäftigungszahl (Bildung auf allen Ebenen und Gesundheit) werden von öffentlichen Institutionen organisiert. So sind öffentliche Institutionen einer der wichtigsten Arbeitgeber, aber auch große Verbraucher von öffentlichen Geldern. Ihre rationalen Geschäfte beeinflussen indirekt die finanzielle Belastung der Bürger und der Wirtschaft. Das Institutionengesetz ist eines der ältesten und stabilsten Gesetze im Rechtssystem von Kroatien. Seine aktuelle Fassung beinhaltet einige Interpretationsschwierigkeiten. Die Analyse des Mitarbeiters des CJP Rajko Alen zeigt Schwierigkeiten in Bezug auf den Anteil der Befugnisse und Zuständigkeiten der Organe sowie in Bezug auf die Verpflichtung zur Besetzung eines Direktors, die Rechtsnatur des Arbeitsverhältnisses, die gegenseitigen Beziehungen der kroatischen Institutionen sowie des Institutionengesetzes und des Gesetzes über den Zugang zu Informationen auf. Der Autor weist auf offene Fragen hin und gibt Antworten auf einige von ihnen. Die Analyse kann hier abgerufen werden.
Derzeit befindet sich ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Ombudsmann von BiH im parlamentarischen Begutachtungsprozess. Mit dieser Novelle soll die Zuständigkeit des Ombudsmannes erweitert und die Abteilung zur Prävention und zum Schutz vor Folter und anderen grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlungen oder Strafen in BiH eingeführt werden. Das Kompetenzzentrum für Öffentliches Recht hat in seinen Analysen bereits früher die Aufmerksamkeit auf die nicht fachgerechte Arbeit des Ombudsmannes und seine Vermeidung der Verwendung von Befugnissen nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz hingewiesen (vgl. A. Ohranović, Ombudsmann für Menschenrechte im Bericht für das Jahr 2012, Blätter für Öffentliches Recht Nr. 13). Die Analyse der Mitarbeiterin des Kompetenzzentrums für Öffentliches Recht, Enesa Mrkaljević, lenkt erneut die Aufmerksamkeit auf die schwerwiegenden strukturellen Schwächen in der Gestaltung des bosnisch-herzegowinischen Ombudsmannes: unprofessionelle Arbeit, die Vermeidung politischer Konflikt, Hinterherhinken auf internationaler Ebene sowie die Unfähigkeit, die Vorteile der bestehenden Kompetenzen in voller Kapazität zu übernehmen, werden auch mit der neuesten Gesetzesänderung nicht beseitigt werden können. Kurz gesagt, die Institution des Ombudsmannes in seiner jetzigen Form stellt ein unnötiges Schmuckstück in der institutionellen Überbelegung von BiH dar, ein völlig neues Konzept mit genauen Befugnissen und Strafmechanismen wäre sinnvoll. Die Analyse kann hier heruntergeladen werden.
Das Kompetenzzentrum für Öffentliches Recht hat aus eigener Initiative einen begründeten Vorschlag zur Änderung des Gesetzes über die Regierung der Föderation von BiH ausgearbeitet. Das Motiv für diesen Vorschlag ist die dauerhaft anhaltende Krise, in der sich die aktuelle Regierung FBiH seit ihrer Wahl befindet. Der Vorschlag mit detaillierter Erklärung kann hier abgerufen werde.
Igor Gvozdić Bewertung des Gesetzgebungsprozesses in der Republik Serbien zeigt, dass sich dieser nicht signifikant von den gemeinsamen Errungenschaften des europäischen Parlamentarismus unterscheidet. Seine Analyse stellt dennoch fest, dass es immer noch Lücken gibt, die beseitigt werden können und müssen. Über diese verbesserungswürdigen Lücken berichtet seine Analyse, die hier heruntergeladen werden kann.
Die Analyse der FCJP-Mitarbeiterin Rialda Ćorović betrachtet das Jugendstrafrecht aus Sicht der wiedergutmachenden Gerechtigkeit. Die Autorin vertritt die Position, dass die wiedergutmachende Gerechtigkeit das wichtigste Element der modernen strafrechtlichen Errungenschaften ist und untersucht, inwieweit das Strafrecht im Bereich der Jugendkriminalität mit den Anforderungen der wiedergutmachenden Gerechtigkeit in Einklang steht. Sie erklärt das bescheidene Ergebnis der Harmonisierung mit den traditionellen Mechanismen, die unser Jugendstrafrecht kennt und warnt vor mangelnden theoretischen Reaktionen oder der Unwissenheit betreffend das Wesen des Begriffs der wiedergutmachenden Gerechtigkeit. Die Arbeit kann hier abgerufen werden.
