Öffentliche Vergabeverfahren im Verteidigungsministerium von Bosnien und Herzegowina

Die Analyse der öffentlichen Vergabeverfahren im Verteidigungsministerium von Bosnien und Herzegowina (BiH) deutet auf einen ständigen Verstoß gegen die Regeln und Verfahren hin, vor welchen in den Rechnungshofberichten der letzten vierzehn Jahren gewarnt wurde. Aufgrund der Wiederholung nahezu identischer Empfehlungen in den Prüfberichten und einer spürbar geringen Umsetzung der Prüfungsempfehlungen schlägt das Kompetenzzentrum für Öffentliches Recht konkrete Maßnahmen vor, die zur Auflösung der Rechtswidrigkeit in öffentlichen Vergabeverfahren im Verteidigungsministerium von BiH führen würden. Dazu gehört die Einführung einer neuen Praxis der Eigenverantwortung, die dazu dienen würde, den unbestraften Missbrauch des öffentlichen Vergabesystems in zeitlicher Kontinuität zu verhindern. Wenn ein solches System aus irgendeinem Grund nicht durchsetzbar wäre, wäre eine gesetzliche Regelung erforderlich, die die Einführung spezialisierter externer Agenturen gewährleistet, die für das öffentliche Vergabewesen des Verteidigungsministeriums von Bosnien und Herzegowina zuständig und verantwortlich sind. Die Analyse kann hier heruntergeladen werden.

(veröffentlicht am 27. 01. 2019)

Analyse des Lobbying-Gesetzes der Republik Serbien

Das Lobbying-Gesetz der Republik Serbien wurde Anfang November 2018 verabschiedet und wird in der zweiten Hälfte des Jahres 2019 in Kraft treten. Das Gesetz wurde von der KÖR-Mitarbeiterin Smilja Obradović analysiert. Die Analyse weist auf das Fehlen rechtlicher Lösungen für ein innovatives Vorgehen bei Korruptionsbekämpfungsmaßnahmen sowie auf konkrete Mängel in Bezug auf die Verwaltungsverfahrensbestimmungen im Lobbying-Verfahren hin, auf das Vorhandensein zahlreicher Ausnahmen, die die Bestimmungen über das Lobbying teilweise verschleiern, die Einführung neuer Konzepte ohne Originallösungen und andere gesetzliche Bestimmungen, die dieselbe Angelegenheit regeln oder auf einfachere Weise sicherstellen, bestimmte Ziele des Lobbying-Gesetzes zu gewährleisten. Den einzigen positiven Effekt sieht die Autorin in der Erfüllung einer Verpflichtung aus internationalen Verträgen im Zuge der Annährung an die EU, und schlägt vor, bereits jetzt mögliche Gesetzesänderungen zu prüfen, um die Ziele des Gesetzes im Sinne höchster Qualitätsanforderungen zu optimieren. Die Analyse kann hier abgerufen werden.

(veröffentlicht am 22. 01. 2019)

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