Das Schicksal der verfassungswidrigen Bestimmungen der Strafprozessordnung von BuH (Überprüfung einer erfolglosen Harmonisierung)

Das Verfassungsgericht von Bosnien und Herzegowina hat in seiner Sitzung vom 1. Juni 2016 erkannt, dass mehrere Bestimmungen der Strafprozessordnung von BiH verfassungswidrig sind. Der Entwurf einer Novellierung der Strafprozessordnung wurde vom Justizministerium nach Ablauf der gesetzten Frist von sechs Monaten erst im Jänner 2018 vorgelegt. Im Anschluss an die Vorlage hat das Repräsentantenhaus der Parlamentarischen Versammlung beschlossen, die Änderungen nicht in einem beschleunigten Verfahren anzunehmen. Das Verfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung eine Reihe von praktischen Problemen geschaffen: Wie ist die Entscheidung des Verfassungsgerichts in der Praxis auf laufende Strafverfahren anzuwenden? Ein Standpunkt zur Frage der Immunität von Zeugen und besonderen Ermittlungsmaßnahmen in offenen Strafverfahren fehlt. In der Fachwelt gab es dazu keine Expertengespräche. Die Justizbehörden haben so getan, als sei nichts geschehen. Mit der Analyse des Mitarbeiters des KÖR, Branko Perić, präsentieren wir eine Analyse des Prozesses der Harmonisierung der strittigen Bestimmungen der Strafprozessordnung mit der bh. Verfassung und der EMRK sowie der vermeintlichen Lösungen. Die Analyse kann hier abgerufen werden.

(veröffentlicht am 17. 04. 2018)

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