Blätter für Öffentliches Recht, Nummer 29

Anlässlich des 10. Jahrestages der Gründung des Hohen Justizrates von BuH (HJR) veröffentlichte das KÖR einen Sammelband (Wer ernennt die Richter der ordentlichen Gerichte, Sarajevo 2014) über die Auswahl und Kontrolle der Arbeit von Richtern und Staatsanwälten. Mit der Empfehlung, den Rat hinsichtlich der Gerichte und Staatsanwälte zu trennen, wurde ein Konsens über eine Reihe konkreter Veränderungen erzielt, die in das neue Modell des institutionellen Schutzes der Unabhängigkeit und des Fachwissens von Richtern und Staatsanwälten einbezogen werden müssen. Die persönliche Struktur des HJR wird von einigen als das Grundproblem identifiziert. Es wird empfohlen, die bisherige Praxis der Auswahl von Mitgliedern des HJR zu ändern. Sie habe „eine Reihe von Schwächen und hat der Institution viel Schaden zugefügt“. Denn im HJR sitzen anstelle von unangreifbaren Autoritäten „marginale Mitglieder einer Berufsgemeinschaft, aus welcher die Institution oft mehr Schaden als Nutzen hatte“. Unsere Experten forderten daher im Jahr 2014, dass die Wahl der Mitglieder auf klaren Grundsätzen beruhen müsse: auf hohem moralischen Ansehen in der beruflichen Gemeinschaft sowie der Gesellschaft, beruflicher Glaubwürdigkeit, der Fähigkeit des strategischen Denkens und der Entschei-dungsfindung. Weiter...

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