Blätter für Öffentliches Recht Nummer 18

Wer immer noch glaubt, dass großstaatliche Bestrebungen, getragen von ethnischen Konflikten, ignoriert und vor der eigenen Haustür in der Hoffnung gelassen werden können, dass sich die Spannungen selbst regulieren, irrt sich gewaltig. Anstatt Schritte in Richtung einer neuen Organisationsstruktur in BuH zu setzen, haben die EU, die deutsche und die britische Politik auf die falsche Karte gesetzt: auf den angeblichen Reformwillen der lokalen Politiker, die das Land in die EU-Integration führen sollen. Weiter...

Diskriminierung religiöser Minderheiten in Bosnien und Herzegowina

Die Arbeit von Irina Terzić, die hier abgerufen werden kann, analysiert die rechtlichen Rahmenbedingungen von BiH, die eine Diskriminierung religiöser Minderheiten ermöglichen. Die Autorin geht davon aus, dass das Rechtssystem auf große Religionsgemeinschaften – orthodoxe, katholische und islamische zusammen mit der jüdischen – ausgelegt ist, und hebt die Elemente hervor, aus denen geschlossen werden kann, dass das dem bh. System eine Diskriminierung religiöser Minderheiten immanent ist.

Verfassungsrahmen und das Gesetz über die Religionsfreiheit und die Rechtsstellung von Kirchen und Religionsgemeinschaften in Bosnien und Herzegowina: Normative Projektion des bh. Säkularismus

Die Arbeit von Nedim Begović, die hier abgerufen werden kann, gibt eine allgemeine Übersicht über die einschlägigen Rechtsvorschriften betreffend Religionsfreiheit und Rechtsstellung von Religionsgemeinschaften in BiH. Der Autor zeigt den Typus des bh. Säkularismus und weist auf die Möglichkeit der Zusammenarbeit von

Wahlen in Bosnien und Herzegowina im Jahr 2014: Wer ist für und wer gegen die Stärkung der Staates

Im Wahlkampf haben die bosnischen Parteien Einstellungen der staatlichen Institutionen verwendet und politische Nachrichten über die eigene Projektion der verfassungsmäßigen Ordnung in Bosnien und Herzegowina geschickt. Die Rezension von Zija Dizdarević bringt Einblicke in die Wahlprogramme und politische Botschaften von den Wahlversammlungen der bosnischen Parteien zusammen mit der Bewertung der Wahlergebnisse in Bezug darauf, warum Wähler wie gewählt haben. Der Bericht kann hier abgerufen werden.

Die Verfassungswidrigkeit der Entscheidung betreffend die Ausübung der Überprüfung der Richtigkeit und Genauigkeit der Daten bei der Registrierung des Aufenthaltes im Hoheitsgebiet der Republika Srpska (Entscheidung des Verfassungsgerichts v. BiH, U 10/14)

Die Besprechung der Entscheidung des Verfassungsgerichts von BiH, U 10/14, der Mitarbeiterin des FCJP Ena Gotovuša, problematisiert die Kriterien, deren sich das Verfassungsgericht bei der Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit des abgeleiteten Rechts bedient hat. Die Besprechung kann hier abgerufen werden.

Die Vertraulichkeit der Kommunikation und der Schutz der Sicherheit der Republik – anlässlich einer Entscheidung des Verfassungsgerichts von Serbien

Im Rahmen der Analyse betreffend die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des serbischen Gesetz über die Sicherheit der Informationsagenur führt die Autorin Nataša Rajić die Gründe für die Entscheidung des Beendigung des Verfassungsgerichts von Serbien, die ein zwölf Jahre dauerndes Verfahren beendet hat, ins Treffen, die nicht besonders konsequent drei Bestimmungen dieses Gesetzs für verfassungswidrig erklärt. Unabhängig davon, dass sich dabei um einen "unangenehmen" Fall gehandelt hat, zeigt die Autorin, dass das Gericht zaghaft entschieden und das Verfassungsrecht in inkonsistenter Weise auf die Überprüfung der strittigen Bestimmungen angewendet hat. Die Analyse kann hier abgerufen werden.

Analyse des § 19 des Arbeitsgesetzes FBiH in Bezug auf die Richtlinie des Rates der Europäischen Union 1999/70/EG über die Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge

Die Analyse von Jasmin Muratagić zeigt, warum das Arbeitsgesetz der FBiH nicht nicht mit der Richtlinie 1999/70/EG in Einklang steht. Mit dem Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen hat Bosnien und Herzegowina deklarativ die Verpflichtung übernommen, ihre Rechtsvorschriften an das EU-Rechtssystem anzugleichen. Mit dem Arbeitsgesetz FBiH soll ein Rahmen für die Umsetzung der Grundsätze und zur Erreichung der mit der Richtlinie angestrebten Ziele zur Verfügung gestellt werden. Obwohl der Gesetzgeber FBiH auf den ersten Blick seine Rechtsvorschriften mit der Richtlinie 1999/70/EG und der Rahmenvereinbarung harmonisiert hat, zeigt die Analyse des § 19 des Arbeitsgesetzes der FBiH, dass der Gesetzgeber FBiH keinen rechtlichen Rahmen dafür geschaffen hat, die Praxis des Missbrauchs von befristeten Arbeitsverträgen zu verhindern. Die Analyse kann hier abgerufen werden.

Die Bewertung von Richtern in Bosnien und Herzegowina 

Die Arbeit von Sana Čengić bringt eine detaillierte Darstellung des Systems der Bewertung von Richtern in Bosnien und Herzegowina. Das zentrale Thema sind die Bewertungskriterien, das Ergebnis ist ein Vorschlag für eine ausführlichere Überarbeitung der Kriterien um einen konkreten Einblick in die tatsächlichen Arbeiten der einzelnen Richter zu erhalten. Diese Arbeit kann hier abgerufen werden. 

Zwangsweise Anhaltung und Unterbringung von Personen mit psychischen Erkrankungen in Gesundheitseinrichtungen - medizinische und rechtliche Aspekte 

Die zwangsweise Anhaltung und Unterbringung von Menschen mit psychischen Erkrankungen ist eine komplexe medizinische und rechtliche Frage, die eine Reihe von ethischen Dilemmata eröffnet. Die Gesellschaft hat ein legitimes Recht, sich vor jenen Personen zu schützen, die die gesellschaftliche Ordnung bedrohen, einschließlich vor jenen Personen, die dies aus Krankheitsgründen tun. Daher wird die zwangsweise Anhaltung und Unterbringung von Menschen mit psychischen Störungen als erlaubte und akzeptable Methode der sozialen Sicherung und Kontrolle über diese Menschen angesehen. Abgesehen davon, dass auf diese Weise bestimmte Grund- und Menschenrechte eingeschränkt werden, ist es notwendig sicherzustellen, dass das Verfahren zur zwangsweisen Unterbringung in einer rechtmäßigen Weise stattfindet. Die Autoren weisen in ihrer Analyse auf die wichtigsten medizinischen und rechtlichen Aspekte der zwangsweisen Unterbringung hin, zeigen Unklarheiten in den aktuellen Rechtsvorschriften auf, die in der Praxis zu bestimmten Problemen führen und machen Vorschläge de lege ferenda. Die Analyse kann hier abgerufen werden. 