Öffentliche Versammlungen von Bürgern sind ein dem öffentlichen Recht eminentes Thema. In Serbien gibt es eine spürbare Diskrepanz zwischen den verfassungsmäßigen und gesetzlichen Bestimmungen über öffentliche Versammlungen. Die Analyse des Mitarbeiters des FCJP aus Belgrad, Sreten Jugović, zeigt die rechtliche und praktische Bedeutung der beobachteten Diskrepanzen auf und spricht sich für die Modernisierung der Vorschriften hinsichtlich Klassifizierung und Anmeldung von Versammlungen nach ihren Arten aus. Der Autor argumentiert, das Wichtigste sei es, die zwei getrennten Regelungen des (temporären und permanenten) Verbotes von Versammlungen in einem einheitlichen Regime zu verfestigen. Diese Analyse kann hier heruntergeladen werden.
The analysis of quality of any proposed legal text in its entirety entails “identification of a social problem” that it aims to eliminate. It is then necessary to determine whether that purpose has been achieved and whether there are other more efficient ways for achieving the same purpose. Given the initial objective that formed the impetus for activities on preparing the Draft Law on the Courts of B&H, namely the separation of the Appellate Division of the Court of B&H and its transformation into a separate court, it is not difficult to conclude that with the proposed Draft Law this particular objective will be met. However, it is equally obvious that the Draft Law has gone several steps further from this initial objective. One may even venture to say that the initial objective has been overshadowed by the drive to reform the structure, organization and manner of operation of the Court of B&H. This is a problematic and unnecessary intervention in the existing State judicial system. Diese Analyse kann hier heruntergeladen werden.
In der Analyse über die Stellung der Nutzer von Gesundheitsdienstleistungen in der Republik Kroatien zeigt Đula Rušinović-Sunara, dass sich hier Patienten in einer ähnlichen Situation befinden wie auch in Staaten der Region und den EU-Mitgliedsstaaten. Die Autorin glaubt, dass die Stellung der Patienten von allgemeinen sozialen Schwierigkeiten abhängt, und auch in diesem Punkt hebt sich die Republik Kroatien nicht von den anderen in der Region oder Europa ab. In Bezug auf die allgemeinen Merkmale zur Stellung der kroatischen Patienten werden in der Analyse eine schwache Stellung in der Gesellschaft, schwache Auswirkungen auf das Gesundheitssystem, ein schwacher Schutz der Menschenrechte und die abnehmende Verfügbarkeit von Gesundheitsdienstleistungen mit sich immer weiter verschlechternden Perspektiven hervorgehoben. Die Analyse kann hier heruntergeladen werden.
Die Analyse von Zilha Ademaj stellt das System der Finanzierung der Gesundheitsversorgung aus der gesetzlichen Krankenversicherung in der Föderation von BuH vor. Dieses System ist dezentral und fällt in die Autonomie der Kantone. Die Autorin zeigt, dass in der Realisierung und Zuweisung der Mittel aus der gesetzlichen Krankenversicherung deutliche Unterschiede bestehen, insbesondere beim Umfang der Rechte der Versicherten in der und beim Zugang zur Gesundheitsversorgung. Die Stellung von Patienten ist in diesem Gefüge meist gleich oder angeglichen. Die Unterschiede in der Realisierung der Mittel aus der gesetzlichen Krankenversicherung in den Kantonen resultieren aus Unterschieden in der Versorgung der Bevölkerung mit einer gesetzlichen Krankenversicherung, nicht angepassten Beiträgen und Grundlagen für die Berechnung der Beiträge, der Anzahl der Mitarbeiter und der Höhe der Gehälter. Die Analyse kann hier heruntergeladen werden.
