Verfassungsänderungen in der Republik Serbien in Bezug auf den Arbeitstext der Änderung des Justizministeriums an der Verfassung der Republik Serbien in dem Teil, der sich auf das Gerichtswesen bezieht

Die öffentliche Debatte über den Arbeitstext der Änderungen der Verfassung der Republik Serbien wurde am 8. März 2018 abgeschlossen. Bis zu diesem Datum konnten schriftliche Kommentare dazu eingereicht werden. Die Stiftung Kompetenzzentrum für Öffentliches Recht bringt mit der Analyse von Maja Prelić, die hier heruntergeladen werden kann, einen allgemeinen Überblick über die angestrebten Verfassungsänderungen in der Republik Serbien. Die Analyse beschreibt hauptsächlich die vorgeschlagenen Änderungen und informiert über die Argumente, die das Justizministerium für konkrete Lösungen vorgebracht hat. Die Autorin vertritt die Auffassung, dass der Arbeitstext eine gute Grundlage für die Verfassungsänderung darstellt und dass die Gesetze, die nach der Annahme des Änderungsantrags verabschiedet werden, ihre qualitativ hochwertige Konkretisierung gewährleisten werden.

(veröffentlicht am 20. 03. 2018)

Bemerkungen zum Arbeitstext zur Änderung der Verfassung der Republik Serbien mit Erläuterungen (Bezugnahmen der Venedig-Kommission) in dem Teil, der sich auf das Gerichtswesen bezieht

Der Arbeitstext zur Änderung der Verfassung der Republik Serbien wurde vom Justizministerium bis zum 8. März 2018 zur öffentlichen Diskussion gestellt. Die Stiftung Kompetenzzentrum für Öffentliches Recht möchte mit der Analyse der Präsidentin der Richtervereinigung Serbiens, Dragana Boljević, die Aufmerksamkeit auf eine Reihe von Ungereimtheiten in dem Verfahren und auf spezifische inhaltliche Mängel des Änderungsvorschlages lenken. Die Analyse untersucht kritisch die Thesen des Justizministeriums, die ausschlaggebend für den Beginn der Änderungsbestrebungen waren und zeigt, dass das größte Hauptmotiv das Bestreben nach politischer Kontrolle über das Gerichtswesen war, welches sich nach Ansicht des Justizministerium zu einer unkontrollierbaren und unabhängigen Staatsgewalt entwickelt hat. Die Autorin argumentiert, dass die vorgeschlagenen Änderungen die bestehenden Garantien für die Unabhängigkeit der Gerichte verringern und das erreichte Niveau der Unabhängigkeit der Gerichte durch die Unterstellung des Hohen Justizrates unter der Kontrolle der parlamentarischen Mehrheit eingeschränkt wird. Die Unabhängigkeit wird auch durch die Verlagerung der Entscheidungen über die Auswahl der Richter an die Justizakademie verringert, obwohl es sich dabei um ein nicht-politisches Organ handelt, durch die vage Definition der Unvereinbarkeit der richterlichen Funktionen mit anderen Funktionen, sowie durch die Einführung der Common-Law-Regeln in dem System der Rechtsprechung. Die Analyse kann hier abgerufen werden.

(veröffentlicht am 20. 03. 2018)

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