Der besondere Haftgrund "Störung der Öffentlichkeit" in der Praxis des Verfassungsgerichts von Bosnien und Herzegowina

In der Analyse von Ena Gotovuša wird die Verhängung der Haft gegen Verdächtige oder Angeklagte in der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts von Bosnien und Herzegowina untersucht. Die Autorin erklärt, dass es notwendig ist, in jene gesetzlichen Bestimmungen einzugreifen, die den besonderen Haftgrund der "Störung der Öffentlichkeit" vorsehen. Zur Untermauerung dieses Vorbringens werden die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts von Jugoslawien sowie des Verfassungsgerichts Montenegros analysiert, die diesen besonderen Haftgrund bereits für verfassungswidrig erklärt haben. Die Analyse kann hier heruntergeladen werden.

(veröffentlicht am 30. 03. 2018)

Kritische Auseinandersetzung mit dem Arbeitstextes des Justizministeriums zur Änderung der Verfassung der Republik Serbien

Der Arbeitstext zur Änderung der Verfassung der Republik reflektiert nach Ansicht des Präsidenten der Vereinigung der Staatsanwälte und die stellvertretenden Staatsanwälte Serbiens, Goran Ilić, nicht die Idee der Entpolitisierung der Staatsanwaltschaft. In der Analyse erklärt der Autor, dass der Arbeitstext des Justizministeriums vielmehr politischen Einfluss auf die Anklage vorsieht. Im Mittelpunkt der Kritik stehen der Vorschlag der Zusammensetzung des Obersten Rates der Staatsanwaltschaft, die Positionierung der Institution für die Ausbildung im Justizwesen und die Befugnisse der Obersten Staatsanwaltschaft. Der Autor argumentiert, dass die Anpassungen von der Idee beherrscht werden, dass die Staatsanwaltschaft ein Vertreter der Regierung ist und ein politisches Instrument in den Händen der politischen Mehrheit ist und nicht für Gerechtigkeit und das öffentliche Interesse steht. Die öffentliche Debatte über die Änderungsanträge wurde am 8. März 2018 nach Ablauf der Frist für die Abgabe schriftlicher Bemerkungen abgeschlossen, gefolgt von der Stellungnahme der Venedig-Kommission. Die Analyse kann hier heruntergeladen werden.

(veröffentlicht am 20. 03. 2018)

Go to top