Die Auswahl von Staatsanwälten in der Republik Serbien

Die Richtlinie über die Kriterien für die Beurteilung der Qualifikation, Kompetenz und Würdigkeit von Kandidaten im Verfahren zur Nominierung und Wahl von Staatsanwälten wurde in Serbien Mitte Mai 2015 verabschiedet. Damit wurde der rechtliche Rahmen der wichtigsten Reformmaßnahmen des Staatsrates der Staatsanwälte abgerundet. Die Analyse der Mitarbeiterin des KÖR aus Belgrad, Gordana Krstić, stellt die Bedingungen für die Auswahl, die Kriterien für die Bewertung der Fachkompetenz sowie die Bedeutung der fachlichen Eignung für den Eintritt in die Staatsanwaltschaft, die Überprüfung im Auswahlverfahren und die Verteilung der Positionen dar. Sie kann hier abgerufen werden.

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