Blätter für Öffentliches Recht, Nummer 27

Das Kopftuchverbot in den Gerichten von Bosnien und Her-zegowina (BiH) war Teil einer Debatte, die gezeigt hat, dass die bosnisch-herzegowinische Öffentlichkeit nicht in der Lage ist, sich mit der rechtlichen Perspektive von religiösen Symbolen im staatlichen Raum auseinanderzusetzen (siehe dazu die Publikation des KÖR Vjerski simboli u sudovima?, Sarajevo 2016). Vor kurzem hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in zwei Fällen zum religiös motivierten Tragen des Kopftuchs in privaten Unternehmen sein Urteil gefällt und damit die Kriterien für die Beurteilung von religiösen Symbolen im privaten Sektor festgelegt. Weiter...

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