Die Rolle des Zentrums für Sozialarbeit und des Gericht als Träger von Hochheitsrechten im Verfahren zum Entzug der Geschäftsfähigkeit in der Republik Serbien

Die Arbeit von Uroš Novaković aus Belgrad betrachtet die Rolle der Zentren für Sozialarbeit und der Gerichte in den Verfahren zum Entzug der Geschäftsfähigkeit in Serbien. Der Autor gibt einen Überblick über die gesetzlichen Bestimmungen und weist auf Widersprüche im Verfahren hin: die Bestimmungen betreffend den Entzug der Geschäftsfähigkeit finden sich in zwei Gesetzen, die materiellen Bestimmungen im Familienstandsgesetz und das Verfahrensrecht im Gesetz zum außergerichtlichen Verfahren; das Gesamtverfahren läuft auf Grundlage von zwei getrennten Verfahren ab - dem außergerichtlichen (Entzug der Geschäftsfähigkeit) und dem Verwaltungsverfahren (Vormundschaft). Die Notwendigkeit, die gesetzlichen Bestimmungen über den Entzug der Geschäftsfähigkeit zu ändern, zeigt die Tatsache, dass sich die meisten der Änderungen der außergerichtlichen Verfahren auf die Geschäftsfähigkeit beziehen. Es ist jedoch notwendig, auch das Familienstandsgesetz zu ändern. Nur parallele Veränderungen in beiden Gesetze, so der Autor, können die Mängel in der Praxis des Entzugs der Rechtsfähigkeit beseitigen. Der Beitrag kann hier abgerufen werden.

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