Der Rat der Europäischen Union hat am 13. Juni 2002 den Rahmenbeschluss über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten gefasst. Die Republik Kroatien hat ihn 2010 mit dem Gesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union umgesetzt. Die Analyse von Miljenko Giunio stellt die Bestimmungen des Gesetzes und die zuständigen Stellen (Organe) vor, die in den Prozess eingebunden sind. Alles steht mit jenen zwei Fällen in Zusammenhang, die Anfang 2014 die kroatische juristische und politische Öffentlichkeit intrigiert haben. Die Auslegung des Rahmenbeschlusses in nationales Recht in Zusammenhang mit den Gründen für die Weigerung der Durchführung eines Haftbefehls wird anhand der zwei genannten Verfahren problematisiert. Analysiert wird auch die Entscheidung des Verfassungsgerichts in einem dieser beiden Fälle, und zwar in Bezug auf eine mögliche Verletzung der Menschen- und Grundrechte. Der Autor kommt zu dem Schluss, dass eine andere Entscheidung möglich gewesen wäre. Er analysiert auch die Position der Generalstaatsanwaltschaft im Verfahren, kritisiert die Entscheidung des kroatischen Gesetzgebers und setzt ihm das Beispiel Sloweniens entgegen. In jedem Fall lassen nach der Meinung des Autors weder der Rahmenbeschluss des Rates noch das diesen umsetzende Gesetz dem Auslieferungsstaat viel Spielraum, um sich dem Antrag zu widersetzen, sodass die Interessen des Auslieferungsstaates nur im Rahmen des Schutzes der Rechtsordnung und unter Beachtung der harmonisierten Regeln vertreten werden können. Die Analyse kann hier heruntergeladen werden.
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat beschlossen, dass über zwei Verfassungsbeschwerden zum sog. Kopftuch-Verbot in nordrhein-westfälischen Schulen wegen Besorgnis der Befangenheit ohne Mitwirkung von Vizepräsident Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof zu entscheiden ist. Maßstab hierfür ist nicht, ob ein Richter tatsächlich „parteilich“ oder „befangen“ ist, sondern ob ein Verfahrensbeteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln. Eine solche Konstellation liegt hier vor, denn in einer Gesamtbetrachtung kommt Vizepräsident Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof gleichsam eine Art Urheberschaft für das zu beurteilende Rechtskonzept zu. Nach den gesetzlichen Bestimmungen wird ein Richter bzw. eine Richterin des Zweiten Senats durch Los als Vertretung bestimmt. Sie können den Text im Internet über folgende URL erreichen.
Die Vollziehung von Gerichtsentscheidungen ist ein wichtiges Element eines jeden Rechtssystems. Eine Gerichtsentscheidung, die nicht vollzogen wird, wird nicht die gewünschte Wirkung haben. Auch Bosnien und Herzegowina hat Mechanismen, die die wirksame Umsetzung von Gerichtsentscheidungen gewährleisten sollen, jedoch gibt es immer noch einige Probleme bei der Umsetzung der Entscheidungen des Verfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Die Nicht-Umsetzung der Entscheidungen dieser Gerichte stellt eine Straftat gemäß § 289 des Strafgesetzbuches von Bosnien und Herzegowina dar und führt zu einer strafrechtlichen Verantwortung von Mitgliedern der beiden Häuser des Parlaments von Bosnien-Herzegowina. Mahir Muharemović vertritt in seiner Analyse die These, dass der Mechanismus der strafrechtlichen Verfolgung von Abgeordneten des Parlaments von BuH im Fall der Nicht-Umsetzung von Entscheidungen des Verfassungsgerichts von BuH und des EGMR, für deren Umsetzung eine Verfassungs- oder Gesetzesänderung nötig ist, strafrechtlich nicht durchsetzbar und verfassungsrechtlich teilweise unbegründet ist. Er zeigt, welche Hindernisse es für die strafrechtliche Verfolgung und für den unzulässigen Eingriff in das bosnichen Verfassungssystem gibt. Die Analyse kann hier abgerufen werden.
In Kroatien wurde nach einjährigen Verhandlungen der Vorschlag eines neuen Arbeitsgesetzes ausgearbeitetund dem Parlament vorgelegt. Die Mitarbeiterin des KÖR Nataša Novaković zeigt in ihrer Analyse, dass es sich dabei nicht um einen umfassenden Vorschlag zur Änderungdes Arbeitsgesetzes handelt, sondern nur um eine kleine Reform, die sich vor allem auf die Organisation der Arbeitszeit und die Einführung von Verwaltungsmaßnahmen bezieht. Weitere Änderungen sind geringer Naturoder enthalten bestimmte Verbesserungen und beseitigen Unklarheiten, jedochohne weitreichende Folgen. Die Analyse kann hier heruntergeladen werden.
Die sozialen Unruhen stellen eine legitime Reaktion auf das korrumpierte und ungerechte System der Regierung in Bosnien und Herzegowina dar. Außerinstitutionelle Korrekturen institutioneller Ungerechtigkeit sind gerechtfertigt und verdienen Unterstützung: die positive Bilanz der sozialen Unruhen übersteigt bei Weitem die materiellen Schäden und die Schäden, die durch manipulierte Ausschreibungen, beschäftigte Verwandte und politische Verbündete, korrumpierte Gesundheitsversorgung und Bildung, ineffizientes Gerichtswesen und, zum Beispiel, politisch motivierte Strafverfolgung herbeigeführt wurden, übersteigen die Summe aller Schäden, die die sozialen Unruhen gebracht haben. Sie kann hier abgerufen werden.
