Schutz der Arbeitnehmerrechte der Beschäftigten in den Institutionen von BiH

In der Analyse von Jasminka Gradaščević-Sijerčić werden die rechtlichen Mechanismen für den Schutz der Arbeitnehmerrechte – von Angestellten, Beamten, Polizisten und Militärangehörigen – in den Institutionen von BiH dargestellt. Besonders analysiert werden die Regelungen im Gesetz über die Arbeit in den Institutionen von BiH und im Gesetz über den öffentlichen Dienst in den Institutionen von BiH. Die Bewertung der Bestimmungen über den Schutz der Arbeitnehmerrechte in beiden Gesetzen stützt sich auf zwei Arten von Standards: menschenrechtliche Mindestverpflichtungen im Hinblick auf das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein unparteiisches Gericht und die offenen Probleme in der Anwendung. Die Analyse kann hier abgerufen werden.

 

Fachtagung über die Öffentlichkeit der Sitzungen der Verfassungsgerichte

Das Kompetenzzentrum für Öffentliches Recht organisiert an der Rechtswissenschaftliche Fakultät in Belgrad eine Fachtagung über die Öffentlichkeit der Sitzungen der Verfassungsgerichte. Die Einführungsredner der Fachtagung sind Richter am serbischen Verfassungsgericht Prof. Dr. Marija Draškić und Dr. Dragiša B. Slijepčević wie auch die Vizepräsidentin des kroatischen Verfassungsgerichtes, Dr. Snježana Bagić. Die Einladug mit der genauen Uhrzeit ist unter folgendem Link abrufbar und das Arbeitsmaterial unter diesem Link.

 

Die Öffentlichkeit der Sitzungen der Verfassungsgerichte

In Serbien wurde in den vergangenen Jahren eine Kampagne gegen das Verfassungsgericht geführt, weil die täglichen Sitzungen, in denen über Entscheidungsentwürfe des berichtenden Richters entschieden wurde, sohin die Sitzung betreffend Beratung und Abstimmung, nicht für die Öffentlichkeit zugänglich sind. Die Diskussion ist in den serbischen Medien ausgebrochen, verschwand aber schnell von den Titelseiten der Zeitungen und Medienportale; ihr folgten Kontroversen in der Fachwelt. Die Analysen der Richter des Verfassungsgerichts von Serbien, Marija Draškić und Dragiša B. Slijepčević, erklären, warum der Zugang der Öffentlichkeit zur Arbeit der Verfassungsgerichte umstritten ist und antworten auf die Frage, ob diese Sitzungen für die breite Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden müssen.

 

Die Justizakademie in der Republik Serbien in der Diskrepanz zwischen Realität und Fiktion

Die Justizakademie ist eine Institution, die die Aus- und Weiterbildung für künftige und aktuelle Richter und Staatsanwälte und ihre Stellvertreter in der Republik Serbien sicherstellen soll. Die Arbeit von Ana Brkić und Ana Stevanović analysiert Fragen des Gesetzes über die Justizakademie und seine Einhaltung der rechtsvergleichenden und europäischen Standards. Zuerst werden die gesetzlichen Grundlagen dargestellt, dann werden umstrittene Tatsachen bei der Anwendung des Gesetzes untersucht und sodann verschiedene Standpunkte herausgearbeitet und das Erreichte mit dem Gewünschten verglichen. Ein besonderes Augenmerk wird auf das duale Modell für die Auswahl von Funktionsträgern im Justizwesen gelegt. Die Analyse kann hier abgerufen werden.

 

Prinzip der Rechtsstaatlichkeit im Rahmen der angekündigten Veränderungen: Reformagenda für Bosnien und Herzegowina für den Zeitraum 2015-2018

"Agenda für Bosnien und Herzegowina 2015 - 2018" ist der Titel des Dokuments, das von allen Ebenen der Regierungsbehörden in BiH angenommen wurde und nach dem sich alle zu Reformen verpflichten haben, die jene Standards herstellen sollen, die für eine EU-Mitgliedschaft erforderlich sind. Es enthält eine Liste von Grundsätzen und Leitlinien, die die Wirtschaft, die öffentliche Finanzierung, das Versicherungssystems und den öffentlichen Dienst abdecken soll. Das KÖR hat den Text der Agenda unter folgendem Link veröffentlicht. Die vorliegende Analyse enthält eine Reaktion auf die angekündigten Reformen der Agenda und des Brüsseler Protokolls im Bereich der Rechtsstaatlichkeit. Die Meinung von Dženeta Miraščić kann hier abgerufen werden.

 

Die Rechtsnatur einer Schiedsgerichtsentscheidung in einem arbeitsrechtlichen Verfahren in der Republik Serbien

In der Republik Serbien unterliegen alle Entscheidungen von staatlichen oder nicht-staatlichen Einrichtungen oder Organisationen, die über das Recht des Einzelnen entscheiden, einer Art Beschwerdekontrolle – alle mit Ausnahme der Entscheidungen des Schiedsrichters in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten vor der Agentur für friedliche Beilegung von Arbeitsstreitigkeiten. Die Ursache des Problems ist die Tatsache, dass weder Theorie noch Praxis (und das Gesetz ist unklar) die Frage beantworten können, was der Schiedsrichter in einem arbeitsrechtlichen Verfahren in der Republik Serbien ist und in welcher Beziehung er zur Agentur steht - ist er öffentlich Bediensteter in der institutionellen Schiedsgerichtsbarkeit, die von der Republik Serbien eingesetzt wird, oder ist er eine eigenständige und unabhängige Stelle. Die Analyse von Anja Bezbradica identifiziert die Probleme und bietet Lösungen. Sie kann hier abgerufen werden.

