Darstellung des Urteils des Obersten Gerichtshofes betreffend die Segregation in der öffentlichen Bildung

Die OSZE wurde im Jahr 2002 beauftragt, in Bosnien und Herzegowina " bei der Verbesserung des Bildungssektors zu helfen." Die Lösung, die diese internationale Organisation angeboten hat, ist unter dem Begriff "zwei Schulen unter einem Dach" bekannt. Sie sollte den Weg zur Vereinigung der Schulen in Bosnien und Herzegowina ebnen. Die Lösung "zwei Schulen unter einem Dach" hat die Praxis verstärkt, dass Schüler unterschiedlicher ethnischer Zugehörigkeit formell die gleiche Schule besuchen, jedoch unterschiedliche Schulprogramme verfolgen, von unterschiedlichen Lehrern unterrichtet werden,  in getrennten Klassenzimmern sitzen, und sogar unterschiedliche Ein- und Ausgänge benützen und der Unterricht in Schichten abläuft, sodass sie einander nicht auf dem Schulhof oder sonstigen gemeinsamen Schulaktivitäten treffen. Diese Praxis wurde auch nach der Verabschiedung des Rahmengesetzes über die Primär- und Sekundärschulbildung im Jahr 2003 fortgesetzt und ist zum Gegenstand eines Verfahrens nach dem Gesetz über das Verbot der Diskriminierung in Bosnien und Herzegowina (2009) geworden, das vom Obersten Gerichtshof der Föderation BiH behandelt wurde. Das Urteil des Obersten Gerichtshofs der Föderation BiH enthält eine Reihe von wichtigen Entscheidungen im Hinblick auf die Fristen für die Berechnung systematischer Diskriminierung, aber auch in Bezug auf die Aktivlegitimation und die Möglichkeit der Erhebung von Sammelklagen. Allerdings blieben Fragen offen, die in der Praxis problematisch sind: der gegenseitige Ausschluss von Gerichtsverfahren und Verfahren vor dem Ombudsmann, die Anwendung der Vorschriften über die Übertragung der Beweislast und der Bestimmung über die Dringlichkeit der Diskriminierungsklage. Einblick in das Urteil gibt die Darstellung der Mitarbeiterin des KÖR Sevima Sali-Terzić, die hier abgerufen werden kann.

Go to top