Gutachten zu Artikel 112 des Gesetzes über die Raumplanung des Kantons Una-Sana

Das Gesetz über die Raumplanung des Kanton Una-Sana wird in der Version der revidierten Fassung des 5. Juli 2013 angewandt. Die kürzeste Regelung dieses Gesetzes ist Artikel 112: "Die Partei ist im Prozess der Erteilung von Genehmigungen ein Investor." In Bereichen, in welchen Regulierungsverordnungen erlassen worden sind, gewähren die zuständigen Gemeindebehörden und das kantonale Ministerium für Bau, Stadtplanung und Umweltschutz Bihać nur Investoren Parteistellung. Interessierte Personen, die aufgrund ihrer persönlichen Rechte oder Interessen versuchen in das Verfahren als Nebenpartei (Interessent) einzusteigen, bleiben ohne Erfolg. Gemeindebehörden und die kantonalen Ministerien verweigern solche Anfragen mit der Behauptung, dass nur der Investor Partei des Verfahrens sei und die einschlägige Bestimmung, Artikel 112 des kantonalen Gesetzes über die Raumplanung, eine lex specialis gegenüber dem Verwaltungsverfahrensgesetz der Föderation sei, so dass die aktive Legitimation nur Investoren zukomme. Da diese Praxis ohne Rechtsschutz einen vagen Kreis übrig lässt, stellt sich die Frage, ob eine solche Auslegung und Anwendung des Artikel 112 rechtlich richtig ist bzw. ob diese Bestimmung überhaupt verfassungsgemäß ist.

Das Kompetenzzentrum für Öffentliches Recht bringt zwei Gutachten zu diesem Problem und lenkt mit ihrer Veröffentlichung die Aufmerksamkeit auf die Praxis der Verwaltungsorgane des Kanton Una-Sana, die nicht mit dem allgemeinen Verwaltungsverfahren in Einklang steht. Beide Gutachten zeigen außerdem, dass Artikel 112 in Widerspruch zur Verfassung von Bosnien und Herzegowina steht. Die fachlichen Überlegungen basieren auf zwei Beschlüssen von der Magistratsabteilung für Raumordnung, Bau-und Wohnungsangelegenheiten der Gemeinde Sanski Most und vom Ministerium für Bau, Stadtplanung und Umweltschutz Bihać, die im Berufungsverfahren ergangen sind. Das erste Gutachten kann hier abgerufen werden, das zweite hier.

Wahlstreitigkeiten - das Verhältnis von Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof von Serbien

Die Lösung von Wahlstreitigkeiten obliegt im Rechtssystem der Republik Serbien hohen gerichtlichen Institutionen: dem Verwaltungs- und dem Verfassungsgerichtshof. Im Allgemeinen handelt es sich beim Verhältnis der beiden Gerichte um parallele Zuständigkeiten. Der Verfassungsgerichtshof sieht sich nicht als dem Verwaltungsgerichthof "übergeordnet" an. Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes über Verfassungsbeschwerden schaffen jedoch eine andere Perspektive auf das Verhältnis der beiden Gerichte und führen dazu, dass der Verfassungsgerichtshof im Verfahren zum Schutz des Wahlrechts als verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechts Ansichten des Verwaltungsgerichtshofes überprüft. Die wichtigsten Mängel in diesem etablierten institutionellen Rahmen liegen in der unzureichenden Genauigkeit der Vorschriften, nach denen die zuständigen Behörden vorgehen, gepaart mit der unzureichenden Beachtung des Grundsatzes audiatur et altera pars und dem Mangel an Öffentlichkeit bei der Lösung der Verfahren. Dies bezieht sich in erster Linie auf das Fehlen einer öffentlichen mündlichen Verhandlung in den Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof. Das Problem und seine Dimensionen werden in der Analyse von Maja Nastić behandelt, die hier heruntergeladen werden kann.

Rechtsschutz für Bürger bei Luftverschmutzung

Die Analyse von Lana Ofak und Paula Jelčić eröffnet interessante juristische Fragen in Bezug auf die Haftung für Luftverschmutzung in einer Situation, die mehrere Länder betrifft. Anlass ist die Luftverschmutzung in Slavonski Brod, zu der es auf Grund der Arbeit einer Ölraffinerie in Bosanski Brod gekommen ist. Fraglich ist, ob es ein Recht der Bürger auf Schutz vor Luftverschmutzung gibt, wenn sich die Verschmutzungsquelle in einem anderen Land befindet. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Möglichkeiten des Rechtsschutzes für Bürger bei grenzüberschreitender Luftverschmutzung. Solche Möglichkeiten ergeben sich aus dem EU-Recht und drei internationalen Übereinkommen für Kroatien und Bosnien und Herzegowina. Diese Analyse kann hier abgerufen werden.

Asyl in der Republik Kroatien ein Jahr nach dem Beitritt zur Europäischen Union

Die Analyse von Jasna Barberić fasst die aktuelle Situation im kroatischen Asylsystem zusammen und gibt einen groben Überblick. Die Analyse erscheint ein Jahr nach dem Beitritt Kroatiens zur EU und zehn Jahre nach dem Inkrafttreten des kroatischen Asylgesetzes, gibt einen Überblick über die Aktivitäten der kroatischen Regierung und stellt die Probleme dar, die in der Praxis bei der Integration von Ausländern in die kroatische Gesellschaft existieren. Die Analyse kann hier heruntergeladen werden.

Rechtsschutz vor illegalem Verhalten bei der Bekämpfung von Hochwasser in Kroatien

Die Arbeit von Antun ŽŽagar behandelt den Rechtsschutz im Bereich der Bekämpfung von Hochwasser in der Republik Kroatien bei der Haftung für Schäden nach den Regeln des Schadenersatzrechts und den verwaltungsrechtlichen Schutz bei Fehlverhalten von Anbietern öffentlicher Dienstleistungen. Der Autor beschreibt zunächst die Aktivitäten bei der Bekämpfung von Hochwasser und zeigt dann die rechtlichen Bestimmungen, die die Grundlage für den Rechtsschutz bei rechtswidrigen und unsachgemäßen Ausführungen von Tätigkeiten bilden. Die Analyse der Rechtsgrundlagen konzentriert sich auf die Bedingungen für das Bestehen eines Rechtsschutzes und den Anspruch darauf sowie auf uneinheitliche Fragen in der Rechtspraxis. Durch Auslegung nach den allgemeinen Grundsätzen des Verwaltungsrechts kommt man zu der These über den Umfang des Schutzes, auf den Verbraucher Anspruch haben. Der Autor zeigt, dass dieses Thema auf Grund der uneinheitlichen und spärlichen Rechtspraxis und des geringen Bekanntheitsgrades des Rechtsschutzes imm. Die Analyse kann hier heruntergeladen werden.

Zu einigen offenen Fragen bei der Anwendung des kroatischen Institutionengesetzes

Die Qualität der Erbringung von Leistungen durch öffentliche Einrichtungen (Institutionen) hängt weitgehend von der Lebensqualität der Einwohner eines Landes ab. Teile des öffentlichen Sektors mit der höchsten Beschäftigungszahl (Bildung auf allen Ebenen und Gesundheit) werden von öffentlichen Institutionen organisiert. So sind öffentliche Institutionen einer der wichtigsten Arbeitgeber, aber auch große Verbraucher von öffentlichen Geldern. Ihre rationalen Geschäfte beeinflussen indirekt die finanzielle Belastung der Bürger und der Wirtschaft. Das Institutionengesetz ist eines der ältesten und stabilsten Gesetze im Rechtssystem von Kroatien. Seine aktuelle Fassung beinhaltet einige Interpretationsschwierigkeiten. Die Analyse des Mitarbeiters des CJP Rajko Alen zeigt Schwierigkeiten in Bezug auf den Anteil der Befugnisse und Zuständigkeiten der Organe sowie in Bezug auf die Verpflichtung zur Besetzung eines Direktors, die Rechtsnatur des Arbeitsverhältnisses, die gegenseitigen Beziehungen der kroatischen Institutionen sowie des Institutionengesetzes und des Gesetzes über den Zugang zu Informationen auf. Der Autor weist auf offene Fragen hin und gibt Antworten auf einige von ihnen. Die Analyse kann hier abgerufen werden.

