Grundsätze guter Verwaltung - Anwendung im Verwaltungsverfahrensrecht der Republik Serbien

Bojana Todorović aus Belgrad betrachtet in ihrer Analyse die Umsetzung eines europäischen Grundsatzes, nämlich des Rechts auf eine gute Verwaltung, im Verwaltungsrecht von Serbien. Obwohl dieser Grundsatz ein integraler Bestandteil des serbischen Verfassungsrechts und normativ gesichert ist, konzentriert sich die Arbeit auf bestimmte Strukturprinzipien des Verwaltungsverfahrensrechts und zeigt, dass grundlegende Standards einer guten Verwaltung ins serbische Rechtssystem integriert wurden. Die Analyse kann hier heruntergeladen werden.

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