Strukturdialog über die Justizreform in Bosnien und Herzegowina: Überblick

Kristina Čuturić, Mitarbeiterin des KÖR, hat eine Übersicht der Standpunkte und Chronologie des Strukturdialogs über die Justizreform in BuH zusammengestellt. Die Übersicht umfasst den Zeitraum Juni 2011 bis Mai 2016 und kann hier abgerufen werden.

Koordinationsfähigkeit der Regierung der Republik Kroatien: aktueller Stand und Empfehlungen für Verbesserungen

Im Aufsatz von Teo Giljević, der hier abgerufen werden kann, wird die Koordinierung der Politik und von Verwaltungsvorschriften in Kroatien behandelt. Die Autorin zeigt, dass es der Regierung der Republik Kroatien an Verwaltungskapazitäten fehlt, um die Situation zu verfolgen und Lösungen für gesellschaftliche Probleme anzubieten. Der Vorschlag ist, dass sich das Hauptaugenmerk der Regierung auf ein zentrales „Policy-Büro“ der Regierung konzentriert. Die Hauptaufgabe eines solchen Büros wäre die Durchführung einer systematischen Evaluierung der Vorschläge der zuständigen Ministerien mit den grundlegenden Leitlinien und Zielen der Regierung sowie die Anleitung der zuständigen Ministerien bei der Durchführung bestimmter Maßnahmen. 

Die Anwendung der Rechtsauffassung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte über das Recht auf Achtung des Eigentums in den Verfahren betreffend Standortgenehmigungen

Auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts können Eigentumsrechte und Interessen der Subjekte von Bauordnungen betroffen sein. Schon mit der Erlassung von Raumplänen und der Bestimmung, ob man auf einem Grundstück bauen darf sowie mit Handlungen zur Durchsetzung von Raumordnungsplänen, entscheidet man direkt oder indirekt über die Eigentumsrechte von natürlichen und juristischen Personen. Die Arbeit von Antun Žagar enthält Rechtsansichten über die Frage des Schutzes der Eigentumsrechte der Parteien in dem Verfahren betreffend die Erteilung von Standortgenehmigungen für Baumaßnahmen im öffentlichen Interesse. Das Problem wird im Hinblick auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zum Recht auf Unversehrtheit des Eigentums (bzw. zu Enteignungsverfahren) sowie die Praxis des Verwaltungsgerichts in Rijeka behandelt. Die Arbeit kann hier abgerufen werden.

Traditionelle Eigenmittel der EU - eine Beurteilung der Bereitschaft Serbiens zur Umsetzung von EU-Verordnungen

Für die Republik Serbien ist der Prozess der Verhandlungen über den Beitritt in 35 Kapitel des Besitzstands der EU organisiert. Von besonderer Bedeutung ist Kapitel 33 - Finanz- und Haushaltsbestimmungen. Es umfasst die Bestimmungen über die finanziellen Ressourcen, die unabdingbar sind für die Finanzierung des EU-Haushalts. Ein Teil dieser Mittel basiert auf den traditionellen Eigenmitteln. Die Arbeit von Milica Adamović stellt dieses System der traditionellen Eigenmittel dar, dann den einschlägigen EU-Rechtsrahmen, der sich auf die genannten Mittel bezieht und bewertet die Bereitschaft Serbiens für die Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften in der aktuellen Phase des EU-Beitrittsprozesses. Die Arbeit kann hier heruntergeladen werden.

Der rechtliche Status des Bürgermeisters der Stadt Mostar nach Auslaufen seines Mandates

Die Analyse von Nurko Pobrić über den rechtlichen Status des Bürgermeisters der Stadt Mostar diskutiert den Status des Bürgermeisters und die Rechtsgültigkeit der Handlungen, die er gemeinsam mit dem Rat der Stadt Mostar setzt. Der Autor zeigt, dass es sich dabei um nichtexistente Rechtsakte handelt und stellt fest, dass die derzeitige Praxis eine Regel darstellt, die verfassungswidriges Verhalten der öffentlichen Hand erlaubt. Die Analyse kann hier heruntergeladen werden.

Schlussfolgerungen der Fachtagung zur Bewertung der richterlichen Tätigkeit in Serbien und der Region

Die Beurteilung der Richter wird in allen drei Ländern der Region durch Gesetze und Statuten geregelt, die das Verfahren und den institutionellen Rahmen für die Beurteilung der richterlichen Leistungen beinhalten. Jedes Land hat ein spezifisches System, es gibt sichtbare Ähnlichkeiten und Unterschiede. In Bosnien und Herzegowina gilt ein formales Modell der Beurteilung der richterlichen Tätigkeit. Hier sind die grundlegenden Regeln und Parameter in untergesetzlichen Akten enthalten, die von den festgelegten Mindeststandards abweichen: in BiH fehlen gesetzlich geregelte und definierte Grundregeln im Bereich der Beurteilung der richterlichen Tätigkeit, der bestehende Rechtsrahmen auf Entitätsebene bzw. des Distrikt Brčko ist nicht harmonisiert. Es wird empfohlen, das BiH-System auf gesamtstaatlicher Ebene gesetzlich zu regeln. Die Schlussfolgerungen können hier abgerufen werden.