Wie funktioniert die Insitution des Ombudsmannes in Bosnien und Herzegowina

Derzeit befindet sich ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Ombudsmann von BiH im parlamentarischen Begutachtungsprozess. Mit dieser Novelle soll die Zuständigkeit des Ombudsmannes erweitert und die Abteilung zur Prävention und zum Schutz vor Folter und anderen grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlungen oder Strafen in BiH eingeführt werden. Das Kompetenzzentrum für Öffentliches Recht hat in seinen Analysen bereits früher die Aufmerksamkeit auf die nicht fachgerechte Arbeit des Ombudsmannes und seine Vermeidung der Verwendung von Befugnissen nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz hingewiesen (vgl. A. Ohranović, Ombudsmann für Menschenrechte im Bericht für das Jahr 2012, Blätter für Öffentliches Recht Nr. 13). Die Analyse der Mitarbeiterin des Kompetenzzentrums für Öffentliches Recht, Enesa Mrkaljević, lenkt erneut die Aufmerksamkeit auf die schwerwiegenden strukturellen Schwächen in der Gestaltung des bosnisch-herzegowinischen Ombudsmannes: unprofessionelle Arbeit, die Vermeidung politischer Konflikt, Hinterherhinken auf internationaler Ebene sowie die Unfähigkeit, die Vorteile der bestehenden Kompetenzen in voller Kapazität zu übernehmen, werden auch mit der neuesten Gesetzesänderung nicht beseitigt werden können. Kurz gesagt, die Institution des Ombudsmannes in seiner jetzigen Form stellt ein unnötiges Schmuckstück in der institutionellen Überbelegung von BiH dar, ein völlig neues Konzept mit genauen Befugnissen und Strafmechanismen wäre sinnvoll. Die Analyse kann hier heruntergeladen werden.

Vorschlag zur Änderung des Gesetzes über die Regierung der Föderation Bosnien und Herzegowina

Das Kompetenzzentrum für Öffentliches Recht hat aus eigener Initiative einen begründeten Vorschlag zur Änderung des Gesetzes über die Regierung der Föderation von BiH ausgearbeitet. Das Motiv für diesen Vorschlag ist die dauerhaft anhaltende Krise, in der sich die aktuelle Regierung FBiH seit ihrer Wahl befindet. Der Vorschlag mit detaillierter Erklärung kann hier abgerufen werde.

Sterbehilfe im serbischen Strafgesetzbuch - eine Bestimmung, die keine Beachtung in der gerichtlichen Praxis gefunden hat

Die Analyse unserer Mitarbeiterin aus Belgrad, Dragana Kolarić, thematisiert das Problem der Sterbehilfe und ihre Charakterisierung im Strafgesetzbuch von Serbien. Sie zeigt die Zweideutigkeiten der strafrechtlichen Lösungen auf und äußert den Wunsch an den Gesetzgeber, die Unterschied zwischen normalen Mord und Tötung aus Mitleid (Sterbehilfe) zu betonen. Niemand hat das Recht, das Leben eines anderen Menschen zu nehmen, egal wie "schlecht" dieses sein mag,  aber wenn er es tut, weil schwere gesundheitliche Beiträchtigungen vorliegen und die Tötung auf ausdrücklichen Wunsch des Betroffenen passiert, ist die Schuld gering. Die Analyse stellt die These auf, dass die Kriminalisierung von Sterbehilfe als "privilegierter" Mord im Strafrecht existieren sollte und zeigt in Vergleichen Lösungen auf, die in der ganzen Region bei der Regulierung der Frage der Sterbehilfe hilfreich sein können. Die Arbeit kann hier abgerufen werden.

Haftung des Staates für durch falsche Urteile verursachte Schäden – die Praxis des Obersten Gerichtshofes der Föderation von Bosnien und Herzegowina im Lichte der Judikatur des Gerichtshofs der Europäischen Union

Die Haftung des Staates für durch falsche Urteile von bosnischen Gerichten verursachte Schäden gründet sich auf Art. 172 ZOO FBiH und Art. 172 ZOO RS ZOO, die die Verantwortlichkeit juristischer Personen für durch deren Organe verursachte Schäden regeln. Der Oberste Gerichtshof der Föderation von Bosnien und Herzegowina hat in zwei zeitnahen Entscheidungen Kriterien festgelegt, die vorliegen müssen, um eine zivilrechtliche Haftung für Schäden zu begründen, die durch eine falsche Anwendung des materiellen Rechts durch ein Gericht entstanden sind. Der Gerichtshof hat für die Etablierung der Kritierien als vergleichende Analyse die Judikatur des Gerichtshofs der Europäischen Union herangezogen. Das Urteil des Gerichtshofs wurde von Zlatan Meškić i Maja Čolaković näher analysiert; die Analyse kann hier abgerufen werden.

Die Geldstrafe im serbischen Strafrecht

Die Arbeit von Ivan Đokić beschäftigt sich mit dem System von Geldstrafen in Bezug auf das Modell der Tage/Geldstrafe im serbischen Strafrecht.  Er stellt fest, dass die gerichtliche Praxis dieses System überhaupt nicht verwendet, auch wenn das serbische Strafgesetzbuch den Vorrang anordnet. Der Autor schlägt mit dem Hinweis auf Vergleichslösungen vor, dieses Modell aufzugeben, bis die Bedingungen für eine einfache Identifizierung der Elemente, auf deren Grundlage das System Tage/Geldstrafe funktioniert, erfüllt sind. Die Arbeit kann hier heruntergeladen werden.

Abkommen über soziale Sicherheit zwischen den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien und der Erwerb von Pensionsversicherungszeiten durch Zusammenrechnung der Berufserfahrung aus mehreren Nachfolgestaaten 

Die Arbeitsmigration in der föderalen Republik hatte in einer hohen Anzahl von Fällen zur Folge, dass Pensionsversicherungszeiten in drei oder mehr ehemaligen Republiken und Provinzen erworben wurden. Dies führte zu einem Problem der Zusammenrechnung der Versicherungszeiten aus Drittländern wegen des Inhalts und der Art der zwischen den Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawien bilateral abgeschlossenen Sozialversicherungsabkommen. Über das Problem und seine Lösung berichtet die Analyse des FCJP-Mitarbeiters aus Zagreb Mihovil Rismondo. Die Analyse kann hier abgerufen werden.

Bewertung des Gesetzgebungsprozesses in der Republik Serbien und Vorschläge zu seiner Verbesserung

Igor Gvozdić Bewertung des Gesetzgebungsprozesses in der Republik Serbien zeigt, dass sich dieser nicht signifikant von den gemeinsamen Errungenschaften des europäischen Parlamentarismus unterscheidet. Seine Analyse stellt dennoch fest, dass es immer noch Lücken gibt, die beseitigt werden können und müssen. Über diese verbesserungswürdigen Lücken berichtet seine Analyse, die hier heruntergeladen werden kann.

Der Beitrag des Hohen Justizrates zur (Un)Abhängigkeit der Justiz in der Republik Serbien

Der Mitarbeiter des Kometenzzentrums für Öffentliches Recht in Belgrad, Đorđe Marković, zeigt, dass die aktuelle Situation in der serbischen Justiz verheerend ist und stellt fest, dass dafür der Hohe Justizrat verantwortlich ist. Der Hauptgrund für diese negative Einschätzung ist die Unterordnung der Justiz unter die Exekutive und die "gänzliche Abschaltung" der richterlichen Unabhängigkeit. Über diesen Zustand und die Rolle des Verfassungsgerichts von Serbien informiert ausführlich seine Analyse, die hier heruntergeladen werden kann.

Neues Jugendstrafrecht von Bosnien und Herzegowina

Die Analyse der FCJP-Mitarbeiterin Rialda Ćorović betrachtet das Jugendstrafrecht aus Sicht der wiedergutmachenden Gerechtigkeit. Die Autorin vertritt die Position, dass die wiedergutmachende Gerechtigkeit das wichtigste Element der modernen strafrechtlichen Errungenschaften ist und untersucht, inwieweit das Strafrecht im Bereich der Jugendkriminalität mit den Anforderungen der wiedergutmachenden Gerechtigkeit in Einklang steht. Sie erklärt das bescheidene Ergebnis der Harmonisierung mit den traditionellen Mechanismen, die unser Jugendstrafrecht kennt und warnt vor mangelnden theoretischen Reaktionen oder der Unwissenheit betreffend das Wesen des Begriffs der wiedergutmachenden Gerechtigkeit. Die Arbeit kann hier abgerufen werden.

