Bewertung der Arbeit der Staatsanwälte und der stellvertretende Staatsanwälte in der Republik Serbien

Der Rat der Staatsanwaltschaft hat am 29. Mai 2014 nach Erhalt einer positiven Stellungnahme der Europäischen Kommission und nach Abhaltung von Expertengesprächen eine Verordnung über die Kriterien und Standards für die Bewertung der Arbeit der Staatsanwälte und der stellvertretende Staatsanwälte in der Republik Serbien erlassen. Die Verordnung ist das Ergebnis einer umfassenden, an diesem Projekt beteiligten Arbeitsgruppe, die auf der Grundlage der Vorschläge und Anregungen von allen Staatsanwaltschaften in Serbien, des Know-how der OSZE und der Beteiligung von Vertretern der Berufsverbände, den Entwurf einer Verordnung mit Anweisungen für ihre Auslegung und Anwendung vorgelegt hat. Die Arbeit von Gordana Krstić aus Belgrad präsentiert die Bewertung der Arbeit der Inhaber staatsanwaltlicher Funktionen mit besonderem Augenmerk auf die Kriterien und Standards für die Bewertung der Arbeit der stellvertretende Staatsanwälte und Staatsanwälte, die Entscheidungsprozesse der Leistungsbewertung und Beschwerdeverfahren gegen derartige Entscheidungen. Der Beitrag kann hier herunterladen werden.

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