Einen informativen Überblick über die Grundregeln für die Auswahl der Richter und Staatsanwälte in Österreich bietet die Kurzanalyse der Mitarbeiterin des FCJP Mirha Karahodžić. Sie kann hier abgerufen werden.
Die kroatische Verfassungsgerichtsbarkeit ist in ihrer Rechtsprechung, genauso wie jene in den anderen Staaten der Region, an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte angelehnt, und hat sich in ihrer zwölfjährigen Praxis von der klassischen Kontrolle der Verfassungsmäßigkeit und Gesetzmäßigkeit zu einer Gerichtsbarkeit mit voller Zuständigkeit entwickelt, die spezifische verfassungsrechtliche Verletzungen feststellt, insbesondere Verletzungen von garantierten Menschenrechten.
Die Analyse der Richterin des Verfassungsgerichts der Republik Kroatien Slavica Banić zeigt die Entwicklung der Verfassungsrechtsprechung in Kroatien und identifiziert einen aktuellen Trend: die Einführung verbindlicher Standards im Rahmen der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Diese Rechtsprechung stellt aber zugleich einen begrenzenden Faktor ("Schranke") in Bezug auf die Möglichkeit der Entwicklung eigener Standards im Bereich der Menschenrechte dar. Die Autorin zeigt die Notwendigkeit auf, Wege zur Zusammenarbeit des kroatischen Verfassungsgerichts mit dem Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu finden, damit vom immer mehr vorherrschenden Verständnis des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte als vierte Instanz zugunsten des kroatischen Verfassungsgerichts abgerückt wird. Die These vom Dialog der Gerichte stellt eine rettende Lösung dar. Sie erinnert ein wenig an die Haltung des deutschen Bundesverfassungsgerichts gegenüber dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg und zeigt auf ähnliche Weise die Schwächen der These des Dialogs auf: beide Gerichte stehen nicht im gleichen Rang, sondern sind hierarchisch streng definiert zugunsten des Primats des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, beide Gerichte verwenden unterschiedliche Quellen und zitieren unterschiedliche Vorschriften. Ein echter Dialog wird in der Tat nicht möglich sein! Die Analyse kann hier abgerufen werden.
In der Analyse von Davor Trlin wird ausgeführt, dass sich der Hohe Rat für Justiz und Staatsanwaltschaft mit den eigenen Regeln ein wenig transparentes Verfahren vorgeschrieben hat, das mit den letzten Änderungen und Ergänzungen nicht wesentlich verbessert werden konnte. Der Autor nimmt Bezug auf die Rolle der Legislative im Auswahlverfahren von Richtern und Staatsanwälten und stellt eigene Vorschläge für die Reform des Hohen Rates für Justiz und Staatsanwaltschaft von BiH vor. Die Analyse kann hier abgerufen werden.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat ein Urteil im Fall „Maktouf und Damjanović gegen BiH“ gefällt und ausgesprochen, der Gerichtshof von BiH habe das Strafgesetz im Jahr 2003 in Sachen Kriegsverbrechen nicht rückwirkend anwenden dürfen. Im abschließenden Urteil wurde eine Verletzung von Artikel 7 (keine Strafe ohne Gesetz) festgestellt.
Der Iraker Abuladhim Maktouf hat bereits eine fünfjährige Haftstrafe verbüßt, während Goran Damjanović seine Haftstrafe in Bosnien und Herzegowina noch absitzt. Beide wurden vom Gerichtshof von BiH wegen Kriegsverbrechen auf Grundlage des Strafgesetzes von BiH verurteilt, das zur Tatzeit nicht in Geltung stand.
Die rückwirkende Anwendung des Gesetzes steht im Widerspruch zur Europäischen Menschenrechtskonvention, weshalb Maktouf und Damjanović Bosnien und Herzegowina geklagt hatten. Das Urteil in englischer Sprache kann hier heruntergeladen werden, die Übersetzung des Urteils hier.