Die rechtliche Regelung von öffentlichen Versammlungen in der Republik Serbien

Öffentliche Versammlungen von Bürgern sind ein dem öffentlichen Recht eminentes Thema. In Serbien gibt es eine spürbare Diskrepanz zwischen den verfassungsmäßigen und gesetzlichen Bestimmungen über öffentliche Versammlungen. Die Analyse des Mitarbeiters des FCJP aus Belgrad, Sreten Jugović, zeigt die rechtliche und praktische Bedeutung der beobachteten Diskrepanzen auf und spricht sich für die Modernisierung der Vorschriften hinsichtlich Klassifizierung und Anmeldung von Versammlungen nach ihren Arten aus. Der Autor argumentiert, das Wichtigste sei es, die zwei getrennten Regelungen des (temporären und permanenten) Verbotes von Versammlungen in einem einheitlichen Regime zu verfestigen. Diese Analyse kann hier heruntergeladen werden.

Draft Law on the Courts of B&H - legal opinion of Public Law Centre

The analysis of quality of any proposed legal text in its entirety entails “identification of a social problem” that it aims to eliminate. It is then necessary to determine whether that purpose has been achieved and whether there are other more efficient ways for achieving the same purpose. Given the initial objective that formed the impetus for activities on preparing the Draft Law on the Courts of B&H, namely the separation of the Appellate Division of the Court of B&H and its transformation into a separate court, it is not difficult to conclude that with the proposed Draft Law this particular objective will be met. However, it is equally obvious that the Draft Law has gone several steps further from this initial objective. One may even venture to say that the initial objective has been overshadowed by the drive to reform the structure, organization and manner of operation of the Court of B&H. This is a problematic and unnecessary intervention in the existing State judicial system. Diese Analyse kann hier heruntergeladen werden.

Das Gesetz über den freien Zugang zu Informationen: Entwurf, Änderungen und Ergänzungen ("ZOSPI BiH")

Das Gesetz über den freien Zugang zu Informationen wurde im Jahr 2000 erlassen. Bosnien und Herzegowina ist der erste Staat in der Region, der dieses Gesetz verabschiedet hat. Die ursprüngliche Fassung des Gesetzes enthielt viele Mängel, die zu Vollzugsproblemen geführt haben. Die Änderungen und Ergänzungen des Gesetzestextes, die in den Jahren 2006, 2009 und 2011 folgten, konnten die in der Praxis aufgetretenen Probleme nicht beseitigen, um den Bürgern die Geltendmachung ihrer Rechte auf freien Zugang zu Informationen erleichtern. Im Mai 2013 hat die Agentur für den Schutz personenbezogener Daten BiH weitere Änderungen und Ergänzungen des Gesetzes initiiert, die zu einem Entwurf des Justizministeriums geführt haben. Der Entwurf, der die Abschaffung der Standards zur "Prüfung des öffentlichen Interesses" vorgesehen hat, fand sich in der Kritik von NGOs und Journalisten und wurde schnell wieder zurückgezogen. Im Jänner 2014 traten neue Änderungen und Ergänzungen des Gesetzes in Kraft, die von der Parlamentarischen Versammlung von Bosnien und Herzegowina einstimmig angenommen wurden. Die Analyse der Mitarbeiterin des KÖR Ena Gotovuša gibt einen chronologischen Überblick über die Änderungen und Ergänzungen des Gesetzes und weist auf umstrittene Lösungen und Durchbrüche in der Geltendmachung des Rechts auf freien Zugang zu Informationen auf gesamtstaatlicher Ebene hin. Die Analyse kann hier heruntergeladen werden.

Der Entwurf für das Gesetz über die Staatsbürgerschaft der Republika Srpska und seine Übereinstimmung mit der Verfassung und dem Gesetz über die Staatsbürgerschaft von Bosnien und Herzegowina

Die Regierung der RS hat in ihrer Sitzung vom 13. Februar 2014 ihren Entwurf eines Entitätsgesetzes über die Staatsbürgerschaft verabschiedet. Die Analyse von Frane Staničić vergleicht diesen Entwurf mit dem in Geltung stehenden Staatsbürgerschaftsgesetz von BiH und stellt fest, dass der Entwurf in bestimmten Punkten vom Staatsbürgerschaftsgesetz abweicht. Einige dieser Abweichungen sind wahrscheinlich die Folge einer terminologischen Unterschiedung, aber sie sind das Ergebnis einer klaren und bewussten Abweichung vom Staatsbürgerschaftsgesetz von BiH. § 1 Abs. 2 des Staatsbürgerschaftsgesetzes von BiH sieht vor, dass Vorschriften in Angelegenheiten der Entitätsbürgerschaften im Einklag mit diesem Gesetz stehen müssen, sodass alle nicht übereinstimmenden Normen zu entfernen sind. Besonders hervorgehoben wird die Gegensätzlichkeit des Art. 4 der Gesetzesentwurfs der RS zu Art. II Z 4 der Verfassung von BiH. Staničić bewertet bestimmte jedoch positiv, weil er glaubt, dass sie im Hinblick auf die Änderungen des Gesetzes über die Staatsbürgerschaft von BiH ausgelegt werden müssen. Dies gilt insbesondere für die Möglichkeit der Aufhebung der Entscheidung über die Entlassung aus der Staatsbürgerschaft, wenn eine Person, die die Staatsbürgerschaft von Bosnien und Herzegowina verloren hat, doch keine fremde Staatsbürgerschaft erwerben kann. Dem Gesetz über die Staatsbürgerschaft der RS fehlen Bestimmungen über das System zur Kontrolle der Anwendung des Gesetzes, sodass der Gesetzestext in dieser Hinsicht ergänzt werden müsste. Die gesamte Analyse kann hier heruntergeladen werden. 

Die Stellung von Patienten in der Republik Serbien: öffentlich-rechtliche Mechanismen und deren Schutz

Positive Regelungen in der Republik Serbien erkennen die Stellung des Patienten und regeln sie im Gesetzesrang, erfassen sie aber unzureichend. Die Analyse der KÖR-Mitarbeiterin aus Belgrad Hajrija Mujović-Zornić weist darauf hin, dass eine Reihe von Vorschriften die Frage der Gesundheitsversorgung aus der Perspektive der meisten Verfahrensfragen regelt, während die Kernthemen zur Stellung des Patienten und seiner persönlichen Rechte im Hintergrund stehen und oft nicht zu Ende gebracht wurden. Die öffentlich-rechtlichen Aspekte dieses Problems werden in der Analyse erörtert, die hier heruntergeladen werden kann.

Die Stellung von Patienten in Kroatien: Gesetzgebung und Praxis

In der Analyse über die Stellung der Nutzer von Gesundheitsdienstleistungen in der Republik Kroatien zeigt Đula Rušinović-Sunara, dass sich hier Patienten in einer ähnlichen Situation befinden wie auch in Staaten der Region und den EU-Mitgliedsstaaten. Die Autorin glaubt, dass die Stellung der Patienten von allgemeinen sozialen Schwierigkeiten abhängt, und auch in diesem Punkt hebt sich die Republik Kroatien nicht von den anderen in der Region oder Europa ab. In Bezug auf die allgemeinen Merkmale zur Stellung der kroatischen Patienten werden in der Analyse eine schwache Stellung in der Gesellschaft, schwache Auswirkungen auf das Gesundheitssystem, ein schwacher Schutz der Menschenrechte und die abnehmende Verfügbarkeit von Gesundheitsdienstleistungen mit sich immer weiter verschlechternden Perspektiven hervorgehoben. Die Analyse kann hier heruntergeladen werden.

