Religiöse Symbole in den Gerichten, ja oder nein?

In der Analyse des Verbots von religiösen Symbolen in den Gerichten in BuH,  begründet der Professor an der Fakultät für Islamwissenschaften, Dževad Hodžić, dass sich religiöse und nicht-religiöse Menschen heutzutage im öffentlichen politischen Raum vor der grundlegenden sozialen Herausforderung befinden, nämlich vor der Anforderung, einander anzuerkennen, kennen zu lernen und  ihre (religiösen) Unterschiede zu respektieren. Er gliedert den öffentlichen Raum in einen politischen und einen institutionellen Raum und schließt mit dem Plädoyer, den Unterschieden ein Existenzrecht anzuerkennen und das Recht zu entziehen, diese Unterschiede im institutionellen öffentlichen Raum zu zeigen. Die Analyse kann hier heruntergeladen werden.

Religiöse Symbole in den Gerichten, ja oder nein?

In der Analyse der Mitarbeiterin von KÖR, Sevima Sali-Terzić,  wird das Problem der religiösen Symbole in Gerichtsgebäuden als rechtliches Problem durchleuchtet. Dieses Problem beinhaltet die Frage der Rechtsnatur des Beschlusses des Hohen Justizrates, die Frage der Beschränkung der Religionsfreiheit durch einen Beschluss, die Frage der Rechtfertigung  der Einschränkung von garantierten Freiheiten und die Frage  einer möglichen Diskriminierung. Die Autorin differenziert detailliert die rechtlich relevanten Vorschriften und Fakten. Dabei verwendet sie die Praxis des EGMR und des Verfassungsgerichts. Dieses Dokument bietet die rechtlichen Orientierungspunkte, nach denen die Entscheidung über die religiösen Symbole in Gerichtsgebäuden getroffen sein muss und zeigt auch gleichzeitig die genauen Parameter für die Anwendung der entsprechenden Vorschriften der EMRK. Die Analyse kann hier heruntergeladen werden.

Die Übersicht über die Entscheidung des Verfassungsgerichts von Bosnien und Herzegowina über die Nichtübereinstimmung vom Artikel 3 b) des Gesetzes über die Feiertage der Republika Srspska mit der Verfassung von Bosnien und Herzegowina

In der Übersicht über die Entscheidung des Verfassungsgerichts von der Verfassungswidrigkeit des Tages der Republika Srpska,  betont der Mitarbeiter von KÖR, Nurko Pobrić, die Elemente der integralen Rechtstheorie und weist auf die Bedeutung der Herangehensweise an das Problem der Verfassungsmäßigkeit einer Vorschrift auf. Also, das Verfassungsgericht erkennt hier das Phänomens des Rechts nicht als eine Sammlung von unabhängigen sozialen Normen,  von den Verhaltensregeln. Das Verfassungsgericht nimmt das Recht als ein komplexes soziales Phänomen, welches die normative Reaktion auf die sozialen Beziehungen darstellt. Das Verfassungsgericht überprüft die Verfassungsmäßigkeit einer Norm genau auf die soziale Reaktion, die produziert wird, und auf die Auswirkungen, welche dieses Recht in echten menschlichen Beziehungen ausübt. Die Übersicht kann hier heruntergeladen werden.

Religiöse Symbole in den Gerichten, ja oder nein?

Anlässlich der Debatte, die von der Entscheidung des Hohen Justizrats iniitiert wurde, und negativen Reaktionen aus der islamischen Gemeinschaft, aus intellektuellen Kreisen und aus einem Teil der NGOs, veröffentlicht KÖR eine Reihe von Analysen dieses offenen Problems. Ein Doktor der Theologie und der Direktor von IMIC, Drago Bojić, problematisiert in Bezug auf diese Debatte das Verhältnis zwischen Glauben- und Menschenrechten in einer säkularen Gesellschaft. Die Analyse kann hier heruntergeladen werden.

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