 

Die Reformagenda für Bosnien und Herzegowina für den Zeitraum 2015-2018 und ihre möglichen Auswirkungen auf das Gesundheitssystem

"Agenda für Bosnien und Herzegowina 2015 - 2018" ist der Titel des Dokuments, das von allen Ebenen der Regierungsbehörden in BiH angenommen wurde und nach dem sich alle zu Reformen verpflichten haben, die jene Standards herstellen sollen, die für eine EU-Mitgliedschaft erforderlich sind. Es stellt eine Liste von Grundsätzen und Leitlinien dar, die die Wirtschaft, die öffentliche Finanzierung, das Versicherungssystems und den öffentlichen Dienst abdecken soll. Das KÖR hat den Text der Agenda unter folgendem Link veröffentlicht. Die vorliegende Analyse enthält eine Reaktion auf die angekündigten Reformen der Agenda und des Brüsseler Protokolls im Bereich des Gesundheitswesens. Die Meinung von Ervin Mujkić kann hier heruntergeladen werden.

 

Fortsetzung der Aktivitäten betreffend das Justizwesen im Rahmen des strukturierten Dialogs zwischen der EU und Bosnien und Herzegowina im Lichte des Brüsseler Protokolls (10. 09. 2015)

"Agenda für Bosnien und Herzegowina 2015 - 2018" ist der Titel des Dokuments, das von allen Ebenen der Regierungsbehörden in BiH angenommen wurde und nach dem sich alle zu Reformen verpflichten haben, die jene Standards herstellen sollen, die für eine EU-Mitgliedschaft erforderlich sind. Nach der Verabschiedung der Agenda erfolgte die Unterzeichnung des Brüsseler Protokolls; die beiden Dokumente bilden zusammen eine Liste von Grundsätzen und Leitlinien, die die Wirtschaft, die öffentliche Finanzierung, das Versicherungssystems und den öffentlichen Dienst abdecken soll. Das KÖR hat den Text der Agenda unter folgendem Link veröffentlicht. Die vorliegende Analyse enthält eine Reaktion auf die angekündigten Reformen der Agenda und des Brüsseler Protokolls im Bereich des Justizwesens. Die Meinung von Maša Alijević kann hier abgerufen werden.

 

Das Recht der Europäischen Union im Lichte der ersten Erfahrungen mit der Mitgliedschaft Kroatiens in der Europäischen Union

Die Kenntnis des Rechts der Europäischen Union, seiner grundlegenden Begriffe, Konzepte und Besonderheiten, ihre Beziehung zur nationalen Gesetzgebung und der Kommunikationsmittel der nationalen Gerichten mit dem Gerichtshof der Europäischen Union sind zu einem Thema von großer Bedeutung geworden, sowohl für die Bewohner und Institutionen der Mitgliedstaaten als auch für jene, die es noch werden wollen. Um die Idee des europäischen Rechts zu verstehen, ist es wichtig zu begreifen, in welcher Beziehung die Elemente des angeführten Rechts stehen. Die Analyse von Nevenka Baran fasst persönliche und institutionelle Erfahrungen zusammen, die im Beitrittsprozess zur europäischen Integration gesammelt wurden. Solche Erfahrungen sind ein Anreiz für die Nachbarländer, die der Europäischen Union beitreten wollen. Diese Analyse kann hier heruntergeladen werden.

 

Der Beitrag des kroatischen Verfassungsgerichts zur Interpretation der Verfassungsbestimmung betreffnd die Unverjährbarkeit von Straftaten in Zusammenhang mit Kriegsgewinnen und während der Umwandlung und Privatisierung verübten Verbrechen

Anlässlich der Entscheidung des kroatischen Verfassungsgerichts im Fall Hypo (auch INA-MOL oder Fimi-Medien), in dem die Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren im Prozess gegen den ehemaligen kroatischen Ministerpräsidenten Dr. Ivo Sanader, Professor an der Fakultät für Rechtswissenschaft in Zagreb, festgestellt wurde, analysiert Davor Derenčinović das Institut der Verjährung für die Strafverfolgung. Trotz der Tatsache, dass die Strafverfolgung zum Zeitpunkt der Begehung der Straftat verjährt war, hat die Staatsanwaltschaft als Rechtsgrundlage für die Anklange die Anwendung des Gesetzes über die Unverjährbarkeit von Straftaten in Zusammenhang mit Kriegsgewinnen und während der Umwandlung und Privatisierung verübten Verbrechen herangezogen, das im Jahr 2010 im Zuge einer Verfassungsänderung erlassen wurde. Mit diesem Gesetz wurde festgelegt, dass u.a. Straftaten in Zusammenhang mit Kriegsgewinnen, während der Umwandlung und Privatisierung verübte Verbrechen sowie zur unmittelbaren Bedrohung für die Unabhängigkeit und territorialen Integrität des Staates begangene Verbrechen nicht verjähren. Die relevanten Aspekte der Verjährung, einschließlich an den Verfassungsgesetzgeber gerichtete Botschaften, können hier heruntergeladen werden.

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