Finanzierung der Gesundheitsversorgung aus der gesetzlichen Krankenversicherung

Die Analyse von Zilha Ademaj stellt das System der Finanzierung der Gesundheitsversorgung aus der gesetzlichen Krankenversicherung in der Föderation von BuH vor. Dieses System ist dezentral und fällt in die Autonomie der Kantone. Die Autorin zeigt, dass in der Realisierung und Zuweisung der Mittel aus der gesetzlichen Krankenversicherung deutliche Unterschiede bestehen, insbesondere beim Umfang der Rechte der Versicherten in der und beim Zugang zur Gesundheitsversorgung. Die Stellung von Patienten ist in diesem Gefüge meist gleich oder angeglichen. Die Unterschiede in der Realisierung der Mittel aus der gesetzlichen Krankenversicherung in den Kantonen resultieren aus Unterschieden in der Versorgung der Bevölkerung mit einer gesetzlichen Krankenversicherung, nicht angepassten Beiträgen und Grundlagen für die Berechnung der Beiträge, der Anzahl der Mitarbeiter und der Höhe der Gehälter. Die Analyse kann hier heruntergeladen werden.

Die zuständigen Behörden und Verfahren in Kroatien als Auslieferungsstaat bei der Umsetzung des Europäischen Haftbefehls (Anmerkungen zu zwei jüngsten Fällen)

Der Rat der Europäischen Union hat am 13. Juni 2002 den Rahmenbeschluss über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten gefasst. Die Republik Kroatien hat ihn 2010 mit dem Gesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union umgesetzt. Die Analyse von Miljenko Giunio stellt die Bestimmungen des Gesetzes und die zuständigen Stellen (Organe) vor, die in den Prozess eingebunden sind. Alles steht mit jenen zwei Fällen in Zusammenhang, die Anfang 2014 die kroatische juristische und politische Öffentlichkeit intrigiert haben. Die Auslegung des Rahmenbeschlusses in nationales Recht in Zusammenhang mit den Gründen für die Weigerung der Durchführung eines Haftbefehls wird anhand der zwei genannten Verfahren problematisiert. Analysiert wird auch die Entscheidung des Verfassungsgerichts in einem dieser beiden Fälle, und zwar in Bezug auf eine mögliche Verletzung der Menschen- und Grundrechte. Der Autor kommt zu dem Schluss, dass eine andere Entscheidung möglich gewesen wäre. Er analysiert auch die Position der Generalstaatsanwaltschaft im Verfahren, kritisiert die Entscheidung des kroatischen Gesetzgebers und setzt ihm das Beispiel Sloweniens entgegen. In jedem Fall lassen nach der Meinung des Autors weder der Rahmenbeschluss des Rates noch das diesen umsetzende Gesetz dem Auslieferungsstaat viel Spielraum, um sich dem Antrag zu widersetzen, sodass die Interessen des Auslieferungsstaates nur im Rahmen des Schutzes der Rechtsordnung und unter Beachtung der harmonisierten Regeln vertreten werden können. Die Analyse kann hier heruntergeladen werden.

Aus der Praxis des BVerfG: Kopftuch-Verfahren werden ohne Mitwirkung von Vizepraesident Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof entschieden

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat beschlossen, dass über  zwei Verfassungsbeschwerden zum sog. Kopftuch-Verbot in nordrhein-westfälischen Schulen wegen Besorgnis der Befangenheit ohne Mitwirkung von Vizepräsident Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof zu entscheiden ist. Maßstab hierfür ist nicht, ob ein Richter tatsächlich „parteilich“ oder „befangen“ ist, sondern ob ein Verfahrensbeteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln. Eine solche Konstellation liegt hier vor, denn in einer Gesamtbetrachtung kommt Vizepräsident Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof gleichsam eine Art Urheberschaft für das zu beurteilende Rechtskonzept zu. Nach den gesetzlichen Bestimmungen wird ein Richter bzw. eine Richterin des Zweiten Senats durch Los als Vertretung bestimmt. Sie können den Text im Internet über folgende URL erreichen.

Die strafrechtliche Verantwortung von Abgeordneten des Parlaments von BuH wegen Nicht-Umsetzung von Entscheidungen des Verfassungsgerichts von BuH und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte

Die Vollziehung von Gerichtsentscheidungen ist ein wichtiges Element eines jeden Rechtssystems. Eine Gerichtsentscheidung, die nicht vollzogen wird, wird nicht die gewünschte Wirkung haben. Auch Bosnien und Herzegowina hat Mechanismen, die die wirksame Umsetzung von Gerichtsentscheidungen gewährleisten sollen, jedoch gibt es immer noch einige Probleme bei der Umsetzung der Entscheidungen des Verfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Die Nicht-Umsetzung der Entscheidungen dieser Gerichte stellt eine Straftat gemäß § 289 des Strafgesetzbuches von Bosnien und Herzegowina dar und führt zu einer strafrechtlichen Verantwortung von Mitgliedern der beiden Häuser des Parlaments von Bosnien-Herzegowina. Mahir Muharemović vertritt in seiner Analyse die These, dass der Mechanismus der strafrechtlichen Verfolgung von Abgeordneten des Parlaments von BuH im Fall der Nicht-Umsetzung von Entscheidungen des Verfassungsgerichts von BuH und des EGMR, für deren Umsetzung eine Verfassungs- oder Gesetzesänderung nötig ist, strafrechtlich nicht durchsetzbar und verfassungsrechtlich teilweise unbegründet ist. Er zeigt, welche Hindernisse es für die strafrechtliche Verfolgung und für den unzulässigen Eingriff in das bosnichen Verfassungssystem gibt. Die Analyse kann hier abgerufen werden.

Das neue kroatische Arbeitsgesetz - eine Analyse der Regierungsinitiative und der Verhandlungen mit den Sozialpartnern

In Kroatien wurde nach einjährigen Verhandlungen der Vorschlag eines neuen Arbeitsgesetzes ausgearbeitetund dem Parlament vorgelegt. Die Mitarbeiterin des KÖR Nataša Novaković zeigt in ihrer Analyse, dass es sich dabei nicht um einen umfassenden Vorschlag zur Änderungdes Arbeitsgesetzes handelt, sondern nur um eine kleine Reform, die sich vor allem auf die Organisation der Arbeitszeit und die Einführung von Verwaltungsmaßnahmen bezieht. Weitere Änderungen sind geringer Naturoder enthalten bestimmte Verbesserungen und beseitigen Unklarheiten, jedochohne weitreichende Folgen. Die Analyse kann hier heruntergeladen werden.

Erklärung anlässlich der sozialen Unruhen der Bürger in Bosnien und Herzegowina

Die sozialen Unruhen stellen eine legitime Reaktion auf das korrumpierte und ungerechte System der Regierung in Bosnien und Herzegowina dar. Außerinstitutionelle Korrekturen institutioneller Ungerechtigkeit sind gerechtfertigt und verdienen Unterstützung: die positive Bilanz der sozialen Unruhen übersteigt bei Weitem die materiellen Schäden und die Schäden, die durch manipulierte Ausschreibungen, beschäftigte Verwandte und politische Verbündete, korrumpierte Gesundheitsversorgung und Bildung, ineffizientes Gerichtswesen und, zum Beispiel, politisch motivierte Strafverfolgung herbeigeführt wurden, übersteigen die Summe aller Schäden, die die sozialen Unruhen gebracht haben. Sie kann hier abgerufen werden.

Die Auswahl von Richtern und Staatsanwälten in Österreich

Einen informativen Überblick über die Grundregeln für die Auswahl der Richter und Staatsanwälte in Österreich bietet die Kurzanalyse der Mitarbeiterin des FCJP Mirha Karahodžžić. Sie kann hier abgerufen werden.

Übersicht und Richtung der Entwicklung der verfassungsgerichtlichen Standards zum Schutz der Menschenrechte in Kroatien

Die kroatische Verfassungsgerichtsbarkeit ist in ihrer Rechtsprechung, genauso wie jene in den anderen Staaten der Region, an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte angelehnt, und hat sich in ihrer zwölfjährigen Praxis von der klassischen Kontrolle der Verfassungsmäßigkeit und Gesetzmäßigkeit zu einer Gerichtsbarkeit mit voller Zuständigkeit entwickelt, die spezifische verfassungsrechtliche Verletzungen feststellt, insbesondere Verletzungen von garantierten Menschenrechten.