SDP BiH hat im Dezember 2012 auf Grundlage der mit der SNSD getroffenen Vereinbarung über die Programm – bzw. Projektzusammenarbeit in der Legislative und Exekutive in Bosnien und Herzegowina von 2012 bis 2014 den Entwurf eines Gesetzes über das Verfahren für den Abschluss und die Umsetzung internationalen Abkommendem Ministerrat zur weiteren Behandlung vorgelegt. Die Analyse von Milena Savić beschäftigt sich mit der Vereinbarkeit der Bestimmungen des neu vorgeschlagenen Gesetzes mit dem Rechtssystem von Bosnien und Herzegowina und dem internationalen Vertragsrecht und beinhaltet eine vergleichende Betrachtung im Hinblick auf den Abschluss und die Umsetzung internationaler Abkommen in den Nachbarländern. Die Analyse kann hier abgerufen werden.
Die Auswahl von Richtern ist ein zentrales Thema eines Rechtsstaates. Die Einrichtung eines rechtsstaatlichen Systems steht in unmittelbarer Abhängigkeit von den institutionellen und materiellen Garantien der unabhängigen Gerichtsbarkeit, die praktisch auf der Grundlage der optimierten Auswahl von Richtern abgesichert werden kann. Das Thema ist von großer Bedeutung für die Staaten der Region, da die Wiedererrichtung der Demokratie die Einrichtung der materiellen Gerichtsunabhängigkeit mit sich bringt, die – außerhalb der (verfassungs)rechtlichen Proklamationen – im wirklichen Leben zur Verfügung stehen muss. Dynamische verfassungsrechtliche und gesetzliche Änderungen, die abgeschlossen sind oder in den Staaten der Region gerade im Gange sind, zeigen, dass die Auswahl der Richter als ein zentrales Thema der rechtsstaatlichen Gestaltung der post-jugoslawischen Staaten identifiziert wurde. Weitere Informationen finden Sie hier.
Die vorgeschlagenen Änderungen und Ergänzungen des Gesetzes über den Wohnsitz und Aufenthalt von Staatsbürgern von BuH sind Gegenstand einer Reihe von gesetzlichen Lösungen, die sich in jüngerer Zeit im parlamentarischen Verfahren befinden, und sowohl in der Öffentlichkeit als auch unter den Abgeordneten heftige Reaktionen ausgelöst haben. Diese Änderungen betreffen aber nicht die Rechte von Rückkehrern und vertriebenen Personen auf erleichterte Anmeldung des Wohnsitzes an ihren Aufenthaltsorten vor dem Krieg. So bleiben die Verfahrensordnungen über den erleichterten Zugang zur Anmeldung des Wohnsitzes auf die Adresse, an der der Rückkehrer vor dem Krieg gemeldet war, erhalten, sodass mit einer adäquaten Anwendung des Gesetzes die Rechte von Rückkehrern in diesem Bereich auch durch Missbrauch und falsche Auslegung nicht beeinträchtigt werden. Über die restlichen Änderungen durch die Novellierung des Gesetzes über den Wohnsitz und Aufenthalt von Staatsbürgern von BuH informiert die Analyse der Mitarbeiterin des Kompetenzzentrums für Öffentliches Recht, Amra Ohranović. Die Analyse kann hier abgerufen werden.
Die Auswahl der Richter in Serbien ist nach der Änderung der serbischen Verfassung im Jahr 2006 zu einem Thema geworden, dessen Wichtigkeit durch die Einführung eines Hohen Justizrates, die Abgrenzung von erster und dauerhafter Wahl und die Dekonstitutionalisierung der Grundlagen für die Beendigung der richterlichen Funktion besonders hervorgehoben wurde. Stattgefunden haben dynamische Veränderungen aber auch in den Systemen von Kroatien, das auf dem Weg zur europäischen Integration ein objektiviertes Auswahlsystem eingeführt hat, und Bosnien-Herzegowina, das noch immer auf der Suche nach einem optimalen System zur Sicherstellung der politischen Unabhängigkeit der Richter ist.
Das Kompetenzzentrum für Öffentliches Recht hat das Thema der Richterauswahl in der Region und das Problem der richterlichen Unabhängigkeit auf die Tagesordnung seiner eigenen Tagungen und Analysen gesetzt. Nun widmet sich dieser Thematik in Zusammenarbeit mit der Rechtswissenschaftlichen Fakultät in Belgrad eine Fachkonferenz, die am 29. November 2013 an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Belgrad stattfinden wird. Die Konferenz wird einen regionalen Charakter haben.