Anlässlich der verfassungsgerichtlich veranlassten Abschaffung des Artikels 79 des kroatischen Gesetzes betreffend Verwaltungsstreitigkeiten – Vorschlag für eine Neuregelung der Kosten des Verwaltungsverfahrens

Art. 79 des kroatischen Gesetzes betreffend Verwaltungsstreitigkeiten, der vorsah, dass jede Partei des Verwaltungsverfahrens ihre eigenen Kosten trägt, wurde vom Verfassungsgericht der Republik Kroatien als verfassungswidrig aufgehoben. Die Analyse von Alen Rajko fasst die wichtigsten Gründe des Verfassungsgerichts für die Aufhebung der zweiten Fassung des Art. 79 zusammen und macht Vorschläge für eine dritte Fassung der Bestimmung. Sie kann hier abgerufen werden.

Bewertung der Richter: Praxis in der Republik Kroatien

Das Verfahren zur Beurteilung der richterlichen Tätigkeit in Kroatien ist mit den europäischen Standards in Einklang. Das Verfahren ist zur Gänze durch gesetzliche und untergesetzliche Bestimmungen geregelt und die Organe, die für die Durchführung des Verfahrens zuständig sind, begegnen keinen besonderen Problemen. Jeder Bereich des Justizwesens wurde im EU-Annährungsprozess im Vorfeld angepasst, sodass das Modell der Bewertung der richterlichen Tätigkeit systematisch und institutionell optimal gelöst wurde. Über das kroatische Modell lesen sie in der Analyse Damir Kontrec.

Bewertung der richterlichen Tätigkeit in Bosnien und Herzegowina

Der grundlegende Fehler im System der Bewertung der richterlichen Tätigkeit in Bosnien und Herzegowina ist die Uneinheitlichkeit des Beurteilungsverfahrens auf Grund der Existenz von parallellen Gerichtssystemen. Trotz der Tatsache der speziellen Ausgestaltung des Gerichtssystems ist kein sachlicher Grund erkennbar, warum das System der Beurteilung der richterlichen Tätigkeit nicht vereinheitlicht werden sollte. Über das bosnischen System der Bewertung der richterlichen Tätigkeit berichtet Božidarka Dodik.

Bewertung der Tätigkeit der Richter und Gerichtspräsidenten in der Republik Serbien

Im Verfahren zur Bewertung der Tätigkeit der Richter in Serbien wurden erfolgreich Kommissionen zur Durchführung der Bewertung eingerichtet und die Beurteilungskriterien festgelegt. Sie haben Situationen überwunden, die durch das Gesetz und die Bewertungsverordnung nicht vollständig geregelt sind und sind zu Ergebnissen gelangt, um die Arbeit der Richter auf die beste Art und Weise bewerten zu können. Über das serbische System berichtet Miroljub Tomić.

Monitoring der redaktionellen Politik von TVRS

Das KÖR bringt eine Auswertung von 28 Tageschauen des RTRS. Die erste ausgewertete Tagesschau ist vom 7. Januar 2016, die letzte vom 4. August 2016. Die Auswertung analysiert die redaktionelle Politik des RTRS in Bezug auf ihre Beziehung mit dem Präsidenten der Serbischen Republik, Milorad Dodik, und mit der politischen Opposition in den Programminhalten des RTRS. Das Monitoring wurdeanhand von drei Kriterien durchgeführt: Beobachtung von 10 Sendungen in Folge, Konzentration auf 11 Tagesschauen zu indikativen Zeiten und Einschau in sieben Nachrichtensendungen anlässlich wichtiger Ereignisse. Das Monitoring erfolgte durch direkte Beobachtung der Tagesschauen und mehrmaliger Überprüfung von Programmen aus den Archiven des RTRS. Für die Analyse wurden Inhalte der Tagesschauen berücksichtigt, die aus Monitoringperspektiverelevant erschienen sind. Der Text kann hier heruntergeladen werden.

Der Prozess der Ernennung eines Botschafters in Bosnien und Herzegowina

Das KÖR analysiert die Ernennung von Botschafternvon Bosnien und Herzegowina anhand konkreter Beispiele aus der diplomatischen Praxis, die den Ruf von Diplomaten aus BiH entwerten. Da es in BiHkeine einschlägigen Rechtsvorschriften gibt, wird das Verfahren zur Ernennung von Botschaftern nach der Entscheidung des Präsidiums von BiH abgewickelt, die für willkürliche Entscheidungen breiten Raum lässt. Das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten hat dafür keine Zuständigkeit, weder eine beratende noch eine Kontrollfunktion. Die Analyse weist auf schwerwiegende Mängel in der Praxis der Ernennung von bh. Diplomaten hin und stellt Maßnahmen zur Verbesserung des bestehenden Modells zur Verfügung. Sie kann hier abgerufen werden.

Gewaltprävention bei Sportwettkämpfen in Gesetzgebung und Praxis der Republik Kroatien

In Kroatien wurde im Jahr 2003 das Gesetz über die Verhütung von Gewalt bei Sportveranstaltungen verabschiedet. Das Gesetz wurde dreimal geändert und ergänzt (2006, 2009 und 2011). Im Aufsatz von Damir Juras wird eine Reihe von rechtlichen Problemen im Zusammenhang mit Unruhen bei Wettbewerben vorgestellt. Der Autor argumentiert, dass der Gesetzgeber mit seinen gesetzlichen Regelungen im Wesentlichen die Voraussetzungen für die Bestrafung und Verhinderung von rechtswidrigem Verhalten geschaffen hat. Er weist auf diepräventive Wirkung von Teilnahmeverboten hin und schlägt eine Ergänzung des Gesetzes vor, um alle Formen von Bedrohungen von Frieden und Sicherheit bei Sportveranstaltungen bestrafen zu können. Der Aufsatz kann hier abgerufen werden.

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