Die Analyse der Richterin des Verfassungsgerichts der Republik Kroatien Slavica Banić zeigt die Entwicklung der Verfassungsrechtsprechung in Kroatien und identifiziert einen aktuellen Trend: die Einführung verbindlicher Standards im Rahmen der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Diese Rechtsprechung stellt aber zugleich einen begrenzenden Faktor ("Schranke") in Bezug auf die Möglichkeit der Entwicklung eigener Standards im Bereich der Menschenrechte dar. Die Autorin zeigt die Notwendigkeit auf, Wege zur Zusammenarbeit des kroatischen Verfassungsgerichts mit dem Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu finden, damit vom immer mehr vorherrschenden Verständnis des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte als vierte Instanz zugunsten des kroatischen Verfassungsgerichts abgerückt wird. Die These vom Dialog der Gerichte stellt eine rettende Lösung dar. Sie erinnert ein wenig an die Haltung des deutschen Bundesverfassungsgerichts gegenüber dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg und zeigt auf ähnliche Weise die Schwächen der These des Dialogs auf: beide Gerichte stehen nicht im gleichen Rang, sondern sind hierarchisch streng definiert zugunsten des Primats des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, beide Gerichte verwenden unterschiedliche Quellen und zitieren unterschiedliche Vorschriften. Ein echter Dialog wird in der Tat nicht möglich sein! Die Analyse kann hier abgerufen werden.

Die Rolle des Hohen Rates für Justiz und Staatsanwaltschaft bei der Ernennung der Träger von Justizfunktionen: Status und Perspektiven

In der Analyse von Davor Trlin wird ausgeführt, dass sich der Hohe Rat für Justiz und Staatsanwaltschaft mit den eigenen Regeln ein wenig transparentes Verfahren vorgeschrieben hat, das mit den letzten Änderungen und Ergänzungen nicht wesentlich verbessert werden konnte. Der Autor nimmt Bezug auf die Rolle der Legislative im Auswahlverfahren von Richtern und Staatsanwälten und stellt eigene Vorschläge für die Reform des Hohen Rates für Justiz und Staatsanwaltschaft von BiH vor. Die Analyse kann hier abgerufen werden.

Presseinformationen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in der Rechtssache Maktouf/Damjanović vom 18 Juli 2013 (App.Nr. 2312/08 und 34179/08)

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat ein Urteil im Fall „Maktouf und Damjanović gegen BiH“ gefällt und ausgesprochen, der Gerichtshof von BiH habe das Strafgesetz im Jahr 2003 in Sachen Kriegsverbrechen nicht rückwirkend anwenden dürfen. Im abschließenden Urteil wurde eine Verletzung von Artikel 7 (keine Strafe ohne Gesetz) festgestellt.

Der Iraker Abuladhim Maktouf hat bereits eine fünfjährige Haftstrafe verbüßt, während Goran Damjanović seine Haftstrafe in Bosnien und Herzegowina noch absitzt. Beide wurden vom Gerichtshof von BiH wegen Kriegsverbrechen auf Grundlage des Strafgesetzes von BiH verurteilt, das zur Tatzeit nicht in Geltung stand.

Die rückwirkende Anwendung des Gesetzes steht im Widerspruch zur Europäischen Menschenrechtskonvention, weshalb Maktouf und Damjanović Bosnien und Herzegowina geklagt hatten. Das Urteil in englischer Sprache kann hier heruntergeladen werden, die Übersetzung des Urteils hier.

Gesetzesvorschlagbetreffend den Abschluss und die Umsetzung internationaler Abkommen

SDP BiH hat im Dezember 2012 auf Grundlage der mit der SNSD getroffenen Vereinbarung über die Programm – bzw. Projektzusammenarbeit in der Legislative und Exekutive in Bosnien und Herzegowina von 2012 bis 2014 den Entwurf eines Gesetzes über das Verfahren für den Abschluss und die Umsetzung internationalen Abkommendem Ministerrat zur weiteren Behandlung vorgelegt. Die Analyse von Milena Savić beschäftigt sich mit der Vereinbarkeit der Bestimmungen des neu vorgeschlagenen Gesetzes mit dem Rechtssystem von Bosnien und Herzegowina und dem internationalen Vertragsrecht und beinhaltet eine vergleichende Betrachtung im Hinblick auf den Abschluss und die Umsetzung internationaler Abkommen in den Nachbarländern. Die Analyse kann hier abgerufen werden.

Tagung zur Auswahl von Richtern in der Republik Serbien und den Staaten der Region – Gesetzliche Grundlagen, Praxis, Änderungsvorschläge

Die Auswahl von Richtern ist ein zentrales Thema eines Rechtsstaates. Die Einrichtung eines rechtsstaatlichen Systems steht in unmittelbarer Abhängigkeit von den institutionellen und materiellen Garantien der unabhängigen Gerichtsbarkeit, die praktisch auf der Grundlage der optimierten Auswahl von Richtern abgesichert werden kann. Das Thema ist von großer Bedeutung für die Staaten der Region, da die Wiedererrichtung der Demokratie die Einrichtung der materiellen Gerichtsunabhängigkeit mit sich bringt, die – außerhalb der (verfassungs)rechtlichen Proklamationen – im wirklichen Leben zur Verfügung stehen muss. Dynamische verfassungsrechtliche und gesetzliche Änderungen, die abgeschlossen sind oder in den Staaten der Region gerade im Gange sind, zeigen, dass die Auswahl der Richter als ein zentrales Thema der rechtsstaatlichen Gestaltung der post-jugoslawischen Staaten identifiziert wurde. Weitere Informationen finden Sie hier.

Gesetzesvorschlag zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über den Wohnsitz und Aufenthalt von Staatsbürgern

Die vorgeschlagenen Änderungen und Ergänzungen des Gesetzes über den Wohnsitz und Aufenthalt von Staatsbürgern von BuH sind Gegenstand einer Reihe von gesetzlichen Lösungen, die sich in jüngerer Zeit im parlamentarischen Verfahren befinden, und sowohl in der Öffentlichkeit als auch unter den Abgeordneten heftige Reaktionen ausgelöst haben. Diese Änderungen betreffen aber nicht die Rechte von Rückkehrern und vertriebenen Personen auf erleichterte Anmeldung des Wohnsitzes an ihren Aufenthaltsorten vor dem Krieg. So bleiben die Verfahrensordnungen über den erleichterten Zugang zur Anmeldung des Wohnsitzes auf die Adresse, an der der Rückkehrer vor dem Krieg gemeldet war, erhalten, sodass mit einer adäquaten Anwendung des Gesetzes die Rechte von Rückkehrern in diesem Bereich auch durch Missbrauch und falsche Auslegung nicht beeinträchtigt werden. Über die restlichen Änderungen durch die Novellierung des Gesetzes über den Wohnsitz und Aufenthalt von Staatsbürgern von BuH informiert die Analyse der Mitarbeiterin des Kompetenzzentrums für Öffentliches Recht, Amra Ohranović. Die Analyse kann hier abgerufen werden.

Fachkonferenz zum Thema „Richterauswahl in der Region und das Problem der richterlichen Unabhängigkeit“

Die Auswahl der Richter in Serbien ist nach der Änderung der serbischen Verfassung im Jahr 2006 zu einem Thema geworden, dessen Wichtigkeit durch die Einführung eines Hohen Justizrates, die Abgrenzung von erster und dauerhafter Wahl und die Dekonstitutionalisierung der Grundlagen für die Beendigung der richterlichen Funktion besonders hervorgehoben wurde. Stattgefunden haben dynamische Veränderungen aber auch in den Systemen von Kroatien, das auf dem Weg zur europäischen Integration ein objektiviertes Auswahlsystem eingeführt hat, und Bosnien-Herzegowina, das noch immer auf der Suche nach einem optimalen System zur Sicherstellung der politischen Unabhängigkeit der Richter ist.

