Durch die Verfassungsänderungen von 2010 ist die Ernennung von Gerichtspräsidenten in der kroatischen Rechtsordnung zu einer verfassungsrechtlichen Kategorie geworden. Auf internationaler Ebene hat der Beirat der europäischen Richter am 10. November 2016 die Stellungnahme Nr. 19 (2016) zur Rolle der Gerichtspräsidenten verabschiedet. Jasna Gažić Ferenčina analysiert die Rolle, die Position und den Einfluss der Gerichtspräsidenten im Gericht, in der Justiz und im gesamten Rechtssystem anhand der Stellungnahme Nr. 19 sowie vergleichender Beispiele und der Lösungen der kroatischen Gesetzgebung. Die Schlussfolgerung identifiziert Bereiche, in denen die kroatische Gesetzgebung verbessert und den europäischen Standards näher gebracht werden kann. Die Analyse kann hier abgerufen werden.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat sich in zahlreichen Entscheidungen mit den Sparmaßnahmen, die die Regierungen aufgrund der Wirtschaftskrise getroffen haben, beschäftigt. In der Arbeit von Verica Jakovljević werden ausgewählte Entscheidungen des EGMR besprochen, aus denen hervorgeht, dass den Staaten ein sehr großer Ermessensspielraum im Hinblick auf die Priorisierung der Zuweisung begrenzter staatlicher Mittel zur Verfügung steht. Eine Übersicht kann hier heruntergeladen werden.
Die Disziplinarverantwortung ist eine besondere Form der arbeitsrechtlichen Verantwortung, die für bestimmte Kategorien von Arbeitnehmern, insbesondere Angestellten des öffentlichen Dienstes und Angehörige reglementierter Berufe, vorgesehen ist. In der Analyse von Alen Rajko werden aktuelle Meinungen aus der Praxis des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zur Anwendung des Grundsatzes ne bis in idem sowie Beispiele aus der kroatischen Rechtspraxis vorgestellt. Die diesbezüglichen Neuerungen des EGMR im Fall von A. und B. gegen Norwegen wurden ebenfalls analysiert. Der Autor schlägt einen angemessenen Interpretationsansatz bei der Anwendung der genannten Grundsätze im Disziplinarverfahren vor. Die Arbeit kann hier abgerufen werden.
Die Analyse unseres Mitarbeiters Darko Simović eröffnet die Frage nach der Stellung der Kirche und dem Umfang der Religionsfreiheit in Serbien. Die Analyse geht von den Erkenntnissen aus, dass das Modell eines säkularen Staates in Serbien nicht klar definiert ist, dass aber mit der Verfassung von 1990 und der Bekräftigung liberal-demokratischer Werte die freie Religionsausübung bestätigt wird. In diesem Zusammenhang steht auch die Einführung des Religionsunterrichts in das Bildungssystem Serbiens. Der Autor zeigt das unzureichende serbische Modell auf und weist darauf hin, dass in Serbien ein konservatives Modell des religiösen Unterrichts etabliert wurde, das der Kirche und den Religionsgemeinschaften in den Mittelpunkt seiner Vollziehung stellt. Sein Vorschlag konzentriert sich auf die Forderung, dass Religionsunterricht als allgemeines, nicht konfessionelles Thema konzipiert werden müsse, das zu Integrationsprozessen beiträgt. Die Analyse kann hier heruntergeladen werden.