Die Debatte wird von den folgenden Eröffnungsreferaten bestimmt:
Prof. Dr. Irena Pejić (Juristische Fakultät Niš): „Institutionelle Garantien einer unabhängigen Justiz: der Hohe Justizrat“;
Ljiljana Blagojević (Ministerium für Justiz und staatliche Verwaltung der Republik Serbien): „Der Hohe Justizrat als Garant für die Unabhängigkeit der Justiz im Lichte der nationalen Strategie für die Justizreform“;
Prof. Dr. Vladan Petrov (Juristische Fakultät Belgrad): „Die Wahl von Richtern und Beendigung der richterlichen Funktion vergleichend in der Republik Serbien - ist eine Reform der Verfassung von Serbien notwendig?“;
Prof. Dr. Boris Ljubanović (Juristische Fakultät Osijek): „Das Institut der richterlichen Unabhängigkeit in der Republik Kroatien - ad normam und in der Praxis“;
Prof. Dr. Darko Simović (Kriminalistische Polizeiakademie Belgrad): „Institutionelle Garantien der richterlichen (Un)Abhängigkeit in der Republik Serbien?“;
Prof. Dr. Marko Stanković (Rechtswissenschaftliche Fakultät in Belgrad): „Die richterliche Gewalt in der Verfassung von Serbien seit 2006 – eine kritische Betrachtung.“
Die Referate können hier abgerufen werden.
Die Einführung des neuen Unterrichtsgegenstandes „Gesundheitserziehung“ in Pflicht- und weiterführenden Schulen in der Republik Kroatien hat sich schnell zu einem wichtigen Thema entwickelt, dessen Bedeutung die Medien behutsam hervorgehoben haben. Im Zentrum der Debatte standen Argumente ideologischer Natur, die auf einen Konflikt zwischen konservativen und liberalen gesellschaftlichen Strömungen hingewiesen haben. Der Gipfel waren eine Beschwerde an das Verfassungsgericht der Republik Kroatien und die Entscheidung des Verfassungsgerichts über die vorübergehende Aussetzung des Gesundheitserziehungsunterrichts.
In der Analyse der Anwältin für die Gleichstellung von Frauen und Männern der Republik Kroatien, Višnja Ljubičić, werden die relevanten Informationen für einem umfassenden Einblick in die Umsetzung der Gesundheitserziehung, einschließlich Sexualerziehung, in das kroatischen System der Pflicht- und weiterführenden Schulen dargestellt, von der ersten Initiative Ende der 90er Jahre bis zur Gegenwart. Die Analyse kann hier abgerufen werden.
Der Rahmenbeschluss über den Europäischen Haftbefehl ist ein Rechtsinstrument, mit welchem das traditionelle System der Auslieferung (Extradition) mit der Übergabe des Angeklagten subsituiert wird. Es beruht auf der Achtung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen der Justizbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Mit der Einführung von Fristen bei der Anwendung des Europäischen Haftbefehls, aber vor allem mit der Art und Weise wie dies geschehen ist, ist Kroatien in Widerspruch zu den Verpflichtungen getreten, die in den Verhandlungen mit der Europäischen Union übernommen wurden. Damit hat Kroatien nicht nur gegen die europäische Rechtsordnung verstoßen, sondern auch die Verfolgung von Straftätern in Frage gestellt, die auf dem kroatischen Territorium nach dem 7. August 2002 Straftaten begangen haben. Mit der Beseitigung der zeitlichen Befristungdurch die letzte Novelle des Gesetzes über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union wurde zwar eine formale Angleichung an den europäischen acquis erreicht, es bleibt aber abzuwarten, obder Konflikt mit der Europäischen Kommission die Position Kroatiens bei der Einleitung einer möglichen Diskussion über die Änderungendes Artikel 32 des Rahmenbeschlusses beeinflussen wird.
Von den Problemen, die mit einer zeitlichen Befristung der Anwendung des kroatischen Gesetzes über die justizielle Zusammenarbeit entstehen, handelt die Analyse des Mitarbeiters des CJP, Davor Derenčinović. Der Aufsatz kann hier abgerufen werden.
In der Analyse des Richters des Gerichtshofs von BuH, Branko Perić, "Spannungen zwischen Justiz und Politik: Werden die angekündigten Änderungen des VSTV-Gesetzes die Probleme lösen?", werden die verschiedenen Eckpunkte der Reform des VSTV-Gesetzes dargestellt. Der Autor argumentiert, dass der Konflikt zwischen Justiz und Exekutive aus einem beidseitigen Unverständnis des Unabhängigkeitsgrundsatzes, der die Nicht-Einmischung in einzelne und spezifische Fällen als selbstverständlich betrachtet, entstanden ist und schlägt vor, die Debatte über die Änderung des VSTV-Gesetzes von den (grundlegenden) Problemen des Justizsystems und den Problemen des Funktionierens eines Regulators her aufzurollen.