Das Kompetenzzentrum für Öffentliches Recht hat das Thema der Richterauswahl in der Region und das Problem der richterlichen Unabhängigkeit auf die Tagesordnung seiner eigenen Tagungen und Analysen gesetzt. Nun widmet sich dieser Thematik in Zusammenarbeit mit der Rechtswissenschaftlichen Fakultät in Belgrad eine Fachkonferenz, die am 29. November 2013 an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Belgrad stattfinden wird. Die Konferenz wird einen regionalen Charakter haben.

Die Debatte wird von den folgenden Eröffnungsreferaten bestimmt:

Prof. Dr. Irena Pejić (Juristische Fakultät Niš): „Institutionelle Garantien einer unabhängigen Justiz: der Hohe Justizrat“;

Ljiljana Blagojević (Ministerium für Justiz und staatliche Verwaltung der Republik Serbien): „Der Hohe Justizrat als Garant für die Unabhängigkeit der Justiz im Lichte der nationalen Strategie für die Justizreform“;

Prof. Dr. Vladan Petrov (Juristische Fakultät Belgrad): „Die Wahl von Richtern und Beendigung der richterlichen Funktion vergleichend in der Republik Serbien - ist eine Reform der Verfassung von Serbien notwendig?“;

Prof. Dr. Boris Ljubanović (Juristische Fakultät Osijek): „Das Institut der richterlichen Unabhängigkeit in der Republik Kroatien - ad normam und in der Praxis“;

Prof. Dr. Darko Simović (Kriminalistische Polizeiakademie Belgrad): „Institutionelle Garantien der richterlichen (Un)Abhängigkeit in der Republik Serbien?“;

Prof. Dr. Marko Stanković (Rechtswissenschaftliche Fakultät in Belgrad): „Die richterliche Gewalt in der Verfassung von Serbien seit 2006 – eine kritische Betrachtung.“

Die Referate können hier abgerufen werden.

Die Einführung der Gesundheitserziehung (einschließlich Sexualerziehung) an den Pflicht- und weiterführenden Schulen in der Republik Kroatien

Die Einführung des neuen Unterrichtsgegenstandes „Gesundheitserziehung“ in Pflicht- und weiterführenden Schulen in der Republik Kroatien hat sich schnell zu einem wichtigen Thema entwickelt, dessen Bedeutung die Medien behutsam hervorgehoben haben. Im Zentrum der Debatte standen Argumente ideologischer Natur, die auf einen Konflikt zwischen konservativen und liberalen gesellschaftlichen Strömungen hingewiesen haben. Der Gipfel waren eine Beschwerde an das Verfassungsgericht der Republik Kroatien und die Entscheidung des Verfassungsgerichts über die vorübergehende Aussetzung des Gesundheitserziehungsunterrichts.

In der Analyse der Anwältin für die Gleichstellung von Frauen und Männern der Republik Kroatien, Višnja Ljubičić, werden die relevanten Informationen für einem umfassenden Einblick in die Umsetzung der Gesundheitserziehung, einschließlich Sexualerziehung, in das kroatischen System der Pflicht- und weiterführenden Schulen dargestellt, von der ersten Initiative Ende der 90er Jahre bis zur Gegenwart. Die Analyse kann hier abgerufen werden.

Die zeitliche Befristung der Anwendung des kroatischen Gesetzes über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der EU - am Rande eines (weiteren) gesetzgebenden Experiments

Der Rahmenbeschluss über den Europäischen Haftbefehl ist ein Rechtsinstrument, mit welchem das traditionelle System der Auslieferung (Extradition) mit der Übergabe des Angeklagten subsituiert wird. Es beruht auf der Achtung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen der Justizbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Mit der Einführung von Fristen bei der Anwendung des Europäischen Haftbefehls, aber vor allem mit der Art und Weise wie dies geschehen ist, ist Kroatien in Widerspruch zu den Verpflichtungen getreten, die in den Verhandlungen mit der Europäischen Union übernommen wurden. Damit hat Kroatien nicht nur gegen die europäische Rechtsordnung verstoßen, sondern auch die Verfolgung von Straftätern in Frage gestellt, die auf dem kroatischen Territorium nach dem 7. August 2002 Straftaten begangen haben. Mit der Beseitigung der zeitlichen Befristungdurch die letzte Novelle des Gesetzes über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union wurde zwar eine formale Angleichung an den europäischen acquis erreicht, es bleibt aber abzuwarten, obder Konflikt mit der Europäischen Kommission die Position Kroatiens bei der Einleitung einer möglichen Diskussion über die Änderungendes Artikel 32 des Rahmenbeschlusses beeinflussen wird.

Von den Problemen, die mit einer zeitlichen Befristung der Anwendung des kroatischen Gesetzes über die justizielle Zusammenarbeit entstehen, handelt die Analyse des Mitarbeiters des CJP, Davor Derenčinović. Der Aufsatz kann hier abgerufen werden.

Spannungen zwischen Justiz und Politik: Werden die angekündigten Änderungen des VSTV-Gesetzes die Probleme lösen?

In der Analyse des Richters des Gerichtshofs von BuH, Branko Perić, "Spannungen zwischen Justiz und Politik: Werden die angekündigten Änderungen des VSTV-Gesetzes die Probleme lösen?", werden die verschiedenen Eckpunkte der Reform des VSTV-Gesetzes dargestellt. Der Autor argumentiert, dass der Konflikt zwischen Justiz und Exekutive aus einem beidseitigen Unverständnis des Unabhängigkeitsgrundsatzes, der die Nicht-Einmischung in einzelne und spezifische Fällen als selbstverständlich betrachtet, entstanden ist und schlägt vor, die Debatte über die Änderung des VSTV-Gesetzes von den (grundlegenden) Problemen des Justizsystems und den Problemen des Funktionierens eines Regulators her aufzurollen.

Wenn eines der Probleme das Verhältnis zwischen Gerichtsbarkeit, Exekutive und Legislative ist, dann müsse man die wichtigsten strittigen Punkte klären und Lösungen finden, die das Problem beseitigen oder zumindest mildern. Änderungen, die die "Politik" und "Wissenschaft" ankündigen, seien nicht das Ergebnis eines gegenseitigen Dialogs und verfolgen offensichtlich nicht dieses Ziel. Der Aufsatz kann hier abgerufen werden.

Tagung zum bosnisch-herzegowinischen Notariat

Das Kompetenzzentrum für Öffentliches Recht veranstaltet in Zusammenarbeit mit der Notariatskammer der Föderation von Bosnien und Herzegowina und der Notariatskammer der Republika Srpska eine Fachtagung zum bosnisch-herzegowinischen Notariat Mitte November dieses Jahres.

Auf der Tagung sollen Fragen betreffend die bisherigen Beiträge des Notariatsdienstes zur Herstellung rechtsstaatlicher Standards und Stärkung der Rechtssicherheit erörtert werden. Probleme, auf die der Notariatsdienst stößt, werden ebenso angesprochen werden, wie die sich eröffnenden Möglichkeiten, die Institution des Notariats zu stärken. Besondere Aufmerksamkeit wird der Zusammenarbeit mit den Trägern der Gerichtsbarkeit gewidmet.

Die teilnehmenden Referenten sind Notare und Juristen mit großen Erfahrungen auf dem Gebiet des Notariats:

Merdžžana Škaljić (Notarin aus Sarajewo und Präsidentin der Notariatskammer der Föderation BuH),

Irena Mojović (Notarin aus Sarajewo und Präsidentin der Notariatskammer der RS),

Meliha Povlakić (Professorin an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Sarajewo),

Slavica Ćurić (Richterin am Gerichtshof von BuH) und

Rankica Benc (Notarin aus Varažždin).

Die Schlussfolgerungen der Konferenz über die Rolle und Perspektive des Notariatsin Bosnien und Herzegowina.

