In Serbien wurde Ende September 2017 ein neues Hochschulgesetz im Eilverfahren auf Vorschlag der Regierung verabschiedet. Die Verabschiedung des Gesetzes wurde mit der Anhebung der Standards für die Wahlen in die Lehr- und wissenschaftlichen Gremien gerechtfertigt. Vladimir Mikić analysiert die rechtlichen Lösungen in Bezug auf die Autonomie der Universitäten. Der Autor erklärt, dass das neue Gesetz erheblich vom Grundsatz der Autonomie der Universitäten abweicht. Er sieht darin eine stille Dekonstruktion eines wichtigen Verfassungsprinzips. Die Arbeit kann hier heruntergeladen werden.