Wenn eines der Probleme das Verhältnis zwischen Gerichtsbarkeit, Exekutive und Legislative ist, dann müsse man die wichtigsten strittigen Punkte klären und Lösungen finden, die das Problem beseitigen oder zumindest mildern. Änderungen, die die "Politik" und "Wissenschaft" ankündigen, seien nicht das Ergebnis eines gegenseitigen Dialogs und verfolgen offensichtlich nicht dieses Ziel. Der Aufsatz kann hier abgerufen werden.
Das Kompetenzzentrum für Öffentliches Recht veranstaltet in Zusammenarbeit mit der Notariatskammer der Föderation von Bosnien und Herzegowina und der Notariatskammer der Republika Srpska eine Fachtagung zum bosnisch-herzegowinischen Notariat Mitte November dieses Jahres.
Auf der Tagung sollen Fragen betreffend die bisherigen Beiträge des Notariatsdienstes zur Herstellung rechtsstaatlicher Standards und Stärkung der Rechtssicherheit erörtert werden. Probleme, auf die der Notariatsdienst stößt, werden ebenso angesprochen werden, wie die sich eröffnenden Möglichkeiten, die Institution des Notariats zu stärken. Besondere Aufmerksamkeit wird der Zusammenarbeit mit den Trägern der Gerichtsbarkeit gewidmet.
Die teilnehmenden Referenten sind Notare und Juristen mit großen Erfahrungen auf dem Gebiet des Notariats:
Merdžana Škaljić (Notarin aus Sarajewo und Präsidentin der Notariatskammer der Föderation BuH),
Irena Mojović (Notarin aus Sarajewo und Präsidentin der Notariatskammer der RS),
Meliha Povlakić (Professorin an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Sarajewo),
Slavica Ćurić (Richterin am Gerichtshof von BuH) und
Rankica Benc (Notarin aus Varaždin).
Nach der Annahme der Änderungen der Verfassung von Montenegro, welche auf Grund des Bestehens einer beispiellosen politischen Einflussnahme auf die Gerichtsbarkeit und das Verfassungsgericht initiiert wurden, hat sich die Frage gestellt, ob die Überarbeitung des Bestellungsvorganges der Verfassungsrichter einen Fortschritt in der Entpolitisierung dieser Institution darstellt. Danilo Ćupić kommt in der angefügten Analyse zum Schluss, dass die Verfassungsänderung ein Schritt in die Richtung einer besseren Lösung ist, aber nicht annähernd auf eine ideale Lösung schließen lässt, da sie weder die Sicherstellung der erforderlichen Vielfalt in der Zusammensetzung des Verfassungsgerichts garantiert, noch die notwendige Entpolitisierung und Unabhängigkeit dieser Institution, vor allem ihre finanzielle Unabhängigkeit, wesentlich sicherstellt. Die Analyse kann hier abgerufen werden.
Das Kompetenzzentrum für Öffentliches Recht in Bosnien und Herzegowina veranstaltet am Donnerstag, den 26. September 2013 in Mostar (Hotel Ero, Beginn 11:00 Uhr) eine Tagung zum Thema "Satzung der Stadt Mostar".
Bei der Tagung sollen insbesondere die Probleme erörtert werden, die sich aus der fehlenden Umsetzung der Entscheidung des Verfassungsgerichts von Bosnien und Herzegowina vom 26. November 2010, U 9/09, welche Änderungen der Satzung der Stadt Mostar angeordnet hat, ergeben. Die Entscheidung betraf u.a. die Änderung der Wahlordnung, eröffnete aber auch eine ganze Reihe von Fragen über die "wahren" Probleme, die ein Grund für die fehlende Umsetzung der Entscheidung des Verfassungsgerichts sind, über die Folgen der fehlenden Umsetzung der Entscheidung sowiedas Finden der richtigen Lösungen. Die teilnehmenden Referenten sind angesehene Juristen mit großer Erfahrung auf dem Gebietdes Verfassungs- und Wahlrechts in Bosnien und Herzegowina:
Zvonko Mijan (Geschäftsstelle des Verfassungsgerichts von BuH)
Suad Arnautović (Mitglied der Zentralen Wahlkommission von BuH)
Nurko Pobrić (Professor der Rechtswissenschaften, Universität Mostar)
Boo epić (emeritierter Professor, Universität Mostar)
Die Tagung soll eine breite Diskussionsbasis für Empfehlungen zur Lösung des Problems der "Satzungder Stadt Mostar" liefern. Die Referate können hier heruntergeladen werden.
In der Analyse von Tarik Haverić stellen sich diese zwei Begriffe als sprachliches Problem dar: Wie lassen sie sich am Besten in die bosnische, kroatische und serbische Sprache übersetzen?
