Ungerechtfertige Diskriminierung der Richter der Gerichte für Ordnungswidrigkeiten in der Republik Serbien

Die Richter der Gerichte für Ordnungswidrigkeiten in Serbien arbeiten unter den gleichen Bedingungen wie die Richter, die für andere Materien zuständig sind,  haben den gleichen oder vielleicht sogar größeren Bedarf an Wissen über eine Vielzahl von Gesetzen und Durchführungsverordnungen, sie führen "teurere" Verfahren in Bezug auf die beteiligten Verteidiger und zeigen eine bemerkenswerte Effizienz in ihrer Arbeit und eine entwickelte Möglichkeit der Selbsterhaltungsfähigkeit. Die Mitarbeiterin des KÖR aus Belgrad, Ana Stevanović, zeigt in ihrer Analyse, die hier abgerufen werden kann, dass die Richter der Gerichte für Ordnungswidirgkeiten in ihrem Status diskriminiert werden und dass es keinen gerechtfertigten Grund für die Fortsetzung dieses Status und der Diskriminierung gibt. Sie schlägt vor, die Bestimmungen des serbischen Gesetzes über Richter umgehend zu ändern.

Religiöse Symbole in Gerichten, ja oder nein?

Religiöse Symbole in den Gerichten, ja oder nein? Diese Frage stellt sich nach dem Beschluss des Hohen Justizrates, mit dem die Leiter der Gerichtsorganisationen aufgefordert wurden, alle Mitarbeiter auf das Verbot des Tragens religiöser Symbole aufmerksam zu machen. Der Hohe Justizrat hat de facto angeordnet, dass sich die Gerichte an die geltenden gesetzlichen Vorschriften zu halten haben, um sicherzustellen, dass in den Gerichten keine religiösen, ethnischen oder politischen Symbole hervorgehoben werden. Es folgten zuerst negative Reaktionen aus der islamischen Glaubensgemeinschaft, dann äußerten sich einzelne Intellektuelle und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens sowie Nicht-Regierungsorganisationen. Danach folgten analoge Forderungen des Repräsentantenhauses des Parlaments der Föderation und einer Reihe von politischen Parteien an den Hohen Justizrat, seinen Beschluss zurückzunehmen.  Die Organisation Sarajevo otvoreni centar hat sich an den Ombudsmann gewandt, weil sie im Beschluss des Hohen Justizrates eine mittelbare Diskriminierung von muslimischen Frauen, die ein Hijab/ein Kopftuch tragen, sieht. Im Wesentlichen handelt es sich hier um eine Frage des Maßes der bosnischen Säkularität und ansonsten um die symbolische Bedeutung der religiösen Präsenz in den Gerichten eines säkularen Staates. Die Stiftung Kompetenzzentrum für Öffentliches Recht will Licht in die rechtliche Dimension der Betonung von religiösen Symbolen in Gerichten bringen.  Die Analyse des Präsidenten des Verwaltungsgerichts in Zagreb, Andrej Abramović, gibt Einblicke in das Problem und einen spezifischen Zugang eines kroatischen Richters. Sie kann hier abgerufen werden.

Die rechtlichen und sozialen Aspekte des Verbrechens der häuslichen Gewalt in der Republik Serbien

Häusliche Gewalt ist ein Thema, dem sich üblicherweise der Nicht-Regierungs-Sektor widmet. Sie wird auch mit den Vorschriften des Strafrechts sanktioniert. Die Analyse von Nikola Pantelić  betrachtet häusliche Gewalt aus der Perspektive des strafrechtlichen Schutzes in Serbien: der formalrechtliche Schutz des geschützten Objekts, der Familie, wurde im Jahr 2002 ins Leben gerufen, und der Schutz der Täter innerhalb der Familie befindet sich verstreut im Strafgesetzbuch von Serbien. Vor der Inanspruchnahme des Straftatbestandes der häuslichen Gewalt wurde die Gewalt an sich kriminalisiert wurde, sodass der Beschuldigte, der verschiedene Formen von Aggression begangen hatte, am häufigsten auf Grund von bestimmten anderen Straftaten angeklagt wurde. Die Arbeit, die hier abgerufen werden kann, analysiert fünf Absätze des Artikels 194 des serbischen Strafgesetzbuches und seine Nebenbestimmungen, die für Straftaten gegen die Ehe und Familie relevant sind, stellt die einschlägige Rechtsprechung den Daten über die Verbrechensverfolgung gegenüber und kommt zu dem Schluss, dass Serbien auf dem "richtigen Weg ist, sich gegen Gewalt in der Familie zu wehren".

Gesetz über die Polizei und innere Angelegenheiten der Republika Srpska - ein kritischer Blick

In der Analyse des Vorschlags des Gesetzes über die Polizei und innere Angelegenheiten der Republika Srpska, geschrieben vom Mitarbeiter der Stiftung KÖR, Sreten Jugović, wird auf nomotechnische Mängel und inhaltliche Fehler und Auslassungen verwiesen. Die These ist, dass das Gesetz einen wirksamen rechtlichen Rahmen für die Arbeit der Polizei darstellt, aber eine ernsthafte Schwäche aufzeigt: Polizeiarbeit wird auf der Basis der festgelegten Befugnisse durchgeführt, deren Anwendung nur teilweise gesetzlich geregelt ist. Aus dieser Antinomie folgt eine Reihe von spezifischen Mängeln, die der Autor im Detail erklärt. Diese Arbeit kann hier heruntergeladen werden.

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