Die Garantie der Unabhängigkeit des Verfassungsgerichts in der Verfassung von Montenegro

Nach der Annahme der Änderungen der Verfassung von Montenegro, welche auf Grund des Bestehens einer beispiellosen politischen Einflussnahme auf die Gerichtsbarkeit und das Verfassungsgericht initiiert wurden, hat sich die Frage gestellt, ob die Überarbeitung des Bestellungsvorganges der Verfassungsrichter einen Fortschritt in der Entpolitisierung dieser Institution darstellt. Danilo Ćupić kommt in der angefügten Analyse zum Schluss, dass die Verfassungsänderung ein Schritt in die Richtung einer besseren Lösung ist, aber nicht annähernd auf eine ideale Lösung schließen lässt, da sie weder die Sicherstellung der erforderlichen Vielfalt in der Zusammensetzung des Verfassungsgerichts garantiert, noch die notwendige Entpolitisierung und Unabhängigkeit dieser Institution, vor allem ihre finanzielle Unabhängigkeit, wesentlich sicherstellt. Die Analyse kann hier abgerufen werden.

Tagung zum Thema "Satzung der Stadt Mostar"

Das Kompetenzzentrum für Öffentliches Recht in Bosnien und Herzegowina veranstaltet am Donnerstag, den 26. September 2013 in Mostar (Hotel Ero, Beginn 11:00 Uhr) eine Tagung zum Thema "Satzung der Stadt Mostar".

Bei der Tagung sollen insbesondere die Probleme erörtert werden, die sich aus der fehlenden Umsetzung der Entscheidung des Verfassungsgerichts von Bosnien und Herzegowina vom 26. November 2010, U 9/09, welche Änderungen der Satzung der Stadt Mostar angeordnet hat, ergeben. Die Entscheidung betraf u.a. die Änderung der Wahlordnung, eröffnete aber auch eine ganze Reihe von Fragen über die "wahren" Probleme, die ein Grund für die fehlende Umsetzung der Entscheidung des Verfassungsgerichts sind, über die Folgen der fehlenden Umsetzung der Entscheidung sowiedas Finden der richtigen Lösungen. Die teilnehmenden Referenten sind angesehene Juristen mit großer Erfahrung auf dem Gebietdes Verfassungs- und Wahlrechts in Bosnien und Herzegowina:

Zvonko Mijan (Geschäftsstelle des Verfassungsgerichts von BuH)
Suad Arnautović (Mitglied der Zentralen Wahlkommission von BuH)
Nurko Pobrić (Professor der Rechtswissenschaften, Universität Mostar)
Božo Žepić (emeritierter Professor, Universität Mostar)

Die Tagung soll eine breite Diskussionsbasis für Empfehlungen zur Lösung des Problems der "Satzungder Stadt Mostar" liefern. Die Referate können hier heruntergeladen werden.

Rechtsstaat oder rule of law?

In der Analyse von Tarik Haverić stellen sich diese zwei Begriffe als sprachliches Problem dar: Wie lassen sie sich am Besten in die bosnische, kroatische und serbische Sprache übersetzen?

Die allgemeine Staatslehre kennt die Unterschiede dieser beiden Modelle und beschäftigt sich insbesondere mit den sozialen Bedingungen, die das Entstehen dieser Modelle begleitet haben. Zu Beginn des 21. Jahrhunderts haben sich die Konzepte des Rechtsstaats und des rule of law einander angeglichen.

Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich aber nicht mit der Entstehung der beiden Modelle, sondern versucht, eine angemessene Übersetzung dieser Begriffe zu liefern, die in der Lage ist, die semantischen Eigenheiten der beiden Modelle zu vermitteln. Die Arbeit kann hier abgerufen werden.

Fachtagungüber die Verwaltungsgerichtsbarkeit in Bosnien und Herzegowina (BuH)

Das Kompetenzzentrum für Öffentliches Recht in Bosnien und Herzegowina veranstaltet in Kooperation mit dem Zentrum für die Ausbildung von Richtern und Staatsanwälten in der Föderation BuH (CEST F BiH) am Mittwoch, dem 25. September 2013, ab 10:30 Uhr in den Räumlichkeiten des CEST F BiH (Sarajevo) eine Tagung zum Thema "SeparateVerwaltungsgerichtsbarkeit".

Auf der Konferenz sollen Fragen in Zusammenhang mit der Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit erörtert werden, insbesondere die Frage, ob die Einführung eines eigenen verwaltungsrechtlichen Instanzenzuges als Bestandteil der Gerichtsbarkeit in Bosnien und Herzegowina (BuH) sinnvoll erscheint. Die Reformder Verwaltung umfasst auch das Problem der Einführung eines eigenen, separaten verwaltungsgerichtlichen Instanzenzuges, im Rahmen dessen – im Sinne einer vollständigen Zuständigkeit – auch mündliche Verhandlungen und eigenständige Beweisverfahren durchgeführt werden und rechtlicher Schutz vor allen Formenverwaltungsbehördlichen Handelns geboten wird. All dies erfordert die Einrichtung eines Obersten Verwaltungsgerichts BuH und die Bestimmung seiner Zuständigkeit in Bezug auf die Lösung komplexer Fälle und Entscheidungenüber die Rechtmäßigkeit von Verwaltungshandeln. Mit einem solchen Schritt könnten Verfahren überverwaltungsrechtliche Streitigkeitigkeitenin Einklang mit dem acquis communautaire der Europäischen Union und dem Art. 6 EMRK gebracht werden.

Die eingeladenen Referenten, allesamt Juristen mit Erfahrung auf dem Gebiet der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Bosnien und Herzegowina, Kroatien und Serbien, sind:

Zlatko Kulenović (Verfassungsrichter in der Republika Srpska),
Nurko Pobrić (Professor an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Mostar),
Predrag Krsmanović (Vorsitzender des Verwaltungssenates des Kantonsgerichtsin Tuzla),
Tamara Bogdanović (Richterin des Verwaltungsgerichtes in Zagreb) und
Jelena Ivanović (Richterin des Verwaltungsgerichtes in Belgrad).

Auf der Tagung wird eine rege Diskussion erwartet. Allen Teilnehmern wird eine Kopie der Monografie" Administrative Streitigkeiten und Organisation der Verwaltungsgerichte" bereitgestellt, in der die Analysen der Vortragenden veröffentlicht werden. Die Einführungsreferate können hier abgerufen werden.

Projection of the Constitution of Bosnia and Herzegovina

At the request of the Naša stranka, within the frame of activities of the Public Law Centre (CJP), Edin Šarčević have written the Projection of a new constitutional model for Bosnia and Herzegovina. The Projection is included in the document which you can download here.

Buch: Ein Oberstes Gericht für Bosnien und Herzegowina?

Das Kompetenzzentrum für Öffentliches Recht hat ein Buch mit dem Titel 'Ein Oberstes Gerichtshof für Bosnien und Herzegowina?' veröffentlicht. Die in diesem Buch veröffentlichten Arbeiten sind v.a. in den Heften für Öffentliches Recht Nr. 4 und 5 publiziert.
 
Inhalt:

Edin Šarčević, Braucht BuH einen Obersten Gerichtshof?

Manfred Dauster, Der Oberste Gerichtshof für Bosnien und Herzegowina: Reflexionen über dessen Notwendigkeit

Sevima Sali-Terzić, Der Gerichtshof von Bosnien und Herzegowina: Die Antwort auf das Problem, oder ein anderes Projekt in der laufenden Reform des Justizwesens

Ljubomir Ožžegović, Braucht Bosnien und Herzegowina einen Gerichtshof?

Branko Perić, Der Gerichtshof in BuH- zwischen Politik und Recht

Nurko Pobrić, Braucht Bosnien und Herzegowina Gerichtshof?

Goran Marković, Braucht Bosnien und Herzegowina einen Gerichtshof: Ein Beitrag zur Diskussion

Zlatan Meškić, Gründung des Gerichtshofs von Bosnien und Herzegowina als Bedingung für die Mitgliedschaft der Europäischen Union

Vesna Rakić​​-Vodinelić, Ist ein Gerichtshof in Bosnien und Herzegowina notwendig

Das komplette Buch kann an dieser Stelle übernommen werden.

Go to top