Die allgemeine Staatslehre kennt die Unterschiede dieser beiden Modelle und beschäftigt sich insbesondere mit den sozialen Bedingungen, die das Entstehen dieser Modelle begleitet haben. Zu Beginn des 21. Jahrhunderts haben sich die Konzepte des Rechtsstaats und des rule of law einander angeglichen.
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich aber nicht mit der Entstehung der beiden Modelle, sondern versucht, eine angemessene Übersetzung dieser Begriffe zu liefern, die in der Lage ist, die semantischen Eigenheiten der beiden Modelle zu vermitteln. Die Arbeit kann hier abgerufen werden.
Das Kompetenzzentrum für Öffentliches Recht in Bosnien und Herzegowina veranstaltet in Kooperation mit dem Zentrum für die Ausbildung von Richtern und Staatsanwälten in der Föderation BuH (CEST F BiH) am Mittwoch, dem 25. September 2013, ab 10:30 Uhr in den Räumlichkeiten des CEST F BiH (Sarajevo) eine Tagung zum Thema "SeparateVerwaltungsgerichtsbarkeit".
Auf der Konferenz sollen Fragen in Zusammenhang mit der Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit erörtert werden, insbesondere die Frage, ob die Einführung eines eigenen verwaltungsrechtlichen Instanzenzuges als Bestandteil der Gerichtsbarkeit in Bosnien und Herzegowina (BuH) sinnvoll erscheint. Die Reformder Verwaltung umfasst auch das Problem der Einführung eines eigenen, separaten verwaltungsgerichtlichen Instanzenzuges, im Rahmen dessen – im Sinne einer vollständigen Zuständigkeit – auch mündliche Verhandlungen und eigenständige Beweisverfahren durchgeführt werden und rechtlicher Schutz vor allen Formenverwaltungsbehördlichen Handelns geboten wird. All dies erfordert die Einrichtung eines Obersten Verwaltungsgerichts BuH und die Bestimmung seiner Zuständigkeit in Bezug auf die Lösung komplexer Fälle und Entscheidungenüber die Rechtmäßigkeit von Verwaltungshandeln. Mit einem solchen Schritt könnten Verfahren überverwaltungsrechtliche Streitigkeitigkeitenin Einklang mit dem acquis communautaire der Europäischen Union und dem Art. 6 EMRK gebracht werden.
Die eingeladenen Referenten, allesamt Juristen mit Erfahrung auf dem Gebiet der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Bosnien und Herzegowina, Kroatien und Serbien, sind:
Zlatko Kulenović (Verfassungsrichter in der Republika Srpska),
Nurko Pobrić (Professor an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Mostar),
Predrag Krsmanović (Vorsitzender des Verwaltungssenates des Kantonsgerichtsin Tuzla),
Tamara Bogdanović (Richterin des Verwaltungsgerichtes in Zagreb) und
Jelena Ivanović (Richterin des Verwaltungsgerichtes in Belgrad).
Auf der Tagung wird eine rege Diskussion erwartet. Allen Teilnehmern wird eine Kopie der Monografie" Administrative Streitigkeiten und Organisation der Verwaltungsgerichte" bereitgestellt, in der die Analysen der Vortragenden veröffentlicht werden. Die Einführungsreferate können hier abgerufen werden.
At the request of the Naša stranka, within the frame of activities of the Public Law Centre (CJP), Edin Šarčević have written the Projection of a new constitutional model for Bosnia and Herzegovina. The Projection is included in the document which you can download here.
Edin Šarčević, Braucht BuH einen Obersten Gerichtshof?
Manfred Dauster, Der Oberste Gerichtshof für Bosnien und Herzegowina: Reflexionen über dessen Notwendigkeit
Sevima Sali-Terzić, Der Gerichtshof von Bosnien und Herzegowina: Die Antwort auf das Problem, oder ein anderes Projekt in der laufenden Reform des Justizwesens
Ljubomir Ožegović, Braucht Bosnien und Herzegowina einen Gerichtshof?
Branko Perić, Der Gerichtshof in BuH- zwischen Politik und Recht
Nurko Pobrić, Braucht Bosnien und Herzegowina Gerichtshof?
Goran Marković, Braucht Bosnien und Herzegowina einen Gerichtshof: Ein Beitrag zur Diskussion
Zlatan Meškić, Gründung des Gerichtshofs von Bosnien und Herzegowina als Bedingung für die Mitgliedschaft der Europäischen Union
Vesna Rakić-Vodinelić, Ist ein Gerichtshof in Bosnien und Herzegowina notwendig